Protokoll der Sitzung vom 21.01.2015

Erste Lesung des von der PIRATEN-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Friedhofs-, Bestattungs- und Leichenwesen (Bestattungsge- setz - BestattG) (Drucksache 15/1216)

Erste Lesung des von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Friedhofs-, Bestattungs- und Leichenwesen (Bestattungsge- setz - BestattG) (Drucksache 15/1223)

Zur Begründung des Gesetzentwurfes der PIRATEN-Landtagsfraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Andreas Augustin das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf möchten wir das Bestattungswesen dahingehend ändern, dass auch das Verstreuen von Totenasche erlaubt werden soll, und zwar sowohl auf dafür vorgesehenen Streufeldern auf Friedhöfen als auch auf anderen öffentlichen und privaten Flächen, für die eine Genehmigung des Besitzers vorliegt. Dies geschieht in Anlehnung an das entsprechende Gesetz, das zum 01. Januar dieses Jahres in Bremen in Kraft getreten ist, sodass durch den vorliegenden Gesetzentwurf unsere Rechtslage an die des Landes Bremen angeglichen werden soll. Im Bremer Gesetz gibt es einhergehend mit den Lockerungen auch ein paar Einschränkungen, die an und für sich selbstredend sind. Zum Beispiel, dass beim Verstreuen darauf zu achten ist, dass keine benachbarten Flächen beeinträchtigt werden. Diese Beschränkungen tragen Kritikpunkten Rechnung, die in Bremen und auch in den Debatten hierzulande zu diesem Thema vor zwei Jahren schon vorgetragen wurden.

(Abg. Kolb (SPD) )

Dementsprechend wurden diese Einschränkungen von uns übernommen. Sie sind im vorliegenden Gesetzentwurf ebenfalls enthalten. - Das ist im Wesentlichen der Inhalt.

Ich komme nun zur Begründung. Das Bremer Bestattungsrecht kann wohl als das liberalste Bestattungsrecht in Deutschland gelten. Aschestreufelder auf Friedhöfen gibt es und gab es auch vorher schon in mehreren Bundesländern, nicht nur in Bremen. Als Beispiel kann man auch Mecklenburg-Vorpommern nennen, auch Nordrhein-Westfalen hat eine sehr liberale Gesetzgebung, aber eben nicht so liberal wie in Bremen. Das Verstreuen von Totenasche auf Privatgrundstücken ist so derzeit jedoch nur in Bremen möglich. Deshalb habe ich von dem liberalsten Gesetz in Deutschland gesprochen. Im Saarland ist all dies nicht möglich, und das halten wir für zu restriktiv. Zentraler Punkt bei uns PIRATEN ist der letzte Wille des Verstorbenen, und wenn der Verstorbene nicht auf einem Friedhof beigesetzt werden möchte, dann soll er auch nicht gegen seinen Willen auf einem Friedhof bestattet werden müssen.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Um anderen Kritikpunkten Rechnung zu tragen, sei aber auch ausdrücklich gesagt, dass der Standardfall weiterhin die Friedhofbestattung bleibt. Wenn also jemand nicht ausdrücklich den Wunsch äußert, woanders bestattet werden zu wollen, dann soll er auch weiterhin auf einem Friedhof bestattet werden, so wie das schon jetzt der Fall ist. Ich möchte an der Stelle auf ein paar Pressemitteilungen eingehen, die vorab zu dem Thema veröffentlicht wurden. Zuerst werde ich auf die von Frau Ministerin Bachmann von gestern eingehen. Frau Bachmann, das Interessante ist, dass wir aus demselben Sachverhalt entgegengesetzte Forderungen ableiten. Das hat mich selbst verblüfft, aber es ist so. Sie sprachen in Ihrer gestrigen Pressemitteilung davon, dass die Würde des Menschen über den Tod hinausgehe und auch nach dem Tod zu achten sei. Dem stimme ich voll und ganz zu. Denn das ist der Grund, weshalb wir eine Änderung des Bestattungsrechts brauchen. Das ist der Grund, weshalb wir diesen Gesetzentwurf einbringen.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Der wesentliche Unterschied ist der, dass Sie - das muss ich an der Stelle leider so sagen - anderen Ihre Position aufoktroyieren wollen und das ist nicht in Ordnung. Umgekehrt wollen wir die Friedhofbestattung natürlich nicht verbieten, sondern eben nur die Lockerung dahingehend erreichen, dass auch andere Optionen erlaubt sind. Aber natürlich soll auch das, was Sie bevorzugen, weiterhin erlaubt bleiben. Wir wollen niemandem eine bestimmte Form aufoktroyieren, so wie Sie das tun, sondern wir wollen nur

