Protokoll der Sitzung vom 19.03.2014

Meine Damen und Herren, es ist von der Kollegin Maurer angesprochen worden, dass ein Teil der Geburten in den Geburtshäusern stattfindet und dass gerade die Beleghebammen im ländlichen Raum aktiv sind. Von daher ist es eine unabdingbare Voraussetzung, dass eine freie Auswahl besteht, wo man das Kind gebären möchte.

Primäres Ziel derzeit ist natürlich, die Beiträge von Hebammen und Entbindungshelfern zur Berufshaftpflichtversicherung zu senken, zumindest zu stabilisieren. Dort besteht ein Zeitdruck, denn wir wissen, dass im nächsten Jahr sich eine Versicherung aus dem Versicherungsmarkt verabschiedet und somit das Angebot infrage steht. Durch eine Haftungshöchstgrenze könnte dieses Ziel erreicht werden. Das versicherte Risiko wäre nämlich geringer, von daher wären dann auch geringere Prämien notwendig.

Es werden letztlich nur wenige Fälle sein, in denen Schäden oberhalb der Höchstgrenze eintreten können - das ist aus der Statistik ersichtlich -, aber im Schadensfall können Summen von 6 Millionen Euro entstehen. Dafür müsste man eine weitere Absicherung schaffen. In diesem Zusammenhang, das hat die Kollegin Maurer ausgeführt, ist ein steuerfinanzierter Fonds in der Diskussion. Meines Erachtens müsste dieser Fonds, wenn er staatlich finanziert würde, auch vom Bund finanziert werden. Das könnte ein Lösungsansatz sein, eine Möglichkeit von vielen; auf ein, zwei werde ich noch zurückkommen.

Wir haben ja derzeit schon die Situation, dass aufgrund der steigenden Haftpflichtprämien in den letzten Jahren die Krankenkassen eingestiegen sind und den Hebammen höhere Vergütungen zahlen. Dabei gibt es auch ein Problem: Diese Vergütungen werden pro Kopf, sprich pro Geburt bezahlt. Die Haftpflichtversicherung aber ist eine Jahresprämie. Das ist dann unabhängig davon, wie viele Geburten die Hebamme letztendlich begleitet. Von daher ist das Problem damit auch nicht in Gänze zu lösen. Aber die Krankenkassen sind ja von sich aus schon mit im Gespräch und in der Verantwortung. Die Krankenkassen sind auch verantwortlich in der Frage von Regressforderungen. Von daher ist es meines Erachtens unabdingbar, dass man die Krankenkassen in die Lösungsproblematik mit einbezieht und auch mit ihnen Lösungen diskutiert.

Ich habe es vorhin gesagt: Es gibt diese interministerielle Arbeitsgruppe in der Verantwortung des Bundesgesundheitsministeriums. Diese Arbeitsgruppe wird in den kommenden Wochen - es war die Rede von Ende März - Lösungen vorlegen. Dann ist es auch an der Zeit, diese Lösungen mit zu diskutieren.

Ich finde es auch sehr wichtig, dass die Länder in die Lösungsfindung einbezogen werden. Deshalb sollten wir heute mit einem geschlossenen Ergebnis, was die Verabschiedung der Resolution betrifft, der Landesregierung den Rücken stärken, damit die Landesregierung daran mitwirken kann, eine gute Lösung für die Hebammen und Entbindungshelfer zu finden. Dass eine Lösung gefunden werden muss, ist uns allen klar.

