Protokoll der Sitzung vom 18.03.2015

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe gewartet, um zu hören, welche Argumente hier noch vorgebracht werden. Ich möchte mich mit Ihnen, Frau Kollegin Ries, beschäftigen. Der Kollege von der CDU hat mehr oder weniger dasselbe erzählt. Er hat es um einige Varianten bereichert, so zum Beispiel, dass man die Verwaltungsratssitze anders verteilen müsste.

(Heiterkeit bei den Oppositionsfraktionen.)

Zunächst einmal ist es ein Witz, wenn Sie gerade uns sagen, wir würden die Sparkassen nicht vertreten. Als die Finanzkrise über Jahre lief, habe ich im Deutschen Bundestag die Parole vertreten, dass wir Sparkassen statt Zockerbuden wollen. Wir wollen eine Dezentralisierung der Geldversorgung und bestimmte Risiken per Gesetz ausschließen. Wir waren die Ersten, die gesagt haben, ein unregulierter Finanzsektor führt zu erheblichen Schäden in der Volkswirtschaft. Was daraus geworden ist, wissen Sie. Versuchen Sie also nicht, uns auf diesem Wege beizudrücken, wir würden die Sparkassen nicht vertreten. Wir haben diese These vertreten, als andere noch überhaupt nicht davon geredet haben.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Ich komme zum zweiten Punkt. Natürlich habe ich im Deutschen Bundestag diesen Antrag eingebracht. Man lernt ja immer dazu. Sie dürfen also drei Mal raten, wer alles dagegen gestimmt hat: Leider auch die Sozialdemokratische Partei Deutschlands. Es wäre alles schon längst geregelt, aber Sie haben dagegen gestimmt, diese Regel einzuführen. Wenn das jetzt anders ist, begrüße ich es. Es ist immerhin ein Fortschritt, wenn jetzt gesagt wird, auf Bundesebene würde man einem solchen Gesetz zustimmen. Wenn die GRÜNEN im Bund eine ähnliche Haltung hätten wie hier im Saarland, könnte man es sofort beschließen. Ich weiß es nicht. Die entsprechende Mehrheit wäre aber bereits da.

(Zuruf der Abgeordneten Ries (SPD).)

Ja, ich weiß. Ich möchte es nur sagen. Die Frage ist, ob man wirklich ernsthaft etwas zur Verbesserung der Situation der kleinen Leute tun möchte. Ich nehme an, dass wir, die wir hier sitzen, das nicht brauchen. Zumindest einmal die große Mehrheit, so

möchte ich es einmal vorsichtig sagen, vielleicht schätze ich das eine oder andere falsch ein.

Nun komme ich zu den Argumenten. Sie sagen, man müsse aus Wettbewerbsgründen alle einbeziehen. Das ist durch die Zahlen widerlegt, die ich Ihnen genannt habe. Denn gerade die Kleinen haben günstige Zinsen. Es sind die Genossenschafts- und Volksbanken, von denen man nicht behaupten kann, sie seien mit den Sparkassen nicht vergleichbar. Eine Frage, die man dann diskutieren muss, ist die Kostenstruktur. Ich kann das aus Zeitgründen nicht ausführen. Sie haben sich zu Recht empört, dass wir die höchsten Dispozinsen in ganz Europa haben. Da stellt man sich schon die Frage, warum es ausgerechnet bei uns so ist. Dafür gibt es überhaupt keine Antwort. Man hat es ja auch schon mit anderen Zinssätzen probiert. Die Diskussion hat also schon ein wenig gefruchtet. Aber die ganzen Argumente, wonach die Körperschaftssteuer, die Gewerbesteuer und auch die Lohnsteuer hier bezahlt werden, höre ich nicht zum ersten Mal. Es tut mir leid, aber ich war Vorsitzender verschiedener Sparkassen. Ich kenne das alles. Ich weiß, was die Vorstände erzählen. Ich weiß aber auch noch ein bisschen mehr.

