Protokoll der Sitzung vom 11.12.2012

Neben diesen Aktivitäten ist weiterhin kein Stillstand angesagt. Die Wohnbereiche werden weiterhin sukzessive renoviert. Hierfür sind Mittel im Kapitel 20 04 eingestellt. Diese baulichen Tätigkeiten stehen nunmehr unter der Federführung des Ministeriums für Finanzen und Europa. Zur Bearbeitung der Anträge zum elektronischen Aufenthaltstitel wurden darüber hinaus zwei Stellen der Wertigkeit E 9 neu geschaffen.

Zur Abschiebehaftanstalt Ingelheim ist zu sagen, dass diese derzeit mit einem Mittelansatz von 1,25 Millionen Euro finanziert wird. Diese Mittel sind insgesamt erforderlich, da in Kooperation mit Rheinland-Pfalz für das Saarland - das wurde schon erwähnt - 50 Haftplätze vorgehalten werden. Weil es gesetzliche Vorgaben gibt, die an solche Haftplätze gestellt werden, können diese auch nicht günstiger im Saarland vorgehalten werden. Es besteht darüber hinaus eine vertragliche Verpflichtung Rheinland-Pfalz gegenüber, die nur einvernehmlich geändert werden kann. Herr Augustin, für uns ist die Abschiebehaftanstalt Ingelheim aber nur eine Ultima Ratio; darauf muss man hinweisen. Das heißt, die Abschiebehaft ist das allerletzte Mittel, wenn alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft sind. Wir sind froh darüber, dass hier nicht alle Haftplätze belegt sind.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Dennoch müssen sie vorgehalten werden. Im Zuge der Haushaltskonsolidierung der kommenden Jahre wird in Kooperation mit Rheinland-Pfalz eine Umstrukturierung dieser Haftplätze geprüft werden, mit dem Ziel, die Haftbedingungen nachhaltig zu verbessern. Deshalb ist bei der Asylpolitik der Haushalt trotz notwendiger Konsolidierung ausgewogen und gerecht.

Lassen Sie mich noch einige Worte zum Landesamt für Verfassungsschutz sagen. Die Mittel sind im Kapitel 03 13 eingestellt worden. Die Verfassung ist der Grundpfeiler der Demokratie. Heute Morgen wurde das Landesamt für Verfassungsschutz oft erwähnt. Die Verfassung bedarf eines besonderen Schutzes und einer besonderer Achtung. Um dies gewährleisten zu können, wurde die föderale Verfassungsschutzstruktur festgeschrieben. Sie ist ein wichtiger Teil der Sicherheitsarchitektur unseres Landes, obwohl darüber gestritten wird, ob sie Verfassungsrang hat.

Polizei und Verfassungsschutz sind selbstständig nebeneinander agierende Sicherheitsbehörden mit unterschiedlichen, verfassungsrechtlich zugewiesenen Aufgabenbereichen, die aus der besonderen Historie unseres Landes resultieren. Das Landesamt für Verfassungsschutz - das muss betont werden agiert ohne irgendwelche Zwischenfälle oder vorwerfbare Versäumnisse mit vorzeigbaren Ergebnissen für die Sicherheit unseres Landes. Seine Berechtigung anzuzweifeln und die Abschaffung zu fordern, wie die Fraktion DIE LINKE dies tut, liegt völlig neben der Sache und stellt, da sie überhaupt keine Alternativen aufzeigt, eine konkrete Gefahr für die Wehrhaftigkeit unserer Demokratie dar.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Diese Forderung entbehrt im Übrigen auch jeder sachlichen Grundlage. Mit einem Handstreich werden die Stellen und die Tätigkeit von 66 Beamten

(Abg. Berg (SPD) )

sowie 15 Arbeitnehmern als nutz- und sinnlos dargestellt. Das ist mangelnder Respekt und fehlende Achtung vor der Arbeitsleistung dieser Beschäftigten, die im Dienst der Allgemeinheit tätig sind. Der Haushaltsansatz in Kapitel 03 13 ist wichtig und notwendig, um weiterhin die hervorragende Tätigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz sicherzustellen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich bitte um Zustimmung für diesen Einzelplan 03 und für den Abänderungsantrag. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Berg. - Das Wort hat nun die Abgeordnete Dr. Simone Peter von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Sicherung der politischen Handlungsfähigkeit aller staatlichen Ebenen vom Bund über die Länder bis hin zu den Kommunen ist zentrale Voraussetzung verantwortlicher Politik. Deshalb ist die Begrenzung der öffentlichen Schulden, wie es die Schuldenbremse vorsieht, absolut notwendig. Wir haben heute Morgen schon dezidiert darüber gesprochen. Wir brauchen aber gleichzeitig Spielräume für dringend erforderliche Zukunftsinvestitionen, in Bildung, in Klimaschutz, in Gerechtigkeit und ebenso für den Erhalt der öffentlichen Infrastruktur.

