(Beifall von den Regierungsfraktionen. - Abg. Kugler (DIE LINKE) : Oh doch: Die Hürden sind viel zu hoch.)
Diese Rechtssicherheit war uns sehr wichtig. Weil es sich tatsächlich um eine wesentliche Regelung des Gesetzgebungsverfahrens auf dem plebiszitären Weg handelt, haben wir die Amtlichkeit der Eintragung - das ist Ihnen vielleicht im Rahmen der Erstellung Ihres Gesetzentwurfs nicht aufgefallen - in Art. 99 Abs. 2 der Verfassung des Saarlandes verfassungsrechtlich verankert.
Dies führt mich zur rechtlichen Würdigung Ihres Gesetzentwurfs, auch die will ich gerne vornehmen. Art. 99 Abs. 2 der Verfassung des Saarlandes besagt, dass ein Volksbegehren zustande gekommen ist, „wenn es durch Eintragung in amtlich ausgelegten Unterstützungsblättern von mindestens 7 Prozent der Stimmberechtigten innerhalb von drei Monaten unterstützt wird.“ Das heißt, die amtliche Sammlung, die amtliche Auslegung ist eine Formvorschrift mit Verfassungsrang, die durch das Volksabstimmungsgesetz nicht einfach so verändert werden kann. Welches konkrete Verfahren der Vorschrift der Amtlichkeit entspricht, welches davon verfassungskonform ist, das ist im Wege der Auslegung festzustellen. Klar ist aber jedenfalls, dass die Amtlichkeit der Eintragung in erster Linie eine - um es untechnisch auszudrücken - rechtssichere und manipulationsfreie Eintragung unter den neutralen Augen der Städte und Gemeinden absichern soll. Ihr Gesetzentwurf entspricht aus meiner Sicht diesen Anforderungen allerdings offensichtlich nicht. Daher ist er zumindest hinsichtlich der Formulierungen, die Sie für § 10 Abs. 1 Satz 3 neu vorschlagen, auch aus verfassungsrechtlichen Gründen abzulehnen.
Der Landtag des Saarlandes, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, hat mit der Verfassungsreform in dieser Legislaturperiode einen guten Kompromiss zwischen den bewährten Formen der repräsentativen Demokratie und plebiszitären Elementen gefunden. Damit haben wir unsere erfolgreiche und stabile demokratische Ordnung behutsam und sorgfältig weiterentwickelt. Ihr heutiger Gesetzentwurf greift nicht nur eine einzelne Facette dieser Gesamtsystematik heraus, sondern er lässt auch die notwendige Sorgfalt vermissen, die bei der Veränderung demokratischer Kernelemente unseres Gemeinwesens erforderlich gewesen wäre. Deshalb lehnen wir Ihren Gesetzentwurf heute aus verfassungsrechtlichen Gründen, insbesondere aber auch aus Überzeugung, ab. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Thema Volksabstimmung diskutieren wir heute wahrlich nicht zum ersten Mal in diesem Hause. Bereits in der 13. Wahlperiode von 2004 bis 2009 hatten wir GRÜNE dieses Thema mehrfach auf die Tagesordnung gebracht, damals noch mit dem Ziel, die zu dieser Zeit noch völlig veraltete Gesetzgebung des Saarlandes aus dem Jahr 1979 zu reformieren und in eine moderne Form zu überführen. Das Saarland war bis zu dem Zeitpunkt, als die GRÜNEN an der Regierung beteiligt waren, das Schlusslicht im bundesweiten Vergleich der Standards für Volksbegehren und Volksabstimmungen.
In der 14. Wahlperiode ist es uns gelungen, unseren damaligen Koalitionspartner CDU davon zu überzeugen, dass es hier einer Reform bedarf. Diese Reform haben wir auch angepackt, konnten sie aber leider nicht abschließen, da unsere Koalition vorzeitig zu Ende ging. Das Thema ist dann in der Großen Koalition weiter behandelt und umgesetzt worden, leider mit ein paar Veränderungen, die wir als GRÜNE teilweise als Rückschritt empfinden.
