Protokoll der Sitzung vom 18.11.2009

Ich spreche Ihnen im Namen aller herzliche Glückwünsche aus.

(Beifall des Hauses.)

(Präsident Ley)

Ich bitte dann um Vorschläge für die Wahl der Zweiten Vizepräsidentin/des Zweiten Vizepräsidenten. Herr Kollege Horst Hinschberger.

Für die Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP schlage ich Ihnen den Abgeordneten Karl-Josef Jochem vor.

Danke schön. Des Weiteren hat sich zu Wort gemeldet Herr Professor Dr. Bierbaum.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich schlage den Kollegen Rolf Linsler vor. Ich möchte dies auch kurz begründen. Ich glaube, es entspricht gängiger demokratischer Tradition, dass im Präsidium die Stärke der Fraktionen mit berücksichtigt wird. Die LINKE ist mit klarem Abstand die drittstärkste Fraktion. Es ist demokratische Tradition, demokratische Regelung, dass dieser Aspekt auch bei der Wahl des Zweiten Vizepräsidenten eine Rolle spielt. Wir beanspruchen die Position des Zweiten Vizepräsidenten für unsere Fraktion.

Wir haben Hans Ley von der CDU als Präsident und gerade eben Isolde Ries von der SPD als Erste Vizepräsidentin ohne jeglichen Vorbehalt mit gewählt. Wir erwarten nun das Gleiche im Hinblick auf unseren Vorschlag Rolf Linsler bei der Wahl des Zweiten Vizepräsidenten. Eine Ausgrenzung der LINKEN würde das politische Klima in diesem Landtag erheblich belasten. Ich bitte, dies bei der Abstimmung zu bedenken. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Zu diesen Vorschlägen hat sich zunächst Herr Thomas Schmitt zu Wort gemeldet.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben in der saarländischen Verfassung und im Landtagsgesetz eine Regelung, wonach das Parlament den Präsidenten, die Vizepräsidenten und die übrigen Mitglieder des Präsidiums unter Berücksichtigung der verschiedenen Fraktionen wählt. Eine weitere Regelung ist in diesem Gesetz und in der Verfassung nicht vorgesehen. Darüber hinaus gibt es im saarländischen Landtag -

(Zuruf von der SPD.)

Lassen Sie mich doch erst mal ausreden und hören Sie zunächst einfach mal zu.

(Weitere Zurufe von den Oppositionsfraktionen.)

Ich sage Ihnen gleich, wie es früher war. Wenn Sie mir zuhören, erfahren Sie, wie es früher war. - Ferner gibt es im saarländischen Landtag und überhaupt in deutschen Parlamenten, aber auch international verbreitet die ungeschriebene Regel, dass die stärkste Fraktion den Parlamentspräsidenten stellt. Darüber hinaus gilt lediglich, dass die verschiedenen Fraktionen berücksichtigt werden, und die Regel, dass sich im Präsidium die Mehrheitsverhältnisse im Parlament auch abbilden. Eine darüber hinausgehende Regelung, auch eine ungeschriebene, gibt es nicht, und erst recht keine, die immer Bestand gehabt hätte.

Es hat auch im Deutschen Bundestag schon Kampfabstimmungen um Vizepräsidenten gegeben, so etwa 1994 um eine Kandidatin der GRÜNEN, die gegen einen Kandidaten der SPD gewonnen hat. 1998 hat sich dann ein Kandidat der LINKEN gegen einen Kandidaten der CDU/CSU-Fraktion durchgesetzt. Ungeschriebene allgemein gültige Regeln hat es offensichtlich bei den Vizepräsidentenwahlen nie gegeben.