eine größtmögliche Vielzahl von Optionen anbieten, sodass jemand im Rahmen seiner Freiheit und eigenen Würde sich für die Option entscheiden kann, die ihm am meisten zusagt. Das Totengedenken an ausgewiesenen würdigen Orten, wie Sie es nannten - vor zwei Jahren hat Tobias Hans auch in diese Richtung argumentiert -, ist jetzt schon durch die bestehende Gesetzgebung so nicht gegeben. Es gibt jetzt schon anonyme Bestattungen und Seebestattungen. Deshalb ist das ein Scheinargument. Von Plastination und der Bereitstellung des eigenen Körpers für die Wissenschaft einmal ganz zu schweigen.

Insgesamt war in den Pressemeldungen vorab ohnehin viel Unfug zu lesen. Ihre Pressemitteilung ist noch harmlos im Vergleich zu dem, was die SPD als Pressemitteilung herausgegeben hat. Die SPD hat überhaupt keinen Bezug zu unserem aktuellen Gesetzentwurf. Sie bezieht sich anscheinend komplett auf das, was hier vor zwei Jahren diskutiert wurde. Wenn Sie den aktuellen Gesetzentwurf einmal gelesen hätten, dann hätten Sie vielleicht gemerkt, dass es überhaupt nicht darum geht, Urnen mit nach Hause nehmen zu können oder irgendwas in diese Richtung. Das hatten wir hier schon einmal als Thema, das steht außer Frage, aber darum geht es heute überhaupt nicht. Deshalb bin ich gespannt, was jetzt in der Debatte zu diesem Thema vorgetragen wird, vor allem vonseiten der SPD. Wir zumindest bitten um Zustimmung zu unserem Antrag. Ich danke Ihnen.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Vielen Dank. - Zur Begründung des Gesetzentwurfes der DIE LINKE-Landtagsfraktion erteile ich der Abgeordneten Astrid Schramm das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Vor dem Hintergrund der jüngsten Entwicklung in Bremen und der dort von Rot-Grün umgesetzten Liberalisierung des Friedhofs- und Bestattungswesens zum 01. Januar dieses Jahres begrüßen wir es, dass sich die PIRATEN-Fraktion anlässlich der heutigen Landtagssitzung erneut dieser Thematik widmen möchte. Auch wir haben beschlossen, unseren bereits in der vorangegangenen Legislaturperiode im Augst 2011 vorgelegten Gesetzentwurf zur Liberalisierung des Bestattungsgesetzes erneut zur Diskussion zu stellen.

Wir sind der Auffassung, dass dem letzten Willen Verstorbener in einem weiteren Umfang als der Ausbringung der Totenasche auf anderen Flächen als dem Friedhof entsprochen werden sollte. Insofern geht der Antrag der PIRATEN-Fraktion in die richtige Richtung und wird daher von uns auch unterstützt.

(Abg. Augustin (PIRATEN) )

Allerdings macht er unseres Erachtens auf halber Strecke halt. Für uns gehört es zu dem der staatlichen Einflussnahme entzogenen Selbstbestimmungsrecht, dass im Falle einer Feuerbestattung mit der Asche des Verstorbenen nach dessen Wunsch zu verfahren ist. Hinterbliebene sollen daher, wenn es deren sowie der Wunsch des Verstorbenen ist, eine Urne beispielsweise auch ins Wohnzimmer stellen dürfen. Zuletzt hatten wir in der Landtagssitzung Anfang 2013 über die Aufhebung des Friedhofszwangs debattiert. Allerdings konnten auch dort die Argumente die Befürworter eines strikten Friedhofszwangs nicht überzeugen. Hierauf werde ich später noch eingehen.

