nen gekannt haben und die eben nicht zum erlauchten Kreis derer gehören, die ihn besuchen können, nachdem er verstorben ist! Sie müssen sich einmal vorstellen, wie vielfältig die Beziehungen sind, die man im Laufe seines Lebens aufbaut. Ich will nicht unbedingt sagen, dass es da nur um Ehen oder Liebesbeziehungen oder Ähnliches geht, es geht auch um Freunde, die man einmal hatte, ehemalige Arbeitskolleginnen und -kollegen. Das können Sie alles überhaupt gar nicht wissen, wenn Sie im Besitz einer solchen Urne sind, wer da alles in Frage kommt! Wenn Sie öfter zu Beerdigungen gehen, was bei den meisten von uns in Zeiten des demografischen Wandels leider Gottes der Fall sein dürfte, werden Sie vor Ort immer wieder Leute finden, bei denen Sie sich fragen: Wer ist denn das? Was hat der denn mit dem Verstorbenen zu tun? - Das wissen wir nicht, das müssen wir auch nicht wissen. Ich bin aber der festen Überzeugung, dass wir einen Ort der Bestattung brauchen, der für jedermann zugänglich ist.
Sie hindern mit Ihrem Gesetzesentwurf die freie Entfaltung von Menschen, die trauern und die an einen solchen Ort der Totenehre und Totenruhe zurückkehren möchten. Deshalb bin ich der Meinung, dass gerade diese Formulierung dem Gedanken der Liberalität entgegenwirkt. Das ist nicht das, was ich mir vorstelle. Wir sind der Auffassung, dass wir mit unseren Traditionen, unserem Glauben, vor allem aber mit unserer Kultur sensibler umgehen müssen. Deshalb soll es aus unserer Sicht bei der bisherigen Lösung bleiben.
Natürlich sind wir bereit, im Zuge künftiger Novellierungen - die werden kommen - über weitere Dinge nachzudenken, bei denen wir den Menschen entgegenkommen können. Aber diesen speziellen Tatbestand machen wir nicht mit. Wir lehnen den Gesetzentwurf ab. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der PIRATEN-Fraktion bezweckt eine Aufhebung des Friedhofzwangs. Mit einem ähnlichen Gesetzentwurf hatte unsere Fraktion bereits im Jahr 2011 den Versuch unternommen, durch eine Liberalisierung des Friedhofzwangs dem letzten Willen Verstorbener Gehör zu verschaffen und Gestaltungsspielräume für jeden einzelnen Menschen zu Lebzeiten zu eröffnen, sofern er von der Gestaltungsfreiheit Gebrauch machen möchte. Um es vorwegzunehmen: Unsere Fraktion wird dem Gesetzentwurf der PIRATEN zustimmen. Und wir freuen uns darüber, dass sich Kolleginnen und Kollegen in
diesem Haus ebenfalls diesem wichtigen Thema zuwenden. Hätte der Gesetzentwurf der PIRATEN ebenfalls soziale Aspekte stärker berücksichtigt, hätten wir den Gesetzentwurf darüber hinaus gemeinsam eingebracht. Im Hinblick auf die Tatsache, dass sich viele Menschen die hohen Bestattungskosten nicht mehr leisten können, hatten wir beispielsweise in unserem Gesetzentwurf damals eine Regelung dahingehend getroffen, dass auch die Hinterbliebenen, wenn eine gegenteilige Meinung oder Erklärung des Verstorbenen nicht bekannt ist, eine Beisetzung der Totenasche durch Verstreuung auf dem Friedhof bestimmen können.