Ich denke, es kann nicht das Ziel sein, dass Geburtshilfe in Zukunft nur noch im Sinne einer ärztlichen Leistung stattfinden sollte oder könnte. Ziel muss es sein, die Geburtshilfe weiterhin in der Hebammenhilfe zu sichern. Es muss eine tragfähige Lösung für diese Berufsgruppe gefunden werden, damit für die Hebammen wie auch die Entbindungshelfer Planungssicherheit gegeben ist. Die Tätigkeit muss weiterhin attraktiv bleiben, es muss weiterhin junge Menschen geben, die sich für diese Ausbildung interessieren und auch später in diesem Beruf tätig sein wollen. Es muss eine Lösung gefunden werden, die sicherstellt, dass alle Mütter und Väter zukünftig eine qualitativ hochwertig und menschennahe Geburtshilfe erfahren können.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank, Frau Heib. - Das Wort hat nun Astrid Schramm von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir als Partei DIE LINKE begrüßen, dass es gelungen ist, eine gemeinsame Resolution aller Fraktionen dieses Hauses zur Situation der Hebammen einzubringen. Die Bundesratsinitiative des Landes Schleswig-Holstein, die am vergangenen Freitag im Bundesrat eingebracht wurde, geht unseres Erachtens in die richtige Richtung. Deshalb war es auch gut, dass sich die Landesregierung dieser Initiative angeschlossen hat. Gleichwohl muss erwähnt werden, dass die vorliegende Resolution nur der kleinste gemeinsame Nenner ist. Wir haben das während der Abstimmung des Textes zwischen den einzelnen Fraktionen gemerkt. Wir halten es aber immer noch für besser, ein gemeinsames Ziel relativ offen zu formulieren, als uns in einer so wichtigen Angelegenheit in Detailfragen zu zerstreiten.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Am Ende hat wohl jede Fraktion Abstriche machen müssen. Aber wir haben heute die Möglichkeit, die jeweils eigenen Positionen darzustellen. Für unsere Partei DIE LINKE möchte ich daher auf einige Punkte eingehen, die uns wichtig sind. Es geht hier um nicht weniger als um die Existenz einer der ältesten Berufsgruppen überhaupt. Nicht nur dass die freibe

(Abg. Heib (CDU) )

ruflichen Hebammen die explodierenden Haftpflichtprämien ohnehin kaum mehr zahlen können - laut Hebammenverband haben sich die Prämien in den letzten 10 Jahren verzehnfacht -, auch die Zahl der freiberuflich tätigen Geburtshelferinnen in Deutschland ist in den vergangenen fünf Jahren bereits um rund ein Viertel zurückgegangen. Im Saarland arbeiten nur noch 300 freiberufliche Hebammen und von diesen 300 bieten nur noch 60 Geburtshilfe an. Hinzu kommt, dass die Nürnberger Versicherungsgruppe aus dem Versicherungskonsortium aussteigen wird. Das bedeutet, dass Hebammen keine Haftpflichtversicherung mehr abschließen können und somit ihren Beruf nicht mehr ausführen können. Niemand - und das haben auch die Vorredner eben bestätigt - kann ein Interesse daran haben, dass die freiberuflichen Hebammen aus versicherungstechnischen Gründen nicht mehr in der Geburtshilfe tätig sein können. Deshalb muss dringend eine Lösung gefunden werden.

Wie die Lösung aussehen kann, hat Frau Heib eben schon erwähnt. Zunächst einmal müssen wir heraus aus den bestehenden Strukturen. Deshalb brauchen wir einen staatlichen Haftungsfonds, der die privaten Haftpflichtversicherungen ersetzt oder ergänzt. Die Absicherung der Geburtsrisiken von Mutter und Kind ist durch einen privaten Versicherungsmarkt nicht zu gewährleisten. Im Gegenteil, die Prämien sind explodiert, der Markt ist zusammengebrochen. Nur ein staatlicher Haftungsfonds schützt die Hebammen vor den Versicherungen. Wir brauchen zudem eine wirksame Honorarreform. Was viele Menschen gar nicht wissen: Betroffen sind nicht nur außerklinische Geburten, auch die Vor- und Nachsorge von Wöchnerinnen ist nicht mehr gesichert. Immer weniger Hebammen sind finanziell in der Lage eine Wochenbettbetreuung anzubieten, weil es sich durch die niedrigen Honorare der Krankenkassen nicht mehr rechnet. Die Wochenbettbetreuung der Mutter wird schlecht vergütet, die des Kindes überhaupt nicht.

Im Jahr 2010 lag das Einkommen einer freiberuflichen Hebamme im Durchschnitt bei 15.500 Euro. Daraus sollen dann noch Kranken- und Rentenversicherung gezahlt werden. DIE LINKE hält daher eine Honorarreform für unabdingbar. Die Krankenkassen sind in der Pflicht, bei Honoraren für Hebammen und Entbindungspfleger nachzubessern, sonst bleibt neben den Kosten für die Versicherungsprämien kein Einkommen übrig, das der Qualifikation des Berufs entspricht. Wer Mütter vor, während und nach der Geburt qualifiziert betreut, hat auch einen auskömmlichen Lohn verdient. Die Betreuung von werdenden und stillenden Müttern ist kein Hobby, sondern ein qualifizierter Beruf, der auskömmlich entlohnt werden muss.

