Protokoll der Sitzung vom 09.04.2014

Ländern Revolte gegen Potentaten, gegen Diktatoren ist, dass man die Hoffnung haben kann, in diesen Ländern entsteht endlich so etwas wie Demokratie oder das, was wir uns darunter vorstellen. Leider sind die allerwenigsten dieser Potentaten geneigt, sich freiwillig solchen Protesten zu beugen. Die schlimmsten Kämpfe gibt es in Syrien. Das wissen wir alle, das sehen wir alle tagtäglich im Fernsehen, wir lesen es in den Zeitungen. Dort tobt seit nun drei Jahren ein grausamer Bürgerkrieg mit rund 140.000 Toten und Millionen von Flüchtlingen. Das Hilfswerk UNHCR spricht von 9 Millionen Flüchtlingen in Syrien: 2,5 Millionen außerhalb des Landes und 6,5 Millionen innerhalb des Landes. Es sind 40 Prozent der dortigen Bevölkerung.

Da muss man schon die Frage stellen: Was tut Deutschland, um diesen Menschen zu helfen? Wir nehmen gerade mal 10.000 Flüchtlinge auf, wenn es überhaupt so viele sind. 10.000 ist die offizielle Zahl, aber bei den Zahlen im Saarland sehen wir, die offiziellen und die realen Zahlen klaffen schon auseinander. Wir nehmen ungefähr so viel auf wie die Schweden. Schweden, das wissen wir alle, ist von der Bevölkerungszahl her rund zehn Mal kleiner als Deutschland. Dass wir es überhaupt tun, ist natürlich zu begrüßen, das will ich gar nicht schlechtreden. Im Saarland werden nach dem Königsteiner Schlüssel 124 Menschen aufgenommen und noch einmal 62 freiwillig dazu. Nach Zahlen des Flüchtlingsrates, da kommen wir schnell zur Realität, sind real gerade mal 40 Menschen aus Syrien im Saarland. Das ist beschämend wenig, das muss man offen sagen.

Es gab Zeiten, die sind gar nicht so lange her, da war Deutschland durchaus offener anlässlich solcher humanitären Katastrophen. Im Kosovo-Krieg wurden mindestens 15.000 bis 20.000 Menschen aufgenommen. Im Falle Bosnien waren es 300.000 Menschen. Es ist eine ganz andere Zahl. Es ist rund 20 Jahre her, Deutschland war damals genauso groß wie heute, genauso leistungsfähig wie heute. 300.000 Menschen, das ist eine Hausnummer. Wir fordern als GRÜNE ja nicht, wieder 300.000 aufzunehmen, aber die Zahl von 10.000, das wiederhole ich, ist beschämend. Ich will Herrn Rekowski zitieren, der diese Woche in der Presse sagte: „Es ist beschämend, dass Deutschland nur 10.000 Syrer aufnimmt.“ - Man kann das nur unterstreichen. Hier muss dringend mehr getan werden. Es ist auch Aufgabe der einzelnen Landesregierungen, entsprechenden Druck auf Berlin zu entfalten, damit aus humanitären Gründen etwas getan wird. Ich glaube, ich brauche niemandem das grausame Leid der Menschen noch einmal vor Augen zu führen, Sie sehen auch die Bilder, die ich sehe.

Es geht dabei auch um das sogenannte Selbsteintrittsrecht, nämlich um den Verzicht auf das Dublin III- Abkommen, wenn syrische Flüchtlinge über ein

anderes EU-Land nach Deutschland kommen, dass man das eben nicht so eng sieht. Es gibt immer wieder solche Fälle, oft Familien mit kleinen Kindern, die in Länder wie Italien zurückgeschickt werden, wo wir ganz genau wissen, wie schlecht es den Flüchtlingen dort geht. Sie werden dort viel schlechter versorgt, viel schlechter unterstützt als bei uns in Deutschland. Ich denke, wir müssen von diesen Handlungssträngen wegkommen.

