Protokoll der Sitzung vom 15.07.2015

Einen zweiten Punkt möchte ich ansprechen. Der Vorsitzende hatte das kurz erwähnt. Landesregierung und die Regierungsfraktionen von CDU und SPD setzen heute einen Teil unseres Koalitionsvertrages um und gestalten das Verfahrensrecht der LBO flexibler. Wir ändern die LBO so, dass Bauherren die Wahlfreiheit haben, ihr Bauvorhaben im Rahmen des bisherigen Freistellungsverfahrens oder alternativ nach einem förmlichen Genehmigungsver

(Abg. Waluga (SPD) )

fahren zu realisieren. Der Grund für diese Änderung ist die Erkenntnis, dass es ein Bedürfnis des Bauherrn nach Rechtssicherheit gibt.

Drittens: Den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen wurde bereits im Regierungsentwurf stärker als bisher Rechnung getragen. Damit werden wichtige Schritte zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention unternommen.

Die beiden Fraktionen von CDU und SPD haben in ihrem Abänderungsantrag allerdings als Ergebnis der Anhörung einige weitere wichtige Punkte ergänzt. Wir haben so im § 2 Abs. 11 LBO die gesetzliche Definition des Begriffs der Barrierefreiheit erweitert. Unsere Neufassung bezieht jetzt alte Menschen und Personen mit Kleinkindern in die Begriffsdefinition der Barrierefreiheit ein, da auch dieser Personenkreis auf den barrierefreien Zugang und die freie Nutzbarkeit baulicher Anlagen angewiesen ist.

(Vizepräsidentin Ries übernimmt den Vorsitz.)

Im § 39 Abs. 5 Satz 1 schreiben wir künftig vor, dass im Interesse der Blinden und Sehbehinderten die Ausstattung der Aufzüge mit Sprachmodulen gefordert wird. Die dadurch entstehenden Mehrkosten von rund 300 Euro bei einer Neuanlage sind unserer Auffassung nach zumutbar. Im § 46 Abs. 3 passen wir die Zahl der Wohnungen, ab der Abstellräume unter anderem für Rollstühle herzustellen sind, an die Zahl der Wohnungen an, ab der nach Maßgabe des § 50 die Anforderungen der Barrierefreiheit gelten. Künftig sind demnach für Gebäude mit mehr als zwei Wohnungen leicht erreichbare und gut zugängliche Abstellräume für Kinderwagen, Fahrräder, Kinderspielgeräte und Rollstühle herzustellen.

Im § 50 LBO wird des Weiteren wegen der Bedeutung des Außenwohnbereiches für die Lebensqualität der Menschen die Barrierefreiheit auch für Freisitze, das heißt also für Terrassen, Balkone und Loggien vorgeschrieben. Der Zusatz „soweit vorhanden“ stellt allerdings klar, dass die Vorschrift nicht zur Ausstattung einer barrierefrei erreichbaren Wohnung mit einem Freisitz verpflichtet.

Einer besonders wichtigen Forderung etwa der Behindertenbeauftragten der Behindertenverbände, aber auch vonseiten der Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter des Landes sind wir dadurch nachgekommen, dass wir künftig den Prüfkatalog des vereinfachten Genehmigungsverfahrens um die Anforderungen des barrierefreien Bauens nach § 50 erweitern. Damit erreichen wir eine ganz wesentliche behördliche Begleitung für behindertengerechtes Bauen schon in der Planungsphase, aber auch später in der Ausführung.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich kurz zusammenfassen: Die Landesregierung und die Koali

tionsfraktionen von CDU und SPD haben eine LBONovelle vorgelegt, die geänderten gesellschaftlichen Anforderungen und Entwicklungen auf dem Gebiet der Bautechnik Rechnung trägt. Wir haben nach umfangreichen Anhörungen und intensiven internen Beratungen Abänderungsanträge vorgelegt - ich habe sie nur auszugsweise wiedergegeben -, die es auch weiterhin möglich machen, kostengünstig zu bauen.