Hier sehe ich schwarz für das Saarland, vor allen Dingen für die saarländischen Kommunen, die mit einem Gesamtschuldenberg von mittlerweile 3 Milliarden Euro belastet sind. Keine saarländische Kommune hat trotz Steuermehreinnahmen einen ausgeglichenen Haushalt. Ich frage mich: Wohin führt es, wenn die Steuermehreinnahmen in den nächsten Jahren nachlassen? Die Landesregierung verkauft nun Minimalverbesserungen als erhebliche Entlastungen. Wir haben dem Kommunalen Entlastungsfonds zugestimmt, aber ich meine, es ist dreist, zu behaupten, dass die Kommunen damit in erheblichem Maße entlastet würden. Sie haben jüngst im Ausschuss ihre äußerst missliche Lage dargestellt und ganz klar gesagt, dass der Kommunale Entlastungsfonds maximal ein Tropfen auf den heißen Stein ist. Der Oberbürgermeister von Völklingen, Herr Lorig, wies darauf hin, dass eine Zinsniveausteigerung von nur 1 Prozent das Fondsvolumen komplett aufzehren würde. Und nicht nur das: Wir haben auch schon einmal darauf hingewiesen, dass den Städten und Gemeinden mit der Verstetigung der kommunalen Kulturabgabe von 16 Millionen Euro insgesamt gerade einmal 1 Million Euro jährlich bleibt. Mit Blick auf die finanziellen Herausforderun

gen für das Land wird es schlichtweg nicht möglich sein, die Probleme der Kommunen zu lösen. Im vergangenen Jahr wurde von der SPD in diesem Kontext mehr Ehrlichkeit eingefordert. Auch ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin - Herrn Jung aus der Haushaltsdebatte des Jahres 2011: „Im Vorfeld der heutigen Beratungen haben Sie angekündigt, 55 Millionen Euro aus den Steuermehreinnahmen 2011 für die Tilgung des ‚Fonds K 21’ aufzuwenden. (...) gleichzeitig haben Sie beschlossen, bis 2016 die Kommunen mit mindestens 80 Millionen Euro an den Kulturausgaben zu beteiligen. Für wie dumm halten Sie die Menschen in diesem Land, wenn Sie diese Operation in einer Pressemitteilung noch als größtes Entlastungspaket seit Jahren für die Städte und Gemeinden im Saarland bezeichnen?“ CDU-Kollege Becker kommentierte diese Ausführungen des SPD-Kollegen Jung mit dem Satz: Manche können nur billig. Heute ist er da sicher anderer Meinung. Beide tragen ein Entlastungspaket mit, das seinen Namen nicht wert ist, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei B 90/GRÜNE.)

Darüber hinaus werden 19 Prozent des in den kommunalen Finanzausgleich einbezogenen Landesanteils an der Grunderwerbssteuer zur Berechnung der Finanzausgleichsmasse aus der Verbundmasse ausgeklammert. Dies entspricht im nächsten Jahr einem Volumen von circa 1,9 Millionen Euro. Wir schließen uns der Forderung des Städte- und Gemeindebundes an, die Kommunen künftig an dieser Erhöhung teilhaben zu lassen. Statt der Öffentlichkeit vorzugaukeln, dass man die Kommunen in erheblichem Maße entlaste, wäre es angemessen zuzugeben, dass das Land vor erheblichen finanziellen Herausforderungen steht und es schlichtweg nicht möglich sein wird, die Problematik der Kommunalfinanzen allein mit Landesmitteln in den Griff zu bekommen.

(Zuruf.)