Es gibt auch den freiwilligen Nachzug, der zugelassen wird, wenn die Familienangehörigen für den Lebensunterhalt und die Krankenversicherung bürgen. Was heißt das übersetzt? Das heißt, unsere Gesetzgebung und die entsprechenden Verordnungen der Bundesländer - da sind wir sehr schnell im Saarland - sind so gestrickt: Wir bieten Asyl für Reiche! Die, die nichts haben, dürfen mit ihren Kindern bleiben, wo es knallt. Wer Geld hat, kann hierherkommen. Ich glaube, so können, so dürfen wir nicht damit verfahren. Nach allem, was wir recherchiert haben - ich denke, wir liegen richtig, aber die Landesregierung kann gerne etwas dazu sagen -, ist das eine Entscheidung auf Landesebene. Diese Verordnungen sind länderspezifisch so oder so anzupassen. Ich hätte schon die Bitte an unsere Landesregierung, wenn es Möglichkeiten gibt, damit großzügig zu verfahren und auch die Menschen nachkommen zu lassen, für die eben niemand bürgen kann, im Rahmen der Zahlen, die möglich sind.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Das ist der Hintergrund unseres Antrages, ich bitte die Große Koalition um Zustimmung.

Wir werden den Antrag der Großen Koalition nicht ablehnen, aber er ist in seinen Forderungen einfach deutlich abgeschwächt, das sage ich ganz offen. Jedem wohl und keinem weh, es resultiert keine wirkliche Konsequenz daraus. Deshalb werden wir uns bei diesem Antrag enthalten. Wir halten ihn nicht für falsch, er geht uns aber im Rahmen der Möglichkeiten nicht weit genug. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Danke schön. - Zur Begründung des Antrages der Koalitionsfraktionen erteile ich Herrn Abgeordnetem Günter Becker das Wort.

Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn man Nachrichtensendungen im Fernsehen anschaut oder die Nachrichten im Radio hört, ist man täglich erschüttert, was in dieser Welt los ist: Bomben, Giftgasangriffe, Selbstmordattentate, Entführungen, Geiselnahmen und Ermordungen gehören zu der alltäglichen Nachrichtenlage. Zum weitaus größten Teil

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) )

werden diese Verbrechen von Islamisten begangen. Leidtragende sind dabei häufig Christen und Andersgläubige, so auch in Syrien. Ein friedlicher Protest für politische Reformen in Syrien Anfang 2011 eskalierte in kürzester Zeit zu einem Bürgerkrieg mit der Folge massiver Menschenrechtsverletzungen.

Der Kollege Ulrich hat es schon gesagt: Mit 9 Millionen Vertriebenen hat der Bürgerkrieg in Syrien das weltweit größte Flüchtlingsdrama verursacht. Seit dem Ausbruch des Konflikts vor drei Jahren flohen nach UN-Angaben mehr als 2,5 Millionen Syrer ins Ausland, 6,5 Millionen sind Vertriebene im eigenen Land geworden.

Deutschland hat für die betroffenen Menschen in Syrien und die benachbarten Länder seit 2012 humanitäre Hilfe in Höhe von rund 440 Millionen Euro zur Verfügung gestellt und zählt damit zu den größten bilateralen Gebern der Syrien-Krise. Nach einer globalen Statistik der UNHCR steht Deutschland an erster Stelle aller Industriestaaten und insgesamt an dritter Stelle der Aufnahmeländer aller Flüchtlinge mit einer Zahl von insgesamt 589.700 Flüchtlingen im Jahr 2012.

Ich hatte in den Weihnachtsferien eine starke Erkältung und musste mehrere Tage in der HNO behandelt werden. Der Zufall hat es so gewollt, dass ich neben dem Chefarzt von drei syrischen Ärzten behandelt wurde. Als Politiker ist man natürlich an Informationen aus erster Hand interessiert und so habe ich die drei auch gefragt, wie sie die Lage in Syrien einschätzen, was die Ausgangslage für das Desaster war und wie sie die Perspektive einschätzten. Einer war Christ, einer war Sunnit und der andere war, soviel ich weiß, Aramäer. Das spielt aber keine Rolle.