In der heutigen Debatte geht es um die Art und Weise, wie Unterschriften gesammelt werden. Wir reden heute nicht über die Quoren, darüber kann man ja auch kräftig streiten. Es geht heute um die Form, wie die Unterschriften für ein solches Volksbegehren gesammelt werden. Das ist in der Republik sehr unterschiedlich - Herr Theis, Sie wissen es -, das eine Bundesland regelt es so, das andere Bundesland so. Nach meinem Kenntnisstand gibt es durchaus
Bundesländer, die die freie Sammlung haben, um zumindest ein solches Volksbegehren einzuleiten. Wir GRÜNE plädieren für die freie Sammlung, sagen aber auch, wir haben es damals nicht geschafft, uns in dieser Detailfrage gegenüber unserem damaligen Koalitionspartner durchzusetzen. Die CDU wollte den sogenannten Amtseintrag, den wir heute haben. Wir haben dem nachgegeben, um überhaupt an dieser Stelle einen Schritt weiter zu kommen. Wir haben damals den Fehler gemacht, dieses Detail nicht direkt am Anfang der Koalition zu verhandeln. Danach war es leider zu spät, wir haben dann an dieser Stelle wirklich auf Granit gebissen, was schade ist.
Das heißt aber de facto, Volksabstimmungen, Volksbegehren im Saarland sind heute zumindest mal möglich. Nach dem alten Gesetz war das de facto unmöglich, das konnte man gleich vergessen. Das, was an Quoren angegeben wurde, war nie zu schaffen. Bei den Quoren, die heute im Gesetz stehen, das muss man offen sagen, ist das schwer. Wer schon selbst Unterschriften gesammelt hat, der weiß, wie mühevoll es ist, Menschen von einer Sache zu überzeugen und sie dazu zu bringen, eine Unterschrift zu leisten. Natürlich ist es doppelt schwer, die Menschen dann davon zu überzeugen, auch noch ins Rathaus zu gehen. Ich sage aber auch dazu, es ist nicht unmöglich. Wer das selbst schon gemacht hat, der weiß das.
Bestes Beispiel ist die Situation, wenn man als Partei davon betroffen ist, wenn man zu einer Kommunalwahl antreten will und im Parlament nicht vertreten ist, dann muss man nämlich genau diesen Amtseintrag machen. Wir GRÜNE mussten das in den letzten 30 Jahren schon mehrfach machen. Das war relativ gut hinzukriegen, weil viele Menschen gesagt haben, ich wähle euch nicht unbedingt, aber ich will, dass ihr kandidieren könnt. Genauso findet man Leute, die sagen, es ist nicht unbedingt meine Meinung, aber ich finde, es sollte darüber abgestimmt werden. Es geht schon. Ich räume aber ein, die freie Sammlung ist der bessere Weg. Es ist auch in meinen Augen der demokratisch offenere Weg, den sollte man auch beschreiten.
Man sollte ihn deshalb beschreiten, weil wir alle immer wieder in diesem Hause und an anderer Stelle die Diskussion über die sogenannte Politikverdrossenheit führen. Wir müssen uns hier alle selbstkritisch die Frage stellen, wo die Politikverdrossenheit herkommt. Sie kommt einfach daher, dass wir als Parlament von vielen Menschen einfach als abgehoben und abgesetzt empfunden werden. Viele Menschen würden sich wünschen, in der Sache selbst des Öfteren gefragt zu werden - die Schweiz macht uns ja vor, wie das im Detail funktioniert. Nun bin ich persönlich der Meinung, man sollte die Quoren dabei nicht so tief setzen, dass man jede Woche eine
Abstimmung hat. Das würde die Menschen überfordern, das führt zum Gegenteil. Deshalb brauchen wir sinnvolle Quoren, sagen wir mal 10 oder 15 Prozent der wahlberechtigten Bevölkerung oder zwischen 5 und 15 Prozent müssen vorher unterschreiben. Das finde ich angemessen. Ich bin der Meinung, bevor man eine Volksabstimmung wirklich einleiten kann, sollte eine größere Anzahl von Menschen bereits unterschrieben und somit dokumentiert haben, hier geht es um ein relevantes Thema. Das muss man aber ermöglichen.
