Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der von der Landesregierung eingebrachte Gesetzesentwurf wurde vom Plenum in seiner 33. Sitzung am 21. Januar 2015 in Erster Lesung mehrheitlich, bei Zustimmung der PIRATEN-Landtagsfraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Koalitionsfraktionen sowie Ablehnung der Fraktion DIE LINKE, angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung überwiesen. Mit dem Gesetz wird das Ziel verfolgt, die Anhebung der Altersgrenzen im Einklang mit dem Saarländischen Beamtengesetz zu erreichen und somit auch weiterhin eine weitgehend einheitliche Gesetzgebung im Bereich des saarländischen öffentlichen Dienstrechts zu gewährleisten. Daneben beinhaltet das Gesetz Vereinfachungen im Bereich der Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen zur Förderung der Vereinbarkeit von Erziehung, Pflege und Beruf.
Der Ausschuss hat zu dem Gesetz in seiner Sitzung am 26. Februar 2015 eine Anhörung durchgeführt und in seiner Sitzung am 12. März 2015 einen Abänderungsantrag der PIRATEN-Landtagsfraktion mehrheitlich - bei Zustimmung der PIRATEN-Landtagsfraktion und Ablehnung der übrigen im Ausschuss vertretenen Fraktionen - abgelehnt. Das Gesetz wurde sodann mehrheitlich, mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen - gegen die Stimmen der DIE LINKE-Landtagsfraktion und bei Enthaltung der PIRATEN-Landtagsfraktion - zur Annahme empfohlen. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum daher die Annahme des Gesetzes in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat die Abgeordnete Birgit Huonker von der Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben gerade von der Berichterstatterin gehört, dass die LINKE als einzige Fraktion den vorliegenden Gesetzentwurf ablehnen wird. Ich möchte das kurz begründen. In dem Gesetz geht es im Kern um die neuen Ruhestandsregelungen für die Richterinnen und Richter. Hier wird die jahrelange Diskussion um eine längere Arbeitszeit - sie ist uns allen bekannt - bis zum 67. Lebensjahr auf Bundeseben nun auf der Landesebene fortgeführt. Wir haben die Rente mit 67 von Anfang an konsequent abgelehnt, da es sich im Kern um eine Rentenkürzung handelt. Meine Fraktion hat auch im September vergangenen Jahres die Änderung des Saarländischen Beamten
Eine längere Lebensarbeitszeit bis zum 67. Lebensjahr stellt für viele Betroffene einen Eingriff in deren Lebensplanung dar und führt natürlich auch zu Belastungen. Ich möchte ganz kurz noch auf die Ausführungen der neuen Richtervereinigung hinweisen, die wir im Ausschuss gehört haben, dass zum Beispiel mit der Erhöhung des Altersdurchschnittes auch andere Formen von Krankheiten sowie andere Formen der Belastbarkeit einhergehen, die eigentlich begleitet werden müssten. Eine Rentenreform ginge ohne eine Reform der Arbeitswelt nicht, das könnten wir nicht machen. Die Frage stelle sich jetzt, wie Justiz in guter Qualität bei einer älteren Belegschaft sichergestellt werden könne. Ich zitiere auch noch einmal: Man könne ältere Arbeitnehmer nicht in der gleichen Weise belasten wie die Jüngeren. Und als offene Frage bliebe, wie denn die Arbeitsfähigkeit gemessen werde und wie Akzeptanz für unterschiedliche Arbeitsfähigkeit und Belastbarkeit geschaffen werde. - Aus den genannten Gründen lehnt unsere Fraktion das vorliegende Gesetz ab.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten heute in Zweiter und letzter Lesung - ich habe es eben bereits gesagt - einen Gesetzesentwurf der Landesregierung zur Änderung des Saarländischen Richtergesetzes und weiterer richterrechtlicher Vorschriften. Wie Sie wissen, strebt das Gesetz im Bereich der Altersgrenzen eine möglichst weitreichende Gleichbehandlung von Richterinnen und Richtern mit Beamtinnen und Beamten an. Diesem Ziel dienen die schrittweise Anhebung der allgemeinen Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre sowie die Antragsaltersgrenze schwerbehinderter Menschen von 60 auf 62 Jahre und die flankierenden Maßnahmen im Beamtenversorgungsrecht. Diese Gleichbehandlung darf aber nur so weit reichen, wie sie verfassungsrechtlich zulässig ist. Deshalb wurde nach einem gründlichen Abwägungsprozess entschieden, auf eine Möglichkeit des Hinausschiebens des Eintritts in den Ruhestand auf Antrag für Richterinnen und Richter zu verzichten und es insoweit bei dem auch bislang bereits bestehenden Unterschied zur Regelung für die Beamtinnen und Beamten zu belassen.
