Protokoll der Sitzung vom 20.05.2015

(Beifall von den Oppositionsfraktionen. - Allge- meine Heiterkeit.)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Das Wort hat nun die Abgeordnete Gisela Rink von der CDU-Landtagsfraktion.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich möchte drei Sätze dazu sagen. Der erste Satz, hier stimme ich dem Kollegen Stefan Krutten zu, lautet: Diesen Antrag hätten wir im Plenum nicht gebraucht. Das hät

ten wir auch anders regeln können. Man hätte die Anregung auch ans Ministerium geben können.

(Vizepräsidentin Spaniol übernimmt den Vorsitz.)

Der zweite Satz: Es ist schon auf den Weg gebracht. Drittens sage ich als stellvertretende Vorsitzende des Petitionsausschusses, wenn wir so etwas als Petition gehabt hätten, hätten wir für das Protokoll gesagt: Es ist im positiven Sinne erledigt. - Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. - Kolleginnen und Kollegen! Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Antrages Drucksache 15/1391 - neu 2 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 15/1391 - neu 2 einstimmig, bei Zustimmung aller Fraktionen im Hause, angenommen worden ist.

Wir kommen zu Punkt 16 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung eingebrachten Antrag betreffend: Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Übersicht Nr. 7) (Drucksache 15/1374)

Zur Berichterstattung aus dem Ausschuss erteile ich der Vorsitzenden, Frau Abgeordneter Christiane Blatt, das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Der Ihnen vorliegende Beschlussantrag des Ausschusses für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung betreffend Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht bezieht sich auf drei Verfassungsbeschwerden im Bereich des Glücksspielwesens, von denen sich eine gegen das Landesgesetz Nr. 1772 zur Neuregelung des Glücksspielwesens im Saarland vom 20. Juni 2012 richtet.

Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes in Gänze. Unter anderem wird angeführt, dass das Saarland seine Gesetzgebungszuständigkeit überschritten habe, indem es Regelungen zum materiellen Glücksspielrecht geschaffen habe. Zudem werden das Verbot der Mehrfachkonzession und das Mindestabstandsgebot als Eingriffe in die Eigentumsgarantie angegriffen.

Der Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung hat sich in seiner Sitzung am 7. Mai 2015 mit der Streitsache befasst und einstimmig und ohne Enthaltungen beschlossen, dem Plenum zu empfehlen, eine Stellungnahme nicht abzugeben, da die Landesregierung hierzu bereits eine bundesweit abgestimmte Stellungnahme verfassen wird. Ich bitte das Plenum, dem Antrag des Ausschusses zu entsprechen und der Drucksache 15/ 1374 die Zustimmung zu erteilen. - Vielen Dank.

(Beifall.)

Ich danke der Frau Berichterstatterin. Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Antrages Drucksache 15/1374 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Antrag 15/ 1374 einstimmig, bei Zustimmung aller Fraktionen, angenommen ist.

Wir kommen zu Punkt 17 der Tagesordnung:

Jahresbericht des Ausschusses für Eingaben für das Jahr 2014 (Statistik Drucksache 15/ 1375)

Ich erteile der Vorsitzenden des Eingabenausschusses, Frau Abgeordneter Heike Kugler, das Wort zur Berichterstattung.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Ich werde nicht alle Eingaben vortragen, sonst würden wir noch einige Stunden hier sitzen. Vorab eine kleine Bemerkung: Leider ist der Eingabenausschuss mit seinem Tätigkeitsbericht wieder an den Schluss der Plenarsitzung gerückt. Ich finde das sehr bedauerlich. Ich denke, dass sowohl die Kolleginnen und Kollegen, die unermüdlich ihre Arbeit geleistet und sich eingebracht haben, vor allem aber auch die Petentinnen und Petenten, die sich mit ihren Problemen vertrauensvoll an den Landtag gewandt haben, eigentlich eine etwas herausgehobenere Stellung im Plenarsitzungsablauf verdient hätten.

(Vereinzelt Beifall.)

