Wir fordern heute als Linksfraktion: Lasst uns die Aufnahmestelle schließen und die Flüchtlinge auf die verschiedenen Kommunen verteilen, so wie das damals in der Zeit, die ich vorhin genannt hatte, gefordert worden ist! Die Landesaufnahmestelle sollte nur noch für die ersten Monate zur Erstorientierung dienen. Das hatten wir damals gemeinsam gesagt, die Linksfraktion und die SPD-Fraktion. Die Mittel, die dadurch eingespart würden, sollen die Kommunen zur Unterstützung der Integration der Flüchtlinge bekommen. Davon würden nicht nur die Flüchtlinge selbst profitieren, sondern auch über kurz oder lang der Landeshaushalt, denn viele Flüchtlinge könnten dann endlich eine Arbeit annehmen und selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen. Das wäre gerecht, das wäre menschlich, das wäre auch wirtschaftlich sinnvoll. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Linsler. - Das Wort hat nun der Abgeordnete Günter Becker von der CDU-Landtagsfraktion.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zuerst einmal bin ich froh, dass der Kollege Linsler nicht mehr von „Lager“ gesprochen hat, sondern endlich den richtigen Begriff „Landesaufnahmestelle“ benutzt hat. Da scheint schon einmal ein Lernprozess vonstatten gegangen zu sein. Es hat ja zu dem Haushalt mehrere Anträge der Opposition gegeben. Darin wurde unter anderem die Auflösung der Landesaufnahmestelle gefordert. Die Landesaufnahmestelle, eine Erstaufnahmestelle, ist gesetzlich vorgeschrieben. Das heißt, sie kann überhaupt nicht aufgelöst werden. Eine Auflösung wäre auch unsinnig und verantwortungslos. Man bedenke, wenn irgendwo in der Welt ein Krisenherd entsteht und dem Saarland wieder mehrere Hundert Flüchtlinge zugewiesen werden, wo sollen die untergebracht werden, wenn die Landesaufnahmestelle Lebach dichtgemacht wurde?
Gleichzeitig werden in Ihren Anträgen immer wieder Entlastungen auf allen Gebieten für die Kommunen gefordert. Nur hier wollen Sie die Landesaufnahmestelle auflösen und alle Insassen, die dort wohnen, auf die Gemeinden verteilen, was natürlich zu erheblichen Mehrkosten bei den Kommunen führen würde. Wir werden sicherlich - das steht im Koalitionsvertrag und das haben wir auch zugesagt - eine Lockerung der Aufenthaltspflicht vornehmen. Aber was zu den Gemeinden geht, wird gemeinsam mit diesen abgesprochen und durchgeführt. Zurzeit lau
fen ja Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden. Diese sollten wir abwarten, denn alles andere bringt uns nichts.
Darüber hinaus möchte ich auch einmal festhalten, dass eine Verlagerung auf die Gemeinden nicht automatisch eine Verbesserung der Qualität bedeuten würde. Vielmehr ist es so, dass gerade in Lebach der Kindergarten höher personalisiert ist als jeder andere Kindergarten im Saarland. Dort wird Hausaufgabenhilfe geleistet von der Caritas, vom Roten Kreuz und von der AWO. Vom Flüchtlingsrat nicht, die machen nur Fotos. Aber diese drei Institutionen machen auf jeden Fall Hausaufgabenhilfe, was dazu führt, dass die Abschlüsse der Kinder, die in Lebach wohnen, weitaus besser sind als in anderen Kommunen.
Ich war jahrelang Elternsprecher in einer Schule und habe große Türkenfamilien erlebt, habe gesehen, wie wenig Mädchen dort wert sind und wie sie im Unterricht vernachlässigt werden. Ich habe selbst erlebt, welche Probleme es vor Ort gab. Das passiert in Lebach nicht. Dort gibt es Hausaufgabenhilfe, egal ob für Mädchen oder Jungen. Sie werden auf jeden Fall unterstützt und das führt letztlich zu großen Erfolgen.