Die Meinungen zum Assad-Regime gingen auseinander. Während der Christ noch sagte: „Assad ist nicht gerade das Gelbe vom Ei, aber wir Christen konnten frei leben und es ging uns relativ gut", ging die Meinung der anderen eher zu dem Begriff „Diktator, der die Opposition im Land bekämpft". In einem waren sie sich aber überraschenderweise völlig einig. Wenn Assad gestürzt wird, wird es für alle viel schlimmer. Dies gilt vor allen Dingen für die Minderheiten in Syrien. Viele hatten gehofft, dass die Proteste dazu führen, dass es ihnen besser geht. Jetzt müssen sie befürchten, dass eine totalitäre islamistische Ideologie Einzug hält und alles zunichte macht, was sich die Menschen eigentlich erhofft hatten.

Gerade die Christen werden keinen Platz mehr in einem islamistischen Syrien haben. Mit anderen Worten, wir werden in Zukunft mit weiteren und wahrscheinlich noch größeren Flüchtlingsströmen insbesondere aus Syrien rechnen müssen. Die Reaktion auf dieses große Leid, das auf noch viele Menschen zukommt, kann aber nicht sein: Deutschland macht

alle Türen auf, kommt alle her, wir helfen euch, egal was es kostet und wo es hinführt.

Die Reaktion kann doch nur sein, dass die gesamte Staatengemeinschaft eine Riesenaufgabe vor sich hat. Im Rahmen der Staatengemeinschaft wird Deutschland und als Teil davon auch das Saarland im Rahmen seiner Möglichkeiten einen großen Beitrag leisten, meine Damen und Herren. Wir haben bereits Beiträge geleistet, die weit über das hinausgehen, was andere erbringen.

Aber ich sage es noch einmal: Deutschland allein kann das Leid dieser Welt nicht beseitigen. Es bedarf, um in Europa zu bleiben, einer gesamteuropäischen Verantwortung und Lösung. Deshalb ist die Forderung im Antrag der GRÜNEN und PIRATEN, wonach das Saarland ein weiteres, großzügig bemessenes Kontingent zur Aufnahme von syrischen Flüchtlingen zeitnah aufbringen muss, abzulehnen. Das ist nicht Aufgabe des Landes. Vielmehr müssen sich Bund und Länder zusammensetzen und über das weitere Vorgehen beraten. Sollten andere Aufnahmezahlen vereinbart werden, wird das Saarland sich sicherlich nicht verschließen. Aber - auch das muss erwähnt werden - das Saarland hat bereits zugesagt, mehr als doppelt so viele Syrer aufzunehmen, als wir nach dem vorherigen Anteil an dem Kontingent zugesagt haben. Das sollte an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben. Wir machen das freiwillig.

Um weiter beim Antrag der GRÜNEN und PIRATEN zu bleiben: Sind Sie sich eigentlich im Klaren darüber, was es bedeutet, wenn wir Ihre Forderung umsetzen? Die Forderung heißt nämlich: (…) „die hohen Auflagen für den Familiennachzug von Schutzsuchenden zu im Saarland lebenden Verwandten, insbesondere bei den abzugebenden Verpflichtungserklärungen in Bezug auf den Lebensunterhalt und die Krankenversorgung, zu reduzieren und die Einreise für Familienangehörige aus Syrien zu vereinfachen“. Sind Sie sich wirklich im Klaren darüber, was das bedeutet, wenn wir keinerlei Bedingungen an die zusätzliche freiwillige Einreise stellen?

