Protokoll der Sitzung vom 11.12.2012

Die fundierten Schulden, also die Schulden für Investitionen, aller saarländischen Kommunen beliefen sich Anfang 2012 auf 1,1 Milliarden Euro. Der Gesamtbetrag der Kassenkredite aller saarländischen Kommunen betrug Ende 2011 circa 1,8 Milliarden Euro, davon rund 850 Millionen Euro alleine in der Landeshauptstadt. Das jährliche Haushaltsdefizit aller saarländischen Kommunen beträgt rund 200 Millionen Euro. Die Haushaltsfehlbeträge der saarländischen Städte und Gemeinden haben damit in der Tat eine in der Höhe besorgniserregende Zahl erreicht. Die Gründe dafür sind bekannt, im Wesentlichen sind es nicht auskömmliche Steuereinnahmen, stetig steigende Soziallasten, aber auch die eine oder andere Ausgabe vor Ort. Das zeigt, für unsere Kommunen besteht das Risiko eines beträchtlich steigenden Zinsniveaus. Auch deshalb unterliegen die saarländischen Kommunen richtigerweise einer Schuldenbremse mit dem Ziel, die Kassenkredite zurückzuführen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Finanzminister hat in seiner Haushaltsrede der Entlastung der kommunalen Finanzen breiten Raum eingeräumt. Dies zu Recht, weil sich die Leistungen des Landes für seine Kommunen in der Gesamtheit, über den kommunalen Entlastungsfonds hinaus, sehen lassen können. Neben vielfältigen Hilfen aus einer Vielzahl von Haushaltsstellen - die Innenministerin hat eben die Städtebauförderung genannt, welche den saarländischen Kommunen zugute kommt - möchte ich noch einige Beispiele erwähnen. Sie zeigen, wie sehr sich das Land trotz eigener Zwänge darum bemüht, seinen Kommunen zu helfen. Das saarländische Finanzministerium zieht erneut die Spitzabrechnung des kommunalen Finanzausgleiches vor. Im Rahmen des Kommunalfonds K 21 übernimmt das Land die Zinsen und Tilgungslasten für die

Kommunen. Es sind rund 11 Millionen Euro kommunale Schulden, die das Land 2013 trägt. Der kommunale Finanzausgleich überschreitet im Jahr 2013 erstmals die Marke von einer halben Milliarde Euro. Diese 515 Millionen Euro sind ein Allzeithoch.

Frau Präsidentin, mit Ihrer Erlaubnis möchte ich aus einem PwC-Gutachten mit dem Titel „Auf dem Weg zu einer Konsolidierung der Haushalte - die Finanzsituation in den Bundesländern“ zitieren: „Angesichts des hohen Zentralisierungsgrades überraschen die überdurchschnittlichen allgemeinen Finanzzuweisungen im kommunalen Finanzausgleich. Trotz eines erheblichen staatlichen Defizits müssen dadurch die Kommunen weit weniger Zuschüsse aus eigener Tasche finanzieren als in anderen westdeutschen Bundesländern.“ - Das ist die Realität in diesem Land. Ferner profitieren die Kommunen auch von der Erhöhung der Grunderwerbssteuer. Sie erhalten damit Zusatzeinnahmen in Höhe von 4 Millionen Euro.

Ich möchte noch kurz auf die kommunalen Kulturabgaben von 16 Millionen Euro eingehen. Das Saarland leistet sich etwas, was andere Länder sich nicht leisten: Es finanziert das Staatstheater fast zu 100 Prozent. Das ist dem Stabilitätsrat gegenüber auf Dauer nicht haltbar, deshalb müssen die Kommunen ihren Beitrag leisten. Ich möchte den Blick zurückwerfen: Es war Herr Lafontaine, der die Finanzlast von Saarbrücken vollständig auf das Land abgewälzt hat. Man könnte in der Vereinfachung, die er so liebt, auch sagen: Ohne Lafontaine damals keine kommunalen Kulturabgaben heute!

(Sprechen und Lachen bei der LINKEN.)