Ja, Sie auch, natürlich. Als Herr Lafontaine noch Regierungschef war, hat er das in Lebach eingeführt. Er hat von Geld- auf Sachleistungen umgestellt. Ich sage heute, es war zum damaligen Zeitpunkt richtig und ist auch heute noch richtig, dass dort überwiegend Sachleistungen gegeben werden und ein Taschengeld verabreicht wird. Denn wir wissen - das hat auch die Anhörung der Verantwortlichen im vergangenen Jahr im Landtag gezeigt -, dass es nach wie vor Strukturen gibt, wo Menschen erpresst werden und Schutzgelder zahlen müssen, dass Geld für Drogen ausgegeben wird. Wir wollen erreichen, dass gerade die Insassen, Frauen und Kinder, dort nicht nur am ersten, sondern auch am letzten Tag des Monates noch genug zu essen haben.
Darüber hinaus werden wir in Lebach die Häuser sukzessive renovieren. Es gibt genügend Beispiele, was zurzeit dort passiert. Insgesamt haben wir den Mittelansatz für die Betreuung und Integration der Flüchtlinge um 50.000 auf 401.000 Euro erhöht. Auch das sollte man hier nicht verschweigen.
stellen. Wir haben in Lebach 1.018 Flüchtlinge, Plätze sind da für 1.354. Zurzeit laufen 523 Verfahren. Das heißt, es bleiben noch knapp 500 übrig. 377 sind abgelehnt, können nicht abgeschoben werden. Die bleiben freiwillig hier, obwohl sie ausreisen könnten. So schlecht kann es ihnen also nicht gehen, sonst würden sie nicht freiwillig hier bleiben.
98 haben einen Asylantrag positiv beschieden bekommen, 20 Angehörige gehören noch dazu. Also sind es insgesamt 1.000 Menschen, um die es dort geht, von denen mehr als 500 überhaupt nicht dort sein müssten. Von den anderen 500 werden in der Regel mehr als 90 Prozent abgelehnt.
Ich mache mir Gedanken darüber, wie heute Prioritäten gesetzt werden. Jeden Morgen stehen im Saarland 350.000 Menschen auf und gehen zur Arbeit, zahlen fleißig ihre Steuern. Von diesen Steuern können wir Sozialleistungen finanzieren. An diese Menschen sollten wir auch einmal denken. Die müssen sich Gedanken darüber machen, wie sie ihren Winterbrand bezahlen, wie sie ihre Kinder ausstatten, dass sie genügend Essen haben und über den Winter kommen. Diese Gedanken braucht sich in Lebach niemand zu machen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich wollte das Thema Lebach heute eigentlich meiden. Aber wenn jetzt schon alle anderen darüber geredet haben, gehe ich auch noch kurz darauf ein. Herr Becker, was mich etwas stört: Sie wehren sich gegen den Begriff „Lager“,
sprechen lieber von einer Aufnahmestelle, sprechen dann aber von Insassen. Wenn, dann bitte konsequent.
Wenn wir von einer Aufnahmestelle sprechen, in der Menschen aufgenommen werden, dann bitte nicht Gefängnis-Terminologie verwenden, das beißt sich.
Die Aufnahmestelle ist auch der Grund, weshalb wir dem Einzelplan nicht zustimmen können. Das war unser einziger Änderungsantrag zu diesem Einzelplan. Wir wollten dort minimal mehr Geld reingeben, weil wir entsprechenden Bedarf sehen. 50.000 Euro
wollten wir mehr dafür bereitstellen. Das wurde abgelehnt. Und wenn noch nicht einmal das möglich ist, dann können wir dem auch nicht zustimmen. Ich möchte jetzt vielmehr auf einige Dinge eingehen, die für die Zukunft wichtig sind, denn der Einzelplan 03 besteht nicht nur aus der Aufnahmestelle in Lebach.