Für den Bund ist es klar. Was den Bund angeht, so gilt für die Aufnahmeprogramme des Bundes eine andere Rechtsgrundlage als für die Aufnahmeprogramme der Länder. Diese unterschiedlichen Rechtsgrundlagen enthalten unterschiedliche Rechtsfolgen. Während die im Rahmen des Bundesprogramms aufgenommenen Flüchtlinge im Regelfall Leistungen nach dem SGB II beziehen können und damit auch in der gesetzlichen Krankenversicherung krankenversichert sind, besteht für die im Rahmen der Länderprogramme aufgenommenen Flüchtlinge, die ja freiwillig gestaltet werden, kein Krankenversicherungsschutz.

(Abg. Becker (CDU) )

Bei einem Verzicht auf diese Forderung, wonach die einladenden Familienangehörigen sich verpflichten, für den Lebensunterhalt ihrer Verwandten aufzukommen, insbesondere aber, wenn die Kosten für Leistungen bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit von einer Verpflichtungserklärung ausgenommen würden, hätten die betroffenen Angehörigen Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. In diesem Falle müssten die kommunalen Leistungsträger diese Kosten übernehmen. Unsere Kommunen, die jetzt schon nicht mehr wissen, wie sie alles finanzieren sollen, würden sich sehr über eine solche Regelung freuen, meine sehr verehrten Damen und Herren.

Die zusätzliche Aufnahme von Flüchtlingen erfolgt freiwillig. Die Kriterien sind klar. Die entstehenden Kosten sind von den Verwandten zu bestreiten. Das ist trotz allem ein großes Entgegenkommen und wir sollten tunlichst an dieser Regelung nichts verändern. Die Folgen wären mit Sicherheit nicht kalkulierbar.

Ich möchte deutlich machen: Wir haben keinen Nachholbedarf. Was nämlich die Sicherung des sonstigen Lebensunterhaltes durch hier lebende Verwandte betrifft, hat das Saarland im Vergleich zu anderen Ländern eine großzügige Regelung getroffen. Hier orientiert sich die geforderte Verdienstgrenze des Einladenden an den sozialhilferechtlichen Leistungssätzen, während in den anderen Ländern die höhere Pfändungsfreigrenze gilt. Auch so sind wir hier wesentlich großzügiger, obwohl wir ein Haushaltsnotlageland sind.

Ebenso ist Ihre Forderung abzulehnen, wonach sich das Saarland auf Bundesebene dafür einsetzen soll, dass Asylbewerber aus Syrien, die Verwandte im Land haben, nicht mehr im Rahmen der Dublin-Verordnung in andere EU-Staaten zurückzuführen und nicht mehr in Zurückschiebungshaft zu nehmen sind, sondern dass Deutschland stattdessen großzügig von einem Selbsteintrittsrecht im Rahmen der Dublin-Verordnung Gebrauch macht. Diese Forderung zielt eindeutig auf die Aussetzung des DublinVerfahrens bei syrischen Flüchtlingen ab.

Was heißt eigentlich Dublin-Verordnung? - Darin ist geregelt, welches Land für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist. Unter anderem ist das Land zuständig, das ein Schengen-Visum ausstellt. Die Verordnung soll gewährleisten, dass innerhalb der EU nur ein Asylverfahren durchgeführt wird.

Herr Abgeordneter Becker, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Augustin zu?

Ich lasse keine Zwischenfrage zu. Ich möchte Ihre Redezeit nicht unnötig verlängern. Sie haben ja vorhin Ihre Redezeit abgegeben, wie Sie das des Öfteren machen. Andernfalls könnten Sie hierherkommen und alles sagen, was Sie wollen.

Es kann doch nicht sein, dass wir im Saarland Regelungen, die auf europäischer Ebene getroffen werden, an die sich alle Staaten zu halten haben, im Saarland so einfach mir nichts, dir nichts aussetzen! Wir würden doch damit andere Staaten aus ihrer Verantwortung für diese armen Menschen entlassen. Wollen wir das eigentlich?