Dass bislang und auch zukünftig eine gleichlautende Regelung im Richtergesetz nicht enthalten ist, findet seinen Grund in der richterlichen Unabhängigkeit. Denn diese gebietet es, dass die Exekutive in Ge
stalt des Dienstherrn gerade nicht Einfluss auf die richterliche Tätigkeit nimmt, etwa dadurch, dass sie ein dienstliches Interesse bei einem Richter verneint und bei einem anderen bejaht. Sie werden mir alle zustimmen, dass das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Unabhängigkeit der Richterschaft schweren Schaden nehmen würde, wenn auch nur der letztlich unbegründete Verdacht aufkäme, bei der Entscheidung über das Vorliegen eines dienstlichen Interesses würden sachfremde Erwägungen eine Rolle spielen. Deswegen muss es auch weiterhin eine klare, nicht beeinflussbare Regelaltersgrenze für Richterinnen und Richter geben. Und deshalb halten wir hieran auch fest.
Wir haben uns aber auch, im Übrigen im Einklang mit der Mehrheit der Bundesländer, aus personalwirtschaftlichen Überlegungen gegen eine Optionsmöglichkeit entschieden. Eine geordnete Justiz benötigt eine vorausschauende Personalplanung. Die völlig unkalkulierbare Möglichkeit, dass Richterinnen und Richter von der Optionsregelung Gebrauch machen, erschwert eine geordnete Einstellung von Nachwuchskräften erheblich und das gilt gerade in einer kleinen, überschaubaren Justiz wie der saarländischen Justiz. Das hat Professor Dr. Bilsdorfer vom Bund deutscher Finanzrichterinnen und Finanzrichter im Übrigen in der Anhörung unter Bezugnahme auf den Rechtsreport 2014 gesagt. Dieser Sonderbericht besagt nämlich, dass durch die Optionsmöglichkeit bei der Altersgrenze ein Stau entstünde, der sich negativ auf die Beförderungsmöglichkeiten jüngerer Kolleginnen und Kollegen auswirken würde. Von einer stetigen Bereicherung der Richterschaft um neue motivierte Assessorinnen und Assessoren profitiert die gesamte Justiz. Bei den Einstellungen kommt es oftmals jedoch zu mehrmonatigen Vorlaufzeiten, weil qualifizierte Kräfte nicht selten aus bestehenden Beschäftigungsverhältnissen gewonnen werden. Hierzu bedarf es Planungssicherheit. Im Beamtenbereich lassen sich personalwirtschaftliche Überlegungen im Rahmen des dienstlichen Interesses berücksichtigen. Bei Richterinnen und Richter ist dies aus den vorgenannten Gründen nicht möglich.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich werbe bei Ihnen für die Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzesentwurf. Über das eben Gesagte hinaus sind nämlich auch zahlreiche andere wichtige Neuregelungen enthalten. Ich habe das bereits bei der Berichterstattung erwähnt. Ich nenne hier nur beispielhaft die Erleichterung der Geltendmachung eines Anspruchs auf Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen zur Förderung der Vereinbarung von Erziehung, Pflege und Beruf und die effizientere Ausgestaltung von Verwaltungsabläufen bei der
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Kollegin Christiane Blatt hat eben deutlich gemacht, dass wir aus verfassungsrechtlichen Überlegungen und auch aus personalwirtschaftlichen Gründen zu dieser Gesetzesänderung gekommen sind und dass wir ihr auch in Zweiter Lesung zustimmen werden. Ich habe mich zu Wort gemeldet, weil ich Ihnen noch einen Gedanken mitgeben wollte: Ich glaube, wir alle können der Aussage zustimmen, dass wir es aufgrund der Lebensarbeitszeitverlängerung schaffen, Kompetenz und Lebenserfahrung in diesen Bereichen der Justiz für eine gute zusätzliche Zeit zu sichern. Indem wir im Gegensatz zur Situation bei den Beamten eine freiwillige Verlängerung nicht möglich machen können - auf die verfassungsrechtlichen Überlegungen wurde ja hingewiesen -, gehen uns die Kompetenz und die Lebenserfahrung, die gerade in der Justiz sehr wichtig sind, gleichwohl zu schnell verloren. Ich glaube, wir sollten uns in den kommenden Wochen durchaus noch Gedanken darüber machen, ob nicht doch ein Weg zu finden ist, in diesem Bereich entsprechende Möglichkeiten zu schaffen. Wir sind im Grunde darauf angewiesen. Die saarländische Justiz ist nicht sehr groß, wir sind auf alle guten Köpfe, die sich einbringen wollen, angewiesen. Vielleicht gelingt es uns ja, doch noch einen Weg zu finden, um diese Schätze noch länger halten zu können. Vielen Dank.
Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. - Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/1186 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/1186 in Zweiter und letzter Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Fraktionen von CDU, SPD, PIRATEN und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dagegen gestimmt hat die Fraktion DIE LINKE.
Beschlussfassung über den von der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion, der DIE LINKE-Landtagsfraktion und der PIRATEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Einsetzung eines Untersuchungsausschusses „Entscheidungsgründe der Landesregierung im Zusammenhang mit der Grubenwasserhaltung im Saarland - Berücksichtigung von Gefahren für Mensch und Umwelt“ (Drucksache 15/1293)
Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Konkretisierung und Erweiterung des durch den Einsetzungsantrag Drucksache 15/1293 der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion, der DIE LINKE-Landtagsfraktion und der PIRATEN-Landtagsfraktion benannten Untersuchungsgegenstands „Entscheidungsgründe der Landesregierung im Zusammenhang mit der Grubenwasserhaltung im Saarland - Berücksichtigung von Gefahren für Mensch und Umwelt“ gemäß § 39 Absatz 4 Satz 2 des Gesetzes über den Landtag des Saarlandes
Beschlussfassung über den von der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Grubenflutung stoppen - unabhängige wissenschaftliche Begleitung einsetzen! (Drucksache 15/1295)
Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Einrichtung einer unabhängigen und weisungsfreien Stelle für Fragen der Grubenwasserhaltung und Bildung eines eigenständigen Ausschusses für Grubensicherheit und Nachbergbau des Landtages des Saarlandes (Drucksache 15/1304)
Zur Begründung des Einsetzungsantrages der Oppositionsfraktionen und des entsprechenden Antrages der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion erteile ich Herrn Fraktionsvorsitzendem Hubert Ulrich das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es geht heute zum zweiten Mal in dieser Wahlperiode hier im saarländischen Landtag um die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses. Der erste Ausschuss war ein Folgeausschuss eines bereits in der vorangegangenen Legislaturperiode eingesetzten Ausschusses, beim nun angesprochenen
Konkreter Hintergrund unseres Antrages, des Antrages der gesamten Opposition, ist der durch die RAG geplante Anstieg des Grubenwassers im Saarland. Grundlage der gesamten Diskussion ist der sogenannte Erblastenvertrag aus dem Jahr 2007, der seinerseits das KPMG-Gutachten aus dem Jahr 2006 zur Grundlage hat. Damals, im Jahr 2007, ist festgelegt worden, dass hier im Saarland wie auch in Nordrhein-Westfalen, dort bestehen in diesen Bereichen ähnliche Verhältnisse, das Grubenwasser auf ewige Zeiten - ich wiederhole: auf ewige Zeiten! - gepumpt werden soll. Man hat das aus gutem Grunde so formuliert, denn damals hat man offenkundig auch aufseiten des Bergbauunternehmens RAG befürchtet, dass bei einem kompletten Wasseranstieg die entsprechenden nordrhein-westfälischen und saarländischen Grundwasser- und in einem weiteren Schritt auch Trinkwasservorkommen in Gefahr kommen könnten.
Ich möchte hier auch auf eine Aussage des ehemaligen Umweltministers Mörsdorf, gestellt von der CDU, aus dem Jahre 2008 verweisen. Wir als GRÜNE hatten damals hier im Landtag das Thema auf die Tagesordnung gesetzt, und auf meine Nachfrage, ob es zu einer Vermischung von Grubenwasser und Trinkwasser kommen könnte, hat der damalige saarländische Umweltminister Mörsdorf folgendermaßen geantwortet: „Diese Gefahr besteht. Sie besteht theoretisch. Sie würde auch praktisch bestehen.“ Ich wiederhole, Minister Mörsdorf: „Sie besteht theoretisch. Sie würde auch praktisch bestehen. Das ist der Grund, weshalb die Landesregierung darauf besteht, dass Wasserhaltung weiter und ewig betrieben wird. Diese Forderung der Landesregierung ist nicht nur berechtigt; sie ist auch abgesichert durch das KPMG-Gutachten und durch den sogenannten Erblastenvertrag, der auf dem Steinkohlefinanzierungsgesetz von 2007 fußt.“ Das ist die Sachlage.