Tatsache ist, dass sich immer mehr Menschen die hohen Bestattungskosten nicht mehr leisten können. So kostet zum Beispiel in Saarbrücken eine Urnenbestattung bis zu 3.000 Euro und eine Körperbestattung bis zu 3.400 Euro. Dies bedeutet letztendlich, dass allzu oft das Sozialamt einspringen muss. Allein in Saarbrücken wurden im Jahr 2009 beim Sozialamt 342 Anträge auf Übernahme der Kosten gestellt. Der Regionalverband Saarbrücken musste im Jahr 2010 mehr als 430.000 Euro für Begräbnisse aufbringen, die von den Angehörigen nicht mehr zu zahlen waren. Im Jahr zuvor waren es sogar über 500.000 Euro. Gleichwohl ist die eingangs erwähnte Zielsetzung des vorliegenden Gesetzentwurfs der PIRATEN, nämlich die Abschaffung des Friedhofzwangs, nach unserer Auffassung richtig und wird daher auch mitgetragen. Denn die Wünsche der Menschen in Bezug auf eine Bestattung nach eigenen, individuellen Vorstellungen müssen Berücksichtigung finden. Es stellt eine unzumutbare staatliche Einflussnahme dar, wenn den Lebenden das Recht genommen wird, für die Zeit nach ihrem Tod hinsichtlich ihrer Beisetzung Vorsorge treffen zu können. Von den Kritikern einer Liberalisierung des Friedhofszwangs wird unzutreffend auf die Wahrung der Totenruhe abgestellt. Der Begriff der Totenruhe verliert aber seinen Sinn, sofern der oder die Verstorbene etwas anderes bestimmt hat. Außerdem wäre beispielsweise bei Organspenden, Obduktionen sowie nach dem Ablauf der Grabliegezeiten streng genommen die Totenruhe ebenfalls gestört.
Auch dem vorgebrachten Argument, Käufer von Grundstücken würden eventuell zu einem späteren Zeitpunkt überraschend feststellen, dass sich auf dem Grundstück ein Grab befände, kann die Möglichkeit einer Dokumentation, beispielsweise durch Einträge im Grundbuch oder in einem sonstigen amtlichen Verzeichnis, entgegengehalten werden. Darüber hinaus existieren in vielen europäischen Ländern bewährte Regelungen, die einen liberalen Umgang mit der Asche Verstorbener vorsehen und die Aufbewahrung der Totenasche im Privatbereich erlauben. Oder möchte in diesem Hause ernsthaft
jemand beispielsweise den Bürgerinnen und Bürgern in den Niederlanden, Großbritannien oder der Schweiz vorwerfen, sie gingen nicht würdevoll mit ihren Verstorbenen um?
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sollten - und ich greife Ihren seinerzeitigen Redebeitrag zu unserem Gesetzentwurf hier im Plenum auf, Herr Hans - nicht so anmaßend sein und unseren europäischen Freunden unterstellen, sie würden die Totenruhe und Menschenrechte missachten oder eine Bestattungskultur praktizieren, die nicht auf dem Fundament des christlichen Abendlandes steht. In diesem Zusammenhang möchte ich auch anmerken, dass vor dem Inkrafttreten unseres Bestattungsgesetzes das Feuerbestattungsgesetz aus dem Jahr 1934 galt, mit dem die Nationalsozialisten den Friedhofszwang der Totenasche gesetzlich regelten. Dies sollte kein kultureller Maßstab für uns sein. Würdeund pietätvoll ist es schließlich nicht, wenn aufgrund der aktuellen Gesetzeslage hierzulande ein kommerzieller Bestattungstourismus in billigere und liberale Länder zu beklagen ist. Uns geht es um die Menschen und deren Wünsche, denn jeder soll frei entscheiden können wo seine letzte Ruhestätte ist. Wir werden dem Antrag der PIRATEN zustimmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Aufhebung des Friedhofszwangs für Urnenbestattung zum Zweiten. Christian Otterbach vom Saarländischen Rundfunk hat mir - wohl mit leiser Ironie - empfohlen, meine Rede aus der Debatte vom August 2011 noch einmal zu halten. Auch der damalige Gesetzentwurf der DIE LINKE-Landtagsfraktion hatte die Aufhebung des Friedhofszwanges für Urnenbestattungen zum Inhalt. Beide Gesetzentwürfe unterscheiden sich nicht in der Zielrichtung. Auch das Abstimmungsverhalten der SPD-Landtagsfraktion wird sich nicht vom damaligen unterscheiden. Die SPDLandtagsfraktion wird den vorgelegten Gesetzentwurf ablehnen.
Mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, zitiere ich aus meiner Rede vom 24. August 2011. Das ist mir wichtig, weil das eigentlich der Leitsatz unserer Ablehnung ist: „Tatsache ist, dass durch die Jahrhunderte die Kirchen auf der Grundlage des Evangeliums die Bestattungskultur in unserer Gesellschaft entscheidend mitgeprägt haben. Die Kirchen haben sich immer von dem Grundgedanken leiten lassen, dass jeder Mensch eine unverlierbare Würde hat, die auch
mit dem Tod nicht endet. Sie sind immer dafür eingetreten, dass der Friedhof als Stätte würdevollen Abschiednehmens, des Gedenkens und als Ort gemeinschaftlicher Trauerbewältigung erhalten bleibt. Tatsache ist aber auch, dass die Bestattungs- und Gedenkkultur als Teil unserer kulturellen Identität dem gesellschaftlichen Wandel unterliegt.“ - Und das hat der Kollege Hans ja auch ausgeführt. Herr Augustin, Sie haben selbst gesagt, das Saarland hat eines der liberalsten Bestattungsgesetze in Deutschland. Deshalb gibt es für uns auch keinen Grund, hier etwas zu ändern. Trauer braucht für uns Raum und Zeit und dieser Raum ist eben auf dem Friedhof gegeben.
Herr Kollege Augustin, Sie haben hier am Rednerpult Ihren Gesetzentwurf sachlich begründet. Wenn ich allerdings den Text des Gesetzentwurfes lese, geht mir einiges über Sachlichkeit weit hinaus. Ich zitiere aus dem Gesetzentwurf der PIRATEN-Landtagsfraktion aus der Problembeschreibung: „Die bisherigen Regelungen“ - also die des Friedhofszwanges - „verletzen in eklatanter Weise die Würde und das Selbstbestimmungsrecht des Menschen (...).“ Ich zitiere aus der Begründung: „Eine so freiheitlichpersönliche Angelegenheit wie die Bestattung darf nicht der Disposition aktueller politischer Mehrheitsverhältnisse unterliegen.“ Das sind Dinge, die in meinen Augen zum gültigen Gesetz absolut nicht passen. Diese Auffassung möchte ich Ihnen kurz begründen.
Das sind starke Worte, die mit der Realität in diesem Land aber nichts zu tun haben. Unserer persönlichen Freiheit, unserer Selbstbestimmung und unserer ganz persönlichen Definition der Würde sind auch im Leben Grenzen gesetzt. Aristoteles hat gesagt, das Ganze sei mehr als die Summe seiner Teile. Daraus leiten wir für uns ab: Eine Gesellschaft ist mehr als die Summe ihrer Einzelnen. In einer Gesellschaft wird es immer Regeln geben. Es wird Normen und Werte geben und auch geben müssen, die dem Individualismus Grenzen setzen, die ihm Grenzen setzen müssen. Unsere Freiheit hört dort auf, wo die Freiheit unserer Mitmenschen beginnt.
Deshalb kann auch eine Verfügung von Todes wegen, die die Wahl des Bestattungsortes betrifft, nicht nur als freiheitlich-persönliche Angelegenheit eines Einzelnen betrachtet werden. Das Beispiel des Menschen, der ein Grundstück kauft und dabei unwissentlich und ungewollt ein oder zwei Generationen von Vorbesitzern miterwirbt, wurde schon angeführt. Ich möchte auch niemandem zumuten, dass er mit der Endlichkeit menschlichen Lebens, mit der Endlichkeit auch des eigenen Daseins konfrontiert wird, wenn er das nicht möchte. Auch das gebietet die Achtung vor den Mitmenschen. Daher darf nicht
In Ihrem Gesetzentwurf, liebe Kollegin und liebe Kollegen von der PIRATEN-Fraktion, wird zudem eine klare Festlegung zulasten Dritter getroffen. Ich zitiere aus dem Gesetzentwurf, Ziffer 1: „Die Art der Bestattung erfolgt dem Wunsch des Verstorbenen gemäß, wenn die Bestattungsart in einer Verfügung von Todes wegen festgelegt wurde und vorherrschende Belange des Gemeinwohls oder überwiegende Interessen Dritter nicht entgegenstehen.“ Das heißt doch, es gibt eine Verfügung von Todes wegen, beispielsweise des Inhalts, ich möchte in einer Urne im Garten des Kollegen Günter Waluga beerdigt werden.