Wir haben zurzeit mehrere Fälle, die unter die Dublin-Verordnung fallen. Die betroffenen Menschen müssen nach geltendem Recht Deutschland wieder verlassen. Wenn ich dann sehe, was hier im Land ein Theater vom Zaun gebrochen wird, wenn jemand unter Anwendung der Dublin-Verordnung wieder in die Zuständigkeit Italiens zurückgeführt werden soll, dann kann ich darüber nur den Kopf schütteln. Die werden nach Italien zurückgeschickt, nicht nach Nordkorea, Kuba oder Putins Russland!

Natürlich hat sich Italien, wenn man die Zustände in Lampedusa sieht, nicht mit Ruhm bekleckert. Das kann niemand bestreiten. Was da geschieht, ist mit Sicherheit menschenunwürdig und da muss etwas geschehen. Es gibt sicherlich noch einiges dort zu verbessern. Aber was dort passiert, das gilt doch nicht für ganz Italien - Italien, wo jährlich Millionen Deutsche herrliche Ferien in der Toskana, an der Riviera oder an der Adria verbringen, ohne den Eindruck zu gewinnen, dass sie sich in einem schrecklichen Land befinden oder dass sie schlecht behandelt werden und schnellstmöglich wieder nach Deutschland müssen.

Die Lösung kann hier doch nur sein: Alle politisch Verantwortlichen müssen auch Italien klarmachen, welche humanitäre Verpflichtung hier vorliegt. Wir können doch nicht für jedes Land die Flüchtlinge übernehmen, von dem wir glauben, dass es unsere Standards nicht erfüllt! Das kann und darf nicht unser Weg sein. Genauso wenig Verständnis habe ich für die Leute, die sagen, sie wollen nicht, dass jemand ausgewiesen wird. Die sagen, in diesem Fall ist es für sie legitim, wenn sie das Gesetz einmal brechen. Das ist zurzeit ja sehr aktuell.

Meine Damen und Herren, in einer Demokratie gibt es Gesetzgeber, die die Gesetze erlassen und verändern können, und es gibt eine Gerichtsbarkeit, die darüber wacht, dass vorhandene Gesetze nicht gegen die Verfassung verstoßen. Die Demokratie verleiht aber niemandem, weder einer Einzelperson noch einer Gruppierung oder Organisation, das Recht zu sagen: Dieses Gesetz gefällt mir nicht, al

(Abg. Becker (CDU) )

so verstoße ich dagegen und niemand darf mich daran hindern oder bestrafen.

Stellen Sie sich einmal vor, ein Sachbearbeiter bei der Sozialbehörde verweigert jemandem Sozialleistungen, weil er sagt: „Den kenne ich. Das ist ein Faulenzer. Die ganze Familie besteht nur aus Faulenzern. Schon seit Jahren arbeiten die nicht. Denen gebe ich keine Sozialleistungen." Was wäre da los? Oder wenn ein übereifriger Standesbeamter sagen würde, er könne es mit seinem Gewissen nicht vereinbaren, gleichgeschlechtliche Paare zu trauen. Was würden Sie sagen? Sie würden doch alles daran setzen, dass diese Leute aus dem Dienst entfernt werden, weil sie gegen geltendes Recht verstoßen. Es wäre auch richtig, wenn Sie dies täten. In Asylfragen sollen aber Mitarbeiter der Verwaltung gezwungen werden, rechtswidrig zu handeln, weil es dem einen oder anderen Gutmenschen so gefällt. Es muss für alle klar sein: Unsere Gesetze und Richtlinien sind zu beachten und anzuwenden. Es kann nicht sein, dass derjenige, der nach Recht und Gesetz handelt, der Böse ist, und derjenige, der das Gesetz missachtet, weil es ihm im Einzelfall in den Kram passt, der Gute ist. Das ist nicht in Ordnung und auch nicht fair. Dieses Rollenspiel lassen wir nicht durchgehen.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD.)

