Im Übrigen stimmt es auch nicht, dass wir bei den Koordinatorenstellen nur Stellen der Wertigkeit A 13 Z eingebracht haben. Vielmehr sind in diesem Gesetzentwurf auch Stellen der Wertigkeit A 14 vorgesehen. Auch das entsprach der damaligen Vereinbarung mit den entsprechenden Verbänden.
Natürlich werden wir uns bezüglich der Gleichwertigkeit der Schulformen noch auf den Weg machen müssen. Das ist nur Schritt für Schritt möglich. Deswegen können wir das auch nicht in einem Jahr vollziehen. Etwa 30 Stellen im Jahr werden ausgeschrieben und besetzt. Daher braucht es einen Zeitraum von acht Jahren, bis wir zum Vollausbau kommen. Dann werden wir eine Stellenstruktur haben, die zumindest der am Gymnasium vergleichbar ist nicht in jedem Detail, aber doch stark vergleichbar. Man muss sich irgendwann einmal auf den Weg machen. Ich finde es richtig, dass wir das nun mit diesem Gesetzentwurf tun.
Ich glaube, es ist eine starke Verbesserung für den Lehrerberuf, insbesondere für die Lehrer an der Gemeinschaftsschule. Es ist wichtig, dass sich Lehrer aller Schullaufbahnen auf diese Funktionsstellen be
werben können und dass wir jetzt Anreize haben, sich auf Funktionsstellen zu bewerben, um Beförderungsmöglichkeiten zu erhalten; das war in der Vergangenheit insbesondere für die Realschullehrer ein Problem. Das ist eine starke Attraktivitätssteigerung in diesem Bereich.
Ich möchte hervorheben, dass wir auch für die Justizwachtmeister etwas tun - das ist ebenfalls eine langjährige Forderung -, wir heben sie von der A 3 auf die A 4. Dass wir etwas für niedrige Besoldungsgruppen tun, ist eine soziale Leistung.
Alles in allem gehen wir heute erst in die Erste Lesung. Änderungen im Detail sind immer noch möglich. Nichtsdestotrotz halte ich fest, dass hier langjährige Forderungen der Verbände umgesetzt worden sind. Ich bitte Sie um Zustimmung, damit wir in die Beratungen einsteigen können, und lade Sie alle herzlich dazu ein. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich sage vorab, dass es sich beim vorliegenden Gesetzentwurf um ein Sammelsurium von Änderungen handelt. Wenn ein Gesetz geändert wird, dann will man es natürlich nur einmal anfassen. Dann kann es schon mal sein, dass Änderungen im schulischen Bereich und in der Justiz auf einmal vorgenommen werden. Andererseits birgt das natürlich die Gefahr, dass die Zustimmung sinkt, weil schon ein einzelner Punkt dazu führen kann, dass man dem Ganzen plötzlich nicht mehr zustimmen kann.
Ich gehe die Punkte nicht in der Reihenfolge durch, in der sie im Gesetzentwurf stehen. Ich greife gleich den achten von zehn Punkten heraus; er hätte nämlich von uns sein können. Wenn der Gesetzentwurf nur diesen Punkt beinhalten würde, dann wären wir sicherlich sogar beigetreten. Es geht um den Familienzuschlag für eingetragene Lebenspartnerschaften. Es ist einerseits sehr positiv, dass das drin ist. Andererseits finde ich es schade, dass immer erst ein Gericht urteilen muss, damit in dem Bereich einmal etwas passiert. Wir hatten unseren Gleichstellungsantrag schon vor der Sommerpause eingebracht; er wurde mit einer Gegenstimme in den Ausschuss überwiesen. Aber erst jetzt kommt es tatsächlich zu einem Gesetz, aber nur in Reaktion auf den Entscheid des Gerichtes. Nichtsdestotrotz hätte der Punkt von uns sein können. Er findet unsere volle Zustimmung.
Ein anderer Punkt, den ich herausstellen möchte, ist Punkt 4. Dort geht es um die Inklusion. Inklusion ist für uns PIRATEN ein sehr wichtiges Thema. Von daher findet auch das unsere Zustimmung. Wir haben nicht explizit einen Landesbeauftragten für Inklusion im Programm. Da ein solches Amt der Sache aber sicher dienlich ist, findet auch das unsere volle Zustimmung.
Es gibt noch zwei oder drei Punkte mit hauptsächlich nomenklatorischen Änderungen infolge der Schulreformen. Die Schulen betreffend hat die Kollegin Spaniol schon sehr viel gesagt. Ich möchte an der Stelle Folgendes ergänzen. Ich glaube, es dürfte allen im Raum klar sein, dass die Schulreform ein Prozess ist, der noch lange nicht abgeschlossen ist. Das ist noch alles im Fluss. Das ist auch mit diesem Gesetz noch nicht abgeschlossen. Da müssen wir alle am Ball bleiben. Das sollte klar sein.