Wir können diese Problematik nur mithilfe des Bundes und struktureller Reformen auf Kreis- und Gemeindeebene bewältigen. Hier sind endlich die ersten Schritte vorzunehmen; wir warten hier schon etwas länger. Wirkliche strukturelle Maßnahmen zur Konsolidierung der kommunalen Finanzen reichen von umfassenden interkommunalen Kooperationen bis hin zu Zusammenlegungen. Deswegen fordern wir in diesem Zusammenhang die Erstellung eines Gutachtens, das im Rahmen des Projekts „Zukunft Kommunen 2020“, welches mit 19.000 Euro veranschlagt ist, die Grundlagen bildet. Wir fordern zudem, dass das Innenministerium als Kommunalaufsichtsbehörde endlich die Kriterien vorlegt, nach denen Gemeinden rentierliche Investitionen außerhalb der -

(Abg. Berg (SPD) )

(Ministerin Bachmann: Das ist schon längst auf dem Weg.)

Ja, alles auf dem Weg. Die Vereinbarung wurde im letzten Jahr zwischen Staatssekretär Grünewald und Staatssekretär Jungmann getroffen.

(Weiterer Zuruf von Ministerin Bachmann.)

Heute noch sagen die Kommunen in jedem Gespräch, dass dies immer noch abgelehnt werde. Die Städte und Gemeinden könnten rentierliche Investitionen tätigen, zum Beispiel im Rahmen von Gebäudesanierungen zugunsten des Klimaschutzes oder von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, doch wir sind immer noch nicht so weit. Die Kommunen können hier regionale Wertschöpfung in großem Stil vornehmen. Allein im Jahr 2010 haben Kommunen deutschlandweit über 10 Milliarden Euro durch regionale Wertschöpfung im Bereich der erneuerbaren Energien und der Energieeinsparung generiert.

Angesichts der kommunalen Verschuldung und der kommunalen Schuldenbremse ist mit Blick auf die Leistungsfähigkeit der Städte und Gemeinden auch die Prüfung der Wirtschaftlichkeit ihrer Tochterunternehmen von großer Bedeutung. Genannt seien die kommunalen Abfall-, Wasser- und Abwasserbetriebe. Beim Abwasser gibt es einen milliardenschweren Sanierungsstau. Ich unterstütze in diesem Kontext ausdrücklich die Forderung, die der Umweltdezernent der Stadt Saarbrücken erhoben hat - es ist heute in der Zeitung nachzulesen -, dass es in dem ganzen Abwasser- und Abfallgeflecht endlich zu mehr Transparenz kommen muss. Auch hier verlange ich, dass die Kommunalaufsicht endlich ihre Hausaufgaben macht. Dies betrifft auch den Katastrophenschutz. Wenn mir vorgeworfen wird, ich würde die Fachebene verlassen, wenn ich einen Evakuierungsradius von mehr als 25 Kilometern um das Kernkraftwerk Cattenom verlange, dann zitiere ich hier das Bundesamt für Strahlenschutz, welches nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima ausdrücklich darauf hinweist, dass ein solcher Evakuierungsradius nicht ausreicht. Herr Staatssekretär Jungmann, bitte lesen Sie das, oder besuchen Sie einmal das Bundesamt für Strahlenschutz! Ich habe es im letzten Jahr in Verbindung mit meinem Besuch in Asse getan. Das ist sehr interessant. Man kann erfahren, wie man Katastrophenschutz verbessern kann.

(Beifall bei B 90/GRÜNE und bei den PIRATEN.)

Lassen Sie mich noch auf einen ganz wichtigen Aspekt eingehen, den wir hier schon mehrmals thematisiert haben. Es geht um die Ausgaben für Flüchtlinge. Das Bild, das die Landesregierung in ihrem Umgang mit den Asylbewerberinnen und Asylbewerbern abgibt, ist wenig sozial, meine Damen und Herren. Die Kürzung bei der Förderung der Integration und Betreuung von Flüchtlingen wurde zwar

wieder zurückgenommen. Da ist der Druck der Opposition förderlich gewesen, und es war auch öffentlich nicht durchzuhalten. Aber weiterhin weigert sich die Landesregierung, diesen Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen und ihnen Geldstatt Sachleistungen auszuzahlen.

(Zuruf des Abgeordneten Becker (CDU).)

Ja, Herr Becker, Sie stellen die Flüchtlinge erst einmal alle unter Generalverdacht und werfen ihnen vor, dass sie Drogen nehmen - als ob die Quote der Drogenkonsumenten bei ihnen wesentlich höher wäre als in der übrigen Bevölkerung. Es ist absolut zynisch, so über Flüchtlinge zu sprechen.