Ich bitte daher die Fraktionsvorsitzenden aller Parteien, insbesondere der großen Parteien, sich dieses Problems im nächsten Jahr wohlwollend anzunehmen. Ich danke bereits im Voraus.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Geschäftsordnung des saarländischen Landtags sieht vor, dass der Ausschuss für Eingaben einmal im Jahr über seine Tätigkeit Bericht er

stattet. Dieser mündlich zu erstattende Bericht hat zum Ziel, anhand aufgearbeiteter Daten und ausgewählter Beispiele das Petitionsgeschehen des jeweils abgelaufenen Kalenderjahres zu beleuchten. Der diesjährige Bericht bezieht sich damit auf das Kalenderjahr 2014. Der Ausschuss für Eingaben befasst sich mit Bitten und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern an den Landtag. Eingaben zielen entweder auf die Schaffung oder Änderung bestimmter Rechtsvorschriften ab oder sie wenden sich gegen bestimmte Verfahren und Entscheidungen öffentlicher Verwaltungsstellen. In beiden Fällen muss für das vorgetragene Anliegen eine Zuständigkeit des Landes gegeben sein. Weitere Berührungspunkte mit dem Land entweder über den Wohnsitz oder über die Staatsangehörigkeit sind zur Ausübung des Petitionsrechts nicht erforderlich. Zuschriften, die außerhalb seines Zuständigkeitsbereiches liegen, leitet der Ausschuss an die zuständige Volksvertretung andernorts weiter. Oder solche Zuschriften kommen für eine Prüfung deshalb nicht in Betracht, weil sie die Unabhängigkeit der richterlichen Tätigkeit berühren oder weil sie privatrechtlicher Natur sind.

Um dem Landtag und der Öffentlichkeit einen Überblick über das vielfältige Tätigkeitsfeld des Eingabenausschusses im Berichtsjahr 2014 zu verschaffen, hat die Landtagsverwaltung wie üblich eine Statistik erstellt. Diese Statistik, die uns als Drucksache 15/1375 vorliegt, enthält Angaben über die Zahl der vom Ausschuss behandelten Eingaben und über die Verteilung dieser Eingaben nach den Geschäftsbereichen der Landesregierung und anderer Zentralbehörden. Darüber hinaus schlüsselt die Statistik die Eingaben auf nach der Art ihres Eingangs im Landtag und nach der Art ihrer Erledigung durch den Ausschuss.

Der Ausschuss hat in den Sitzungen, die er im Jahr 2014 durchgeführt hat, insgesamt 260 Eingaben beraten.

(Beifall der Abgeordneten Huonker (DIE LINKE).)

Diese Gesamtzahl liegt leicht unter dem Ergebnis des Jahres 2013. Damals sind sogar 270 Eingaben gezählt worden. Aber auch das Petitionsaufkommen des Jahres 2014 übertrifft deutlich den Durchschnittswert der vergangenen 10 Jahre, der bei rund 220 Eingaben pro Jahr liegt.

Gliedert man die 260 Eingaben des vergangenen Jahres nach den obersten Geschäftsbereichen der Landesverwaltung auf, so zeigen sich wie immer uneinheitliche Tendenzen. Gemessen am Vorjahresstand stehen hohen Aufgabenzuwächsen in manchen Bereichen starke Nachfragerückgänge in anderen Bereichen gegenüber. So sind etwa in den Geschäftsbereichen des Ministeriums für Inneres und Sport sowie des Ministeriums für Soziales, Ge

(Abg. Blatt (SPD) )

sundheit, Frauen und Familie im vergangenen Jahr erheblich mehr Petitionen angefallen als im Jahr davor. In den Geschäftsbereichen des Ministeriums für Finanzen und Europa, des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr und des Ministeriums der Justiz ist das Petitionsaufkommen dagegen in überdurchschnittlichem Maße zurückgegangen.

Von Interesse ist auch die Aufgliederung der Eingaben nach der Art ihres Eingangs in den Landtag. Hier fällt auf, dass mittlerweile die Hälfte aller Petitionen, nämlich genau 50 Prozent, über elektronische Formate den Landtag erreicht. Von diesem Anteil wird wiederum mehr als die Hälfte über das Format der Online-Petition versandt, das im Internet- Auftritt des Landtags bereitgestellt ist.