(Erneuter Zuruf der Abgeordneten Ries (SPD).)

Deswegen war der Hinweis des Kollegen Ulrich gar nicht so falsch. Es ist eine ganz bestimmte Mentalität, die bei der Position des Sparkassenpräsidenten symbolhaft zum Ausdruck kommt. Als Kenner der Materie sage ich Ihnen, dass diese Funktion spielend von einem anderen, der Vorstand einer Sparkasse ist, miterledigt werden könnte. Das wäre spielend möglich. Das sage ich ganz klar. Wer etwas anderes sagt, kennt die Materie überhaupt nicht.

(Zuruf des Abgeordneten Schmitt (CDU).)

Ich sage Ihnen noch etwas, weil ich gerade den Kollegen Bouillon hier sitzen sehe. Ich bin schon sehr lange der Auffassung, dass es überhaupt keinen Grund gibt, warum öffentlich-rechtliche Körperschaften etwa auf kommunaler Ebene oder auf Landesebene Vorstände haben, die meinetwegen das Doppelte eines Ministergehaltes haben. Das sind doch Sitten, die in diesem Sektor eingebrochen sind, die unter keinem Gesichtspunkt zu rechtfertigen sind! Tun Sie doch hier nicht so, als ginge es nur um die armen Vereine und die Beschäftigten. Es geht doch um etwas ganz anderes. Es sind Sitten eingerissen, die ich mit einem Satz zusammenfasse, und das ist auch in Ihrer Argumentation leider sehr deutlich geworden, Frau Kollegin Ries: Die haben Ihren eigentlichen Auftrag vergessen! Dazu haben Sie nichts gesagt. Denn der eigentliche Auftrag der Sparkassen ist es doch, günstige Bedingungen für die Bevölkerung anzubieten. Das gilt im Besonderen für diejenigen, die es besonders brauchen, die nicht so be

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) )

weglich sind und nicht überall als Kunden auftreten können. Es gilt vor allem für die Leute mit geringen Einkommen und - wie es der Kollege Ulrich dankenswerterweise hier gesagt hat - für die vielen kleinen Geschäfte, deren Vertreter zu uns gekommen sind und gesagt haben: Wenn ihr uns diese Möglichkeit geben würdet, wäre uns erheblich geholfen. Geben Sie sich also endlich einen Ruck. Lösen Sie sich von dieser Vorstellung zu sagen, es sei aus Wettbewerbsgründen nicht möglich. Das ist völliger kalter Kaffee.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Es ist tatsächlich so - das haben Sie ja, Ihre eigenen Argumente widerlegend, ausgeführt -, bis da einer wechselt, das dauert. Die Transparenz ist auch sehr gering. Wenn Sie sich einmal mit Leuten unterhalten, die in Tränen zu Ihnen kommen und sagen, das Konto ist schon wieder überzogen, ich weiß mir nicht mehr zu helfen - das werden Sie getan haben, so wie ich es getan habe -, glauben Sie, die kucken im Internet, ob sie wechseln können? Nein, die bleiben bei ihrer Sparkasse.

Ich will mir dazu weitere Ausführungen schenken, sondern nur festhalten: Die Argumente, die Sie hier vortragen, stechen überhaupt nicht, sie stechen hinten und vorne nicht. Die Sparkassen haben nur dann einen Sinn - und nur dann kann man das System hier vertreten -, wenn sie ihren Auftrag erfüllen. Und der Auftrag heißt nicht möglichst hohe Vorstandsgehälter oder möglichst viele Verschiebeposten oder sonstige Üppigkeiten, sondern der Auftrag heißt günstige Konditionen für die Kunden im Nahbereich. Gegen diesen Auftrag verstoßen sie. Es gibt vorbildhafte kleine Banken, Volksbanken und Genossenschaften, die genau diesem Auftrag entsprechen. Deshalb wäre es sinnvoll gewesen, unserem Gesetzentwurf zuzustimmen.