Ich bin fest davon überzeugt, durch eine größere Offenheit bei Volksabstimmungen würden wir der Politikverdrossenheit entgegenwirken. Man muss im Saarland immer die konkreten Beispiele aufzeigen, wir haben ja nicht so viele. Das bekannteste Beispiel ist natürlich die Abstimmung im Jahre 2007 in Ensdorf. Sie wissen alle, um was es ging, es war die Abstimmung um das Kohlegroßkraftwerk dort. Es gab eine riesengroße Debatte, die über Monate im Landkreis Saarlouis geführt wurde. Es wurde am Ende nur in einer Kommune abgestimmt, nämlich in der Gemeinde Ensdorf. Selbst dort war diese Abstimmung nicht bindend. Der damalige Gemeinderat hat gesagt, wir legen die Quoren sehr hoch, bevor wir diese Abstimmung akzeptieren. Sie haben damals gesagt, es müssen zwei Drittel der Menschen zur Abstimmung gehen, nur dann werden wir diese Entscheidung akzeptieren. Auch zu meiner Überraschung gingen damals mehr als zwei Drittel der Menschen in Ensdorf zur Abstimmung und es stimmten mehr als zwei Drittel gegen das damalige Kohlegroßkraftwerk. Das macht klar, wie man Menschen auch hier im Saarland für Politik interessieren und begeistern kann, wenn sie plötzlich der Meinung sind, hier habe ich wirklich etwas zu entscheiden. Deshalb sind Volksbegehren ein so wichtiges Instrument, um unsere parlamentarische Demokratie zu beleben oder vielleicht sogar mit neuem Leben zu erfüllen, weil wir schon etwas am eigenen System kranken.
Vor diesem Hintergrund treten wir als GRÜNE für die freie Sammlung ein. So weit geht der Gesetzentwurf der LINKEN nicht. Ich verstehe eigentlich nicht wirklich, warum Sie es nicht direkt hineingeschrieben haben, das wäre der richtige Weg gewesen. Sie haben sich Hamburg als Vorbild genommen, aber wie gesagt, die freie Sammlung wäre der direkte, der richtige Weg gewesen. Trotzdem werden wir dem Antrag der LINKEN zustimmen, weil aus unserer Sicht die Richtung insgesamt die richtige ist. Vielen Dank.
Wir wollen mehr Bürgerbeteiligung im Saarland wagen! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist richtig und wichtig, dass sich der Landtag die Frage stellt: Wie können wir mehr Bürgerbeteiligung erreichen? Bei der Beantwortung dieser Frage sind sich alle Fraktionen dieses Hauses einig, wir wollen mehr Bürgerbeteiligung im Saarland wagen. Allein der Weg der LINKEN ist dafür der falsche Weg. Zunächst möchte ich auf die Entstehung dieses Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE und anschließend auf dessen Inhalt eingehen. Die Fraktion DIE LINKE versucht bekanntlich seit einiger Zeit, ein Volksbegehren zu initiieren, das die Maßregelung der saarländischen Sparkassen zum Ziel hat. Die Fraktion hat bereits zwei Mal einen identischen Gesetzentwurf im saarländischen Parlament vorgelegt. Dieser Gesetzentwurf fand im saarländischen Landtag deshalb keine Mehrheit, weil er die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht in Gänze vor überhöhten Dispo- und Überziehungszinsen bewahrt, sondern vielmehr zu einem einseitigen Wettbewerbsnachteil der Sparkassen geführt hätte. Ein solcher Gesetzentwurf ist jetzt Gegenstand des Volksbegehrens der Linksfraktion. Ein Schutz von Kundinnen und Kunden von Genossenschaftsbanken und privaten Banken wird durch diesen Gesetzentwurf nicht erreicht. Das ist im Übrigen nicht beabsichtigt.
Das Volksbegehren wurde als Mittel der direkten Demokratie vom saarländischen Landtag erst vor zwei Jahren reformiert, um mehr Bürgerbeteiligung und mehr direkte Demokratie zu ermöglichen. Dass die Fraktion DIE LINKE ein solches Volksbegehren initiiert, ist ihr gutes Recht. Kann aber eine Änderung des Volksabstimmungsgesetzes im parlamentarischen Verfahren das geeignete Mittel sein, einer Fraktion die Durchsetzung ihrer eigenen politischen Interessen unter dem Deckmäntelchen zu ermöglichen, es handele sich um den Willen der Bürgerinnen und Bürger? Nein, dieser Weg der LINKEN ist der falsche Weg. Mir kamen erste Zweifel daran, als ich im Rahmen der Vorbereitung zur heutigen Debatte versuchte, den Gesetzentwurf zu finden, der Gegenstand dieses Volksbegehrens ist. Ich denke, wir sind alle einer Meinung, eine grundlegende Voraussetzung für eine unmittelbare Bürgerbeteiligung und Basis direkter Demokratie ist es doch, dass der Gesetzentwurf allen Bürgerinnen und Bürgern zugänglich ist. Zumal wenn der Antragsteller eine Landtagsfraktion ist. Aber das ist ohne Weiteres gar nicht möglich. Die Menschen werden auf der Internetseite der Linksfraktion auf den Amtseintrag hingewiesen sowie darauf, dass der Gesetzentwurf auf dem Amt zu finden ist. Dann gibt es noch den Hinweis, dass man einen Flyer downloaden kann.