Abschließend möchte ich festhalten, dass die Hebammen seit Jahren in immer kürzeren Abständen

auf ihre Situation aufmerksam machen. Es hilft den Hebammen aber nicht, wenn alle paar Tage zuversichtlich verkündet wird, dass man sich darum kümmert und es irgendwann eine Lösung für die Haftpflichtproblematik geben könnte, aber dann doch nichts passiert. DIE LINKE hat bereits im Jahr 2010 die Einrichtung eines Haftungsfonds im Deutschen Bundestag zur Abstimmung gestellt. Leider haben die anderen Parteien dieses Anliegen nicht unterstützt. Vielleicht hätten wir heute einige Probleme weniger, wenn Sie damals zugestimmt hätten. Wir freuen uns aber, wenn die anderen Parteien dazulernen, und hoffen, dass nun endlich eine vernünftige Lösung im Sinne der Hebammen und dieses Berufsstandes, aber auch im Sinne der Eltern und ihrer Kinder, gefunden wird. Ich danke Ihnen.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Vielen Dank, Frau Kollegin Schramm. - Das Wort hat nun der Kollege Volker Schmidt von der SPDLandtagsfraktion.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir reden heute über einen Beruf, dessen Fähigkeiten und Fertigkeiten schon eine jahrhundertelange Tradition haben. Die erste Hebammenverordnung wurde bereits 1452 in Regensburg verabschiedet. Das ist auch schon ewig lang ein Ausbildungsberuf, denn nach der Ulmer Hebammenverordnung von 1491 konnte Geburtshilfe erst nach entsprechender Ausbildung und Prüfung durchgeführt werden. Das hat also eine sehr lange Tradition. Ich hoffe, dass wir auch in Zukunft von der Tradition eines dann wirtschaftlich auskömmlichen Berufsstandes sprechen können. Dafür müssen wir gemeinsam arbeiten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist von den Vorrednerinnen vieles gesagt worden. Ich kann mich dem im Wesentlichen anschließen. Ausnahmsweise im Wesentlichen auch dem, was die Kollegin Schramm eben ausgeführt hat. Es geht hier um zwei Probleme. Von den ungefähr 20.000 Hebammen, die wir deutschlandweit haben, ist die Zahl der Freiberuflerinnen und Freiberufler - es gibt ja auch Entbindungspfleger - von 5.000 auf aktuell 3.500 gesunken, und dies leider mit weiter sinkender Tendenz.

Dafür gibt es zwei Ursachen, einmal das geringe Einkommen. Es handelt sich in der Tat um ein geringes Einkommen. Das zu versteuernde Einkommen, nachdem die Prämie schon herausgerechnet wurde, liegt bundesdurchschnittlich bei 14.150 Euro. Ich habe einmal umgerechnet, wie viele Stunden die dafür arbeiten. Der Stundenlohn beträgt dann 7,50 Euro. Das ist auch in Anbetracht der Mindestlohndebatte, aber auch in Anbetracht dessen, dass es sich hier

(Abg. Schramm (DIE LINKE) )

um Freiberufler handelt, ein Stundenlohn, der so nicht zu akzeptieren ist. Die Vergütung - Frau Kollegin Heib, das muss man auch den Krankenkassen sagen - muss, auch wenn sie schon angehoben wurde, grundsätzlich noch einmal angehoben werden. Der Beruf muss wirtschaftlich attraktiver werden. Die Zeiten von Florence Nightingale, das wissen wir alle, sind vorbei. Auch in den Dienstleistungsberufen muss man wirtschaftlich existieren können.

Zweitens geht es darum, dass die Haftpflichtprämien insgesamt nach oben geschossen sind. 1992 hatten wir umgerechnet eine Jahreshaftpflichtprämie von 180 Euro, 2015 soll sie auf 5.091 Euro steigen. Das ist zu viel und das Ende ist noch nicht in Sicht. Nun könnte man ja meinen, es seien mehr Schadensfälle eingetreten. Das ist aber nicht der Fall. Es sind nicht mehr Schadensfälle eingetreten, aber die Entschädigungssumme pro Schadensfall ist enorm gestiegen. Wenn ich die Zahl richtig im Kopf habe, ist sie in den letzten 15 Jahren von 350.000 Euro auf aktuell durchschnittlich 2,9 Millionen Euro gestiegen. Das ist natürlich ein erheblicher Anstieg, der von einer kleinen Berufsgruppe, die dieses Risiko zu tragen hat, nicht mehr finanziert werden kann.

