Protokoll der Sitzung vom 21.06.2017

Die Sparkassen leisten auch sehr viel mehr als die bloße Herausgabe von Dispokrediten. Sie verfolgen einen öffentlichen Auftrag, den Sie eben in Teilen auch richtig dargestellt haben. Die Sparkassen sind es, die zu großen Teilen die mittelständische Wirtschaft und die saarländischen Kommunen finanzieren. Sie haben die Entwicklung der regionalen Märkte im Fokus und beeinflussen diese positiv. Die Sparkassen engagieren sich für die saarländische Wirtschaft, angefangen beim Tourismusbarometer des Verbandes über die KMU-Förderung mit der Unternehmensbörse SaarLorLux bis hin zur Schaffung neuer Finanzierungsinstrumente wie der Deutschen Crowdinvest entstanden bei der Sparkasse Saarbrücken. Die Sparkassen fördern Sport, Kultur, soziale und karitative Einrichtungen unseres Landes und ermöglichen den Städten und Gemeinden durch ihr Sponsoring eine Vielzahl an Veranstaltungen und Events.

Die Sparkassen sind es auch, die wirklich jedermann ein Bankkonto zur Verfügung stellen, unabhängig von der Einkommenssituation. Andere Banken verfahren da sehr viel selektiver und restriktiver. Die Sparkassen bieten ihren Kunden günstige Finanzierungen für Investitionen an, damit es auf den Dispo- oder Kontokorrentkonten eben nur in Ausnahmefällen zu Überziehungen kommt. Die Abläufe bei den saarländischen Sparkassen sind so organisiert, dass die Kunden bei häufiger oder dauerhafter Inanspruchnahme des Dispos beziehungsweise der geduldeten Überziehung über günstigere Finanzierungsmodelle beraten und ihnen diese aktiv angeboten werden. Die Sparkassen haben doch ein hohes Eigeninteresse an der Kapitaldienstfähigkeit ihrer Kundinnen und Kunden. Darauf nehmen sie auch Einfluss.

Der Dispokredit ist beispielsweise dazu gedacht, um Zahlungstermine, die vor dem Gehaltseingang liegen, einhalten zu können, quasi als kurzfristige Brückenfinanzierung ohne besonderen Kreditgenehmigungsaufwand. Wenn Sie einmal einen finanziellen Engpass haben, dann haben Sie bei Ihrer regionalen Sparkasse einen Ansprechpartner, der Sie in der Regel auch kennt, mit dem Sie reden können und der versuchen wird, mit Ihnen gemeinsam eine Lösung für Ihre Finanzproblematik zu finden. Versuchen Sie das einmal über die computergesteuerte Hotline bei einer Direktbank. Bevor Sie dort eine natürliche Person am Hörer haben, ist Ihr Konto schon längst dicht.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Würde der Landtag des Saarlandes Ihrer Forderung nach einer Änderung des Sparkassengesetzes folgen, hätte das erhebliche wirtschaftliche Folgen für die saarländischen Sparkassen und würde folgendes Szenario nach sich ziehen: Kreditklemme, großflächige Filialschließungen und Arbeitsplatzabbau. Das wäre die Folge. Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren von der LINKEN, würden am lautesten dagegen protestieren. Herr Flackus, Sie haben das eben in einem Nebensatz schon ein Stück weit angedeutet. In dem Zusammenhang finde ich interessant, dass Sie Filialschließungen als Teufelswerk bezeichnen, wohingegen der Vertreter der LINKEN im Stadtrat Saarbrücken, Herr Jung, vor Kurzem noch Filialschließungen der Sparkasse Saarbrücken verteidigt hat.

(Abg. Lafontaine (DIE LINKE) : Dafür wurde er schon gerüffelt!)

Herr Lafontaine, Sie sagen, Sie haben ihn schon gerüffelt, aber offensichtlich haben Sie den Laden der LINKEN nicht mehr so ganz im Griff.

(Abg. Lafontaine (DIE LINKE) : Da haben Sie vielleicht sogar recht! - Heiterkeit und Sprechen bei der LINKEN. - Lachen und Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ihr Kollege im Stadtrat hat das tatsächlich von sich gegeben. - Herr Lafontaine, werden wir noch einmal ernsthaft. Während der Wirtschafts- und Finanzkrise verursacht von den großen, risikofreudigen Instituten der Finanzbranche waren es insbesondere die Sparkassen, die dazu beigetragen haben, eine Unterfinanzierung des Mittelstandes zu verhindern. Es waren die Sparkassen und auch die Genossenschaftsbanken, die für Stabilität gesorgt haben, als die Großen am Wanken waren.