Ich möchte noch auf ein Thema zu sprechen kommen, das wir allzu gerne vergessen, und zwar auf den Konjunkturpakt, der gar nicht so lange zurückliegt. Land und Bund haben zusammen im Saarland 128 Millionen Euro für kommunale Projekte ausgegeben. Hinzu kommen die kommunalen Eigenbeiträge, sodass der Konjunkturpakt II ein Gesamtvolumen von 160 Millionen Euro an Investitionen in nur zwei Jahren in unseren Kommunen generiert hat. Gerade kommunale Infrastruktur wie Schulen, Dorfgemeinschaftshäuser und Kindergärten wurden mit diesen Mitteln saniert. Oft handelte es sich dabei um nachhaltige energetische Sanierungen. Das ist ein Musterbeispiel für strukturelle und nachhaltige Investitionen und zeigt ganz deutlich, dass die Fürsorge des Landes für unsere Kommunen schon länger andauert und nicht erst in diesem Jahr begonnen hat, meine Damen und Herren.

Ich möchte noch ein paar Worte zum Abschluss sagen. Wir haben in dem Miteinander, was Land und Kommunen haben, ein ganz wertvolles Gut, gerade in diesem Land. Alle Beteiligten wissen das. Vor diesem Hintergrund von der Ausübung von Druck zu

(Abg. Gläser (CDU) )

reden, wie das heute Morgen die PIRATEN gemacht haben, entspricht absolut nicht den kommunalen Realitäten. Ich glaube, da haben Sie einfach noch erheblichen Nachholbedarf. Auch dort haben Sie noch ein bisschen dazuzulernen.

Meine Damen und Herren, ich kann nur die Zustimmung zum Einzelplan 03 empfehlen. Wir machen als Land sehr viel für unsere Kommunen. Ich denke, wir sind auf einem guten Weg. Denn nur so können wir gemeinsam die Eigenständigkeit des Landes sichern. - Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Der Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen hat zu Einzelplan 03 einen Abänderungsantrag eingebracht, der uns als Drucksache 15/263 vorliegt. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrags Drucksache 15/263 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 15/263 einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die CDUFraktion, die SPD-Fraktion, die Fraktion DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, von den PIRATEN Herr Augustin und Herr Hilberer. Enthalten haben sich Frau Maurer und Herr Neyses.

Wir kommen zur Abstimmung über Einzelplan 17 Kapitel 17 03. Wer für die Annahme des Einzelplans 17 Kapitel 17 03 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann darf ich feststellen, dass Einzelplan 17 Kapitel 17 03 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen CDU und SPD. Dagegen gestimmt haben die drei Oppositionsfraktionen bestehend aus der Fraktion DIE LINKE, PIRATEN und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Wir kommen zur Abstimmung über Einzelplan 20 Kapitel 20 03. Wer für die Annahme des Einzelplans 20 Kapitel 20 03 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass Einzelplan 20 Kapitel 20 03 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen, dagegen gestimmt haben die Oppositionsfraktionen.

Es ist über Kapitel 03 01 Einzelabstimmung beantragt. Wer für die Annahme des Kapitels 03 01 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass Kapitel 03 01 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Koalitions

fraktionen, dagegen gestimmt haben die Oppositionsfraktionen.

Wir kommen zur Abstimmung über Einzelplan 03 im Übrigen. Wer für die Annahme des Einzelplans 03 unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass Einzelplan 03 unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen CDU und SPD. Dagegen gestimmt haben die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und von den PIRATEN Herr Neyses, Frau Maurer und Herr Hilberer. Enthalten hat sich Herr Augustin.

Wir kommen zu Punkt 5 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Ministergesetzes (Drucksache 15/254)

Zur Begründung erteile ich Frau Ministerin Monika Bachmann das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die saarländische Landesregierung legt Ihnen heute den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Ministergesetzes vor. Der Gesetzentwurf enthält neben redaktionellen Änderungen im Zuge der Umsetzung der Föderalismusreform I in erster Linie Anpassungen der Versorgungsregelungen für die Mitglieder der Landesregierung.

Im Koalitionsvertrag für die 15. Legislaturperiode des saarländischen Landtages wurde als Zielvorgabe festgelegt, die jährliche Neuverschuldung des Saarlandes bis zum Jahre 2020 vollständig abzubauen. Um einen Haushalt ohne strukturelle Defizite erreichen zu können, sind künftig alle Bereiche der saarländischen Landespolitik hieran auszurichten. Dies gilt insbesondere für die Ausgaben im Personalsektor.