Es gibt nun eine Bundesratsinitiative, der das Saarland beigetreten ist und die im Wesentlichen auch das beinhaltet, was Sie, Herr Gesundheitsminister, was wir, was die Landesregierung, was die Koalitionsfraktionen bereits diskutiert haben. Dieser Trend, das darin Geforderte, ist meines Erachtens richtig und zielführend. Ich denke schon, dass die vernünftigste Lösung ein staatlicher Haftungsfonds mit Haftungsbegrenzung bei der Haftpflicht sein wird.

Rechtlich wird das sicherlich nicht ganz so einfach sein, weil dabei die Frage der Gleichbehandlung mit anderen Freiberuflern zu klären bleibt. Ausschlaggebend muss hier aber in der Tat auch die Relation sein, die Relation zum Einkommen und zur Anzahl derjenigen, die diesen Beruf ausüben. Ich glaube, insoweit kann uns nur dieser Haftungsfonds helfen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir diskutieren das nicht nur hier, sondern auch im Bund, und das, wie man auch aus der Presse ersehen kann, nicht erst seit gestern, sondern schon seit vielen, vielen Monaten. Das Problem ist also erkannt, aber es ist leider noch nicht gebannt. Wenn die Gesellschaft im Allgemeinen und das Gesundheitswesen im Besonderen das Hebammenwesen will - und wir brauchen das Hebammenwesen -, müssen die Gesellschaft und die Politik auch bereit sein, die entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen. Eine Voraussetzung ist die Beantwortung der Versicherungsfragestellung, aber sie ist nicht alles. Eine andere Voraussetzung ist die Schaffung einer Existenzgrundlage, damit von den Hebammen wirtschaftlich auskömmlich gearbei

tet werden kann. Auch diese Voraussetzung muss geschaffen werden.

Die Zuschüsse der Krankenkassen zu den Geburten sind - die Kollegin Heib hat es schon gesagt - in den letzten Jahren gestiegen, auch aufgrund der erhöhten Haftpflichtprämie. Aber das bezieht sich, Kollegin Heib, Sie haben es zutreffend gesagt, auf die durchgeführten Geburtshilfen. Das sind bei Beleghebammen so um die 60 bis 80 pro Jahr, bei den freiberuflichen Hebammen, die eben Hausgeburten oder Geburten in Geburtshäusern betreuen, liegt das zwischen 10 und 20. Die Jahresprämien aber sind, wie auch Sie schon zu Recht gesagt haben, bei allen gleich. Das kann so nicht die Lösung sein, eine andere Lösung muss her. Man muss dann auch noch feststellen, dass zum Beispiel für klinische Geburten acht Euro mehr bei der Prämie von der Krankenkasse gezahlt werden. Dazu sage ich mal, dass das bei der Summe, die sich da erhöht hat, sicherlich nicht ausreichen kann.

Abschließend, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen: Versicherungsmathematisch mag die Erhöhung der Prämie nachvollziehbar sein, wenn man zur Kenntnis nimmt, dass zum einen der Umfang der Versicherungsgruppe immer kleiner wird, zum anderen die durchschnittliche Schadenshöhe im Schadensfall in den letzten 20 Jahren von 340.000 auf 2,9 Millionen Euro gestiegen ist. Dieses Problem kann aber, insoweit sind wir uns wohl alle einig, nicht auf dem Rücken der Hebammen und der Entbindungspfleger abgeladen werden. Mittelbar sind ja, auch das wurde schon gesagt, nicht nur die Hebammen betroffen, sondern auch die Mütter, die zum Beispiel freiberufliche Hebammen in Anspruch nehmen und eben nicht klinisch entbinden wollen. Die Gesellschaft will und braucht ein funktionierendes Hebammensystem, die Hebammen brauchen eine verlässliche wirtschaftliche Existenzgrundlage.

Sicherlich gibt es bei den diskutierten Lösungsmöglichkeiten die eine oder andere rechtliche Fragestellung, aber es gibt in der Politik mit Sicherheit Probleme, die etwas größer und etwas schwieriger zu lösen sind, die aber trotzdem gelöst werden. Wenn man eine Lösung will, wird sich eine Lösung finden lassen. Wir müssen eben darangehen, müssen das ernsthaft machen. Also hören wir auf zu reden, fangen wir an zu handeln! Jeder Tag zählt! Für die SPD-Fraktion kann ich, auch in Richtung der Hebammen und der Entbindungspfleger, sagen: Wir werden Ihr Anliegen in Berlin unterstützen, und wir werden Sie hier im Lande unterstützen. Wenn Sie uns brauchen - wir sind jederzeit für Sie da. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall.)

