Protokoll der Sitzung vom 14.10.2014

Die PIRATEN-Landtagsfraktion hat soeben rechtzeitig vor Ende der Aussprache einen Abänderungsantrag eingebracht. Dieser Antrag mit der Drucksache 15/1098 wurde Ihnen gerade verteilt. Die Begründung ist im Rahmen der Aussprache erfolgt. Wir kommen nun zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrags Drucksache 15/1098 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 15/1098 mit Stimmenmehrheit abgelehnt wurde. Dagegen gestimmt haben die CDU- und SPD-Landtagsfraktion sowie BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zugestimmt hat die PIRATEN-Landtagsfraktion, enthalten hat sich die Fraktion DIE LINKE.

Wir kommen nun zur Abstimmung zunächst über den Gesetzentwurf Drucksache 15/985. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/985 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der PIRATEN. Dagegen gestimmt haben BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Fraktion DIE LINKE.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion Drucksache 15/1090 - neu. Wer für die Annahme des Antrages Drucksache 15/1090 - neu - ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache15/1090 - neu - mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Oppositionsfraktionen, dagegen gestimmt haben die Koalitionsfraktionen.

Kolleginnen und Kollegen, wir treten nun in die Mittagspause ein, ich unterbreche die Sitzung bis 14.05 Uhr.

(Die Sitzung wird von 13.05 Uhr bis 14.05 Uhr unterbrochen.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir setzen die unterbrochene Sitzung fort.

Wir kommen zu Punkt 10 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes über die Konsolidierungshilfen aus dem Sondervermögen „Kommuna

(Ministerin Bachmann)

ler Entlastungsfonds“ im Jahr 2014 (KELFG 2014) (Drucksache 15/984)

Zur Berichterstattung über die Beratungen im Ausschuss erteile ich dem Ausschussvorsitzenden Herrn Abgeordneten Günter Waluga das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Regierung des Saarlandes über die Konsolidierungshilfen aus dem Sondervermögen „Kommunaler Entlastungsfonds“ im Jahr 2014 wurde vom Plenum in seiner 28. Sitzung am 16. Juli 2014 in Erster Lesung einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion der PIRATEN und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.

Zahlreiche saarländische Kommunen haben inzwischen eine signifikant hohe Verschuldung aufgebaut. Die Kassenkredite sind seit 2008 um circa 63 Prozent angestiegen. Unter den saarländischen Städten und Gemeinden ist die Verschuldung mit Liquiditätskrediten nicht gleichmäßig verteilt. Viele von ihnen haben zwischenzeitlich eine sehr hohe Verschuldung zu verzeichnen. Die erste saarländische Stadt ist zwischenzeitlich bilanziell überschuldet. Bei einer Reihe weiterer Städte und Gemeinden wird das Eigenkapital in wenigen Jahren aufgebraucht sein. Die Mittel des KELF sollen dazu genutzt werden, die Gemeinden, die sich in einer besonderen Haushaltsschieflage befinden, zu unterstützen.

Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf regelt die Bewilligung der Konsolidierungshilfen für das Jahr 2014. Konsolidierungshilfen erhalten auf Antrag die Gemeinden, die im Jahr 2013 verpflichtet waren, einen Haushaltssanierungsplan aufzustellen. Die Bewilligungsvoraussetzungen knüpfen an die Sanierungsauflagen der Kommunalaufsicht für das Jahr 2013 an. Die bewilligten Mittel dürfen nur zur zusätzlichen Kredittilgung verwendet werden. Anträge müssen bis spätestens 30. November 2014 eingereicht werden. Das Ministerium für Inneres und Sport entscheidet im Einvernehmen mit dem Kommunalen Sanierungsrat.

Der Ausschuss für Inneres und Sport hat in seiner Sitzung am 11. September 2014 eine Anhörung durchgeführt. Der Saarländische Städte- und Gemeindetag hat dem Grundsatz nach dem vorliegenden Gesetzentwurf zugestimmt, jedoch ein Wahlrecht zugunsten der Kommunen, nach welchem System die Konsolidierungsfortschritte im KELF-Gewährungsverfahren gemessen werden sollen, vorgeschlagen - also Defizitgrenzen oder Einzelmaßnahmen.

Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig, bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen, die An

nahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/984 in Zweiter und letzter Lesung. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/984 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Danke. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/984 in Zweiter und letzter Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen, dagegen gestimmt haben die Kollegin und die Kollegen der PIRATENFraktion, enthalten haben sich die Fraktion DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Wir kommen zu Punkt 11 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Lehrerinnen- und Lehrerbildungsgesetzes (Drucksache 15/1057)

Zur Berichterstattung über die Beratungen im Ausschuss erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Thomas Schmitt, das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag des Saarlandes hat den von der Regierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Saarländischen Lehrerinnenund Lehrerbildungsgesetzes, der uns als Drucksache 15/1057 vorliegt, in seiner 29. Sitzung am 24. September dieses Jahres in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien überwiesen.

Der Gesetzentwurf dient der Ausrichtung des Lehrerinnen- und Lehrerbildungsgesetzes an Vorgaben, die die Kultusministerkonferenz zum Zweck der Erhöhung von Mobilität und Qualität von Lehrkräften im Jahr 2013 beschlossen hat. Diese Vorgaben ermöglichen die bundesweite Anerkennung der künftig in allen Bundesländern erworbenen Lehramtsstudienabschlüsse und Lehramtsbefähigungen. Die Vorgaben stellen die ländergemeinsame Anerkennungsreferenz für lehramtsbezogene Abschlüsse dar. Die landesrechtliche Umsetzung dieser Vorgaben hat zur Folge, dass alle Bewerberinnen und Bewerber für das Lehramt im Saarland oder für den zugehörigen Vorbereitungsdienst, die über ein bundesweit anerkanntes Qualifikationsprofil verfügen, gleichberechtigten Zugang zu den entsprechenden

(Vizepräsidentin Spaniol)

Dienstverhältnissen im Saarland besitzen. Der Gesetzentwurf passt darüber hinaus Übergangsvorschriften an, die die notwendige Fortgeltung von Regelungen zu den sogenannten herkömmlichen Lehrämtern betreffen.

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 02. Oktober dieses Jahres beraten und dabei auf die Durchführung einer Anhörung verzichtet. Der Ausschuss empfiehlt dem Landtag einstimmig, unter Zustimmung aller Fraktionen, die Annahme des Gesetzentwurfs in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall.)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 15/1057 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/1057 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig, bei Zustimmung aller Fraktionen im Hause, angenommen ist.

Wir kommen zu Punkt 13 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den von der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion und der PIRATEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Subventionsbericht vorlegen: Subventionen transparent machen, evaluieren und abbauen! (Drucksache 15/1091 - neu 2)

Zur Begründung des Antrags erteile ich dem Fraktionsvorsitzenden Hubert Ulrich das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir stellen heute einen Antrag bezüglich Vorlage eines Subventionsberichtes an das Parlament. Diese Debatte ist in diesem Landtag nicht neu. Bereits im Jahr 2005 hat der damalige Landtag mit Initiative der sozialdemokratischen Fraktion mit der Drucksache 13/657 - neu - am 23.11.2005 beschlossen, dass die Landesregierung dem Parlament mit der Regelmäßigkeit von zwei Jahren einen Subventionsbericht inklusive Evaluierung vorlegen sollte. Dieses „inklusive Evaluierung“ ist natürlich von besonderer Bedeutung, weil ein solcher Subventionsbericht nur Sinn macht, wenn er eine Evaluierung enthält.