Aus dem „Pumpen für die Ewigkeit“ ist für die RAG mittlerweile aber nur noch ein „Pumpen auf Zeit“ geworden. Das ist ja auch die neue Grundlage der gesamten politischen Diskussion, die wir seit dem Jahr 2012 - nicht davor, erst seit dem Jahr 2012! - in diesem Lande führen. Angestoßen wurde diese Debatte im April 2012, also nach dem Ende unserer Mitregierungszeit, der Mitregierungszeit der GRÜNEN, durch einen Bericht in der Saarbrücker Zeitung. In diesem Bericht wurde, mehr so als Nebenprodukt, dieser Sachverhalt öffentlich: Die RAG will das Grubenwasser komplett ansteigen lassen. - Damit hatten wir in dieser Frage plötzlich eine ganz andere Diskussionsgrundlage.
Ich betone das so ausdrücklich, weil ja der sozialdemokratische Umweltminister Jost in den zurückliegenden Wochen immer wieder mal versucht hat, in
dieser Debatte uns GRÜNEN eine Mitschuld zu geben, uns dabei ins Boot zu ziehen. Er hat auch versucht, den Eindruck zu erwecken, na ja, eigentlich haben ja diese GRÜNEN damals während ihrer Regierungszeit mit diesem gesamten Grubenwasseranstieg begonnen, sie haben das eigentlich beschlossen. - Das ist mitnichten so! Das ist mitnichten so, allein schon belegt durch den Ablauf der Dinge, erstens. Zweitens gilt, und das wurde ja vor zwei Wochen im zuständigen Ausschuss von Vertretern des Ministeriums und des Bergamtes ganz klar gesagt: Bei der Teilflutung, die es im Jahr 2010 im Nordfeld gab, waren weder das damalige Wirtschaftsministerium noch - und schon gar nicht! - das damalige Umweltministerium und, davon gehe ich einmal aus, auch nicht die Staatskanzlei in irgendwelche Informationen oder in Verfahrensschritte einbezogen. Noch nicht einmal über diese Teilflutung, die mit dem heutigen Konzept überhaupt nichts zu tun hat, waren wir informiert. Das sind Abläufe innerhalb des Bergamtes, die - und auch das wird Thema des Untersuchungsausschusses sein - noch speziell zu hinterfragen sind: Haben wir da einen Staat im Staate? Machen die, was sie wollen? Werden die durch niemanden kontrolliert?
Dann hat sich das Verfahren geändert. Bei der Flutung, der Teilflutung, des Bergwerks Saar, die Anfang 2013 von Heiko Maas genehmigt wurde, waren sehr wohl das Wirtschaftsministerium und das Umweltministerium eingeschaltet. Klar, da war die Debatte ja auch öffentlich, da kannte jeder das Thema, da wusste jeder von uns, dass da etwas im Busch ist. Jeder wusste, dass sich da etwas bewegen wird, das mit den alten Grundsätzen nichts mehr zu tun hat.
Vor dem Hintergrund dieses neuen Konzeptes der RAG stellen sich uns einige Kernfragen. Die zentrale Frage ist natürlich, welche denn die neuen Erkenntnisse sind, die die RAG zur Einsicht geführt haben, dass man das Grubenwasser nun vollständig ansteigen lassen kann, während man doch früher immer befürchtet hat, dass in diesem Fall das Grundwasser verseucht würde. Gibt es dazu etwa neue Gutachten? Sind plötzlich alle Altlasten bekannt, die zuvor nicht bekannt waren? Oder gibt es gar neue Techniken, mit deren Hilfe man das Grundwasser, sprich: Trinkwasser vor Verseuchung schützen kann? Oder geht es vielmehr nicht einfach darum, dass die RAG, und in Zukunft auch die RAG-Stiftung, mittlerweile finanzielle Probleme hat und die 18 bis 20 Millionen Euro, die das Pumpen pro Jahr kostet, einsparen will? Unser Gefühl ist, es geht in ganz starkem Maße um diese rein monetäre Betrachtung. Die Umwelt bleibt dabei außen vor.
