Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Niemand darf aufgrund seiner sexuellen Identität benachteiligt oder bevorzugt werden. So steht es in unserer Landesverfassung. Trotzdem werden schwule und bisexuelle Männer bis heute von der Blutspende ausgeschlossen. Natürlich, das muss man immer wieder sagen, hat die Bevölkerung ein Recht auf Sicherheit, das steht außer Frage. Darum muss sichergestellt sein, dass Blutspenden nicht mit dem HIV-Erreger infiziert sind, völlig klar. Aber diese Sicherheit, Kolleginnen und Kollegen, gibt es nicht, wenn man pauschal eine Bevölkerungsgruppe ausschließt. Es ist eben keine Sicherheit, wenn nicht das tatsächliche Verhalten des Blutspenders zum Ausschluss führt, sondern ausschließlich seine sexuelle Identität.
Nicht die Frage, ob jemand schwul, bi- oder heterosexuell ist, ist doch entscheidend, sondern die Frage, ob jemand zum Beispiel - die Kollegin hat es eben angesprochen - häufig wechselnde Sexualpartner hat oder riskante Sexualpraktiken ausübt. Mit der derzeitigen Regelung werden alle schwulen Männer pauschal dem Generalverdacht ausgesetzt, so frisch mit HIV infiziert zu sein, dass es zum Zeitpunkt der Spende noch nicht im Blut nachweisbar ist, während alle anderen pauschal als gesund eingestuft werden. Das hat nichts mit Sicherheit zu tun, wohl aber mit Diskriminierung, meine Damen und Herren.
Seitdem alle Blutkonserven auf HIV untersucht werden, haben sich in Deutschland, soweit ich über Recherche herausfinden konnte, nur noch sechs Menschen über Bluttransfusionen mit HIV infiziert. Experten sagen zu Recht schon seit einigen Jahren, es ist notwendig, das pauschale Blutspendeverbot endlich aufzuheben. Sie plädieren stattdessen dafür, dass alle Personen mit riskantem Sexualverhalten zeitlich befristet, ein Jahr, nicht spenden dürfen. Das war einer der Vorschläge.
Die bisherige Regelung ist jedenfalls völlig widersinnig. Ich glaube, da sind wir uns sehr einig. Das zeigt schon die Tatsache, dass es bei der Organspende keine solchen Einschränkungen gibt, obwohl die gleichen Risiken bestehen. Das bisherige Verbot hat auch mit der heutigen Realität nichts mehr zu tun.
Man kann sich wirksam schützen. Inzwischen kann man sich auch mit der sogenannten Präexpositionsprophylaxe, also durch die vorbeugende Einnahme eines HIV-Medikamentes wirksam vor einer Ansteckung mit HIV schützen. Es gibt also keinen Grund, pauschal alle schwulen und bisexuellen Männer von der Blutspende auszuschließen.
Wir können uns dieses Verbot - auch das möchte ich noch sagen - gar nicht mehr leisten. In Deutschland werden pro tausend Einwohner jährlich 59 Blutspenden geleistet. Wir brauchen jährlich aber doppelt so viel. Im Saarland fehlen täglich etwa 55 Blutspenden - täglich! Es darf nicht sein, auf der einen Seite Patienten in Not, die keine passende Blutkonserve bekommen, und auf der anderen Seite ein größerer Teil der Bevölkerung, der nicht spenden darf. Da sind unsere Nachbarn, wenn Sie mir diesen Blick noch gestatten, schon ein Stück weiter und weg von einer Verbotskultur. In Spanien zum Beispiel gilt für Homo-, Bi- und Heterosexuelle gleichermaßen: Jeder darf Blut spenden sechs Monate nach dem letzten Sexualkontakt mit einem neuen Partner.
In Italien wird allen mit wechselnden Partnern das Blutspenden erlaubt, wenn sie vier Monate in einer festen Partnerschaft sind - ganz unabhängig von der sexuellen Orientierung. Und genau das sollte auch bei uns möglich sein, liebe Kolleginnen und Kollegen. Deshalb finde ich es ein starkes Signal, dass heute alle Fraktionen gemeinsam ein Ende dieser Diskriminierung fordern, die sehr schmerzt. Das ist längst überfällig und ich freue mich darüber. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es freut mich, dass wir eine so große Einstimmigkeit hier im Parlament haben, was dieses Thema angeht - und das nicht erst seit heute. Das DRK wirbt damit, dass Blutspenden Leben retten können. Leider Gottes können Blutspenden auch schaden. Davor verschließen wir auch nicht die Augen, denn es können auch Krankheiten übertragen werden. Das bezieht sich nicht nur auf das HI-Virus, sondern auch auf andere Viren. Kollegin Spaniol hat gerade gesagt, dass es seit der Einführung der Tests für Spenderblut zu sechs Infektionen gekommen ist. Ich habe das auch gelesen und dort steht, dass von den sechs Transfusionen zwei von bisexuellen beziehungsweise homosexuellen Spendern kamen. Im Nachhinein hat sich herausgestellt, dass vier - also die Mehrheit - eigentlich von heterosexuellen Spendern kamen. Insofern war es hier genau
umgekehrt, wie eigentlich vermutet. In dem Fall waren die heterosexuellen Spender die Überträger der HI-Viren.