Das Saarland hat wie Deutschland insgesamt schon sehr viel getan, um Flüchtlingsleid zu mildern. Wir werden dies auch in Zukunft tun. Damit das auch so bleibt, fordern wir heute mit unserem Antrag die Landesregierung auf, den eingeschlagenen saarländischen Kurs der Aufnahme syrischer Flüchtlinge beizubehalten und auf europäischer Ebene darauf hinzuwirken, dass die EU-Mitgliedsstaaten im Rahmen der Dublin-Verordnung die gestellten Asylanträge der Flüchtlinge bearbeiten und entsprechende Verantwortung dafür übernehmen. Dazu sind die anderen Staaten verpflichtet, da dürfen wir nicht locker lassen. Ich erspare es mir an dieser Stelle, Zahlen zu nennen, die belegen, wie viel wir im Vergleich zu anderen tun oder getan haben. Ich gehe davon aus, dass die Ministerin, wenn sie gleich spricht, ein paar Zahlen nennen wird.

Ich möchte an dieser Stelle noch einmal Folgendes festhalten. Wir stehen insgesamt vor einer schwierigen Situation und niemand lässt das Schicksal der auf der Flucht befindlichen Menschen kalt. Hier geht es um Menschen, um Männer, Frauen und Kinder, die oftmals unsägliches Leid erfahren haben. Denen gilt es zu helfen, und zwar mit allen Kräften, die uns zur Verfügung stehen. Aber die Hilfen können nicht nur von uns alleine durchgeführt werden, sondern sie müssen auf mehrere Schultern verteilt werden. Das sind wir den Hilfe suchenden Menschen schuldig. Das sind wir aber auch den Menschen schuldig, die uns gewählt haben, die jeden Tag zur Arbeit ge

hen und mit ihren Steuern all das bezahlen müssen, was wir hier beschließen. Dieser Verantwortung das habe ich schon oft gesagt und ich bleibe dabei dürfen wir uns nicht entziehen. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat die Kollegin Heike Kugler von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Der Antrag der GRÜNEN befasst sich damit, syrischen Flüchtlingen Zuflucht zu gewähren. Die Regierungsfraktionen dagegen positionieren sich in ihrem Antrag „Saarland stellt sich der humanitären Verantwortung für syrische Flüchtlinge“ etwas anders zu dem Thema. Jetzt fragt man sich an dieser Stelle, was humanitäre Verantwortung in diesem Zusammenhang konkret bedeutet und welche Verbesserungen der Antrag der Regierungskoalition für die syrischen Flüchtlinge wirklich bringt.

Der Begriff Verantwortung beinhaltet, dass jemand gegenüber einer meist übergeordneten Instanz Verantwortung trägt. Er fühlt sich verantwortlich, er hat Rechenschaft abzulegen für sein Tun. Da die Verantwortung erst am Ergebnis gemessen werden kann und uns in diesem Antrag von CDU und SPD keine konkreten Maßnahmen genannt werden, hilft der Antrag den betroffenen Menschen nicht weiter.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Schauen wir uns die Forderungen der Regierungskoalition genauer an, so zeigt sich denn auch, dass erstens von einer Absichtserklärung im Rahmen der bisherigen Aufnahmemöglichkeiten die Rede ist und nicht von der Erklärung der Aufnahme syrischer Flüchtlinge. Also wir hören nichts Neues. Zweitens soll darauf hingewirkt werden, dass die anderen EULänder - sagen wir es etwas platt - ihre Hausaufgaben machen, damit sich Deutschland weniger mit syrischen Flüchtlingen befassen muss. Es geht also wieder nur um Abgrenzung und Abschottung.

Und drittens geht es darum, dass die Dublin-III-Verordnung überprüft wird, und zwar mit der ausdrücklichen Einschränkung: Nur bei Bedarf. Oder anders gefragt: Was soll hier wirklich geändert werden mit diesem Antrag? Wenn ein Antrag vorgelegt wird, heißt das doch, er soll positiv etwas bewirken. Man will etwas ändern, was im Moment in dem Zustand, wie es ist, nicht weiter bleiben soll. Eigentlich entnehme ich dem Antrag aber nichts Neues, es ist nur ein „Weiter so“ wie bisher auch. Dabei gäbe es doch sehr viel zu korrigieren.