Auch in den Ländern gibt es ganz unterschiedliche Traditionen. So haben wir zum Beispiel den sächsischen Landtag, wo die SPD stärker ist als die FDP und die FDP dennoch den Vizepräsidenten stellt. Auch im saarländischen Landtag gibt es keine ungebrochene Tradition, wonach die Fraktionen in der Reihenfolge ihrer Stärke berücksichtigt würden. Diese Regel mag von 1960 bis 1985 bestanden haben. Da galt es tatsächlich, dass die Fraktionen ihrer Reihenfolge nach berücksichtigt wurden. Aber im Jahr 1985 wurde mit dieser Regel gebrochen und der Zweite Vizepräsident von der SPD besetzt, und erst danach wurde die FDP berücksichtigt. 1990 gestand dann erstmalig die SPD-Mehrheit der drittstärksten Fraktion überhaupt keinen Vizepräsidenten mehr zu, das war bis dahin ein Novum.

Es gibt auch keine Regel, dass die Fraktionen in der Reihenfolge ihrer Stärke nach d`Hondt berücksichtigt würden. Nach d`Hondt hätte im Jahr 1980 ohne Zweifel der SPD der Zweite Vizepräsident zugestanden und erst dann die FDP berücksichtigt werden müssen. 1975 hätte die Reihenfolge gelautet: SPD, CDU, SPD, tatsächlich war sie SPD, FDP, CDU.

(Zurufe von der SPD.)

Immer wieder hat es Unterbrechungen von Regelungen und unterschiedliche Verhältnisse gegeben. Sie können sich nicht auf eine ungebrochene Tradition in diesem Hause berufen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Es gibt nur eine einzige ungebrochene Regel, dass nämlich die Mehrheitsverhältnisse im Parlament sich auch bei den Vizepräsidenten widerspiegeln müssen. Immer in der Tradition dieses Hauses haben

(Präsident Ley)

sowohl Regierungs- wie Oppositionsfraktionen mindestens eine Vizepräsidentenstelle besetzt. Manchmal hat man dies sichergestellt, indem man eine dritte Vizepräsidentenstelle geschaffen hat. Auch in der Tradition dieses Hauses, auch in der jetzigen Lage hätte man über einen Dritten Vizepräsidenten nachdenken können.

(Zurufe von den Oppositionsfraktionen.)

Das wäre gar nicht ungewöhnlich gewesen, denn in diesem Hause hat es das schön öfters gegeben. Aber insbesondere die Linkspartei hat, um billigen Beifall zu suchen, gefordert, dass es auf gar keinen Fall und nie mehr als zwei Vizepräsidenten in diesem Hause geben dürfe.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen. - Lachen bei der LINKEN.)

Von daher sind diese Überlegungen, bevor sie ernsthaft zur Aussprache kommen konnten, von vornherein zunichte gemacht worden. Deswegen wird es in diesem Hause auch keine Änderung des Landtagsgesetzes geben und es wird bei zwei Vizepräsidenten bleiben.

Wenn Sie der Meinung sind, es solle nur zwei Vizepräsidenten geben - es hat bisher immer die Regel gegeben, dass sowohl Oppositions- wie Regierungsfraktionen sich bei den Vizepräsidenten widerspiegeln -, dann sollten wir dies auch künftig so beibehalten. Wir sind der Meinung, es soll bei zwei Vizepräsidenten bleiben, einem von den Regierungsfraktionen und einem von den Oppositionsfraktionen. Frau Isolde Ries ist gewählt worden auf Vorschlag der SPD-Fraktion. Wir als CDU-Fraktion unterstützen den Vorschlag der FDP-Fraktion, Herrn Karl-Josef Jochem zu wählen. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Christoph Kühn.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann die Aufregung der Opposition nicht nachvollziehen. Sie berufen sich auf die Tradition. Es entspricht jedoch nicht der parlamentarischen Tradition, wenn in diesen Tagen die LINKE aus welchen Gründen auch immer Anspruch auf das Amt des Zweiten Vizepräsidenten anmeldet.

(Lachen bei der LINKEN.)