Unser primäres Ziel war und ist, dass man im Saarland noch bauen kann. Wir haben eine moderne Bauordnung und keine „Bauverhinderungsordnung“. Die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen haben wir angemessen beachtet und damit auch wichtige gesellschaftspolitische Anliegen und gesellschaftliche Entwicklungen, etwa die einer älter werdenden Bevölkerung, berücksichtigt. Diese LBO-Novelle macht das Bauen und das Mieten im Saarland nicht ohne Not teurer. Die Große Koalition im Saarland verlangt nicht einerseits die Schaffung von günstigem Wohnraum und macht andererseits das Bauen ständig teurer, schwieriger oder riskanter. Die Bauwirtschaft ist ein wichtiger Wirtschaftszweig in unserem Lande und für das Wirtschaftswachstum im Saarland unverzichtbar. Auch mit Blick darauf will unsere LBO-Novelle eine zukunftsfähige Baukultur.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich habe mich im Ausschuss darüber gefreut, dass die GRÜNEN dem Abänderungsantrag der Großen Koalition zugestimmt haben. Ich hoffe, das ist auch heute der Fall.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Das überlegen wir uns noch einmal.)

Bedanken möchte ich mich abschließend bei allen, die im Rahmen der Anhörung zum Entstehen der LBO beigetragen haben. Mein besonderer Dank gilt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Ministerium für Inneres und Sport, dort dem Team um Frau Bäumer-Neus und Herrn Abteilungsleiter Rupp. Bedanken möchte ich mich abschließend auch bei den Kolleginnen und Kollegen für die jederzeit sachliche, ergebnisorientierte, unaufgeregte Zusammenarbeit. Ich möchte mich bei Frau Kolb bedanken für die persönlich gute Zusammenarbeit und auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fraktion. Ich bitte namens der CDU um abschließende Zustimmung zu dem Gesetz unter Berücksichtigung des Abänderungsantrags des Ausschusses für Inneres und Sport. - Danke schön.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank. - Das Wort hat nun der Fraktionsvorsitzende der PIRATEN-Fraktion Michael Hilberer.

(Abg. Gläser (CDU) )

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte nach der ausführlichen Berichterstattung nicht noch einmal auf die Einzelheiten der Landesbauordnung und die entsprechenden Gesetze eingehen, sondern im Speziellen auf unseren Abänderungsantrag, den wir für diese Plenarsitzung eingebracht haben.

Uns geht es darum, bei der Neuregelung der Landesbauordnung mehr Planungssicherheit, bessere Umsetzung der Barrierefreiheit und allgemein ein schlankeres Genehmigungsverfahren zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund erweitern wir im Bereich barrierefreies Bauen die Liste der öffentlichen Gebäude, die barrierefrei ausgestaltet werden sollen, um weitere Anlagen, beispielsweise Anlagen und Schalter oder Abfertigungsräume für den öffentlichen Personennahverkehr und Versorgungseinrichtungen, ebenso Kreditinstitute oder Arbeitsstätten mit mehr als 20 Arbeitsplätzen, weil wir der Meinung sind, dass auch in diesen Bereichen barrierefreie Erreichbarkeit zwingend notwendig ist. Des Weiteren wollen wir das barrierefreie Bauen in das geregelte Pflichtprüfprogramm mit einem vereinfachten Genehmigungsverfahren aufnehmen. Hintergrund ist hier, dass man durch dieses Prüfverfahren unnötige Korrekturen und Umbaumaßnahmen im Vorfeld vermeiden kann. Wir erhoffen uns davon mehr Planungssicherheit für die Bauherrinnen und Bauherren.