In der Vorbereitung hatte ich zuletzt einen Punkt eher kritisch gesehen. Beim Punkt 3 fand ich die Begründung sehr dünn. Dort geht es um den stellvertretenden Leiter der saarländischen Akademie für hochbegabte Schüler. Die Begründung, die im Gesetzestext steht, fand ich wirklich sehr dünn. Allerdings hat das Frau Ministerin Bachmann in der Einbringungsrede geklärt. Damit steht meines Erachtens einer Zustimmung durch uns nichts mehr im Wege. Insofern werden wir dem Gesetzentwurf zustimmen. Wir sehen uns im Ausschuss bei den Details. - Bis dann.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte nur kurz auf diesen Tagesordnungspunkt eingehen. Als Grundlage dient der vorgelegte Gesetzentwurf. Dieser ist ausführlich begründet und heute Morgen von der Ministerin erläutert worden. Es betrifft drei Bereiche: zunächst die Justiz, den Familienzuschlag für Beamte und Richter in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und zum größten Teil den Bildungsbereich.
Wie der Kollege Thomas Schmitt möchte ich zu den Justizbeamten sagen, dass hier eine Forderung einer Eingangsgruppierung von A 3 nach A 4 erfüllt worden ist. Das ist eine langjährige Forderung der Justizwachtmeister. Ich bin froh, dass die jetzt endlich umgesetzt werden konnte.
Zu dem Punkt eingetragene Lebenspartnerschaft möchte ich darauf hinweisen, dass er jetzt im Gesetz eingebracht ist, aber rückwirkend bis in das Jahr 2001 gilt. Das ist ein wichtiger Hinweis, wir werden uns damit im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens noch näher beschäftigen.
Nun kurz zum Bildungsbereich, dort ist Kritik geübt worden. Hier ist der Hauptpunkt, dass mit dem Start der Gemeinschaftsschule flächendeckend ein ZweiSäulen-Modellsystem im Bereich der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen eingeführt wurde. Die unterschiedlichen Schulformen Gymnasium und Gemeinschaftsschule werden von der Koalition als gleichwertig angesehen. Aufgrund dieser Gleichwertigkeit wird die Funktionsstruktur angepasst. Dies ist mit dieser Gesetzesvorlage geschehen. Das Gesetz ist verständlich zu lesen und ausführlich begründet. Wir schaffen eine Funktionsstellenstruktur. Die LINKE hatte bei der Verfassungsänderung die Möglichkeit, alles umzusetzen oder zu fordern, was Sie heute hier gesagt haben, Frau Spaniol. Dabei möchte ich es belassen. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Eigentlich sollte es heute bei diesem Punkt gar keine Aussprache geben, da es sich um die Erste Lesung handelt. Auf Nachfrage im Präsidium am letzten Donnerstag wurde uns zunächst gesagt, bei dieser Gesetzesänderung würde es lediglich um die Wachtmeister gehen, um die Anhebung von A 3 auf A 4, eine Sache, die wir als GRÜNE begrüßen. Diese Abschaffung des einfachen Dienstes hatten wir noch in unseren Regierungszeiten mit auf den Weg gebracht. Das ist also ein Vorgang, bei dem wir uns hier im Hause offenkundig alle einig sind.
Was aber nicht gesagt wurde, ist das, was wir dann gelesen haben, als der Gesetzentwurf auf dem Tisch lag. Es geht nämlich um sehr viel mehr als nur um die Abschaffung des einfachen Dienstes. Es geht in diesem Gesetz vor allen Dingen auch um die Gleichwertigkeit zwischen den Gemeinschaftsschulen und den Gymnasien, wie auch bereits gesagt wurde. Das ist schon ein wesentlicher Punkt.
Gerade diese Gleichwertigkeit war ja einer der zentralen Punkte der Sozialdemokratie bei der Ablehnung der Gemeinschaftsschule in der letzten Wahlperiode. Es wurde von der SPD ganz massiv gefordert, dass diese Gleichwertigkeit hergestellt werden muss. Da sind wir einer Meinung, das ist auch eine
Wunschvorstellung von uns GRÜNEN, auch wenn uns das nicht in dem Maße gelungen ist, wie wir uns das gewünscht hätten. Die SPD hatte das ganz hoch gehangen. Schaut man aber jetzt in diesen Gesetzentwurf hinein, dann sieht man, dass von Gleichwertigkeit nicht groß die Rede ist. Herr Commerçon, es gibt zwar eine gewisse Annäherung - das würden wir auch nicht bestreiten, das ist auch gut so -, aber Gleichwertigkeit ist etwas ganz anderes. Das wollen wir uns im Laufe der Anhörung und des Verfahrens schon genau anschauen.
Es geht auch um weitere Funktionsstellen, die in diesem Gesetz geschaffen werden. Wir haben schon den Eindruck, dass es bei der Schaffung dieser Funktionsstellen um ganz konkrete Personen geht, für die man an dieser oder jener Stelle etwas tun möchte.