Es ist schon bemerkenswert - und das sollte Teile dieses Hauses zumindest nachdenklich stimmen -, dass ausgerechnet die dem bürgerlich-konservativen Spektrum zugeschriebene Tageszeitung DIE WELT aus dem Hause Axel Springer anlässlich der bekanntgewordenen Liberalisierungspläne in Bremen der geplanten Änderung Schützenhilfe leistete. So begrüßte die WELT in einem Artikel Ende des Jahres 2013 die erneute Vorreiterrolle Bremens und die dortige „Friedhofsrevolution“, die völlig neue Formen und Möglichkeiten für das Gedenken an die Verstorbenen eröffnen sollte. Außerdem wurde in dem Artikel darauf hingewiesen, dass ausweislich einer aktuellen Umfrage 65 Prozent der Befragten in Deutschland den Friedhofszwang für Urnen ablehnen. Meine Damen und Herren, es ist daher nicht nur nicht nachvollziehbar, sondern auch zutiefst undemokratisch, dass in Deutschland, sieht man einmal von Bremen und von einem in Nordrhein-Westfalen geringfügig liberalisierten Bestattungswesen ab, seitens der Landesgesetzgeber nach wie vor an einem Friedhofszwang festgehalten wird, obwohl dieser von einer deutlichen Mehrheit der Bundesbürger abgelehnt wird.

(Beifall von der LINKEN und den PIRATEN.)

Lassen Sie uns daher uns von dem bevormundenden Charakter unseres Bestattungsgesetzes verabschieden und dem Willen der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger entgegenkommen! Zumal es überhaupt keine zwingenden Gründe gibt, am Friedhofszwang festzuhalten.

(Beifall von der LINKEN und den PIRATEN.)

Die Befürworter des Friedhofszwangs in diesem Hause können nach wie vor nicht ernsthaft behaupten, dass beispielsweise in den USA, in der Schweiz, in den Niederlanden oder auch in einigen osteuropäischen Ländern, wo ein vergleichbarer Friedhofszwang nicht gilt, die Totenruhe oder die Menschenrechte in diesem Zusammenhang missachtet würden. Außerdem käme es gemäß der Logik der Gegner einer Liberalisierung des Friedhofszwangs beispielsweise auch bei Organspenden, Ob

duktionen oder dem Ablauf der Grabliegezeiten zu jener Störung der Totenruhe, auf die in diesem Kontext üblicherweise abzustellen versucht wird.

Wichtig - nein, ganz wichtig! - ist mir noch, darauf hinzuweisen, dass sich immer mehr Menschen die mit einem Friedhofszwang einhergehenden Bestattungskosten schlichtweg nicht mehr leisten können und eine vom Sozialamt getragene Bestattung für sich selbst als würdelos erachten und daher strikt ablehnen. Diejenigen unter den Betroffenen, die das aber möchten, können nach wie vor für sich eine Sozialbestattung in Anspruch nehmen. Allerdings sollten wir denjenigen eine Wahlmöglichkeit eröffnen, die eine Sozialbestattung nicht in Anspruch nehmen wollen. Wir sollten diese Betroffenen nicht zu Dingen nötigen, die sie als würdelos ansehen.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, stimmen Sie für eine Annahme der vorliegenden Gesetzentwürfe! Lassen Sie uns das Thema im Ausschuss im Rahmen einer öffentlichen Anhörung ergebnisoffen diskutieren! Verschließen Sie sich nicht von vornherein einer zeitgemäßen und würdevollen Weiterentwicklung, die beispielsweise auch die SPD-Fraktion in Bremen mit ihrem Gesetzentwurf umgesetzt sah. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Vielen Dank. - Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Tobias Hans von der CDULandtagsfraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Wir führen hier eine, wie ich meine, sehr ernst zu nehmende Debatte über die Frage, was mit den Überresten der menschlichen Körper nach dem Tod passiert. Das ist, so glaube ich, zu Recht etwas, mit dem sich die Menschen auch in diesem Lande beschäftigen.

Was ich in diesem Zusammenhang nicht verstehen kann, Frau Kollegin Schramm, ist die Wortwahl, derer Sie sich hier bedienen: Sie sprechen davon, es sei undemokratisch, dass Bestattungsgesetze in diesem Land so zustande gekommen sind, wie sie zustande gekommen sind.