Gerade bei den Personalausgaben, die einen Haushaltsanteil von nahezu 40 Prozent ausmachen, müssen von allen Bediensteten in der Landesverwaltung Konsolidierungsbeiträge erbracht werden. Auch die politische Führung ist hiervon nicht auszunehmen. Die saarländische Landesregierung hat sich klar dazu bekannt, selbst mit gutem Beispiel voranzugehen. Denn nur auf diese Weise kann bei den Bediensteten in der Landesverwaltung die notwendige Akzeptanz für die anstehenden Konsolidierungsmaßnahmen geschaffen werden.

(Abg. Gläser (CDU) )

Wie bereits im Koalitionsvertrag festgelegt, wurden die bestehenden Regelungen zur Versorgung der Minister der Landesregierung im Saarländischen Ministergesetz kritisch überprüft und die Ergebnisse im vorliegenden Gesetzentwurf umgesetzt. Leitlinie bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfes bildete das Bundesministergesetz, das nach seiner Änderung im Jahre 2008 deutliche Einschnitte im Alterssicherungssystem für die Mitglieder der Bundesregierung mit sich brachte.

Zielsetzung dabei ist es, künftig die Versorgung der Ministerinnen und Minister im Saarland an die derzeitigen Versorgungsstandards des Bundes anzupassen. Darüber hinaus wurden auch weitergehende Regelungen statuiert, um einerseits den ehemaligen und derzeitigen Mitgliedern der Landesregierung einen verfassungsgemäßen Bestandsschutz zu gewährleisten, gleichzeitig aber auch einen Konsolidierungsbeitrag der politischen Leitungsebene zu ihren Versorgungskosten festzuschreiben.

Folgende Kernpunkte bilden dabei den Inhalt des Änderungsgesetzes. Die Mindestamtszeit für den Bezug von Ruhegehalt wird von bislang zwei auf nunmehr vier Jahre verdoppelt. Ein Anspruch auf Ruhegehalt steht damit einem Mitglied der Landesregierung erst dann zu, wenn es dieser über einen Zeitraum von insgesamt vier Jahren angehört hat.

Entsprechend den Vorschriften des Bundesministergesetzes wird eine gesetzliche Fiktion in der Form statuiert, dass bei einer Amtszeit von mehr als zwei Jahren die nunmehr geforderte Mindestamtszeit von vier Jahren für einen Ruhegehaltsanspruch nur dann als erfüllt gilt, sofern das Ende des Amtsverhältnisses als Mitglied der Landesregierung unverschuldet und nicht vorhersehbar geendet hat. Als Gründe hierfür gelten beispielsweise die in Artikel 88 Abs. 2 der saarländischen Verfassung genannten Tatbestände oder die Selbstauflösung des Landtages nach Artikel 69 der saarländischen Verfassung.

Weiterhin wird das Eintrittsalter für den Ruhestand von derzeit 55 Jahren auf 60 Jahre angehoben und an die Regelaltersgrenze im Beamtenbereich gekoppelt. Damit einhergehend erfolgt die Festsetzung eines Versorgungsabschlags von maximal 14,4 Prozent im Falle einer vorzeitigen Inanspruchnahme des Ruhegehaltes auf Antrag. Zudem besteht künftig in Anlehnung an die bundesgesetzliche Regelung die Möglichkeit, dass Mitglieder der Landesregierung, die vor Ablauf der jeweils maßgeblichen Mindestamtszeit ausscheiden und keinen Anspruch auf Versorgung erworben haben, in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert werden.

Im Sinne der Konsolidierung des Landeshaushalts wird darüber hinaus eine Regelung geschaffen, wonach künftig eine Anrechnung von Versorgungsbezügen auf die Ministerversorgung möglich ist, die

bislang aus verfassungsrechtlichen Kompetenzgründen ausgeschlossen war. Auf diese Weise wird eine infolge der Föderalismusreform I entstandene Regelungslücke ebenfalls geschlossen.

Des Weiteren werden einerseits Bestandsschutzregelungen für die ehemaligen und derzeitigen Mitglieder der Landesregierung geschaffen. Gleichzeitig wird aber auch sichergestellt, dass mit Inkrafttreten des Änderungsgesetzes die vorhandenen Mitglieder der Landesregierung der neuen Rechtslage unterfallen. Damit ist gewährleistet, dass alle bis zum Inkrafttreten des Gesetzes erworbenen Ruhegehaltsansprüche gewahrt bleiben. Sie werden gleichsam eingefroren, und der weitere Aufwuchs richtet sich nach der neuen Rechtslage. Schließlich werden die Beihilferegelungen zur Kostendämpfungspauschale, die für den Beamtenbereich gelten, auf die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Landesregierung übertragen.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf Sie bitten, dem Gesetzentwurf in Erster Lesung zuzustimmen und ihn zur weiteren Beratung in den zuständigen Ausschuss zu überweisen. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat der Abgeordnete Andreas Augustin von der PIRATENFraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich sage gleich vorab: An dem Gesetz ist nichts auszusetzen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen. - Ministerin Bachmann weist auf die Regierungsbank: Setz dich hierhin! - Heiterkeit.)