Mit einem ähnlichen Ansatz möchten wir erreichen, dass der Nachbar als Beteiligter im Verfahren anerkannt wird. Es soll im Gesetz festgeschrieben werden, dass der Nachbar Beteiligter ist. Damit erhält er ein Akteneinsichtsrecht. Das klingt jetzt erst einmal so, als würde man damit das Verfahren unnötig kompliziert machen. Aber wir verfolgen damit das Ziel, den Nachbarn mit ins Boot zu holen, wenn man baut. Das ist mit Sicherheit eine gute Idee. Denn es ist besser, den Nachbarn direkt zu berücksichtigen, als später ein langes Klageverfahren zu riskieren.

Schließlich geht es uns noch darum, Doppelprüfungen im Bereich des Brandschutzes zu vermeiden. Hier wollen wir für die Bauherrinnen und Bauherren eine höhere Planungssicherheit dadurch erreichen, dass wir die Rückkehr zum Vier-Augen-Prinzip beim Brandschutz ins Gesetz schreiben. Wir sind der Überzeugung, dass die Prüfsachverständigen kompetente Spezialisten sind, die mit ihrer Arbeit die Vermeidung von Gefahr für Leib und Leben sicherstellen können und durch deren Prüfung gewährleistet ist, dass korrekt gebaut wird. Entsprechend sehen wir ein Sechs-Augen-Prinzip an der Stelle als zu bürokratisch und unnötig an. Das Genehmigungsverfahren wird schlanker, wenn man dies herausnimmt. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu diesem Änderungsantrag. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Das Wort hat die Abgeordnete Gisela Kolb von der SPD-Landtagsfraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Bei der Ersten Lesung der LBO-Novelle habe ich meine Ausführungen mit einem Zitat von Peter Struck beendet: Kein Gesetz verlässt das Parlament so, wie es hineingeht. Ich glaube, dieses Strucksche Gesetz hat sich auch bei der Novelle der saarländischen Landesbauordnung bewahrheitet.

Im Regierungsentwurf stehen Dinge, für die meine Fraktion schon lange gekämpft hat. Ich nenne zum Beispiel die Wahlfreiheit der Bauherrinnen und Bauherren. Diese Änderung beendet die alternativlose Zwangsfreistellung im Bauverfahren. Künftig werden Bauherrinnen und Bauherren wieder das Recht haben, ihr Bauverfahren zu wählen. Wir werden damit niemanden ins Bauverfahren zwingen. Wer glaubt, auf die Überprüfung durch die Genehmigungsbehörden verzichten zu können, kann das im beplanten Gebiet wie bisher tun. Wer allerdings Rechtssicherheit für seine Investitionen haben möchte, kann künftig wieder einen Bauantrag stellen und mit dessen Genehmigung eben diese Rechtssicherheit erlangen. Das wurde in der Anhörung ausdrücklich von vielen Verbänden begrüßt.

Zum Thema Barrierefreiheit. Schon im Regierungsentwurf wurden die Vorschriften zum barrierefreien Bauen enger gefasst, die Ausnahmeregelungen wurden reduziert. Der Begriff der Barrierefreiheit wurde gesetzlich definiert - Kollege Gläser hat es schon angesprochen - und der bisherige Zulässigkeitstatbestand für Abweichungen von den Vorschriften zum barrierefreien Bauen wurde in einen Zulassungstatbestand umgewandelt. Das heißt, es muss jetzt einen Genehmigungsantrag mit Begründung geben.

Die Rauchwarnmelderpflicht wurde auf Bestandsgebäude mit einer Frist zur Nachrüstung bis zum 31.12.2016 ausgedehnt. Von einzelnen Verbänden wurde eine Verlängerung dieser Frist gefordert. Aber dazu gibt es eine klare Meinung von meiner Seite: Dass die Rauchwarnmelderpflicht für Bestandsgebäude kommen wird, wissen alle in diesem Land schon lange. Man muss nicht warten, bis es Gesetz ist. Wohnungsbauunternehmen hätten mit der Nachrüstung schon beginnen können.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Im vereinfachten Genehmigungsverfahren wird die Abstandsflächenprüfung wieder Bestandteil des Prüfkataloges sein. Auch das war eine langjährige Forderung aus der Praxis.

