(Abg. Lafontaine (DIE LINKE) : Die Vorlage des Richterbundes; der Richterbund ist fast so schlau wie wir.)
Sehr geehrter Herr Lafontaine, das ändert nichts an der Tatsache, dass dieser Entwurf auch vom Deutschen Richterbund zwischenzeitlich so nicht mehr aufrechterhalten wird. Er ist veraltet und überholt. Das ist nun mal Fakt.
(Abg. Lafontaine (DIE LINKE) : Sie haben zum Kern des Problems kein einziges Wort gesagt. Haben Sie überhaupt verstanden, worum es geht? Es geht um politische Unabhängigkeit.)
Und wenn ich einen Gesetzentwurf in seinen Essenzialien ändern muss, kann ich ihn nicht in einen Ausschuss verweisen! Da muss etwas Ordentliches vorgelegt werden, insbesondere wenn es um Kontrollrechte geht. Alles andere wäre Flickschusterei.
Wir sprechen doch hier von nichts weniger als der dritten Gewalt in unserem Staate. Wir sprechen von der Rechtsprechung.
Das ist für uns ein ganz elementarer Bestandteil unserer parlamentarischen Demokratie. Da kann man auch verlangen, dass ein ordentlicher Entwurf vorgelegt wird, der nicht überholt und nicht veraltet ist.
Was den Vergleich von Europa angeht: Es wurden überhaupt keine Vergleiche angestellt, weil die Systeme völlig andere sind. Hier liegt ein Gesetz vor, das auf die Länder zu übertragen ist, das die Landesgesetzgebung betrifft. Da kann ich doch nicht einfach sagen, in anderen Ländern Europas würden ähnliche Gesetze angewendet. Das ist doch völlig absurd, meine Damen und Herren!
Noch etwas: Der Verfassungsgeber - das wird doch niemand in diesem Haus ernsthaft bestreiten -, die Justiz, die Rechtsprechung in unserem Land ist unabhängig, Punkt! Sie ist unabhängig, das können wir hier nicht bestreiten, ansonsten wären wir alle fehl am Platz.
Belastungen unserer Richterinnen und Richter, unserer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte werden doch nicht dadurch abgebaut, dass ihnen noch mehr Bürokratie zugemutet wird. Sollen unsere Richterinnen und Richter jetzt noch Diskussionen über den Haushalt führen, Personalentscheidungen treffen? Das ist doch nicht das, was der Verfassungsgeber unter dritter Gewalt, unter Rechtsprechung versteht. Genau das ist es doch nicht!
Das externe Weisungsrecht ist nicht ein externes Weisungsrecht der Staatsanwaltschaft, es ist ein externes Weisungsrecht, das gegenüber der Staatsanwaltschaft besteht. Das ist ein Recht, das äußerst selten und nur im Einzelfall ausgeübt werden kann. Soweit ich weiß, ist es in diesem Land so noch nicht ausgeübt worden. Das stimmt einfach so nicht. Es ist auch nicht richtig, dass dadurch politisch Einfluss auf die Staatsanwaltschaft genommen wird. Das ist völlig falsch und geht völlig an der Sache vorbei. Es ist einfach nicht so! Dieses Weisungsrecht besteht nur im Einzelfall. Die Berichtspflichten, die Sie angesprochen haben, werden auch ausgesetzt, wenn es notwendig ist. Das wissen Sie auch genau. Es ist hier schon geschehen, dass Berichtspflichten ganz frühzeitig ausgesetzt wurden, um eben das zu verhindern. Die Einzigen, die hier jemals eine politische Einflussnahme behauptet haben, waren Sie gegenüber der Presse. Ansonsten war das nicht der Fall. Es geht einfach an der Wahrheit vorbei, es ist so nicht richtig. Es ist den Saarländerinnen und Saarländern an Wahrheit geschuldet, dass man das auch mal in aller Klarheit sagt. So geht das nicht!
Unsere Staatsanwaltschaft ist natürlich auch der Judikative zugekehrt. Ich habe eben schon gesagt, sie erfüllt den Justizgewährungsanspruch, und das macht sie gut und unabhängig auch in diesem Land.
ern bestehen, dann frage ich mich, wie Sie das dann frei von politischer Einflussnahme den Menschen erklären wollen. Das geht ja nicht.