Nein, ich setze mich nicht. - Wir haben vor, dem Gesetz zuzustimmen. Es geht auch ein bisschen in die Richtung Imagekampagne für Politiker. Wir hatten an anderer Stelle gemeckert, als es um eine Imagekampagne für Pflegeberufe ging, dass Pflegeberufe das nicht nötig hätten. Sie haben kein schlechtes Image, daher wird dort eine Imagekampagne auch nichts bringen. Bei Politikern habe ich so meine Zweifel, ob dort eine Imagekampagne etwas bringt. Auf jeden Fall geht es in die Richtung.

Inhaltlich ist das Gesetz in Ordnung. Der Punkt, den ich ein wenig angreifen möchte, ist folgender. Das Gesetz wurde vorher hochgespielt und gesagt, man tue etwas und senke die Bezüge beziehungsweise Ruhegehälter für Minister. Ich beobachte oft, dass es einen Antrag von der Koalition gibt, wo dann der Landtag nicht einstimmig, sondern nur mit der Zwei

(Ministerin Bachmann)

drittelmehrheit der Koalitionsfraktionen beschließt, dass das, was die Regierung tut, ganz toll ist. Diese Art von Lobhudelei, die wir auch bei diesem Gesetz hatten, möchte ich beanstanden.

Was ist bei dem Gesetz passiert? Wir haben uns von einer hinteren Position zurück ins Mittelfeld gebracht im bundesweiten Vergleich. Damit nehmen wir aber keine bundesweite Spitzenrolle ein. Wir kommen einfach nur wieder in den Durchschnitt zurück von einer vorher anderen Situation. Daher ist das kein Grund für große Lobhudelei.

(Ministerin Bachmann: Aber es ist gut.)

Es ist ein nötiger Schritt, da stimme ich Ihnen vollkommen zu, es ist gut. Aber eine übertriebene Lobhudelei halte ich für nicht angemessen. Wir werden dem Gesetz zustimmen. Aber sowohl bei diesem Gesetz als auch bei Anträgen bitte ich in Zukunft, davon abzusehen, Dinge hochzuspielen, wenn einfach nur die alltägliche Arbeit gemacht wird.

(Beifall bei den PIRATEN und vereinzelt bei der LINKEN.)

Das Wort hat der Abgeordnete Tobias Hans von der CDU-Landtagsfraktion.

Liebe Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen! Der Redebeitrag des Kollegen Augustin hat mich jetzt doch ein wenig verwundert. Wir hatten im Vorfeld im Präsidium durchaus die berechtigte Frage gestellt, ob es notwendig ist, zu diesem Tagesordnungspunkt heute eine Aussprache durchzuführen, ob es notwendig ist, das, was wir als Koalition als Selbstverständlichkeit empfinden, nämlich dass wir uns bei der Versorgung von Ministerinnen und Ministern an den bundesweiten Schnitt angleichen, heute hier zu diskutieren. Dabei haben doch Sie, sehr geehrter Herr Augustin von den PIRATEN, gesagt: Jawohl, wir wollen unbedingt darüber sprechen, dass die Rücknahme der Ministerversorgung ein Punkt ist, der zu diskutieren ist. Dem haben wir uns natürlich nicht verschlossen. Es ist parlamentarisches Recht, dass wir hier Gesetzentwürfe auch in Erster Lesung diskutieren. Nur, wenn Sie sich jetzt hinstellen und sagen: „Macht das, aber redet bitte nicht darüber“, dann verstehe ich den Sinn dieser Debatte wirklich nicht.

(Beifall und Heiterkeit bei den Regierungsfraktio- nen. - Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Ein bisschen Spaß muss sein!)

Ein bisschen Spaß muss sein, genau, Herr Kollege. - Was ist passiert? Die Koalition hat gesagt, wir reduzieren zunächst einmal die Größe des Kabinetts,