In der letzten Legislaturperiode hat die drittstärkste Kraft ebenfalls keinen Vizepräsidenten gestellt, ebenso wie in Zeiten der SPD-Alleinregierung; Sie müssten das noch wissen, Herr Maas. Erinnern Sie sich an den 06. Oktober 2004! Sie waren anwesend - gleicher Anlass, gleicher Tagesordnungspunkt, der

Landtag entscheidet über die Vizepräsidenten. Mit den Stimmen der SPD wird Folgendes beschlossen. Die Oppositionsparteien stellen den Ersten, die Regierungspartei den Zweiten Landtagsvizepräsidenten. Das ist die Sachlage, nicht mehr und nicht weniger, meine Damen und Herren.

In Anbetracht dessen ist es das Recht der Regierungsfraktionen, aus ihren Reihen auch in dieser Legislaturperiode den Zweiten Landtagsvizepräsidenten zu stellen. CDU, FDP und GRÜNE haben sich für dieses Amt auf Karl-Josef Jochem verständigt. Wenn wir das, was in den letzten Tagen in den Medien und heute auch wieder von der Opposition in diesem Haus geäußert wurde, abschließend bewerten, kann man nur zu dem Schluss kommen: Die Empörung der Opposition ist nichts weiter als der untaugliche Versuch, die Regierung in Misskredit zu bringen. Das können wir getrost unter der Rubrik „Doppelte Moral und Populismus“ einordnen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Meine Damen und Herren, ich bitte Sie deshalb, den Kandidaten der Regierungsparteien, Karl-Josef Jochem, zu unterstützen. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Stefan Pauluhn.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will gerne an das Stichwort des Kollegen Kühn von der „doppelten Moral“ anknüpfen und noch einmal darauf hinweisen, wie es denn überhaupt zu dieser Auseinandersetzung gekommen ist. Wie war denn das? Nach der Konstituierung dieses Hauses hat der Landtagspräsident die Fraktionsvorsitzenden nacheinander zu Gesprächen gebeten und ihnen eine Vorlage an die Hand gegeben, wonach es drei Modelle der möglichen Wahl der Vizepräsidenten geben könnte, so der Vorschlag des Landtagspräsidenten.

Modell eins. Es bleibt bei zwei Vizepräsidenten. Ich darf daran erinnern, dass der Präsident dieses Hauses einvernehmlich und einstimmig gewählt und dabei auch eine parlamentarische Tradition akzeptiert wurde, wonach die stärkste Fraktion den Landtagspräsidenten stellt. Wo, meine sehr geehrten Damen und Herren, Kollege Schmitt, ist denn das in diesem Hause festgeschrieben?

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Kollege Schmitt, wo steht festgeschrieben, dass es zwei Vizepräsidenten gibt? Dabei stellt dann natürlich die stärkste Fraktion die Erste Vizepräsidentin und die zweitstärkste Fraktion die Zweite Vizepräsidentin. Ein zweites Beispiel hat man hier ausge

(Abg. Schmitt (CDU) )

macht. Man konnte sich ebenfalls vorstellen, drei Vizepräsidenten zu wählen, damit man auch die FDP mit einem Vizepräsidenten versorgen kann. Es gab sogar eine weitere Option, nämlich die, dass man sich vier Vizepräsidenten vorgestellt hat, um dann auch noch die Grünen zu versorgen.

(Anhaltendes lautes Sprechen bei den Oppositi- onsfraktionen.)

Ich will sagen: Diese unsägliche Debatte um dieses unmögliche Postengeschacher,

(Zuruf: Bravo. - Beifall von den Oppositionsfrak- tionen)

in dem Jamaika letztendlich gescheitert ist, führen Sie jetzt als Legitimation an, um von dem vom Präsidenten vorgeschlagenen Weg abzuweichen. Das ist wirklich ein unsäglicher Start in eine neue Legislaturperiode, was es so, mit so viel Ärger in diesem Hause, noch nicht gegeben hat.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)