Ja, er ist schon geflüchtet. - Der Kollege Günter Waluga könnte das aber nur zurückweisen, würde er, bei welcher Stelle auch immer, darlegen, dass sein überwiegendes Interesse dem entgegenstünde. Also, das ist für mich Realsatire. Das hat mit einem Gesetzentwurf leider nichts zu tun.
Und sollen die Kommunen denn künftig Kataster erstellen und führen, wo eine Beisetzung bodennutzungsrechtlich zulässig ist und der Beisetzungsort nicht auf der Totenwürde widersprechende Weise genutzt wird? Wie soll denn das eine Kommune für ihr Gemeindegebiet feststellen? Der Gesetzentwurf ist also in meinen Augen nicht nur hinsichtlich der Intention nicht zustimmungsfähig, er ist auch handwerklich so gemacht, dass man ihm nicht zustimmen kann.
Ich fasse zusammen: Auch nach dem Tod verliert man nicht den persönlichen Achtungsanspruch. Unser Bestattungsgesetz schützt diesen persönlichen Achtungsanspruch, stellt damit aber keine unzumutbare staatliche Einflussnahme dar. Deshalb werden wir diesen Gesetzentwurf ablehnen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir werden uns bei der Abstimmung über den Entwurf der PIRATEN enthalten. Wir sehen sehr wohl, dass das Bestattungsgesetz anzupassen ist, und wir wollen diesbezüglich eine gesellschaftliche Debatte anstoßen. Wir haben es hier mit Trauer zu tun, mit Trauerwürde, mit Trauerkultur, aber eben auch mit der Selbstbestimmung der Men
schen hinsichtlich der Frage, ob sie eingeäschert werden wollen, wie sie ihre letzte Ruhe finden wollen.
Die Trauerkultur verändert sich, und dem haben auch schon viele andere Länder Rechnung getragen. Diesem Wandel dürfen wir uns nicht verschließen. Das ist keineswegs nur eine Frage der eigenen Kultur. Ich glaube, das entwickelt sich in einer Gesellschaft auch im Rahmen der Diskussion mit anderen Kulturen, mit dem Austausch. In anderen Ländern ist man in dieser Frage durchaus offener. Das sieht man schon an den Diskussionen, die in der Bundesrepublik geführt werden.
Wir sollten breit darüber diskutieren, welchen Rahmen wir dem Trauern künftig geben wollen. Es muss sicherlich nicht das Grab oder der Friedhof sein. Wir schließen uns hier der Auffassung an, dass es andere Möglichkeiten gibt. Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Thüringen erlauben bereits das Verstreuen der Asche auf gekennzeichneten Friedhofswiesen außerhalb des Grabes, Nordrhein-Westfalen mit Ausnahmegenehmigung auch außerhalb des Friedhofs. In Bremen wird unter Rot-Grün gerade die Aufhebung des Friedhofszwangs diskutiert, dies auch mit der, wie ich meine, berechtigten Begründung, dass selbst in christlich geprägten Ländern wie Italien oder Spanien kein Friedhofszwang besteht. Die Grauzone, die sich mit dem Export von Leichen und dem Import von Asche ergibt, kann der Pietät und der Menschenwürde durchaus widersprechen. Das ist zwar kein relevanter Anteil, der hier dem PIRATEN-Entwurf zur Begründung dient, es handelt sich aber doch um eine Grauzone, der man durchaus mit eigenen Regelungen im Land begegnen kann.
Wir sollten die Initiative durchaus nutzen und mit Religionsgemeinschaften, Kommunen - denn sie betrifft es direkt bei der Pflege von Friedhöfen -, Verbänden und Bürgerinnen und Bürgern die Diskussion darüber starten, wie und ob die Ortswahl beim Streuen eingeschränkt werden sollte, wie auch der Missbrauch im Sinne einer Billiglösung vermieden werden kann. Denn es darf natürlich nicht sein, dass man solche Lösungen wählt, um eine billige Variante zu haben. Wir sollten auch diskutieren, wie man dem letzten Willen der Verstorbenen würde- und respektvoll weitgehend gerecht werden kann.