Leider ist die Landesregierung diesem Beschluss des Landtages nicht nachgekommen. Es wurden bisher lediglich zwei Subventionsberichte vorgelegt, einer im Jahr 2007 und einer im Jahr 2009. Der Subventionsbericht im Jahr 2011 war in der Vorbereitung durch das damalige Finanzministerium, ist dann aber nicht vorgelegt worden, einerseits wegen Diskussionen mit dem Rechnungshof und wohl wegen des Bruchs der damaligen Koalition auf der anderen Seite. Mittlerweile ist aber genug Zeit vergangen, sodass die heutige Landesregierung diesen Subventionsbericht hätte vorlegen können und auch hätte vorlegen müssen. Dass er nicht vorgelegt wird, begründet die Landesregierung mit drei Sachverhalten: Erstens Bildung der Großen Koalition und Änderung der Ressorts. Das ist aber deutlich mehr als zwei Jahre her. Zweitens Wünsche des Parlamentes nach einer Umstrukturierung des Berichtes. Hierzu muss man anmerken, dass es da gar keinen Beschluss gibt, sondern dass ein einzelner Abgeordneter einmal in einer Ausschusssitzung in den Raum geworfen hat, man könnte es doch anders machen. Das ist also auch eine etwas schwache und dünne Begründung. Drittens der Verweis auf den Rechnungshofbericht und darin formulierte Forderungen nach einer umfassenden Evaluation der Finanzhilfen.

Wir halten das für Ausreden seitens der Landesregierung, weil man entweder nicht willens oder aber nicht in der Lage ist, einen entsprechenden Subventionsbericht inklusive Evaluation vorzulegen. Das ist für uns nicht nachvollziehbar. Wir sind ein Haushaltsnotlageland. Wir unterliegen der Schuldenbremse. Gerade vor diesem Hintergrund ist es von exorbitanter Bedeutung, dass das Parlament, aber auch die Öffentlichkeit Kenntnis davon hat, welche Subventionen in diesem Lande sinnvoll eingesetzt werden und welche Subventionen nicht ganz passen. Genau um das festzustellen, braucht man eine Evaluation in diesem Subventionsbericht.

Was Sie machen, und das werfen wir der Landesregierung schon seit Längerem vor, ist Sparen nach der Rasenmähermethode. Sie bestreiten das immer. Aber wenn es darauf ankommt, das einmal zu belegen, genau an dieser Stelle patzt die Landesregierung. Genau an dieser Stelle könnten Sie den Beweis antreten, dass Sie nicht nach der Rasenmähermethode sparen. Aber genau das tun Sie nicht. Vor diesem Hintergrund haben wir diesen Antrag auf einen Subventionsbericht gestellt, um zumindest einmal die Diskussion über dieses für das Parlament und für die Öffentlichkeit so wichtige Instrument zu führen.

Und siehe da: Plötzlich erscheint ein Subventionsbericht, der uns allen heute Morgen verteilt wird, der sage und schreibe zehn Seiten umfasst. Zehn Seiten! Der letzte Subventionsbericht aus dem Jahre

(Abg. Schmitt (CDU) )

2009, um einmal den Vergleich zu ziehen, hatte 450 Seiten - ein kleiner Unterschied!

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen. - Zuruf.)

Nicht Quantität, sondern Qualität? Lieber Herr Finanzminister, ich bin auf Ihre Auslegung der Qualität in diesem Subventionsbericht gespannt. Ich werde Ihnen aufmerksam zuhören, verlassen Sie sich darauf. - Nein, das hier ist einfach die Öffentlichkeit und das Parlament an der Nase herumgeführt. So geht es nicht. So nimmt man ein Parlament nicht ernst, so sagt man dem Parlament: Ihr seid eine Spaßveranstaltung, wir legen euch mal irgendwas vor. So kann man nicht ernsthaft Politik machen, deshalb unser Antrag, und ich bin auf Ihre Begründung gespannt, warum uns heute zehn Seiten vorgelegt werden.

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat der Abgeordnete Bernd Wegner, CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Opposition hat den Subventionsbericht angesprochen. Der Kollege Hubert Ulrich hat, wortreich wie immer, versucht, das Ganze zu skandalisieren.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Gerade mal drei Minuten!)

Das ist ja für Sie schon nicht wenig. Sie sagen ja immer, Sie haben zu wenig Redezeit. Deshalb habe ich gedacht, für diese drei Minuten war es eigentlich genug.

(Beifall und Heiterkeit bei den Regierungsfraktio- nen.)

Kollege Ulrich, eigentlich hat sich Ihr Antrag zum großen Teil erledigt.

(Lachen des Abgeordneten Ulrich (B 90/GRÜ- NE).)

Wir haben ja heute Morgen einen Subventionsbericht bekommen -

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Herr Kollege, haben Sie heute Morgen einen Clown gefrühstückt? Kann das sein?)