Einen Punkt möchte ich herausgreifen, eine Sache, die mir persönlich als Informatiker sehr nahe steht, das ist der Bereich Informationstechnik, Kommunikation, Datenfernübertragung. Das ist ein Posten, der gerne immer wieder fortgeschrieben wird. Man hat ganz einfach laufende Kosten, die hat man auch im nächsten Jahr wieder, und man macht sich keine Gedanken, inwieweit man dort etwas sparen könnte.
Die Stadt München hat sich diese Gedanken gemacht und hat dabei ihre Kosten um ein Viertel senken können, was dort ein siebenstelliger Betrag ist. Bei uns wäre es weniger, München hat eben mehr Einwohner als das Saarland. Durch die Umstellung auf freie Software, wie sie dort stattgefunden hat, konnte ein Viertel der Kosten gespart werden. Gerade im Saarland, wo wir eine recht starke Informatik haben, sehe ich noch einen zusätzlichen Effekt. Wir könnten nicht nur die Kosten senken, sondern auch dafür sorgen, dass das Geld, das wir noch ausgeben, auch im Saarland bleibt.
Lizenzgebühren für bestehende Lösungen gehen größtenteils in die USA. Bei freier Software zahlen wir keine Lizenzen, brauchen aber zugegebenermaßen kleinere Firmen, die das Ganze betreuen. Die haben wir im Saarland. In dem Moment, wo wir das Geld nicht mehr Richtung USA lenken, sondern lokalen Firmen Aufträge geben, bleibt das Geld im Saarland, was auch ein Gewinn ist. Wir hätten also niedrigere Kosten und das Geld bliebe hier. Daher plädiere ich dafür, auch wenn es für diesen Haushaltsplan zu spät ist, im Laufe des nächsten Jahres und im Hinblick auf den Haushalt 2014 und auch für die restliche Legislaturperiode, neu zu evaluieren. Wir könnten dort sparen.
Einen Punkt möchte ich dabei noch im Speziellen herausgreifen. Es gibt 983 Mobilfunkverträge. Das heißt, knapp ein Promille der Saarländer hat staatlich subventionierte Handys. Der Digitalfunk der Sicherheitsbehörden ist noch im erweiterten Probebetrieb. Wenn dieser Probebetrieb abgeschlossen ist und es in den Normalbetrieb übergeht, möchte ich anregen, erneut zu evaluieren, inwieweit diese Handys noch nötig sind, wenn es auch über Mobilfunk geht.
Vorab gab es einen Schlagabtausch zum Thema Ingelheim, auch ich möchte noch mal darauf eingehen. Stand ist, dass wir 1,25 Millionen Euro pro Jahr an das Land Rheinland-Pfalz zahlen für die Anmie
tung von 50 Plätzen im Abschiebegefängnis Ingelheim. 50 von 152 Plätzen, davon sind zehn weitervermietet an die Bundespolizei. Es hat sich gezeigt, dass wir diese 50 Plätze bei Weitem nicht brauchen, wir sind aber vertraglich gebunden. Es laufen Verhandlungen, um da rauszukommen, zumal auch Rheinland-Pfalz keinen eigenen Bedarf mehr für die restlichen 102 Plätze sieht. Es ist nach wie vor vorgesehen, den Preis pro Platz beizubehalten. Das heißt, wir wollen nur noch 40 Prozent der Plätze bei nur noch 40 Prozent der Kosten. Staatssekretär Jungmann hat sogar von einer Senkung um zwei Drittel gesprochen. Aber das sind Kleinigkeiten. Ob wir jetzt über 66 oder 60 Prozent reden, sei mal dahingestellt.