(Beifall bei der LINKEN.)

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender. Es gibt noch eine Wortmeldung der Abgeordneten Ries.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Fraktionsvorsitzender Lafontaine, Sie waren ja jahrelang im Vorstand der Sparkassen.

(Abg. Lafontaine (DIE LINKE) : Im Verwaltungsrat! - Weitere Zurufe.)

Verwaltungsratsvorsitzender. Damals gab es auch schon Sparkassenpräsidenten. Haben wir diese Posten damals nicht besetzt?

(Zuruf.)

Genau. Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube, das gab es damals auch schon. Ich bin seit 1990 Mitglied in diesem Landtag und mein Anliegen war immer ein Girokonto für jedermann. Ich wollte auch, dass die Sparkassen hier vorbildlich sind, und ich weiß noch, wer als Bremser in der Fraktion schuld daran war, dass das nicht kam. Wir haben das Thema bis zum Bundesparteitag geführt, Jahre später wurde es eingeführt. Das muss hier auch einmal klargestellt werden.

(Beifall bei der SPD.)

Wenn Sie mich ansprechen und behaupten, ich habe nicht gesagt, was der Förderauftrag der Sparkassen sei, so muss ich dem widersprechen. Doch, ich habe das sehr wohl deutlich gemacht. Ich habe das große Filialnetz, die vielen Geldautomaten, die 6 Millionen Euro für soziale Projekte, für Kultur und Sport hier angeführt. Ich habe deutlich gemacht, dass es dort günstige Verbraucherkredite gibt, wenn Menschen ihr Konto überzogen haben. Die Sparkassen stellen Jedermann-Konten zur Verfügung, sie stellen Konten für Flüchtlinge zur Verfügung - ich glaube, das macht außer den Sparkassen niemand. Das ist ein Förderauftrag, das kostet alles Geld. Das bedeutet Wettbewerb mit anderen Geldinstituten, da kann man nicht noch weiter draufdrücken!

Sie haben gesagt, ein Mensch, der bei der Sparkasse überzogen hat, kuckt nicht ins Internet und geht zu einer anderen Bank. Genau das habe ich doch gesagt! Wenn wir einseitig bei der Sparkasse etwas ändern, dann werden die Kunden von anderen Banken, die ihr Konto überzogen haben, auch nicht wechseln und sagen, hallo, ich komme mit einem überzogenen Konto, geben Sie mir ein neues Konto.

(Abg. Lafontaine (DIE LINKE) : Es geht um die Zinsen, die sie zahlen müssen.)

Nein, es geht darum, dass wir Wettbewerb haben, auch bei den Finanzen. Es gibt hier eine stabilisierende Leistung der Sparkassen und die dürfen wir nicht gefährden. Im Moment ist es so, dass die Kreditinstitute unter der Niedrigzinsphase leiden, und da kann man nicht ein Kreditinstitut rausziehen und stärker belasten als die anderen.

(Beifall bei der SPD.)

Wir haben Sorge dafür zu tragen, dass alle gleich behandelt werden. Wir sagen deshalb, jawohl, wir wollen eine Änderung des Kreditwesengesetzes, wir wollen nicht die Sparkassen einseitig belasten.

(Beifall von der SPD und vereinzelt bei der CDU.)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. - Das Wort hat der Abgeordnete Peter Strobel von der CDU-Fraktion.

(Abg. Lafontaine (DIE LINKE) )