Meine Damen und Herren, Ihnen liegt ein Abänderungsantrag des Ausschusses für Inneres und Sport vor, der auf einem Abänderungsantrag der Koalitionsfraktionen basiert. Bei vielen Stellungnahmen der Organisationen und Verbände war die Barrierefreiheit ein Hauptthema. Günter Waluga hat in seiner Berichterstattung darauf hingewiesen, dass mehr als 30 Verbände und Organisationen zur Anhörung gekommen sind beziehungsweise schriftliche Stellungnahmen eingereicht haben. Die in meinen Augen wichtigste Änderung ist die Aufnahme der Vorschriften zum barrierefreien Bauen ins Prüfprogramm des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens.

Eine präventive Prüfung vermeidet Fehler bei der Bauausführung. Es hilft niemandem, wenn die Bauordnungsbehörden im Verfahren nicht präventiv tätig sein dürfen, aber repressiv tätig sein müssen. Es hilft auch nicht den Bauordnungsbehörden, weil diese repressive Tätigkeit um vieles umfangreicher ist als eine präventive Prüfung.

Die Änderung zu § 2 LBO bezieht künftig alte Menschen und Menschen mit Kleinkindern in die Begriffsdefinition der Barrierefreiheit ein, da auch dieser Personenkreis auf den barrierefreien Zugang und die barrierefreie Nutzbarkeit aller baulichen Anlagen angewiesen ist. Barrierefreiheit bedeutet Komfort für alle und sollte auch als Investition in die eigene Zukunft begriffen werden.

Aufzüge müssen künftig nach dem Zwei-Sinne-Prinzip auch mit Sprachmodulen ausgerüstet sein. Für den Fall, dass Aufzüge nur über einen im Untergeschoss liegenden Gebäudeeingang stufenlos erreicht werden können, ist eine Haltestelle des Aufzuges im Untergeschoss unverzichtbar. Bei unserem Änderungsantrag wird bei barrierefreien Wohnungen auch geregelt, dass zu den barrierefreien Räumen selbstverständlich auch Balkone und Terrassen gehören.

Meine Damen und Herren, ich bin der Auffassung, dass die Neuregelung der LBO die Barrierefreiheit in unserem Land ein großes Stück nach vorne bringt, davon werden wir alle profitieren. Wie will man denn die viel beschworenen Barrieren in den Köpfen der Menschen abbauen, wenn das alltägliche Miteinander wegen baulicher Barrieren nicht möglich ist?

Noch einige Anmerkungen zu den Abänderungsanträgen der Oppositionsfraktionen. Wir werden Ihre Anträge ablehnen. Der Abänderungsantrag der LINKEN führt wieder den Kampf gegen Windmühlen, wurde hier im Plenum schon öfter diskutiert, das ist mit uns nicht zu machen. Was den Änderungsantrag der PIRATEN angeht, so sehen wir es nicht so wie Sie, Herr Hilberer, dass die Abweichungen beim Brandschutz alleine dem Prüfsachverständigen übertragen werden sollen. Wir halten es immer noch für sinnvoll, dass die Bauordnungsbehörden auch

die Abweichung genehmigen müssen. Das Modell, das Sie vorschlagen, ist zwar Bestandteil der Musterbauordnung 2002, ist also schon länger bekannt. Diese Musterbauordnung ist allerdings nicht verbindlich und es gibt sowohl im materiellen Baurecht als auch im Bauverfahrensrecht in den Ländern unterschiedliche Regelungen. Bisher wurde diese Passage, wie Sie sie fordern, nur in Bayern umgesetzt. Das ist für mich nicht unbedingt ein Grund, das auch machen zu müssen.

Im Ergebnis muss das Schutzziel erreicht werden. Ich glaube, Gesetze geben immer nur Lösungswege vor. Bei Abweichungen, wenn man das Schutzziel erreichen will, ist es durchaus möglich, dass man auch die Bauordnungsbehörden genehmigen lässt. Wenn die Darlegungen desjenigen, der den Entwurf zeichnet, nachvollziehbar sind, bin ich der Auffassung, dass es auch bei der Genehmigung durch die Bauordnungsbehörden keine Probleme geben wird. Daher werden wir Ihren Abänderungsantrag ablehnen.