In dieser zentralen Frage scheint es dann auch nur Chaos zu geben, bei der RAG wie bei der Landesregierung. Da weiß man nicht, wo Giftmüll lagert, man
kennt bestimmte Gutachten aus der Vergangenheit nicht mehr, U-Ausschüsse sind nicht mehr bekannt, und so weiter und so fort. Alles Dinge, die einem nicht gerade sehr beruhigend vorkommen. Nein, ich habe es eben bereits formuliert: Das Hauptproblem ist, dass die RAG-Stiftung aufgrund ihrer Investitionspolitik wirtschaftlich unter Druck ist, und deshalb muss jetzt im Saarland und in Nordrhein-Westfalen das Grubenwasser ansteigen - leider Gottes zulasten von Mensch und Umwelt hier an der Saar und in Nordrhein-Westfalen.
An dieser Stelle muss man ganz genau hinschauen, und wir GRÜNE tun das. Deshalb stellen wir hier eine ganze Reihe von Fragen. Dass die RAG auf solche Ideen kommt, ist für uns nicht verwunderlich. Das ist ein Unternehmen, das versucht, seine Finanzseite zu optimieren. Was einen in diesem Zusammenhang aber schon verwundert, ist der Umgang der saarländischen Landesregierung mit diesem Thema. Es drängt sich einem schon ganz stark der Eindruck auf, dass hier seitens der Landesregierung mal wieder das gemacht wird, was mit Blick auf den Bergbau in der Vergangenheit hier im Lande eigentlich immer gemacht wurde: Wenn die RAG oder damals Saarberg gewisse Anliegen hat, wird das alles sehr wohlwollend geprüft, wenn es nicht passt, wird es passend gemacht, und am Ende wird es genehmigt. Genau das scheint auch an dieser Stelle die Vorgehensweise zu sein. Da ist es dann schon bemerkenswert, dass man auf diese Art und Weise ein solches Verfahren durchwinkt.
Auf der anderen Seite wundert man sich schon. Seit wir das Thema auf die politische Agenda gesetzt haben, seit von einem Untersuchungsausschuss die Rede ist, gibt es ja auch zwischen SPD und CDU offenbar einige Zerwürfnisse. Es ist schon ein beachtenswerter Vorgang - das ist ja so geschehen vor einigen Wochen -, dass die Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer ihren Koalitionspartner von der Sozialdemokratie öffentlich ins Kabinett zum Rapport zitiert, um zu erfahren, was er in der Frage Sonderbetriebsplan/Rahmenbetriebsplan genau gemacht hat Es ist auch schon ein beachtenswerter Vorgang, dass die CDU-Seite, allen voran Kollege Roland Theis, öffentlich fordert, dass es in dem ganzen Verfahren mal so eine unabhängige Kontrollstelle geben muss. Was soll diese Kontrollstelle denn kontrollieren? Den Koalitionspartner SPD? Genau so stellt sich das dar.
Vor dem Hintergrund all dieser Ungereimtheiten muss man eine ganze Reihe von Fragen stellen. Und das ist unser Problem: Bisher waren Sie nicht bereit, hier bestimmte Fragen zu beantworten. Heute haben wir zum Beispiel einen Jahrestag. Heute ist der 18. März. Vor einem Jahr, am 18.03.2014, haben wir als GRÜNE eine Anfrage gestellt zum Wasserhaltungskonzept der RAG für das Saarland. Die
se Anfrage sollte nach 14 Tagen beantwortet sein, es können auch mal drei oder vier Wochen sein. Sie ist inzwischen ein Jahr alt! Sie ist bis zum heutigen Tage nicht beantwortet. Vor diesem Hintergrund, Frau Ministerin Rehlinger, möchte ich Ihnen ein kleines Geschenk überreichen.
(Der Abgeordnete Kessler tritt zum Rednerpult und übergibt dem Abgeordneten Ulrich eine Fla- sche, die dieser an Ministerin Rehlinger weiter- reicht.)
Es ist eine Flasche Champagner für Sie persönlich zum Jahrestag der Nichtbeantwortung unserer Anfrage.
Ich wiederhole es noch einmal für alle: Ich habe der stellvertretenden Ministerpräsidentin und Wirtschaftsministerin Rehlinger eine Flasche Champagner überreicht zum Jahrestag „Ein Jahr Nichtbeantworten von parlamentarischen Anfragen der GRÜNEN zum Thema Wasserhaltung im Saarland“.
Das ist die lustige Seite der Medaille, aber die Realität ist: Vor dem Hintergrund dieser Thematik werden von Ihnen parlamentarische Rechte mit Füßen getreten!