Kollegin Ries hat schon einiges gesagt, was ich Herrn Lafontaine auch noch einmal mit auf den Weg geben wollte. Herr Lafontaine, Sie sagen, die Sparkassen erfüllen ihre Aufgabe nicht. Genau das tun sie aber! Die Sparkassen erfüllen die Aufgabe, die ihnen von Gesetzes wegen gestellt ist, in hervorragender Art und Weise, denn sie versorgen in einem regionalen Umfeld sowohl die Unternehmen als auch die Privatpersonen mit Finanzprodukten. Genau das ist der Auftrag, es entspricht der Förderung des Mittelstandes, und genau das wird von den Sparkassen in hervorragender Art und Weise erledigt. Da können Sie noch so oft erklären, die Sparkassen kommen ihrem Auftrag nicht nach, das Gegenteil ist richtig. Die Sparkassen sind es, die ein Jedermann-Konto bieten, bei denen jeder ein Gehaltskonto eröffnen kann. Wenn die Lage bei dem einen oder anderen tatsächlich so prekär ist, wie Sie sie beschreiben, hat er normalerweise keine Überziehungsmöglichkeit, er kann also gar nicht in die Situation geraten. Wenn jemand in die Situation geraten ist, dass er überzogen hat, dann sind es die Sparkassen, die bereit sind, zusammen mit demjenigen, der sich verschuldet hat, eine Lösung zu suchen. Sie können einmal versuchen, bei der Deutschen Bank mit einer Kontoüberziehung vorzusprechen. Da wird ein Strich durch gemacht! Aber die Sparkassen, die beschäftigen sich mit jedem Einzelnen!

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank, Herr Kollege Strobel. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie, Verkehr und Grubensicherheit zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 15/1288 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie, Verkehr und Grubensicherheit ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Danke schön. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/1288 in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Fraktion DIE LINKE, die Fraktion der PIRATEN und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dagegen gestimmt haben die Koalitionsfraktionen CDU und SPD.

Wir kommen zu Punkt 5 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des Gesetzes über die Zustimmung zu dem Staatsvertrag über die gemein

same Errichtung einer Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg (Drucksa- che 15/1236)

Zur Berichterstattung über die Beratungen im Ausschuss erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Hermann Scharf, das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der von der Landesregierung eingebrachte Gesetzentwurf wurde vom Plenum in seiner 34. Sitzung am 11. Februar 2015 in Erster Lesung einstimmig, bei Zustimmung aller Landtagsfraktionen, angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie überwiesen.

Die Durchführung der Präimplantationsdiagnostik ist bundesgesetzlich an konkrete Voraussetzungen geknüpft. Hierzu gehört insbesondere die Einrichtung einer Ethikkommission, die die Anträge auf Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik prüft und bescheidet. Der Staatsvertrag sieht die Einrichtung einer solchen Kommission zusammen mit den Ländern Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen vor. Der Ausschuss hat das Gesetz in seiner Sitzung am 11. März 2015 gelesen und dem Plenum einstimmig, bei Zustimmung aller Fraktionen, die Annahme empfohlen. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum daher die Annahme des Gesetzes in Zweiter und letzter Lesung. - Herzlichen Dank.

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich eröffne die Aussprache. Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 15/1236 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/1236 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben alle Fraktionen im Haus.

Wir kommen zu Punkt 6 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Richtergesetzes und weiterer richterrechtlicher Vorschriften (Drucksa- che 15/1186)

Zur Berichterstattung über die Beratung des Gesetzentwurfes erteile ich der Ausschussvorsitzenden, Frau Abgeordneter Christiane Blatt, das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der von der Landesregierung eingebrachte Gesetzesentwurf wurde vom Plenum in seiner 33. Sitzung am 21. Januar 2015 in Erster Lesung mehrheitlich, bei Zustimmung der PIRATEN-Landtagsfraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Koalitionsfraktionen sowie Ablehnung der Fraktion DIE LINKE, angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung überwiesen. Mit dem Gesetz wird das Ziel verfolgt, die Anhebung der Altersgrenzen im Einklang mit dem Saarländischen Beamtengesetz zu erreichen und somit auch weiterhin eine weitgehend einheitliche Gesetzgebung im Bereich des saarländischen öffentlichen Dienstrechts zu gewährleisten. Daneben beinhaltet das Gesetz Vereinfachungen im Bereich der Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen zur Förderung der Vereinbarkeit von Erziehung, Pflege und Beruf.