(Abg. Lafontaine (DIE LINKE) : Das hat sie nicht gesagt! Sie hat auf die Aussage abgestellt: Es ist undemokratisch, gegen den Willen der Mehrheit der Bevölkerung daran festzuhalten! - Weitere Zurufe von der LINKEN.)

Liebe Frau Kollegin, sie sind in diesem Parlament mit Mehrheit angenommen worden. Das hat nichts mit einem undemokratischen Verhalten zu tun! Ich finde Ihre Äußerungen in dieser Form nicht richtig.

(Abg. Schramm (DIE LINKE) )

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Herr Kollege Augustin von den PIRATEN, zu Beginn Ihrer Rede haben Sie schon darauf hingewiesen, dass Sie einschlägige Pressemeldungen, von wem auch immer sie nun verfasst wurden, für Unsinn halten. Dazu muss ich nun sagen: Würde ich mich auf dieses Niveau herablassen, wäre auch einmal über die technischen Fehler in Ihren Gesetzentwürfen, die es nun wirklich zuhauf gibt, zu diskutieren.

(Abg. Spaniol (DIE LINKE) : Das ist doch Quatsch! Es geht um die Sache!)

Aber, meine Damen und Herren, darum geht es hier nicht. Ich möchte mich mit Ihnen gerne über das Anliegen, das Sie hier vortragen, auseinandersetzen.

Kolleginnen und Kollegen, in Deutschland ist es in der Tat traditionell so, dass Verstorbene auf Friedhöfen bestattet werden. Hintergrund dessen ist nichts anderes als der christliche Glaube an ein Leben nach dem Tod und insoweit eben auch die Schaffung eines Ortes der Wiederkehr. Das ist der Grund, weshalb es in Deutschland traditionell so ist, dass man auf Friedhöfen der Andenkenpflege nachkommt, sich der Verstorbenen erinnert, sich dort trifft, eben diesen Ort der Wiederkehr hat, der für die Menschen wichtig ist. Das war auch das Ergebnis einer Anhörung, die in diesem Landtag im Jahr 2003, wenn ich mich recht erinnere, durchgeführt wurde. Gerade die Vertreter der Kirchen haben darauf hingewiesen, wie wichtig dieser Ort der Wiederkehr ist, gerade auch für diejenigen Angehörigen, die möglicherweise nicht mehr in so engem Kontakt mit den Verstorbenen gestanden haben.

Nun sagen Sie, dem stehe entgegen, dass es Seebestattungen gebe. Dazu muss ich sagen: Es gibt eben unterschiedliche Philosophien. Die Menschen, die sich für eine Seebestattung entscheiden, betrachten eben die Unendlichkeit des Lebenselixiers Wasser als den Ort der Wiederkehr. Deshalb findet man überall dort, insbesondere in den Küstenregionen, wo Seebestattungen an der Tagesordnung sind, sehr viele Gedenkstätten, an denen Kränze niedergelegt werden, wo Blumen ausgebracht werden, weil auch dort dieser Ort der Wiederkehr so wichtig ist. Und dieser Ort der Wiederkehr wird eben, und insoweit widerspreche ich Ihnen, Frau Kollegin Schramm, von der Mehrheit der Menschen in diesem Land geschätzt und ist auch mit der Andenkenpflege verbunden.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich stimme Ihnen zu, wenn Sie sagen, dass die Bestattungskultur dem Wandel der Zeit unterliege. Wir haben es ja erlebt, dass sich heute immer mehr Menschen für Urnenbestattung, für Feuerbestattung entscheiden, was früher standardmäßig nicht der Fall war. Daher ist es wichtig, die Bestattungsge