Jetzt möchten Sie diejenigen, die damals in der Finanzkrise für Stabilität gesorgt haben, bestrafen. Ihr Gesetzentwurf ist damit doppelt falsch, weil Sie eben die Sparkassen damit einseitig bestrafen und ihre Wettbewerber - mitunter die Ursache der Finanzkrise - einseitig besserstellen. Die Sparkassen erbringen eine Leistung für Wirtschaft und Gesellschaft, ihre Kontomodelle und Konditionen entstehen nicht willkürlich, sondern sind kalkuliert.

Ich komme zum zweiten Teil Ihres Gesetzentwurfes. Eine frühere Landesregierung hat es sich zur Aufgabe gemacht, unnötige Gesetze und Verordnungen zu streichen. Sie, Herr Flackus, wollen heute mit Ihrem Ausschluss von Gebühren für das Abheben von Bargeld an Geldautomaten der saarländischen Sparkassen eine gesetzliche Regelung herbeiführen, die niemand braucht, weil sie nämlich bereits gängige Praxis unter den saarländischen Sparkassen ist. An den 360 Bankautomaten der saarländi

(Abg. Strobel (CDU) )

schen Sparkassen fallen für deren Kunden keine Gebühren an. Das gilt übrigens mit Blick auf eine direkte Nutzungsgebühr, wie sie von Banken für Fremdkunden erhoben wird, auch für die rund 25.000 Geldautomaten der deutschen Sparkassen. Die Nutzung ist für Sparkassenkunden kostenlos.

Richtig ist aber Folgendes: 40 Sparkassen im Bundesgebiet lassen sich die durch eine Geldautomaten-Abhebung ausgelösten Buchungskosten mit 20 bis 40 Euro vergüten, das wiederum auch in Abhängigkeit vom jeweiligen Kontomodell. Aber ich sehe wirklich keinen Anlass, das Saarländische Sparkassengesetz zu verändern, weil unter anderem die Sparkasse Olpe-Drolshagen-Wenden so verfährt, die Sie in Ihrer Begründung angeführt haben. Die Sparkassen bewegen sich in einem harten Wettbewerb und behaupten sich darin. Jeder gesetzgeberische Eingriff führt unweigerlich zu Verschiebungen, die mit nichts zu rechtfertigen sind.

Alles in allem geht Ihr Gesetzentwurf in die vollkommen falsche Richtung. Ein saarländischer Alleingang geht einseitig zulasten der saarländischen Sparkassen. Die Annahme, damit eine Beispielwirkung bei anderen Kreditinstituten zu erzeugen, ist bestenfalls naiv. Ihr Gesetzentwurf ist daher abzulehnen. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat für die Fraktion DIE LINKE Herr Fraktionsvorsitzender Oskar Lafontaine.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann mich kurz fassen. Wenn man die Sparkassen als wirtschaftliche Einrichtungen betrachtet, die im freien Wettbewerb stehen, haben Sie mit allem, was Sie hier gesagt haben, recht. Sie sehen das so, ich weiß das. Auch die Argumentation der SPD und der AfD wäre richtig, wenn die Sparkassen Institutionen wären, die wie jede andere wirtschaftliche Einrichtung im freien Wettbewerb stehen. Wobei natürlich all diejenigen, die wie Sie und die Sparkassenvorstände den Dispozins jetzt so heftig mit Zähnen und Klauen verteidigen, einmal sagen müssten, welche Marge und welches Gewicht dieser Dispozins bei der Gewinnspanne der Sparkassen überhaupt hat. Diese Zahlen müssten Sie ja haben, da Sie hier die Sichtweise der Sparkassen vorgetragen haben. Nur diese Zahlen, die eigentlich relevant wären, habe ich bisher hier in diesem Hause noch nie gehört. Dann könnte man darüber reden.