Aber die Richtlinie der Bundesärztekammer geht auf die Achtzigerjahre zurück. Die Angst und die Rahmenbedingungen, unter denen man das Thema HIV damals diskutiert hat, waren sicherlich ganz andere als heute. Ich würde deswegen der Bundesärztekammer auch nicht pauschal unterstellen, dass sie damit in erster Linie eine Diskriminierung zum Ziel hatte, sondern es ging um eine Risikoabwägung. Es ist leider nach wie vor so, dass die meisten HIV-Infektionen homo- und bisexuelle Männer in Deutschland haben, und deshalb ist es nach wie vor auch statistisch so, dass sie hauptsächlich Überträger dieser Erkrankung sind. Es ist auch zu Risikoabwägungen gekommen. Wenn ich von 5 Prozent Spendern ausgehe, die homosexuell oder bisexuell sind, dann ist klar, dass die statistisch natürlich häufiger an HIV leiden können. Deswegen war das eine Risikoabwägung, die die Bundesärztekammer damals gemacht hat.
Es ist übrigens auch nicht so, dass wir nur homound bisexuelle Männer von der Blutspende ausschließen, sondern es ist so, dass Heterosexuelle mit einem von der Norm abweichenden Sexualverhalten von der Spende ausgeschlossen werden. Homo- und bisexuelle Männer werden in den Richtlinien noch einmal extra aufgeführt, aber auch Diabetiker sind ausgeschlossen, Prostituierte, Drogenabhängige und Heterosexuelle, die riskantes Sexualverhalten an den Tag legen. Ich denke, es ist richtig und wichtig, dass wir in Zukunft, weil wir auf jede Spende angewiesen sind, den Fokus darauf legen, ob ein potenzieller Spender ein von der Norm abweichendes riskantes Sexualverhalten praktiziert. Ich denke, das ist nach wie vor legitim und wird zukünftig auch in den Fragebögen sicherlich erörtert werden. Wir haben das letzte Woche im Ausschuss gehört und ich kann mich auch an entsprechende Gespräche mit Herrn Storm und Staatssekretär Kolling erinnern. Auch die Frau Ministerin setzt sich dafür ein, dass man diese Richtlinien ändert, weil es uns allen ein Anliegen ist, dass mehr Menschen Blut spenden - egal, welcher sexuellen Orientierung sie angehören.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich wünsche mir, dass in Zukunft nicht nur Homo- und Bisexuelle als Spender zugelassen werden, sondern dass die Bereitschaft zur Spende in der deutschen Bevölkerung noch viel stärker steigt, und zwar bei Blutspenden wie auch bei Organspenden. Das wäre mir ein wichtiges Anliegen und ich hoffe, das hier ist ein wichtiges Signal dafür. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Schenke Leben, spende Blut“, dieser uns allen bekannte eingängige Slogan des Roten Kreuzes soll möglichst viele Menschen in diesem Land dazu bewegen, Blut zu spenden. Denn Blutkonserven gibt es nicht im Überfluss. Trotz der geringen Kosten, die mit dem Spenden von Blut verbunden sind, herrscht in Deutschland nach wie vor ein großer Mangel an Blutkonserven. Die Blutspendepraxis, es ist bereits darauf hingewiesen worden, wird seit 1998 durch das Transfusionsgesetz geregelt. Dieses Gesetz ermöglicht es, Personen von der Blutspende auszunehmen. Es überträgt der Bundesärztekammer die Aufgabe, dieses Verbot in einer Richtlinie zu regeln. Vor der Spende werden Blutspender auf ihre gesundheitliche Eignung ärztlich untersucht. Hierzu muss ein umfassender Fragebogen ausgefüllt werden, der über die Wahrscheinlichkeit, dass sich Krankheitserreger im Blut befinden, Aufschluss geben soll. Zur Sicherstellung erregerfreier Blutkonserven wird das Blut dann nach der Blutabnahme auf die wichtigsten Krankheitserreger, zum Beispiel auf Hepatitis oder HIV hin, untersucht. Schließlich müssen die Blutspender dann auch noch selbst versichern, dass ihr Blut zum Spenden geeignet ist.
Und trotz dieser umfassenden Vorkehrungen sind Männer, die im Fragebogen angeben, homo- oder bisexuell zu sein, laut der sogenannten Hämotherapierichtlinie der Bundesärztekammer pauschal von der Blutspende ausgeschlossen. Begründet wird dies mit der HIV-Infektionsrate in Deutschland und dem erhöhten Risiko von Männern, die sexuelle Beziehungen zu Männern haben, sich mit HIV zu infizieren. Allein die Zugehörigkeit zur Gruppe von Männern, die sexuelle Beziehungen mit Männern haben, führt also dazu, vom Blutspenden ausgeschlossen zu werden. Es gibt keine individuelle Risikoprüfung. Mit Blick auf das Diskriminierungsverbot ist dies aus unserer Sicht höchst problematisch und ganz offensichtlich auch aus Sicht der hier anwesenden Fraktionen insgesamt. Denn die sexuelle Identität einer Person sagt nichts über ihr individuelles Risiko aus. Zur Risikoermittlung kann allein das tatsächliche Sexualverhalten maßgeblich sein. Dem werden unsere Richtlinien nicht mehr gerecht. Sie unterstellen homosexuellen Männern in ihrer Gesamtheit ein stark risikobehaftetes Sexualverhalten. Dieser Schluss wird nicht aus einer individuellen Risikobetrachtung oder einer persönlichen Erklärung der Betroffenen abgeleitet, sondern allein aus der sexuellen Identität.
Auch der Europäische Gerichtshof hat sich jüngst mit dieser Thematik befasst und über einen Fall aus Frankreich im April letzten Jahres geurteilt. Aus seiner Sicht besteht zwar die Möglichkeit, dass ein pauschales Blutspendeverbot gerechtfertigt sein kann, dies ist aber nur dann der Fall, wenn dieses Verbot zum Ausschluss von Risiken insgesamt erforderlich ist und keine vertretbaren Alternativen bestehen, durch die das Risiko auszuschließen ist. Und es gibt, meine sehr geehrten Damen und Herren, heute vertretbare Alternativen und Methoden, die diese Risiken ausschließen. Die wissenschaftlichen Testverfahren heute sind viel zuverlässiger. Und nach dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft gibt es wohl immer noch ein Zeitfenster, in dem eine Infektion durch technische Methoden nachgewiesen werden kann. Trotzdem kann doch für Männer, die sexuelle Beziehungen mit Männern haben, die beispielsweise monogam leben oder in den letzten Monaten keinen oder nur geschützten Sex hatten, eine Infektion durch das technische Verfahren mit der gleichen Gewissheit ausgeschlossen werden wie für heterosexuelle Männer auch.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, selbstverständlich muss auch die Regelung zur Blutspende sicherstellen, dass Infektions- und Gesundheitsrisiken ausgeschlossen werden. Auch wir wollen nicht bestreiten, dass das individuelle Sexualverhalten Auswirkungen auf die Virussicherheit von Blutprodukten haben kann. Doch das muss unabhängig von der sexuellen Orientierung gelten. Es kann nach unserem Dafürhalten nicht sein, dass eine ganze Gruppe von Männern nur wegen ihrer sexuellen Identität von vornherein von der Möglichkeit ausgeschlossen wird, Blut zu spenden, um damit Leben zu retten. Das wollen wir ändern.
Deshalb begrüßen wir auch, dass sich - Hermann Scharf hat bereits darauf hingewiesen - die Gesundheitsministerkonferenz auf Initiative des Saarlandes schon 2013 mit diesem Thema befasst hat. Wir wollen eine Änderung der Richtlinien und der bisherigen Praxis erreichen und unterstützen daher natürlich die Landesregierung in ihrem Bemühen. Mit Blick auf unser Ziel ist es auch sehr erfreulich, dass alle Fraktionen diesem Antrag, diesem nunmehr gemeinsamen Antrag, ihre Unterstützung zuteilwerden lassen. Auch wir bitten nun natürlich um die Zustimmung zu diesem Antrag. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich danke Ihnen für diese großartige gemeinsame Unterstützung.