Selbstbestimmung und Menschenwürde sind hier in Einklang zu bringen. Sie müssen die Diskussionsgrundlage bei einer Änderung des Gesetzes sein. Lassen Sie uns in diesem Sinne den Dialog mit den gesellschaftlich relevanten Gruppen führen. Lassen Sie uns im Ausschuss intensiv darüber beraten, eine Anhörung dazu durchführen und ein Meinungsbild gewinnen, wie die Änderung beziehungsweise die Abschaffung des Bestattungszwanges in den gesellschaftlich relevanten Gruppen gesehen wird.
Ich glaube, Kollege Hans, dass man die bürokratischen Hürden überwinden kann. Die Gesetzgebung in anderen Ländern, die über das hinausgeht, was es bei uns gibt, legt das nahe. Daher würde ich das oft vorgeschobene Argument der Bürokratie hier ein Stück zurücknehmen und im Sinne der Sache die Diskussion weiterführen. Wir plädieren, wie gesagt, dafür, das Thema im Ausschuss in einer öffentlichen Anhörung möglichst breit zu diskutieren und dann gegebenenfalls zu Änderungen zu kommen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Hans, Frau Kollegin Kolb, es gibt Dinge, bei denen wir verschiedener Meinung sind, und es gibt Dinge, da werden wir vermutlich auch immer verschiedener Meinung bleiben. Das ist schade, aber damit kann ich leben, das kann ich akzeptieren. Ich möchte aber insbesondere auf ein, zwei Aspekte eingehen, hinsichtlich derer ich der Auffassung bin, dass Sie das Ganze in sich nicht konsistent sehen, weil Sie einfach in zwei Schubladen denken, während es tatsächlich mehr als diese zwei Schubladen gibt.
Was den Kollegen Hans angeht: Sie haben in die Richtung argumentiert, es würde Sinn machen, wenn wir die Abschaffung von Friedhöfen fordern würden. Das tun wir aber nicht. Damit, dass wir nicht mehr den Zwang zu einer Bestattung auf dem Friedhof vorgeben wollen, nehmen wir ja nicht die Möglichkeit einer Bestattung auf dem Friedhof. Im Gegenteil: Wir haben das sogar als Standard in dem Abschnitt, den die Kollegin Kolb - mit Ausnahme des letzten, hier einschlägigen Satzes - schon zitiert hat, festgeschrieben. Darin steht nämlich: „Wenn keine Willensbekundung des Verstorbenen im Sinne der §§ 2247 ff. BGB vorliegt, hat die Beisetzung der Totenasche stets auf einem Friedhof zu erfolgen.“ Wir nehmen das also sogar als Standard für den Fall, dass es kein Testament gibt, das etwas anderes vorschreibt. Ich möchte Sie daher bitten, das, was Sie gesagt haben, unter diesem Blickwinkel noch einmal zu reflektieren. Denn wie gesagt: Wir fordern nicht die Abschaffung der Friedhöfe. Das wäre ja auch absurd.
Was die südlichen Länder angeht: Sie sind unter anderem ein Anlass für die heutige Befassung des Landtages mit dieser Frage. Das Thema wurde ja erst nach der Wahl in unser Programm aufgenommen. Dementsprechend habe ich es auch nicht als Wahlversprechen angesehen und hätte es normalerweise nicht schon so früh in der Legislaturperiode
gebracht. Aber mit ein Grund, weshalb es so weit nach vorne gerückt ist, ist, dass sich bei uns am Infostand in der Stadt eine Spanierin beschwert hat, dass genau das eben nicht möglich ist. Es gab also mindestens eine konkrete Anfrage dazu.
Was Sie bei Ihrer Argumentation völlig ausblenden, ist die Möglichkeit der anonymen Beerdigung. Wenn Sie sagen, man will einen Ort, an den man zurückkehren kann, dann müssten Sie die eigentlich verbieten, denn die gibt es schon. Das musste ich leider auf die harte Tour lernen, denn ein guter Freund von mir wurde anonym beerdigt und ich habe keinen Ort, an den ich zurückkehren kann. Das nur bezüglich der Konsistenz Ihrer Aussagen. Schon jetzt gibt es Sachverhalte wie die anonyme Beerdigung, die dazu führen, dass es einen solchen Ort eben nicht gibt. Der Rest ist, denke ich, Meinungssache, das muss ich dann so hinnehmen. - Danke schön.