Ansonsten bin ich der Auffassung, dass wir hier ein gutes Gesetz machen, das die Barrierefreiheit im Saarland ein Stück weiter bringt. Ich bitte um Unterstützung für den Gesetzentwurf und den Abänderungsantrag des Ausschusses für Inneres und Sport. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. - Das Wort hat nun Klaus Kessler von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich beziehe meine Ausführungen auf das Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung, das heute in Zweiter Lesung nach einer doch sehr umfangreichen Anhörung verabschiedet werden soll. Dieses Gesetz hat unter anderem das Ziel, neben notwendigen aktuellen Änderungen zur Erhöhung der Sicherheit beim Brandschutz - Kollege Gläser hat in seinen Ausführungen umfänglich darauf hingewiesen - insbesondere Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen im Sinne einer konsequenteren Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vorzunehmen.

Um es gleich vorwegzunehmen: Diese Verbesserungen leistet der Gesetzentwurf wirklich im Wesentlichen. Insbesondere leistet der Gesetzentwurf diese Verbesserungen, nachdem die Große Koalition im Innenausschuss unseren grünen Vorstellungen zur Veränderung des Entwurfs durch wesentliche Punkte im Abänderungsantrag entgegengekommen ist.

(Abg. Kolb (SPD) )

Deshalb haben wir diesem Änderungsantrag der Großen Koalition im Ausschuss bereits zugestimmt.

In Übereinstimmung mit unseren Forderungen und unter Berücksichtigung der Forderung der Behindertenverbände, aber auch des Wortlautes der UN-Behindertenrechtskonvention wurden Verbesserungen vorgenommen, beispielsweise bei der Terminologie. Es heißt jetzt „Menschen mit Behinderungen“ und nicht „Menschen mit Behinderung“. Weiterhin wurde in der Begriffsdefinition für barrierefreie bauliche Anlagen der Personenkreis um alte Menschen und Personen mit Kleinkindern erweitert. Das entspricht exakt ebenso unserem Abänderungsantrag.

Weitere Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen gibt es im Hinblick auf die praktische Nutzung von Aufzügen. Auch darauf ist von den Vorrednern hingewiesen worden. Es ist eine Verbesserung der Lebensqualität bei der Nutzung von Wohnungen. So müssen Aufzüge jetzt mit Sprachmodulen ausgerüstet werden, damit sehbehinderte und blinde Menschen bei der Nutzung eine Orientierung haben.

Ich möchte an dieser Stelle eine kleine Kritik anbringen. Aus unserer Sicht ist die Einschränkung falsch, dass dies nur bei Gebäuden ab einer Höhe von 13 Metern gelten soll. Wie wollen Sie einem Blinden erklären, dass er sich in einem Aufzug in einem Gebäude von weniger als 13 Meter Höhe befindet und es dort leider keine sprachgestützte Anlage gibt? Das ist meines Erachtens eine unzulängliche Einschränkung. Wir wollten eigentlich haben, dass diese wegfällt.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Sprachmodule gehören in alle Aufzüge, unabhängig von der Höhe des Gebäudes. - Zu begrüßen ist allerdings die erweiterte Regelung zum barrierefreien Bauen für Terrassen und Balkone. Das ist § 50, darauf ist bereits hingewiesen worden. Es muss heute selbstverständlich sein, dass Menschen, die Rollstuhlfahrer sind, barrierefrei einen Balkon erreichen können. Das ist auch ein Stück Lebensqualität, meine sehr geehrten Damen und Herren. Insofern kann ich dazu sagen: Für Menschen mit Behinderungen leistet dieser Gesetzentwurf wesentliche Verbesserungen, die unseren grünen Vorstellungen entsprechen.