Danke schön. - Seit Langem sieht die Landesregierung den generellen Dauerausschluss als zu weit gehend und die betroffenen Männer diskriminierend an. Vor diesem Hintergrund wurden, es wurde schon erwähnt, die Bundesärztekammer sowie das RobertKoch-Institut und das Paul-Ehrlich-Institut im Jahr 2013 im Rahmen der 86. Gesundheitsministerkonferenz - damals noch durch meinen Vorgänger Andreas Storm vorgebracht; Antragsteller waren aber nach ihrer Zustimmung alle Länder - um Prüfung gebeten, inwieweit der Dauerausschluss dieser Personengruppe ohne Erhöhung des Risikos für die Empfänger so abgeändert werden kann, dass die Regelung seitens der Betroffenen nicht länger als Diskriminierung empfunden wird. Dabei sollte aber auch geprüft werden, ob geltende europäische oder arzneimittelrechtliche Vorgaben der raschen Änderung des Dauerausschlusses entgegenstünden.
Es gibt ja den Arbeitskreis „Blut“. Dieser Arbeitskreis und der ständige Arbeitskreis „Richtlinien Hämotherapie“ des wissenschaftlichen Beirats der Bundesärztekammer hatten eine Stellungnahme veröffentlicht, worin die Umgestaltung des Dauerausschlusses von homosexuellen Männern bei der Blutspende in eine zeitlich befristete Rückstellung für ein Jahr als möglich erachtet wurde. Der Umsetzung dieser Empfehlung der gemeinsamen Arbeitsgruppen stehen allerdings die Vorgaben der europäischen Richtlinie entgegen, denn Homosexuelle dürfen nach EURecht grundsätzlich kein Blut spenden.
Das jüngste Urteil des EuGH, bei dem eine Klage des französischen Homosexuellen Léger gegen den Staat Frankreich zur Entscheidung stand, stellt die Frage des Dauerausschlusses von homosexuellen Männern grundsätzlich nicht infrage, fordert aber eine bessere Prüfung der Alternativen. Nach diesem Urteil kann homosexuellen Männern unter bestimmten Bedingungen auch künftig die Teilnahme an der Blutspende verwehrt werden. Allerdings verlangt der Europäische Gerichtshof in diesem Urteil eine Überprüfung, ob es durch gezielte Fragestellungen möglich ist, die Höhe des Risikos zu bewerten, das durch den jeweiligen Spender aufgrund dessen eigenen Sexualverhaltens besteht. Dabei haben Fragen zur Beständigkeit der Beziehung der betreffenden Person, zum individuellen Schutz in der sexuellen Beziehung sowie zum seit der letzten Beziehung verstrichenen Zeitraum, der im Verhältnis zum diagnostischen Fenster zu bewerten ist, eine sehr große Bedeutung.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, aufgrund der Diskussion in den letzten Jahren - das Thema wird ja nicht erst seit heute diskutiert - und der Entwicklung auf der europäischen Ebene hat die Bundesärztekammer ein Verfahren mit dem Ziel einer grundsätzlichen Novellierung eingeleitet. Man hat den Arbeitskreis „Hämotherapie“ einberufen und mit einer Ausarbeitung beauftragt. Im Rahmen der Novellierung sollen auch die offenen fachlichen und rechtlichen Fragen die homosexuellen Männer betreffend einer Lösung zugeführt werden. Es soll für homosexuelle Männer nicht länger einen generellen Ausschluss von der Blutspende geben; der Ausschluss von der Blutspende soll nicht von der sexuellen Orientierung abhängen, sondern vom individuellen Risiko und vom individuellen Sexualverhalten.
Ich bin der festen Überzeugung, dass eine generelle Beurteilung von Menschen, die gleichgeschlechtlich zusammenleben, abzulehnen ist. Die Risikobetrachtung muss individuell für jeden Spender erfolgen. Daher ist die Ausarbeitung eines neuen Fragebogens notwendig, der nicht mehr als diskriminierend empfunden werden darf, sondern die Bereitschaft zu einer wahrheitsgemäßen und verantwortungsvollen Beantwortung erhöht.
Aufgrund der Verbesserung diagnostischer Methoden zum Schutz der Patientinnen und Patienten, die letztlich die Blutspenden erhalten, ist ein lebenslanger Ausschluss homosexueller Männer grundsätzlich nicht mehr gerechtfertigt. Weder dürfen aber bisherige Sicherheitsstandards aufgegeben noch dürfen europäische Vorgaben außer Acht gelassen werden. Durch das vergleichsweise neue Urteil, das erst im April 2015 vom Europäischen Gerichtshof gefällt wurde, ist zu erwarten, dass auch auf europäischer Ebene eine Neubewertung und Überarbeitung der Richtlinie vorgenommen wird.