setze von Zeit zu Zeit anzupassen. Das ist im Saarland auch mannigfaltig geschehen. Ich kann nur sagen: Die Sozialministerin hat absolut recht, wenn sie feststellt, dass wir im Saarland eines der progressivsten Bestattungsgesetze haben. Es gibt weitaus mehr Bestattungsformen, meine Damen und Herren, als von den Kommunen in der Umsetzung auf ihren Friedhöfen genutzt werden. Es gibt, anders als Sie das hier darstellen wollen, keinen „Friedhofszwang“, es gibt durchaus die Möglichkeit, sich zum Beispiel im Friedwald bestatten zu lassen, es gibt die Möglichkeit der Seebestattung. Wir haben diese Möglichkeiten, sie sind vorgesehen, daher geht Ihre Argumentation ins Leere, Frau Kollegin Schramm.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Bestattungsformen, damit ist ein sehr individueller Wunsch von Menschen angesprochen, die darüber nachdenken, was nach ihrem Tode geschehen wird. Daher ist es richtig, alles auszuschöpfen, was es an Möglichkeiten gibt, Bestattungsformen, auch alternative Bestattungsformen, zu wählen. Es muss auf religiöse Befindlichkeiten Rücksicht genommen werden, beispielsweise auch die unserer muslimischen Mitbürger. Es muss auf weitere Dinge Rücksicht genommen werden.

Ich sage hier aber auch ganz deutlich: Wir dürfen nicht diesen individuellen Wunsch nach einer Bestattungsform ausspielen gegen das Pietätsempfinden von weiten Teilen der Bevölkerung. Daher hört für mich die Freiheit der Wahl der Bestattungsform dort auf, wo das Empfinden anderer - beispielsweise der Nachbarn der Grundstücke, auf denen Sie Totenasche ausbringen wollen - gestört wird. Ich sage ganz klar, dass wir diesbezüglich abwägen müssen. Aus diesem Grund sagen wir, meine Damen und Herren, dass es zum jetzigen Zeitpunkt keine Veranlassung gibt, am derzeit gültigen Bestattungsrecht im Saarland etwas zu ändern.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich habe vorhin auch herausgehört, dass es ein wenig ins Lächerliche gezogen wird, dass die Ministerin gesagt hat, es gehe bei der Frage der Wahrung der Totenruhe um die Menschenwürde. Ich muss dazu sagen: Dem, was Sie definieren als die Würde des Menschen in Form der freien Bestimmung, was nach dem Tode geschehen soll, steht die Wahrung der Totenruhe gegenüber. Meine Damen und Herren, die Totenruhe, deren Wahrung in unserem Land zu Recht auch strafrechtlich bewährt ist, resultiert doch letztendlich aus der Würde des Menschen auch über den Tod hinaus. Es geht darum, dass wir als Gesellschaft - und damit auch wir Politiker in diesem Land - die Verantwortung haben, dafür Sorge zu tragen, dass nicht Urnen mit den Überresten Verstorbener zu Wanderpokalen oder Ähnlichem werden und somit letztendlich mit den Überresten, mit

(Abg. Hans (CDU) )

der Asche von Toten, verfahren wird in einer Weise, die der Verstorbene möglicherweise eben nicht wollte. Deshalb müssen wir sehr genau darauf achten, wie mit Überresten von verstorbenen Menschen umgegangen wird.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es wird insbesondere von der Linksfraktion auch ein Argument angeführt, das ich durchaus ernst nehme. Der Kollege Lafontaine hat sich in der Saarbrücker Zeitung entsprechend geäußert. Es geht um die Frage der Bestattungskosten. Es ist so, dass in Deutschland und auch im Saarland die Bestattungskosten immer mehr zu einem großen Problem werden, weniger noch für die Angehörigen als tatsächlich für die Menschen, die unmittelbar vor dem Tod stehen und sich die Frage stellen: „Wer in aller Welt soll die Bestattung am Ende bezahlen? Ich habe das Geld nicht mehr.“ Das ist ein Problem, das es in unserer Gesellschaft gibt, das sehe ich. Das nehmen wir wahr, wenn wir durch die Altenheime gehen, wo tatsächlich das Vermögen der Menschen schon aufgebraucht ist und man sich dann die Frage stellt, wie man für seine Angehörigen noch eine würdevolle Bestattung ermöglichen kann. Dieses Problem nehme ich durchaus ernst, ich sage, das müssen wir angehen. Es kann nicht sein, dass in einem Land wie Deutschland am Ende der Geldbeutel darüber entscheidet, ob eine würdevolle Bestattung möglich ist oder nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen.