So viel zum Umfeld. Zum Inhalt kann ich mich sehr kurz fassen, da sich wie gesagt seit dem letzten Mal nichts geändert hat. Ich verweise auf das Protokoll vom Oktober 2012. An meinen Argumenten hat sich nichts geändert. Das Protokoll steht öffentlich im Internet. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herzlichen Dank, Herr Kollege Augustin. - Das Wort für die CDU-Fraktion hat nun Herr Kollege Peter Strobel.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Augustin, ich muss zugeben, wenn man nichts zu sagen hat, dann macht man es am besten kurz.
Das haben Sie hervorragend gelöst. - Bei dem Tagesordnungspunkt geht es um den Gesetzentwurf zum Sparkassengesetz und nicht um das Thema Volksbegehren. Auch das wollte ich an der Stelle gesagt haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hohe Überziehungszinsen für Dispokredite sind ärgerlich und werden je nach Überziehung eine teure Sache für die Kontoinhaber. Die Zinssätze bewegen sich oftmals um ein Vielfaches über den Leitzinssätzen und sorgen damit zu Zeiten einer Niedrigzinsphase, wie wir sie derzeit erleben, für Verwunderung und Irritation bei den Verbrauchern. An dieser Stelle sei auch gesagt, dass der Dispozinssatz von 14,25 Prozent, den die LINKE in ihrer Begründung anführt, etwas veraltet scheint. Zumindest konnte ich bei meiner Vorbereitung bei keinem seriösen Kreditinstitut eine solche Dimension finden.
Ich weiß ja nicht, bei welchen Banken Sie so schauen, aber bei einem seriösen Kreditinstitut gibt es keinen Wert um die 14 Prozent.
(Abg. Schramm (DIE LINKE) : Da hat der Kollege schlecht recherchiert! - Abg. Kugler (DIE LINKE): Der Abgeordnete zeigt sich uninformiert! - Lautes Sprechen.)
Um es gleich vorwegzunehmen: Insellösungen, wie sie von der LINKEN vorgeschlagen werden, stellen eben keine Lösung dar. Es stellt sich vielmehr die Frage, inwieweit eine bundesweite - notwendig wäre eigentlich eine europäische - Regelung zur Begrenzung der Zinssätze erforderlich wäre. Die Kreditwirtschaft selbst konnte sich bisher leider nicht zu einer Selbstverpflichtung durchringen, mit der man einer gesetzlichen Intervention zuvorkommen könnte. Aber die Änderung des Saarländischen Sparkassengesetzes in Ihrem Sinne, Herr Lafontaine, ist nicht zielführend und hätte eine Reihe negativer Effekte
zur Folge, die ich einmal beschreiben möchte: Die saarländischen Sparkassen bewegen sich mit ihren Überziehungszinsen auf vergleichbarem Niveau mit den anderen Geschäftsbanken auch: Deutsche Bank 11,7 Prozent, Postbank 11,95 Prozent, Commerzbank 11,9 Prozent, die Kreissparkasse Saarlouis 11,45 Prozent, die Sparda-Bank Südwest 11,4 Prozent, Bank 1 Saar 11,55 Prozent und die Sparkasse Saarbrücken 10,95 Prozent. Teilweise variieren die Sollzinsen leicht in Abhängigkeit von den Kontomodellen, da gibt es immer unterschiedliche Angebote. Ich habe aber eben in der Zeit, in der Sie noch gesprochen haben, Herr Lafontaine, mal nachgesehen, was die PSD Bank Berlin-Brandenburg so macht. Da stellt man relativ schnell fest, dass die in der Tat 6,49 Prozent anbieten, das haben Sie richtig recherchiert. Dazu ist aber auch zu sagen, dass die PSD Bank nicht eine einzige Filiale vorhält. Die haben eine Hauptstelle, und das war’s. Auch das gehört zur Ehrlichkeit dazu, wenn Sie hier Vergleiche anstellen.
Günstiger sind in der Tat die Direktbanken, diese liegen bei einem Sollzins von beispielsweise 8,14 bei der ING-DiBa oder bei 8,95 Prozent bei der comdirect bank. Bemerkenswert daran ist, dass diese Banken ihre Sollzinssätze im Vergleich zu den vorher erwähnten Banken sehr viel weniger den gesunkenen Kapitalmarktzinsen angepasst haben. Allerdings, und das muss man dann auch wieder sagen, gibt es für die Kunden dieser Direktbanken auch nur dieses Online-Angebot. Der Vergleich mit den Direktbanken hinkt also.
Genauso hinkt auch der Vergleich von Geschäftsbanken mit Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Das wird besonders deutlich, wenn man sich die Filialstruktur anschaut. Die Bank 1 Saar unterhält 57 Filialen im Saarland, die Commerzbank 6, die Deutsche Bank 9. Die sieben saarländischen Sparkassen unterhalten 315 Geschäftsstellen. Dass es eine solche Struktur nicht zum Nulltarif geben kann, dürfte Ihnen wohl auch klar sein. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die saarländischen Sparkassen Arbeitgeber von fast 5.000 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind. Wie viele Haushalte daran hängen, werden Sie ja selbst abschätzen können.
Die Sparkassen sind es doch, die zum großen Teil die saarländische Wirtschaft und die saarländischen Kommunen finanzieren. Sie haben die Entwicklung der regionalen Märkte im Fokus und beeinflussen diese positiv. Die Sparkassen fördern Sport, Kultur, soziale und caritative Einrichtungen unseres Landes und ermöglichen Städten und Gemeinden durch ihr Sponsoring eine Vielzahl an Events. Die Sparkassen sind es auch, die wirklich jedermann ein Bankkonto zur Verfügung stellen, unabhängig von der Einkommenssituation. Andere Banken verfahren da sehr viel restriktiver, Herr Lafontaine. Und die Sparkas
sen bieten ihren Kunden günstige Finanzierungen für Investitionen an, damit es auf dem Dispo- oder Kontokorrentkonto nur in Ausnahmefällen zu Überziehungen kommt. Bei einer längerfristigen Überziehung findet ja auch eine gewisse Ansprache statt, um den Kunden darauf aufmerksam zu machen, dass er ein Problem hat. Der Dispokredit ist zum Beispiel dafür gedacht, Zahlungstermine, die vor dem Gehaltseingang liegen, einhalten zu können, quasi als Brückenfinanzierung ohne besonderen Kreditgenehmigungsaufwand. Auch eine Überziehung über den vereinbarten Disporahmen hinaus kann geduldet werden. Dieses setzen Sie, Herr Lafontaine, mit dem Dispokredit gleich -
Nein! Das ist schon ein rein systemischer Fehler, den Sie in Ihrem Gesetzentwurf haben. Sie können doch nicht sagen, wenn jemand seinen Dispokredit ausreizt, dann kostet das, sage ich mal, 10 Prozent, und wenn es darüber hinaus zu einer geduldeten Überziehung kommt, dann kostet die auch noch 10 Prozent. Das kann man doch wirklich keinem verkaufen.
(Beifall von den Regierungsfraktionen. - Abg. La- fontaine (DIE LINKE) : Sie haben das verwechselt.)
Nein, ich habe das nicht verwechselt, vielleicht Sie. Würde der Landtag des Saarlandes Ihrer Forderung nach einer Änderung des Sparkassengesetzes folgen, hätte das erhebliche wirtschaftliche Folgen für die saarländischen Sparkassen: Kreditklemme, Filialschließungen und Arbeitsplatzabbau wären die Folge, und Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren von der LINKEN, würden doch am lautesten dagegen protestieren! Während der Wirtschafts- und Finanzkrise, verursacht von den großen, risikofreudigen Instituten der Finanzbranche, waren es insbesondere die Sparkassen, die dazu beigetragen haben, eine Unterfinanzierung des Mittelstandes zu verhindern. Es waren die Sparkassen und Genossenschaftsbanken, die für Stabilität gesorgt haben, als die Großen ins Wanken kamen. Ihr Gesetzentwurf ist damit doppelt falsch, weil Sie die Sparkassen damit einseitig bestrafen und ihre Wettbewerber, mitunter die Verursacher der Finanzkrise, besser stellen wollen. Die Sparkassen erbringen eine Leistung für Wirtschaft und Gesellschaft und ihre Konditionen entstehen nicht willkürlich, sondern sie sind kalkuliert. Und da sich die Sparkassen in einem harten Wettbewerb bewegen und darin auch behaupten können, sind auch ihre Zinsen dem Markt angepasst und dürfen nicht einseitig und selektiv vom Gesetzgeber beschnitten werden. Ihr Gesetzentwurf belegt doch eines ganz deutlich, Herr Lafontaine: Sie haben ein Problem mit unseren saarländischen Sparkassen, und das nicht erst seit heute.
(Beifall bei den Regierungsfraktionen. - Abg. Ensch-Engel (DIE LINKE) : Das ist der Witz des Tages! - Weitere Zurufe und Lachen bei der LINKEN.)
Ist ja schön, dass es Sie amüsiert. Aber wer am Weltspartag vor saarländischen Sparkassen protestiert und Unterschriften sammelt, schadet ihnen ganz bewusst. Vor keiner anderen Bank haben Sie gestanden, nur vor den Sparkassen haben Sie protestiert.
(Beifall von den Regierungsfraktionen. - Abg. Schramm (DIE LINKE) : Auch Ihre Parteimitglieder haben unterschrieben!)
Und dann soll es doch tatsächlich noch Mitglieder der LINKEN in Verwaltungsräten von saarländischen Sparkassen geben.
Als Mitglied des Verwaltungsrates einer Sparkasse ist man verpflichtet, zum Wohle der Sparkasse, ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ihrer Kundinnen und Kunden sowie ihres Trägers als Eigentümer zu handeln. Genau das tun die LINKEN nicht. Genau deshalb stelle ich mir die Frage, ob Vertreter der LINKEN aufgrund ihrer wirtschafts-, banken- und insbesondere ihrer sparkassenfeindlichen Haltung überhaupt ohne Interessenkonflikt Mitglied im Verwaltungsrat einer Sparkasse sein können.
Und weil Sie vollmundig Ihre 5.000 Unterschriften präsentieren, will ich Ihnen auch dazu noch etwas sagen. Sie suggerieren den Menschen, dass sie mit ihrer Unterschrift etwas gegen die Dispozinsen der Banken tun können. Wohlgemerkt, der Banken. Sie spielen den Verbrauchern vor, dass sie mit ihrer Unterschrift Einfluss auf die Banken nehmen könnten. Dass es einseitig um die saarländischen Sparkassen geht, findet sich lediglich im Kleingedruckten. Das kann man wunderbar sehen, wenn man sich Ihr Flugblatt einmal zu Gemüte führt und liest, dass die LINKE fordert - ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin -: „Der Zinssatz für Dispokredite und Überziehungskredite darf höchstens fünf Prozentpunkte über dem Leitzins liegen. Die LINKE lässt nicht locker und möchte die Überziehungszinsen endlich senken. Im Saarland ist das mit einem Volksbegehren möglich.“ Im Moment klingt das für mich so, dass es im Saarland möglich ist, alle Dispozinsen nach unten zu drücken. Dann kommt das Kleingedruckte: Die Saarländerinnen und Saarländer können ein Zeichen gegen das Abkassieren setzen. Mit der Unterschrift für ein Volksbegehren können sie eine Änderung des Landessparkassengesetzes erzwingen. - Nicht einmal dort wird klar, worum es letztendlich geht. Also führen Sie mit Ihrer ganzen Aktion die Leute hinter die Fichte, sonst nix.
Alles in allem geht auch Ihr Gesetzentwurf in die vollkommen falsche Richtung. Ein saarländischer Alleingang geht einseitig zulasten unserer saarländischen Sparkassen. Die Annahme, damit eine Beispielwirkung zu erzeugen, ist bestenfalls naiv. Ihr Gesetzentwurf ist daher abzulehnen. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Danke, Herr Abgeordneter. - Das Wort hat für die BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion Herr Fraktionsvorsitzender Hubert Ulrich.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine Vorredner haben bereits deutlich gemacht, dass wir das Thema heute nicht zum ersten Mal behandeln. Trotzdem ist es ein Thema, das eigentlich immer wieder auf die Tagesordnung gehört. Ich habe eben ein bisschen geschmunzelt, Herr Kollege Strobel, als Sie sich hier so für die CDU-Fraktion als Verteidiger der saarländischen Sparkassenlandschaft hingestellt haben. Ich darf Sie daran erinnern, es ist noch keine zehn Jahre her - da waren Sie noch nicht dabei, ich aber schon, deshalb weiß ich es noch gut -, da hatten wir hier im Hause ganz heftige Diskussionen über ein Thema, das die Sparkassen ganz elementar betroffen hat, nämlich die Möglichkeit, unsere saarländischen Sparkassen privatisieren zu können. Das wurde von Ihrem Wirtschaftsminister Dr. Georgi angestoßen. Es gab damals einen heftigen Kampf innerhalb der CDU-Fraktion. Wir haben gute Oppositionsarbeit geleistet, wir haben es massiv öffentlich gemacht und bekämpft. Der Kampf ging knapp zugunsten der Sparkassen aus.