(Heftige Zurufe des Abgeordneten Becker (CDU).)

Wir fordern die Landesregierung auf, die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts notwendigen Mittel von rund 1,2 Millionen Euro bereitzustellen. Das Urteil sagt aus - Kollegin Berg hat es eben gut ausgeführt -, dass es mit der Menschenwürde nicht vereinbar ist, dass die Flüchtlinge bisher mit einem Drittel weniger als dem Existenzminimum auskommen mussten.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Dass das Gericht die Menschenwürde in den Vordergrund gestellt hat, bestätigt auch unsere Forderung nach der Auflösung der Landesaufnahmestelle in Lebach. Wer sie sich anschaut, wird merken, dass dort lagerähnliche Zustände herrschen. Die Kinder müssen bei diesem Wetter über weite Wege zu den Duschen gelangen. Die Räume sind eng. Es leben über tausend Menschen dort, die teilweise auch bei diesem Wetter draußen stehen. Ich war vor Kurzem noch dort.

(Ministerin Bachmann: Ich würde mich schämen an deiner Stelle.)

Nein, ich schäme mich höchstens dafür, dass ich diese Zustände in den letzten beiden Jahren nicht stärker in den Fokus genommen habe. Mein Besuch hat mir wirklich die Augen geöffnet. Es sind dramatische Zustände. Die Menschen leben eng zusammen.

(Weiterer Zuruf von Ministerin Bachmann.)

Die psychischen Krankheiten nehmen zu. Es herrschen skandalöse Zustände. Wir fordern, die Wohnverhältnisse in der Landesaufnahmestelle deutlich zu verbessern und die Bewohnerinnen und Bewohner unter Beachtung ihrer Wahlfreiheit auf saarländische Städte und Gemeinden zu verteilen. Es muss das Ziel sein, die Aufenthaltsdauer in der Landesaufnahmestelle auf maximal ein Jahr beziehungsweise bis zum Abschluss des Eilverfahrens zu begrenzen.

(Abg. Dr. Peter (B 90/GRÜNE) )

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Ich hoffe sehr, dass die Gruppe, die sich gebildet hat, von der man jedoch keine Informationen erhält, im Sinne der Bewohnerinnen und Bewohner der Aufnahmestelle handelt, dass wir zu einer Verteilung kommen. Sollten wir in Ingelheim zu Einsparungen kommen, würde ich mir wünschen, dass das dort eingesparte Geld in die Wohnverhältnisse in Lebach gesteckt wird. Wer die Landesaufnahmestelle besichtigt, der schämt sich. Das möchte ich zum Abschluss noch einmal ausdrücklich sagen. Wir müssen die Verhältnisse dort verändern. - Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Dr. Peter. - Das Wort hat nun Prof. Dr. Bierbaum von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wie bekannt, fordert die LINKE die Auflösung des Landesamtes für Verfassungsschutz - Kapitel 03 13 -, weil wir der Auffassung sind, dass die 4 Millionen Euro, die in diesem Kapitel ausgewiesen sind, deutlich sinnvoller verwandt werden können.

(Beifall bei der LINKEN.)

Ich möchte hier deutlich sagen, dass es uns nicht um einen Stellenabbau geht. Wir brauchen jedoch in vielen anderen Bereichen - zum Beispiel in der Bildung - mehr Stellen, und die Stellen beim Landesamt für Verfassungsschutz können für andere, wirklich sinnvolle Aufgaben eingesetzt werden. Es ist gesagt worden, man könne mit diesem Amt so nicht umgehen, aber ich denke, es muss schon erlaubt sein, über einen Neuzuschnitt der Aufgaben nachzudenken und diesbezügliche Vorschläge zu machen. In diesem Sinne möchte ich unsere Position verstanden haben.

(Beifall bei der LINKEN.)

Dann ist - unter anderem vom Kollegen Meiser heute Morgen - gesagt worden, der Verfassungsschutz sei Ausdruck wehrhafter Demokratie, doch wenn ich mir die Praxis des Verfassungsschutzes ansehe, komme ich zu dem Schluss, dass sein Handeln der wehrhaften Demokratie Hohn spricht, denn er macht alles andere, als wirklich die Demokratie und die Verfassung zu verteidigen.

(Vereinzelter Beifall bei der LINKEN. - Zuruf.)