Geld ist Geld - das ist richtig. - Ich möchte Sie an der Stelle darum bitten, nicht aus den Augen zu verlieren, dass wir bei einer Senkung von 60 Prozent über 750.000 Euro reden. Wenn wir am Ende nur 700.000 oder 600.000 sparen können, indem wir Rheinland-Pfalz einen Sockelbetrag zugestehen, den man grundlegend braucht, um das Ganze betreiben zu können, dann ist das immer noch besser, als wenn das Ganze komplett platzt, weil wir uns zu sehr auf diese 60 Prozent versteifen. Ich bitte Sie, diese Verhandlungen fortzuführen, aber sich nicht zu sehr darauf zu versteifen, unbedingt 60 Prozent Kosten sparen zu wollen. - Danke schön.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Augustin. - Das Wort hat nun die Abgeordnete Petra Berg von der SPD-Landtagsfraktion.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 18. Juli 2012 für die Asylpolitik eine richtungweisende Entscheidung getroffen. Das Gericht hat die Höhe der Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für evident unzureichend erklärt. Es formuliert - wie heute schon vielfach angeklungen - aus dem Grundrecht auf Menschenwürde in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip die Garantie eines Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums, das deutschen und ausländischen Staatsangehörigen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, gleichermaßen zusteht. Es ist ein Menschenrecht und umfasst sowohl die physische Existenz des Menschen als auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben.
Zur Sicherung dieser Leistungen wurde der Mittelansatz im Haushalt 2013 auf 3,2 Millionen Euro erhöht. Dass eine gestiegene Anzahl zu versorgender Personen auch zum Teil aus einer Armutsmigration resultiert, ist insofern hinzunehmen, da wir uns humanitären Notwendigkeiten nicht verschließen.
Der Mittelansatz zur Förderung der Integration und der Betreuung von Flüchtlingen wurde mit dem Abänderungsantrag Drucksache 15/263 um 50.000 Euro auf 401.000 Euro erhöht. Herr Augustin, das war genau das, was Sie gefordert haben. Ich habe nicht verstanden, warum Sie eben gesagt haben, dass das nicht stattgefunden hat. Das wurde in dieser Drucksache genau nach Ihrer Forderung erhöht. Damit wird die hervorragende Arbeit der Wohlfahrtsverbände, die diese vor Ort in der Landesaufnahmestelle leisten, weiterhin unterstützt.
In diesem Zusammenhang darf ich darauf hinweisen, dass aufgrund unserer territorialen Übersichtlichkeit im Saarland die Forderung nach einer Schließung der Landesaufnahmestelle doch sehr unausgegoren erscheint. Die Bewohner der Landesaufnahmestelle genießen im gesamten Saarland völlige Freizügigkeit. Da für viele jedoch - das ist zuzugeben - eine Pflicht zur Wohnsitznahme besteht, ist dies auf Dauer nicht zufriedenstellend. Jedoch hat sich zur Diskussion und Erarbeitung der Kriterien zur Verkürzung der Aufenthaltsdauer - die auch weiterhin unser Ziel bleibt, Herr Kollege Linsler - ein Komitee gebildet, zu welchem auch der Saarländische Städte- und Gemeindetag, der Landkreistag und die Wohlfahrtsverbände gehören. Der Kollege Becker hat schon darauf hingewiesen.
Eine Forderung, die Landesaufnahmestelle einfach zu schließen, wie Sie sie erheben, ist sicherlich nicht im Sinne der betroffenen Menschen in der Aufnahmestelle. Vor dem Hintergrund der finanziellen Belastbarkeit der Kommunen kann doch eine interessengerechte Lösung der Wohnverhältnisse nur mit diesen gemeinsam erfolgen.
Auch die Wohlfahrtsverbände, die jetzt zentral in Lebach agieren, müssen in diese Kooperation einbezogen werden, damit ein Organisationsgrad in den Kommunen gewährleistet ist. Hierzu muss ein belastbares humanitäres Konzept erarbeitet und umgesetzt werden.
Neben diesen Aktivitäten ist weiterhin kein Stillstand angesagt. Die Wohnbereiche werden weiterhin sukzessive renoviert. Hierfür sind Mittel im Kapitel 20 04 eingestellt. Diese baulichen Tätigkeiten stehen nunmehr unter der Federführung des Ministeriums für Finanzen und Europa. Zur Bearbeitung der Anträge zum elektronischen Aufenthaltstitel wurden darüber hinaus zwei Stellen der Wertigkeit E 9 neu geschaffen.