(Abg. Schmidt (SPD) )

Vielen Dank, Herr Kollege Schmidt. - Das Wort hat nun der Abgeordnete Klaus Kessler von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Freiberufliche Hebammen haben in den letzten Jahren immer häufiger ihren Beruf aufgegeben. Wir haben es gehört: Die Situation ist so, weil die Haftpflichtversicherungsprämien für sie mittlerweile unbezahlbare Höhen erreicht haben. Ohne einen Versicherungsschutz aber dürfen diese Hebammen ihren Beruf nicht ausüben, weder in Geburtshäusern noch als freie Hebammen in Kliniken. Ein fehlender Versicherungsschutz bedeutet somit für diese Personen faktisch ein Berufsverbot.

Zur Entwicklung der Beitragsprämien ist schon einiges gesagt worden. 2003 zahlten die Hebammen noch 453 Euro pro Jahr, in den vergangenen zehn Jahren sind die Kosten dafür um mehr als das Zehnfache gestiegen. Laut Deutschem HebammenVerband kostet es die Hebamme heutzutage 5.091 Euro, sich bei der Geburtshilfe abzusichern. Diese Investitionen, der Kollege Schmidt hat es bereits gesagt, lohnen sich für eine Hebamme nicht mehr angesichts des bescheidenen Entgeltes von 7,50 Euro; das liegt noch unterhalb des Mindestlohns. Hier sehen wir dringenden Handlungsbedarf. Zukünftig ist, die Kollegin Schramm hat es erwähnt, auch die Gruppenversicherung, die Hebammenverbände mit mehreren Versicherungsunternehmen ausgehandelt haben, in Gefahr. Zum 01. Juli 2015 wird die Nürnberger Versicherung aus dem Konsortium aussteigen, ein Ersatz ist nicht in Sicht.

Die Folge der unbezahlbaren Haftpflichtversicherung ist eine rasant steigende Zahl von Aufgaben des Berufs. Seit 2010, die Kollegin Heib hat darauf hingewiesen, ist der Anteil der Hebammen, die Geburtshilfe abrechnen, um 20 Prozent gesunken. Weitere Folge ist, dass die werdenden Mütter und ihre Neugeborenen keine flächendeckende medizinische Grundversorgung durch Hebammen mehr haben. Das Recht auf die freie Wahl des Geburtsortes ist in der Folge sehr stark eingeschränkt.

Dass sich die Situation der Hebammen in den letzten Jahren zugespitzt hat, dieses Problem ist allerdings schon länger bekannt. Bedauerlicherweise hat die Bundesregierung bislang noch nichts getan, um diese Problematik zu entschärfen. Die Situation spitzt sich weiter zu, weil im Juli die Haftpflichtprämien für Hebammen erneut um 20 Prozent erhöht werden sollen. Ich würde mal meinen, dass nun unser Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe am Zuge ist. Der hat sich zwar für einen oder mehrere neue und bessere Haftpflichtgruppentarife für Hebammen ausgesprochen, ganz konkrete Pläne von

Hermann Gröhe zu dieser Problematik sind uns aber bislang nicht bekannt geworden, mal abgesehen von der - Kollegin Heib erwähnte es - Einrichtung der entsprechenden Arbeitsgruppe. Wir begrüßen ausdrücklich, dass in der vergangenen Woche die Bundesratsinitiative der Landesregierungen von Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Brandenburg, Rheinland-Pfalz und Berlin zur Absicherung der Geburtshilfe durch Hebammen in der Sitzung des Bundesrates eine deutliche Zustimmung erfahren hat, auch mit den Stimmen des Saarlandes, und nun an die Bundesregierung gegangen ist.

In unserer gemeinsamen Resolution hier und heute haben wir diese Position noch einmal zum Ausdruck gebracht. Wir setzen uns dafür ein, dass die flächendeckende Versorgung durch Hebammen für Schwangere und für Mütter mit Neugeborenen erhalten bleibt. Wir wollen auch weiterhin die freie Auswahl des Geburtsortes gewährleisten. Wir wollen, auch darauf wurde bereits hingewiesen, im Rahmen einer Reform des Haftpflichtversicherungssystems den Ansatz prüfen, das Solidarprinzip der Unfallversicherung auf alle medizinischen Berufe zu übertragen. Wir setzen uns auch ein für die Gründung eines Haftungsfonds einschließlich der Festlegung einer Haftungshöchstgrenze im Schadensfall.

