Protokoll der Sitzung vom 12.11.2014

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Der Ausschuss für Inneres und Sport hat mit der Drucksache 15/1132 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag des Ausschusses. Wer für die Annahme des Abänderungsantrages Drucksache 15/1132 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass dieser Abänderungsantrag einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die Regierungsfraktionen, die Oppositionsfraktionen haben sich enthalten.

Die PIRATEN-Landtagsfraktion hat mit der Drucksache 15/1136 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrages der PIRATEN ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass dieser Abänderungsantrag mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Fraktion der PIRATEN und die Fraktion DIE LINKE bei Gegenstimmen der Regierungsfraktionen und Enthaltung der Fraktion der GRÜNEN.

Die B 90/GRÜNE-Landtagsfraktion hat mit der Drucksache 15/1137 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag der GRÜNEN. Wer für die Annahme dieses Abänderungsantrags ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass dieser Abänderungsantrag mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion der GRÜNEN, abgelehnt haben die Regierungsfraktionen, m und die Fraktion der PIRATEN hat sich enthalten.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf als Ganzes. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/899 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass dieser Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen ist, und zwar mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Ablehnung der Oppositionsfraktionen.

Wir kommen zu Punkt 8 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Beamtengesetzes und weiterer beamtenrechtlicher Vorschriften (Drucksache 15/ 1056) (Abänderungsantrag: Drucksache 15/ 1133)

(Ministerin Bachmann)

Zur Berichterstattung über die Beratungen im Ausschuss erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Günter Waluga, das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Regierung des Saarlandes zur Änderung des Saarländischen Beamtengesetzes wurde vom Plenum in seiner 29. Sitzung am 24.09.2014 in Erster Lesung einstimmig, ohne Enthaltungen, angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.

Der Entwurf beinhaltet die Anhebung der Altersgrenzen und ihre Folgen für die Bereiche der Beamtenversorgung. Weiterhin werden die Regelungen des Bundes zu den Familienpflegezeiten in das Saarländische Beamtengesetz übernommen. Mit dem Gesetz soll ein Gleichklang mit dem Bund und den übrigen Bundesländern erreicht werden.

Der Ausschuss für Inneres und Sport hat in seiner Sitzung am 09.10.2014 eine Anhörung durchgeführt. Ein rein redaktioneller Abänderungsantrag der Koalitionsfraktionen ist im Ausschuss am 06. November einstimmig angenommen worden. Das Gesetz, unter Berücksichtigung dieses Abänderungsantrags, wurde sodann einstimmig, bei Enthaltung der Fraktionen DIE LINKE und der PIRATEN, zur Annahme empfohlen. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig, bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Enthaltung der DIE LINKE-Landtagsfraktion und der PIRATEN-Landtagsfraktion, die Annahme des Gesetzesentwurfes Drucksache 15/1056 in Zweiter und letzter Lesung. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Der Ausschuss für Inneres und Sport hat mit der Drucksache 15/1133 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrages Drucksache 15/1133 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass dieser Abänderungsantrag einstimmig angenommen ist, bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen und Enthaltung der Oppositionsfraktionen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzesentwurf als Ganzes. Wer für die Annahme des Gesetzesentwurfes Drucksache 15/1056 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des ange

nommenen Abänderungsantrages ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/1056 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages mit Stimmenmehrheit beschlossen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der GRÜNEN. Abgelehnt hat den Gesetzentwurf DIE LINKE bei Enthaltung der Fraktion der PIRATEN.

Wir kommen zu Punkt 1 der Tagesordnung:

Zustimmung des Landtages zur Entlassung und Berufung von Mitgliedern der Landesregierung gemäß Art. 87 Abs. 1 Satz 2 der Verfassung des Saarlandes

Mit Schreiben vom 05. November 2014 hat die Ministerpräsidentin des Saarlandes Annegret KrampKarrenbauer gebeten, die Punkte „Zustimmung des Landtages zur Entlassung und Berufung von Mitgliedern der Landesregierung gemäß Art. 87 Abs. 1 der Verfassung des Saarlandes“ sowie die Vereidigung der neuen Ministerin und des neuen Ministers auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung aufzunehmen.

Die Ministerpräsidentin des Saarlandes hat mir ferner mitgeteilt, dass sie Herrn Andreas Storm als Minister für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie entlassen und Herrn Klaus Bouillon zum Minister für Inneres und Sport ernennen wolle. Zudem beabsichtige sie, Frau Ministerin Monika Bachmann das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie zu übertragen.

Art. 87 Abs. 1 der Verfassung des Saarlandes bestimmt, dass der Ministerpräsident Minister mit Zustimmung des Landtages ernennt und entlässt. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die von Frau Ministerpräsidentin vorgesehene Entlassung und die Ernennungen ist, den darf ich bitten, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Landtag der von Frau Ministerpräsidentin vorgesehenen Entlassung und den Ernennungen einstimmig zugestimmt hat. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen.

Wir kommen zu Punkt 2 der Tagesordnung:

Amtseid von Mitgliedern der Landesregierung gemäß Artikel 89 der Verfassung des Saarlandes

Nach Artikel 89 der Verfassung des Saarlandes leisten die Mitglieder der Landesregierung beim Amtsantritt den Amtseid. Ich bitte deshalb die Mitglieder des Hauses und die Zuhörer, sich zur Vereidigung

(Präsident Ley)

der neuen Mitglieder der Landesregierung von ihren Plätzen zu erheben.