Meine Damen und Herren der Linksfraktion, es wäre doch ein Leichtes, allen Interessierten diesen Ent
wurf im Internet oder wie auch immer zugänglich zu machen, damit sich die Menschen im Vorfeld, bevor sie sich auf den Weg zum Rathaus machen, überhaupt ein Bild davon machen können, über was sie abstimmen und was sie unterschreiben sollen.
Es wird lediglich darauf hingewiesen - Frau Präsidentin, ich darf mit Ihrer Erlaubnis zitieren -: Die in der Rubrik Positionen veröffentlichten Beiträge sind politische Äußerungen des jeweiligen Autors und Ausdruck einer pluralistischen Meinungsbildung innerhalb der Partei DIE LINKE. Sie spiegeln nicht zwangsläufig die Auffassung der gesamten Partei oder der gewählten Gremien wider. - Haben Sie also den Gesetzentwurf deswegen nicht auf Ihrer Seite veröffentlicht, weil er etwa gar nicht Ihrer eigenen Auffassung in Gänze entspricht?
Nun wird im dem heute zur Abstimmung gestellten Gesetzentwurf gefordert, dass die Briefeintragung zum Volksbegehren ermöglicht wird. Die Briefeintragung ist analog der Briefwahl ohne Zweifel das bequemere Mittel für die Bürgerinnen und Bürger, um ihre Stimme abzugeben. Im Fokus müssen aber die Auswirkungen und die Bedeutung der plebiszitären Gesetzgebung behalten werden, denn die Themen, die dieser Gesetzgebung unterfallen, können in unserer Gesellschaft weitreichende Konsequenzen für das Zusammenleben nach sich ziehen. Daher muss für alle Bürgerinnen und Bürger jederzeit ohne Schwierigkeiten nachvollziehbar sein, dass das Verfahren ordnungsgemäß und transparent abgelaufen ist. Das ist ohne Zweifel in unseren saarländischen Rathäusern der Fall.
Unsere kommunalen Verwaltungen werden zunehmend modernisiert. Sie haben längere Dienstleistungszeiten, oft auch am Samstag. Es gibt den Einsatz mobiler Verwaltungen im ländlichen Raum. Dies erleichtert auch die Leistung von Unterstützungsunterschriften in der Kommune, stellt aber umgekehrt ebenfalls sicher, dass gewisse Erfordernisse erfüllt sind. Das, Frau Schramm, ist sicherlich auch in Saarbrücken möglich.
Auch dort werden Unterstützerunterschriften in den Bürgerämtern über das Saarbrücker Rathaus hinaus ausgelegt. Da braucht man nicht die Oberbürgermeisterin anzuweisen. Das ist jetzt schon der Fall.
Meine Damen und Herren, bei der Änderung der plebiszitären Gesetzgebung vor zwei Jahren haben wir genau deshalb ein dreistufiges Verfahren gewählt. Wir haben erstens die freie Unterschriftensammlung bei der Volksinitiative, zweitens die Amtseintragung beim Volksbegehren und drittens beim Volksentscheid die Stimmabgabe per Briefeintragung ermöglicht. Genau dieses dreistufige Verfahren haben wir bewusst und gewollt hier verabschiedet. Das Volksbegehren wird wesentlich von den Antragstellern geführt. Diese müssen dafür Sorge tragen, dass ihr Gesetzentwurf das notwendige Interesse und damit auch eine ausreichende Stimmenzahl bekommt. Das wäre Ihre Aufgabe, meine Damen und Herren von der Linksfraktion.
(Beifall von den Regierungsfraktionen. - Abg. Huonker (DIE LINKE) : Aber nicht, wenn die Bürgerämter um 15.30 Uhr zumachen.)