Wir als GRÜNE, das abschließend gesagt, schließen uns der Forderung des Hebammenverbandes an, insgesamt ein neues Vergütungssystem für Hebammen einzuführen. Dabei darf allerdings nicht allein die Zahl der Geburten zugrunde gelegt werden, vielmehr müssen auch die Geburtsvorbereitung und die Nachsorge in einem neuen System Berücksichtigung finden. Der gemeinsamen Resolution, die in die richtige Richtung geht, stimmen wir zu. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall des Hauses.)

Vielen Dank, Herr Kollege Kessler. - Das Wort hat nun der Minister für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Andreas Storm.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal einen Dank an das ganze Haus. Ich glaube, es ist ein wichtiges Signal, dass alle Fraktionen im saarländischen Landtag deutlich machen: Wir bekennen uns zu einem flächendeckenden, qualitativ hochwertigen und vor allem auch an der Sicherheit der werdenden Mütter und der Kinder orientierten Angebot der Geburtshilfe in unserem Land. Die freiberuflichen Hebammen sind ein Eckpfeiler dieses Angebotes der Geburtshilfe.

Das Problem ist ja schon beschrieben worden: Die Voraussetzung für die Ausübung des Berufes ist die

Absicherung des Haftpflichtrisikos. Dabei haben wir, es wurde mehrfach angesprochen, eine Explosion der Haftpflichtprämien zu verzeichnen. In der Tat haben sich in den zurückliegenden zehn Jahren die Haftpflichtprämien verzehnfacht. Der Grund ist nicht etwa eine Zunahme der Fallzahl, vielmehr steigt die Schadenshöhe massiv an. Wir haben mittlerweile Versicherungssummen für den Einzelfall, die die Größenordnung von 6 Millionen Euro erreichen und diese möglicherweise sogar bald übersteigen werden. Das macht klar, dass dieses Haftpflichtrisiko mittlerweile kaum mehr versicherbar ist.

Bisher war das Problem, wie wir einen Ausgleich der gestiegenen Haftpflichtprämien bei den Vergütungen für die Hebammen schaffen können. Das Einkommen der Hebammen ist im Durchschnitt relativ niedrig, aber nicht ganz so niedrig, wie die Abgeordnete Schramm es eben dargestellt hat; sie sprach von rund 15.000 Euro im Jahr. Es sind zwar etwa 24.000 Euro, aber das ist immer noch ein Bereich, der unterhalb des Durchschnittseinkommens der Sozialversicherten liegt. Deshalb war ganz entscheidend, dass es in den letzten Jahren gelungen ist, dass die steigenden Haftpflichtprämien bei den Vergütungen von den Krankenkassen in aller Regel in vollem Umfang übernommen wurden. Das war ein mühsamer Prozess. Ich erinnere daran, dass es ebenfalls ein wichtiges Thema war, als vor knapp zwei Jahren die Gesundheitsministerkonferenz in Saarbrücken getagt hat. Ich habe mich damals selbst sehr stark dafür eingesetzt, dass es nicht mehr allzu lange dauert, bis die Hebammen Klarheit haben, dass ihnen an dieser Stelle nicht ein zusätzliches materielles Problem entsteht.

Jetzt haben wir aber eine neue Qualität, weil die Dynamik bei den Haftpflichtprämien so stark geworden ist, dass der Versicherungsmarkt insgesamt zusammenzubrechen droht. Wir haben etwa 15 Monate Zeit, zumindest theoretisch, weil die Versicherung, die ihren Rückzug aus dem Konsortium aus vertraglichen Gründen angekündigt hat, dies zum 30. Juni 2015 machen wird. Wir können natürlich nicht 15 Monate warten, deshalb brauchen wir noch bis zu diesem Sommer eine klare Regelung, wie das Haftpflichtrisiko bei den Hebammen in Zukunft organisiert werden soll. Wir haben dazu gute Voraussetzungen. Es ist im vergangenen November gelungen, die Themen Sicherung der Versorgung mit Hebammenhilfe und insbesondere Sicherung der Einkommenssituation für die Hebammen in den Koalitionsvertrag der Großen Koalition in Berlin aufzunehmen. Das war die erste wichtige Voraussetzung.

Ein zweiter Punkt ist, dass eine interministerielle Arbeitsgruppe der Bundesregierung in Berlin Vorschläge ausgearbeitet hat, wie dieses Problem grundsätzlich gelöst werden kann. Sie befindet sich im Moment in der abschließenden Phase. Ich gehe davon