Das heißt jetzt nicht unbedingt, dass es ein Fehler ist, diese Funktionsstellen zu schaffen. Teilweise sind auch wir dafür,
aber auch das wollen wir uns im Laufe des Verfahrens anschauen. Ich möchte als Beispiel die Stabsstelle für den Inklusionsbeauftragten aufgreifen. Es gab einen Inklusionsbeauftragten, der parteipolitisch nicht gepasst hat. Der ist erst mal abgeschafft worden. Jetzt wird dort eine neue Funktionsstelle geschaffen und ich würde jetzt bereits wetten, dass die Neubesetzung ein Parteibuch haben wird. Aber alles das werden wir dann im Laufe des Verfahrens diskutieren.
Normalerweise hätten wir diesem Gesetzentwurf oder der Überweisung heute zugestimmt. Aber vor dem Hintergrund der ganzen Unklarheiten, die wir vorgefunden haben, werden wir uns heute zunächst einmal enthalten und dann im Laufe des Verfahrens entscheiden, wie wir bei der Zweiten Lesung als GRÜNE verfahren werden. - Vielen Dank.
Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. - Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport zu überweisen.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/585 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres und Sport ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der
Gesetzentwurf Drucksache 15/585 in Erster Lesung einstimmig, bei Zustimmung aller Fraktionen außer von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die sich enthalten, angenommen worden ist und an den zuständigen Ausschuss überwiesen wurde.
Erste Lesung des von der CDU-Landtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes über die Konsolidierungshilfen aus dem Sondervermögen „Kommunaler Entlastungsfonds“ im Jahr 2013 (KELFG - 2013) (Drucksache 15/589)
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Gesetz, das wir heute einbringen, hat seinen Ursprung in einem Kraftakt, auf den sich bereits vor eineinhalb Jahren die Regierungsfraktionen im Rahmen der Koalitionsverhandlungen geeinigt haben. CDU und SPD haben sich damals in einer Situation, in der klar war, dass diese Regierung wie keine zuvor an ihrem Kostenbewusstsein und an der Effizienz ihres Handelns gemessen werden wird, in einer Situation, in der jeder Euro gut investiert und nachhaltig eingesetzt werden muss, in einer Situation, in der es für unser Land um seine künftige Existenz und Eigenständigkeit geht, für eine Reservierung von zusätzlichen 120 Millionen Euro für unsere Kommunen entschlossen.
Dies geschah zusätzlich zu den vielen ressortinternen Landes-, Bundes- und EU-Programmen, die in ihrer Mehrzahl auch den Kommunen zugutekommen, zusätzlich zu den jährlich wachsenden Bedarfs- und Schlüsselzuweisungen nach dem kommunalen Finanzausgleich, die mit über 500 Millionen Euro eine nie zuvor dagewesene Summe darstellen. Und dies geschah eingedenk der Tatsache, dass die Steuereinnahmen einen insgesamt positiven Trend verzeichnen und die Zinssituation, noch verstärkt durch die vom Land ermöglichten langfristigen Kassenkredite, sagenhaft günstig ist.
Meine Damen und Herren, ich will die finanzielle Lage unserer Kommunen aber keinesfalls schönreden. Die Haushaltssanierungspflichten mit 10-prozentigen jährlichen Einsparquoten wiegen schwer. Faktoren wie die Entwicklung von Steuereinnahmen und Tarifen und die Entwicklung der Kreisumlage - oder besser gesagt: der Soziallasten oder auch der Finanzausgleichsmasse - sind von den Kommunen praktisch nicht beeinflussbar. Nicht wenigen Kommunen geht es an die Substanz. Ihre Handlungsund Zahlungsfähigkeit steht absehbar in Frage.
Man muss aber auch klar sehen, dass es sich bei der finanziellen Schieflage im Wesentlichen um Altlasten handelt. Bei den kommunalen Schulden gibt es eine enorme Spreizung, die von null Euro pro Kopf in St. Ingbert und Saarwellingen über viele Städte und Gemeinden in unserem Land, die mit 500 bis 1.000 Euro im Bundesmittel liegen, bis hin zu unseren traurigen Spitzenreitern mit bis zu 4.000 Euro pro Kopf reicht. Diese Tatsache zeigt, dass die bilanzielle Überschuldung unserer Städte und Gemeinden, zumindest in diesem Ausmaß, nicht zwangsläufig war. Das Dilemma nahm mit den kommunalen Kassen- oder auch Liquiditätskrediten seinen Anfang, Kredite, denen kein entsprechender Wert entgegensteht. Erst die Doppik, die moderne Art der Haushaltsführung, brachte das Ausmaß dieser Büchse der Pandora an den Tag. Ich erkläre das Thema Kassenkredite immer wie folgt: Das ist so, als würde die Bank jemandem nicht nur für den Kauf eines neuen Autos Geld geben, sondern auch für das tägliche Benzin.