Schließlich werfen wir einen Blick auf die Aufgliederung der Eingaben nach der Art ihrer Erledigung: Die Statistik weist aus, dass der Ausschuss im vergangenen Jahr knapp 59 Prozent aller Petitionen dadurch erledigt hat, dass er die jeweils eingeholte Stellungnahme der Landesregierung bestätigt hat. In knapp 14 Prozent aller Fälle ist es dem Ausschuss zu seiner Zufriedenheit gelungen, einem vorgetragenen Anliegen ganz oder teilweise zu entsprechen.

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ein Tätigkeitsbericht über das Petitionswesen ist unvollständig, wenn er nicht auch die Sorgen selbst in den Blick nimmt, die Bürgerinnen und Bürger mit ihren Eingaben an ihn herantragen. Eine kleine Auswahl von Beispielfällen soll deshalb im Folgenden illustrieren, mit welchen Fragestellungen der Ausschuss befasst gewesen ist und welche Erfolge sich dabei für Petentinnen und Petenten eingestellt haben.

Ich beginne mit einem Fall aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. Eine Petentin beschwert sich über die Verfahrensweise ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Es geht dabei um die Frage, wie man Zeiten der Arbeitsunfähigkeit richtig zu bescheinigen hat. Das zu der Beschwerde gehörte Ministerium teilt dem Ausschuss mit, dass der Fall eine rechtliche Problematik berühre, die auch von vielen anderen Versicherten nicht leicht durchschaut werde.

Die Petentin spricht den Umgang der Krankenkassen mit verspätet ausgestellten Folgebescheinigungen bei Arbeitsunfähigkeit an. Die Petentin versteht nicht, dass Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, die zum Beispiel Sonntag enden und Montag verlängert werden, nicht - wie gefordert - als lückenloser Nachweis der Arbeitsunfähigkeit gelten und damit auch nicht als Nachweis für den Anspruch auf die Fortzahlung von Krankengeld durch die Kasse. Weil die Petentin erst nach Ablauf der festgestellten Arbeitsunfähigkeit erneut bei ihrem Arzt erschienen ist, hat

die Krankenkasse ihre Mitgliedschaft samt Krankengeldanspruch für erloschen erklärt.

Das Ministerium unterrichtet den Ausschuss über die Rechtslage in dieser Angelegenheit. Das Bundessozialgericht habe in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass krankenversicherte Personen die Mitgliedschaft in ihrer Krankenkasse und damit ihren Anspruch auf Krankengeld nur dann aufrechterhalten, wenn ein lückenloser Nachweis der Arbeitsunfähigkeit, verbunden mit einem lückenlosen Krankengeldanspruch, vorliegt. Die Mitgliedschaft erlösche, wenn eine fortdauernde Arbeitsunfähigkeit nicht spätestens am letzten Tag der bisher festgestellten Arbeitsunfähigkeit erneut ärztlich festgestellt wird. Erfolge die Feststellung erst am darauffolgenden Tag, falle der Krankengeldanspruch weg, obwohl die Arbeitsunfähigkeit lückenlos festgestellt sei. Unter Berücksichtigung dieser Rechtslage sei das von der Petentin geschilderte Verfahren der Krankenkasse aus aufsichtsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden.

Allerdings hat die Petentin in einem anderen Punkt Erfolg. Entgegen einer rechtsirrtümlichen Feststellung der Krankenkasse ist die Mitgliedschaft der Petentin im genannten Zusammenhang nicht schlechthin erloschen, sondern in eine freiwillige Versicherung übergegangen, die von der Petentin gekündigt werden kann. Die von der Petentin geäußerte Befürchtung, durch die Entscheidung ihrer Kasse verlören sie und ihre Kinder den Versicherungsschutz, erklärt das Ministerium damit für gegenstandslos. Da wie bereits erwähnt die von der Petentin geschilderte Verfahrensweise auch vielen anderen Versicherten nicht logisch und nachvollziehbar erscheint und nur auf geringe Akzeptanz stößt, hält es das Ministerium für geboten, näher zu prüfen, ob in dieser Hinsicht ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.

Nach Würdigung aller ihm bekannt gewordenen Umstände erklärt der Ausschuss die Eingabe für erledigt, da ihr erfreulicherweise zumindest teilweise entsprochen werden konnte.