(Beifall bei den Koalitionsfraktionen. - Abg. Lafon- taine (DIE LINKE) : Das war völlig am Thema vorbeigeredet!)
Es ist noch eine Wortmeldung eingegangen. Bitte etwas früher abgeben, ansonsten haben wir hier oben keinen Überblick. - Das Wort hat nun die Kollegin Birgit Huonker von der Fraktion DIE LINKE.
Frau Kollegin Berg, ich muss zum Schluss doch noch etwas richtigstellen, denn ich möchte nicht, dass hier ein falscher Zungenschlag hineinkommt. Wir möchten nicht den Richterinnen und Richtern zusätzliche Arbeit aufbürden. Wenn Sie den Entwurf richtig gelesen hätten, dann hätten Sie erkannt, dass sie für sechs Jahre freigestellt sind. Und diese dauernde Betonung, dass der Justizminister keinen Einfluss auf die Staatsanwaltschaft ausübt, verwundert. Sie wissen doch selber, das kann auch ganz subtil gehen! Wir haben es auch nicht behauptet, wir haben einfach aufgezeigt, welche Möglichkeiten ein Justizminister hat. Es ist einfach so. Deswegen habe ich vorhin das Beispiel von Heribert Prantl angeführt. Er war früher Staatsanwalt, ist Redakteur, ist angesehener Berichterstatter für die Süddeutsche Zeitung und hat daher tiefe Einblicke in diese Materie. Das muss man doch einfach mal sehen.
Der Deutsche Richterbund hat etwas vorgelegt - es ist egal, ob es veraltet ist oder nicht -, das kann man modifizieren und man kann in den Ausschüssen weiterdiskutieren. Hier zu sagen, dass alles nur von uns kommt und ganz schlimm ist, stimmt so nicht! Denn auch die Neue Richtervereinigung - der Kollege Kessler hat es ja gesagt - hat einen viel weitergehenden Entwurf vorgelegt! Da müsste man aber das Grundgesetz ändern, das können wir jetzt nicht, deswegen haben wir uns in einem ersten Schritt darauf verständigt, den Vorschlag des Deutschen Richterbundes aufzunehmen. Das ist alles. Man kann über alles reden und diskutieren, aber ich stelle fest: eine
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/1457 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/1457 in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Fraktionen DIE LINKE, PIRATEN und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dagegen gestimmt haben die Koalitionsfraktionen aus CDU und SPD.
Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung, des Saarländischen Architekten- und Ingenieurkammergesetzes, des Saarländischen Nachbarschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften (Drucksache 15/1214)
Zur Berichterstattung über die Beratung des Gesetzentwurfes im Ausschuss erteile ich dem Ausschussvorsitzenden Herrn Abgeordneten Günter Waluga das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Regierung des Saarlandes zur Änderung der Landesbauordnung, des Saarländischen Architekten- und Ingenieurkammergesetzes, des Saarländischen Nachbarschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften Drucksache 15/1214 wurde vom Plenum in seiner 33. Sitzung am 21. Januar 2015 in Erster Lesung einstimmig angenommen, bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen und Enthaltung der Oppositionsfraktionen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen. Der Gesetzentwurf beinhaltet mehrere Regelungsbereiche. Um den Entwicklungen auf dem Gebiet der Bautechnik Rechnung zu tragen, wird die Landesbauordnung weitgehend an die von der Bauministerkonferenz 2012 beschlossenen Änderungen der Musterbauordnung angepasst. Den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderun
gen soll stärker als bisher Rechnung getragen werden. Der Begriff der „Barrierefreiheit" wird gesetzlich definiert, Ausnahmetatbestände, in denen wegen zu hohem Mehraufwand auf Barrierefreiheit verzichtet werden kann, werden auf wenige Sonderfälle beschränkt.
Die Rauchwarnmelderpflicht wird auf Bestandsgebäude ausgedehnt. Die Vorschriften über Bauprodukte werden an die europarechtlichen Vorgaben angepasst. Es wird eine Grundlage geschaffen für die nachträgliche Ausstattung von Sonderbauten mit Objektfunkanlagen beziehungsweise deren Umrüstung von analog auf digital. Das Verfahrensrecht wird flexibler gestaltet. Die städtebaulichen Interessen der Gemeinden werden durch erweiterte Möglichkeiten in der Mitwirkung an Baugenehmigungsverfahren gestärkt.
Das Saarländische Nachbarschaftsrecht wird um eine Duldungspflicht für nachträgliche Wärmedämmmaßnahmen erweitert. Der Ausschuss für Inneres und Sport hat eine Anhörung in seinen Sitzungen am 05. März und am 19. März 2015 durchgeführt. Insgesamt waren mehr als 70 Verbände, Institutionen und Einzelsachverständige zur Anhörung geladen. 34 haben schriftlich oder mündlich zu dem vorliegenden Gesetzentwurf Stellung genommen. Grundsätzlich wurden die Änderungen dabei als positiv bewertet. Sowohl im Bereich der Barrierefreiheit als auch in den beruflichen Fachbereichen gab es jedoch jeweils eine Reihe weiterer Verbesserungswünsche.
Sowohl die Koalitionsfraktionen als auch die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben jeweils Abänderungsanträge erarbeitet. Der Abänderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde in der Ausschusssitzung am 09. Juli 2015 einstimmig, bei Zustimmung der CDU, SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion und Enthaltung der DIE LINKE-Landtagsfraktion und der PIRATENLandtagsfraktion angenommen. Die beiden anderen Anträge wurden jeweils mehrheitlich abgelehnt.
Das Gesetz unter Berücksichtigung dieses Abänderungsantrages wurde sodann mehrheitlich mit Zustimmung der Koalitionsfraktionen und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Ablehnung der DIE LINKE-Landtagsfraktion und Enthaltung der PIRATEN-Landtagsfraktion angenommen. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum mehrheitlich die Annahme des Gesetzesentwurfs Drucksache 15/1214 in Zweiter und letzter Lesung. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Berichterstatter. Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat für die CDU-Fraktion Herr Abgeordneter Christian Gläser.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir behandeln heute in Zweiter Lesung die LBO. Lassen Sie mich kurz drei wesentliche politische Punkte in Erinnerung rufen.
Erstens: Die bereits bestehende allgemeine Verpflichtung zum Einbau von Rauchmeldern wird nun neu auch auf Bestandsgebäude übertragen. Durch diese Neuregelung erzielen wir mittelfristig einen wichtigen, breiteren Gefahrenschutz in der Bevölkerung.
Ich habe dies bereits in der Ersten Lesung im Januar ausführlich dargestellt. Rund 4.000 Menschen sterben jährlich in Deutschland bei den rund 200.000 gemeldeten Bränden, die meisten davon in den eigenen vier Wänden. Beinahe jedes dritte Brandopfer ist ein Kind. Rund 4.000 Menschen pro Jahr erleiden schwere Brandverletzungen, die oftmals zu bleibenden Körperschäden führen. Nach Feuerwehrstatistiken verbleiben im Durchschnitt nur vier Minuten zur Flucht nach Ausbruch eines Brandes.
Rauchmelder warnen rechtzeitig, noch bevor sich die tödliche Rauchkonzentration gebildet hat. Im Brandfall schafft der Alarm des Rauchmelders daher einen Vorsprung, damit man sich und seine Familie in Sicherheit bringen kann. Auch unsere Feuerwehren gewinnen durch ein schnelleres Entdecken der Brände und einen früheren Notruf wertvolle Minuten zur Brandbekämpfung. Rauchmelder haben sich also als Lebensretter und als wesentlichen Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes bewährt.
Die Pflicht zur Ausstattung der Wohnung mit Rauchmeldern trifft nach dem Gesetz die Eigentümer, die Pflicht zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft nach einem neuen Satz 4 des § 46 Abs. 4 LBO den unmittelbaren Besitzer der Wohnung, also den Mieter. Durch diese Regelungen werden umlagefähige Nebenkosten zugunsten der Mieter eingespart und es entfällt auch die Verpflichtung für den Mieter, Dritten Zutritt zu seiner Wohnung zu gewähren.
Einen zweiten Punkt möchte ich ansprechen. Der Vorsitzende hatte das kurz erwähnt. Landesregierung und die Regierungsfraktionen von CDU und SPD setzen heute einen Teil unseres Koalitionsvertrages um und gestalten das Verfahrensrecht der LBO flexibler. Wir ändern die LBO so, dass Bauherren die Wahlfreiheit haben, ihr Bauvorhaben im Rahmen des bisherigen Freistellungsverfahrens oder alternativ nach einem förmlichen Genehmigungsver