Aber so richtig scheint mir die Standfestigkeit der CDU beim Thema Sparkassen nicht gegeben zu sein. Da gibt es einige, die Vorstellungen haben, die sehr schnell in eine Richtung führen könnten, die wir für grob falsch halten. Das Drei-Säulen-Modell ist eine ganz wesentliche Basis der Bankenlandschaft in Deutschland. Es ist eben schon darauf hingewiesen worden und ich will das auch noch einmal tun, denn es ist ein zentraler Punkt, dass sich in der Bankenkrise ab 2008 sehr deutlich gezeigt hat, welchen Wert unsere Sparkassen in der Bankenlandschaft haben. Sie waren sehr viel stabiler als manch andere, die ihr Geld in bestimmte Bereiche investiert haben, was sich im Nachhinein als nicht sonderlich klug herausgestellt hat. Insofern stehen auch wir GRÜNEN klar zu unserer Sparkassenlandschaft, aber beim Punkt Dispokredit und Dispozinsen muss man schon einmal diskutieren können und dürfen. Ich glaube nicht, dass es hier um sehr große Sum
men für unsere Sparkassen geht. Ich bezweifle auch das eben angeführte Beispiel. Wenn die Sparkassen im Saarland andere Dispozinsen anbieten würden, nämlich nur 5 Prozent weg vom sogenannten Leitzins, und wenn das bei den Menschen im Saarland bekannt wäre, dann könnte das schon ein echter Wettbewerbsvorteil für die Sparkassen sein.
Es gibt außerdem andere Ausnahmen, die man einmal nennen muss, denn sie sind gar nicht so bekannt. Ich weiß von einem mir bekannten Verwaltungsrat einer Sparkasse im Saarland, dass die Kirchen keine Gebühren bei unseren Sparkassen zahlen müssen. Andere müssen das schon. Da gibt es schon Ausnahmen, die irgendwo finanziert werden müssen. Wenn man über Ausnahmen redet, dann sollte man auch über alle Ausnahmen reden.
Es gibt ein weiteres aktuelles Thema in Zusammenhang mit dem Sparkassenverband und somit mit den Sparkassen. Da geht es auch ein bisschen um Geld, nämlich um Geld, das man einsparen könnte. Ich meine den Präsidenten des Sparkassenverbandes. Wir alle wissen, diese Präsidentschaft könnte genauso gut ehrenamtlich wahrgenommen werden, aber nein, hier ist sich die Große Koalition aus CDU und SPD wieder vollkommen einig: Dieses Amt wird natürlich hauptamtlich besetzt, und zwar komplett kompetent, in aller Regel mit Menschen, die vorher Landrat waren und die ja ganz tief in der Bankenund Sparkassenmaterie drinstecken.
Sprich: Es ist ein politisches Amt, das viel Geld kostet. Das ist auch ein Teil des Geldes, über das wir reden müssen und sollten, wenn wir über die Sparkassen diskutieren. Das ist ein Tabuthema für Sie. Für uns ist es das natürlich nicht. Wir nennen es und legen es Ihnen als Diskussionspunkt auf den Tisch.
Wenn man über Dispozinsen redet, geht es auch um die sogenannte Ausfallquote. Wir haben uns damals einige Zahlen besorgt. So sagt zum Beispiel das Institut für Finanzdienstleistungen in Hamburg, dass die Ausfallquote wegen Überziehungskrediten im Jahr 2012 bei den Sparkassen und Banken insgesamt gerade einmal bei 0,3 Prozent lag, während bei Konsumentenkrediten die Ausfallquote bei 2,5 Prozent lag. Sie war also sehr viel höher. Also ist auch dies eigentlich ein klares Argument zu sagen, dass man an dieser Stelle, an der gerade die Ärmsten betroffen sind, aber auch Unternehmen, vor allem kleine Handwerker, Klein- und Kleinstbetriebe, ein wenig nachlässiger sein könnte, um im gewissen Sinne Wirtschaftsförderung für den Teil der Unternehmerschaft zu betreiben, der wirklich bedürftig ist. Es könnte vielen in diesem Lande helfen, aber hier sind Sie leider nicht bereit, sich zu bewegen. Vor dem Hintergrund der Punkte, die ich eben genannt
habe, werden wir wie schon beim letzten Mal dem Antrag der LINKEN folgen und ihm zustimmen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender. - Das Wort hat nun für die Fraktion DIE LINKE Herr Fraktionsvorsitzender Oskar Lafontaine.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe gewartet, um zu hören, welche Argumente hier noch vorgebracht werden. Ich möchte mich mit Ihnen, Frau Kollegin Ries, beschäftigen. Der Kollege von der CDU hat mehr oder weniger dasselbe erzählt. Er hat es um einige Varianten bereichert, so zum Beispiel, dass man die Verwaltungsratssitze anders verteilen müsste.