Die Zulassung zur Blutspende ist eine individuelle ärztliche Entscheidung. Eine Spendenentnahme darf nur durchgeführt werden, wenn die spendende Person zuvor in einer für sie verständlichen Form über Wesen, Bedeutung und Durchführung der Spendenentnahme sachkundig aufgeklärt worden ist. Dazu gehört auch, dass alle Fragen ohne Missverständnisse, ohne Verständigungsprobleme und ohne Druck wahrheitsgemäß beantwortet werden. Es gibt grundsätzlich kein Recht auf Blutspende, aber im vertrauensvollen Miteinander von Spendenarzt und Spender kann der Dauerausschluss von homosexuellen Männern aufgehoben und damit auch die Spendenzahl erhöht werden. Darauf haben Sie alle ja auch in Ihren Redebeiträgen hingewiesen. Dies gilt aber nur dann, wenn die Risiken, die für den Empfänger nicht hinnehmbare Folgen bedeuten, dem Spender transparent gemacht und vorher abgeklärt werden. Die Mitwirkung der Spender und die
Den insoweit aufgezeichneten Weg werden wir auch weiterhin beschreiten. Es wurde eben schon von Hermann Scharf angedeutet, dass sich das Saarland in dieser Diskussion weiter einsetzen wird, dass es an Lösungsansätzen zur Umgestaltung des Dauerausschlusses mitarbeiten wird. Als Gesundheitsministerin sage ich Ihnen zu, dass wir dieses Thema erneut bei der Gesundheitsministerkonferenz im Sommer dieses Jahres einbringen werden. Wir werden es aber nicht nur einbringen, sondern werden uns auch dafür einsetzen, dass die Umgestaltung des Dauerausschlusses wirklich adäquat diskutiert wird und dass diese Position Berücksichtigung findet. Danke für Ihre großartige Unterstützung!
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Antrages Drucksache 15/1655 - neu - ist, den bitte ich eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 15/1655 - neu -, einstimmig mit den Stimmen aller Fraktionen des Hauses angenommen wurde.
Beschlussfassung über den von der PIRATEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Schutz statt Bevormundung - eine neue Drogenpolitik im Saarland starten
Beschlussfassung über den von der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Verstärkte Berücksichtigung von medizinischen, gesundheitlichen und sozialen Aspekten in der Drogenpolitik (Drucksache 15/1678)
Zur Begründung des Antrags der PIRATEN-Landtagsfraktion erteile ich Herrn Fraktionsvorsitzenden Michael Hilberer das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Welt - da kann man ein bisschen weiter blicken als nur auf das Saarland braucht eine Wende in der Drogen- und Suchtpolitik! Das Verbot von Drogen hat zu keiner signifikanten
Reduzierung des Konsums geführt. Die negativen Auswirkungen dieser weltweiten Prohibitionspolitik sind allerdings katastrophal und auch bis weit in das Saarland hinein spürbar. Die westlichen Industriestaaten haben durch diese Politik der letzten Jahrzehnte eine illegale Multimilliarden-Dollar-Industrie geschaffen, eine Industrie, die mit Gewinnmargen von mehreren hundert bis zu tausenden Prozent arbeitet und die das wichtigste Standbein zur Finanzierung organisierter Kriminalität und des weltweiten Terrorismus darstellt. Dies ist ein Armutszeugnis!
Auch Deutschland fördert mit seiner Prohibitionspolitik einen illegalen Schwarzmarkt, das ist eine Tatsache. Ohne Regulierung, ohne Jugendschutz, ohne Qualitätskontrollen und auch ohne Steuereinahmen - das sind die Merkmale dieses Schwarzmarktes. Der durch falsche Politik geförderte illegale Drogenmarkt entzieht sich jeder staatlichen Kontrolle. Er nützt nur den Kriminellen und er wird oft zur tödlichen Falle für Konsumenten. Damit muss nun endlich Schluss sein! Die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes verdienen eine Drogen- und Suchtpolitik, die sich nur an Fakten, am Gefahrenpotenzial der Stoffe, an Präventionsmöglichkeiten und am Wohl der Konsumentinnen und Konsumenten orientiert.
Warum soll diese Wende für Deutschland, diese Wende für Europa nicht hier im Saarland ihren Anfang nehmen? Wir hatten letztes Jahr 19 Drogentote zu beklagen, dieses Jahr sind bereits zwei Menschen im Saarland gestorben. Das ist zu viel, und ich bin der Überzeugung, dass das aufhören muss. Deshalb lade ich Sie ein, heute mit uns einen ersten Schritt zu gehen, um weitere völlig unnötige Opfer einer überkommenen Drogenpolitik zu verhindern. Werfen Sie endlich diese überkommenen moralischen Betrachtungen über Bord, es geht hier um eine pragmatische Politik, die den Menschen wirklich hilft.