Wenn dem Volksbegehren entsprochen wird, initiiert die Landesregierung den Volksentscheid und dann ist nur noch eine Entscheidung mit Ja oder Nein möglich. Das ist auch übersichtlich. Das können die Bürgerinnen und Bürger auch gut nachvollziehen, wenn diese Unterlagen verschickt werden. Denn dieses Verfahren analog der Briefwahl ist nämlich auch deshalb gerechtfertigt, weil es zu diesem Zeitpunkt aufgrund einer breiten öffentlichen und medialen Diskussion die Gewähr bietet, dass die Bevölkerung zumindest die Möglichkeit hatte, sich mit dem Gegenstand des Begehrens intensiv zu befassen.
Im LINKE-Gesetzentwurf lautet eine Änderung, die die Briefeintragung ermöglichen soll wie folgt - ich darf zitieren; das ist nämlich wirklich wichtig, was hier überhaupt gewollt ist -: „Zur Briefeintragung erhält die eintragungsberechtigte Person ein Eintragungsformular, das den Anforderungen des § 8 Abs. 1 entspricht.“ So haben Sie das formuliert. Der § 8 Abs. 1 wiederum besagt, dass die Antragsteller auf eigene Kosten den Gemeinden den mit Gründen versehenen Gesetzentwurf und auch den Kostendeckungsvorschlag schriftlich mitzuteilen und die Unterstützungsblätter, die auf das Volksbegehren hinweisen müssen, gegen Empfangsnachweis bis spätestens eine Woche vor Beginn der Frist zuzuleiten haben. Sie haben dann auch gesagt, dass die Bürger immer fragen, für was sie unterschreiben, und dass sie gerne unterschreiben möchten.
Wir fragen uns doch hier ganz konkret: Was bedeutet denn dieser Verweis so, wie es gefordert wird, für die Briefeintragung? Sollen die Antragsteller an die Stimmberechtigten diese vollständigen Unterlagen, das heißt die vollständigen Gesetzentwürfe und die
Kostendeckungsvorschläge, senden und das auf eigene Kosten? Da sage ich Ihnen: Geben Sie einmal Ihren Gesetzentwurf, wie Sie ihn heute hier eingebracht haben, einer Bürgerin oder einem Bürger zum Lesen! Das ist überhaupt nicht möglich, dass man sich davon ein richtiges Bild machen kann.
(Lachen bei der LINKEN. - Abg. Kugler (DIE LIN- KE) : Heute ist es doch viel schlimmer! - Abg. Spaniol (DIE LINKE): Die wollen nur schnell unterschreiben.)
Zum Zweiten. Was ist denn, wenn die Antragsteller diese Kosten überhaupt nicht übernehmen können? Läuft dann das Verfahren in Gänze leer? Das muss man sich doch hier fragen.
Dann ist doch der Bürgerbeteiligung ein Bärendienst erwiesen, wenn sie überhaupt nicht mehr stattfinden kann. Wenn die Antragsteller nicht einmal die Möglichkeit schaffen, dass die Bevölkerung ohne Schwierigkeiten auf den Gegenstand des Volksbegehrens zugreifen und sich informieren kann, dann ist einer ordentlichen Bürgerbeteiligung ganz sicher nicht dadurch Rechnung getragen, dass Sie den Bürgerinnen und Bürgern ein ganzes Paket von Unterlagen übersenden.
Das Ziel der Gesetzesänderung zur Stärkung der Bürgerbeteiligung war, ist und bleibt es - darauf hat auch Kollege Theis hingewiesen -, Politikmüdigkeit entgegenzuwirken und eine öffentliche Diskussion und Beratung zu ermöglichen.
Im Mittelpunkt stehen dabei die Interessen und Ansprüche der Bevölkerung. Sie sind im Rahmen der direkten Demokratie aufzugreifen, in die politische Arbeit zu integrieren und so weit als möglich auch zu befriedigen. Wir wollen mehr Bürgerbeteiligung im Saarland wagen. Aber darunter, meine Damen und Herren, kann ganz sicher nicht verstanden werden, dass direkte Demokratie einer einzelnen Oppositionsfraktion Gehör verschaffen soll.
2012 führte hier im Landtag der Fraktionsvorsitzende der Linksfraktion an dieser Stelle aus, das Kennzeichen einer Postdemokratie sei unter anderem, dass solche Diskussionen, wie sie heute hier im Parlament geführt würden, nichts anderes wären als folgenloses Geschwätz. Dies zeigt, welche Rolle diese Oppositionsfraktion im Parlament einnimmt und mit welcher Motivation sie Themen aufgreift. Das ist aber nicht die Rolle, die die Verfassung der Opposition zugewiesen hat.