Der nächste Fall berührt den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz. Auch dieser Fall gewinnt ein Gewicht, das über seine konkreten Umstände hinausweist. Ein Gewicht, das sogar dazu führt, dass der Landesgesetzgeber, also dieses Hohe Haus, eine gesetzliche Änderung herbeiführt, die dem in Rede stehenden Petitum zum Erfolg verhilft.

Ein Petent gibt sich als einer von vielen Tausend Eigentümern von Streuobstwiesen im Saarland zu erkennen. Wie viele andere leide er darunter, dass seine Grundstücke von einfallendem Schwarzwild zerstört würden. Leider sei es in diesem Zusammenhang weder nach dem Jagdrecht möglich, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, noch

(Abg. Kugler (DIE LINKE) )

nach dem Baurecht zulässig, Streuobstwiesen wirksam einzufrieden. Inzwischen weigerten sich immer mehr Gemeinden, Wildschadensmeldungen zu Streuobstwiesen überhaupt noch aufzunehmen. Es müsse daher eine grundsätzliche Lösung für dieses Problem gefunden werden.

In der Stellungnahme des Umweltministeriums werden die Angaben des Petenten bestätigt und präzisiert. Das Ministerium erläutert zum einen die jagdrechtlichen Begrenzungen, denen die Wildschadenspflicht bei sogenannten Sonderkulturen unterliegt. Zum anderen verdeutlicht das Ministerium die baurechtlichen Hürden, die es praktisch unmöglich machen, Streuobstwiesen gegen Eindringlinge abzusichern, so wie es das Jagdrecht für Sonderkulturen eigentlich verlangt.

Um diesem rechtlichen Dilemma zu entkommen, entwirft das Ministerium von der Streuobstwiese ein Bild, das sich vom Begriff der Sonderkultur unterscheidet und insoweit einen Spielraum eröffnet, um Wildschäden auch auf Streuobstwiesen ersatzpflichtig zu machen. Das Ministerium weist nämlich darauf hin, dass Streuobstwiesen auf zweifache Weise genutzt werden können. Streuobstwiesen ermöglichten aufgrund ihrer Eigenart sowohl die extensive Obstproduktion als auch die Nutzung des nur locker überschirmten Grünlandes. Angesichts dessen könnten Substanzschäden, die durch Wild verursacht würden, nicht generell von der Ersatzpflicht ausgenommen werden. Der im Bundesjagdgesetz verankerte Begriff der Sonderkultur hebe dagegen auf den Plantagencharakter eines Grundstücks ab. Dies bedeute, dass die Nutzung auf bestimmte, eben besondere, Anbaukulturen ausgerichtet sei, bei denen verwertbares Grünland nicht oder kaum in Erscheinung trete.

Diese ministeriellen Überlegungen finden Eingang in eine im Landtag zeitgleich stattfindende Gesetzesberatung. In eine von der Landesregierung eingebrachte Novelle zum Saarländischen Jagdgesetz nimmt der Landtag eine ergänzende Bestimmung auf, wonach Wildschäden künftig auch an Streuobstwiesen ersetzt werden müssen, die unter anderem die Bedingung erfüllen, dass sie wie Grünland genutzt werden. Mit dieser gesetzgeberischen Entscheidung im Rücken gelingt es dem Ausschuss, dem Anliegen des Petenten im gewünschten Sinne Rechnung zu tragen.

Eine weitere Bitte. Auch hier zahlt sich der Einsatz des Ausschusses für den Petenten aus. Ein hochbetagter Bürger teilt dem Ausschuss mit, dass er nach einem Defekt an der Straßenlampe in seinem Wohnbereich das Schlüsselloch an seiner Haustür im Dunklen kaum mehr finden könne. Zahlreiche Beschwerden von ihm und anderen bei dem zuständigen Stromversorgungsunternehmen hätten leider keine Abhilfe geschaffen. Das um Stellungnahme er

suchte Ministerium für Inneres und Sport weist darauf hin, dass das Stromversorgungsunternehmen eine Gesellschaft privaten Rechts sei und deshalb von den Vorschriften über die Kommunalaufsicht nicht erfasst werde. Gleichwohl habe das Unternehmen auf telefonische Anfrage hin seine Bereitschaft bekundet, die Angelegenheit zu bereinigen. Das Unternehmen habe zugesagt, die benötigten Leuchtmittel zu besorgen und besagte Straßenlampe umgehend instand zu setzen.