(Die Mitglieder des Hauses und die Zuhörer erhe- ben sich von ihren Plätzen.)

Herrn Minister Bouillon und Frau Ministerin Bachmann bitte ich, zu mir heraufzukommen. Ich darf Sie bitten, einzeln die linke Hand auf die Verfassung des Saarlandes zu legen, die rechte Hand zu erheben und den Amtseid zu leisten.

(Herr Minister Bouillon und Frau Ministerin Bach- mann begeben sich zu Präsident Ley.)

Ich spreche Ihnen zunächst die Eidesformel vor: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, Verfassung und Recht wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“ Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.

Ich bitte Sie nunmehr, die linke Hand auf die Verfassung des Saarlandes zu legen, die Eidesformel zu wiederholen und zu schwören.

Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, Verfassung und Recht wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.

Herzlichen Glückwunsch. Alles Gute.

Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, Verfassung und Recht wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.

Herzlichen Glückwunsch. Alles Gute.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Damit sind wir in der Mittagspause angelangt. Ich unterbreche unsere Sitzung bis 12.45 Uhr und wünsche allen einen guten Appetit.

(Die Sitzung wird von 11.28 Uhr bis 12.48 Uhr unterbrochen.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir setzen die unterbrochene Sitzung fort und kommen zu Punkt 9 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des Gesetzes über die Zustimmung zu dem Staatsvertrag zwischen den Ländern Rheinland-Pfalz und Saarland über die Errichtung und Unterhaltung des Nationalparks Hunsrück-Hochwald (Drucksache 15/ 1087)

Zur Berichterstattung im Ausschuss erteile ich dem Ausschussvorsitzenden Herrn Abgeordneten Günter Heinrich das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf über die Zustimmung zu dem Staatsvertrag zwischen den Ländern Rheinland-Pfalz und Saarland über die Errichtung und Unterhaltung des Nationalparks Hunsrück-Hochwald wurde vom Plenum in seiner 30. Sitzung am 14. Oktober 2014 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz überwiesen.

Mit dem Zustimmungsgesetz wird gemeinsam mit dem Land Rheinland-Pfalz der Nationalpark Hunsrück-Hochwald errichtet. Mit der Errichtung des Nationalparks leistet das Saarland zusammen mit dem Land Rheinland-Pfalz einen wichtigen Beitrag zu der im Jahr 2008 verabschiedeten Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt. Diese Strategie sieht unter anderem vor, dass im öffentlichen Wald, insbesondere im Staatswald, bis zum Jahr 2020 landesweit 10 Prozent der Waldfläche sich frei entwickeln und möglichst großräumige Wildnisgebiete entstehen sollen.

Nachdem das Land Rheinland-Pfalz nach Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens von fünf Standorten die Entscheidung getroffen hat, im Naturpark Hochwald-Idarwald eine Waldfläche von circa 9.200 Hektar als Nationalpark festzusetzen, hat das Saarland seine Bereitschaft erklärt, sich mit einer Waldfläche auf saarländischer Seite zu beteiligen. Das saarländische Gebiet des Nationalparks umfasst circa 985 Hektar in den Gemeinden Nohfelden und Nonnweiler.

Die Ergebnisse der naturschutzfachlichen Prüfung sowie des gesellschaftlichen Dialogprozesses spiegeln sich in dem im Jahr 2013 vorgelegten Konzept des Landes zur Beteiligung an einem länderübergreifenden Nationalpark im Hochwald-Idarwald wider. Unter Berücksichtigung dieses Landeskonzeptes sind dieser Gesetzentwurf und der Staatsvertrag zur Ausweisung des Nationalparks entwickelt worden.

(Präsident Ley)

Im Saarland sind für personelle und infrastrukturelle Leistungen jährlich Ressourcen in Höhe von 310.000 Euro vorgesehen. Das Saarland wird sich mit mindestens drei Personen an der Nationalparkverwaltung beteiligen. Dieses Personal soll zunächst vom SaarForst Landesbetrieb zur Verfügung gestellt werden. - So weit einige Ausführungen zu den Inhalten des Staatsvertrages.

Das Zustimmungsgesetz selbst, das in der Ausschusssitzung am 07. November 2014 gelesen wurde, regelt in § 1 die Zustimmungsvorschrift sowie den Staatsvertrag ergänzende Vorschriften, die allein im Landesrecht zu treffen sind. Dies sind im Einzelnen die Rechtsverordnungsermächtigungen in § 2, die Zuständigkeiten in § 3 sowie das Inkrafttreten in § 4.

Nach Art. 95 Abs. 2 der Verfassung des Saarlandes bedürfen Staatsverträge, die Gegenstände der Landesgesetzgebung betreffen, der Zustimmung des Landtages. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig die Annahme des Gesetzes über die Zustimmung zu dem Staatsvertrag zwischen den Ländern Rheinland-Pfalz und Saarland über die Errichtung und Unterhaltung des Nationalparks HunsrückHochwald, Drucksache 15/1087, in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Kollege Heinrich. Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat Herr Magnus Jung von der SPD-Fraktion.