Es wird bei allen drei Argumentationsmustern nur unter Wettbewerbsgesichtspunkten im Interesse der Sparkassen argumentiert. Laut Vortrag der Kollegin Ries beispielsweise hat es in Neunkirchen nicht

funktioniert, mit niedrigeren Dispozinsen mehr Kunden anzuziehen. Damit, entschuldigen Sie, Frau Kollegin Ries, haben Sie Ihr Denken entlarvt. Es geht uns nämlich gar nicht darum, dass die Neunkircher Sparkasse neue Kunden gewinnt. Darum ging es dem Vorstand der Sparkasse, klar. Das wollten die. Das ist ja auch verständlich und auch richtig. Uns dagegen geht es darum, dass Leute, die früher mal eine gewisse Partei dort mit 60 Prozent oder mehr gewählt haben, nicht über Gebühr belastet werden, wenn sie in finanziellen Schwierigkeiten sind. Ist das denn so schwer zu verstehen?

(Beifall bei der LINKEN.)

Im Übrigen ist es auch schlicht und einfach falsch, so zu tun, als seien die Konditionen der saarländischen Sparkassen dieselben wie bei den übrigen Kreditinstituten. Das ist einfach fachlich überhaupt nicht zu begründen. Die Sparkassen haben enorme Vorteile, weil sie über hohe Einlagenkonten verfügen. Kein anderes Institut hat dies in dieser Form. Kucken Sie sich das einmal genau an. Die Sparkassen genießen ein hohes Vertrauen, das über Jahrhunderte aufgebaut worden ist. Deshalb gehen die Leute hin. So erklärt sich dann auch, dass natürlich jemand aus St. Ingbert, der im Niedriglohnsektor oder meinetwegen im Sozialhilfebezug ist, nicht nach Neunkirchen geht, weil der Zinssatz dort nur bei 5 Prozent liegt. Das muss er ja erst einmal wissen. Wissen Sie überhaupt, wie die Lebensbedingungen der Menschen sind, von denen wir hier reden? Die sitzen nicht den ganzen Tag am Computer und vergleichen Dispozinsen. Ich will das nur einmal andeuten.

(Abg. Ries (SPD) : Das muss ich verneinen.)

Sie haben ja auch recht, wenn Sie sagen: Zurzeit werden beim Abheben am Geldautomaten keine Gebühren erhoben. Da ich manchmal auch meine Karte in den Bankautomaten einstecke, weiß ich das sogar. Uns ging es nicht darum, jetzt festzustellen, dass keine Gebühren erhoben werden, sondern wir haben festgestellt, dass das jetzt losgeht. Das Einfachste ist natürlich, die Kunden zu belasten. Das hat Kollege Flackus auch festgestellt. Das ist das einfachste Modell. Dafür muss man wirklich nicht hoch bezahlt werden. Früher haben Amtsräte diese Aufgabe übernommen, aber heute sind wir ja angeblich im internationalen Wettbewerb.

Als ich selbst Verwaltungsratsvorsitzender war, musste ich Sparkassenvorständen immer wieder sagen, sie stünden nicht unbedingt im Wettbewerb mit Investment-Bankern an der der Wall Street. Aber vielleicht sieht das der eine oder andere hier anders. Uns geht es wirklich um die Kunden mit wenig Geld. Sie dagegen vertreten die Interessen der Sparkassen. Das ist sehr bedauerlich.

(Beifall bei der LINKEN.)

(Abg. Strobel (CDU) )

Das Wort hat für die CDU-Landtagsfraktion Herr Abgeordneter Stefan Thielen.

Herr Kollege Lafontaine! Vielleicht noch ein paar Einwürfe, zu dem, was Sie da angebracht haben, weil einiges davon so in der Form einfach nicht stimmt. Wissen Sie, ich stehe jetzt 10 Sekunden hier am Pult und habe damit länger hinter dem Pult gestanden als all Ihre Kollegen von der LINKEN hinter dem Tresen einer Sparkasse oder einer Bank. Das merkt man, weil vieles, was Sie gesagt haben, schlicht und einfach falsch ist.

(Beifall von der CDU.)

Sie haben es angesprochen. Sie hätten ja gerne offengelegt, wie hier die Wertschöpfung aussieht. Ich kann Ihnen aus jahrelanger Erfahrung der Kontrolle von Wertschöpfungsbäumen der Sparkassen sagen, dass die Sparkassen nicht wirklich die großen Gewinne erzielen bei Überziehungs- und Dispozinsen, ganz im Gegenteil: Es ist sogar so, dass da Verluste geschrieben werden, wenn man alles berechnet. Wenn Sie einem Kunden Dispokredite gewähren, dann sind auch die Ausfallzeiten sowie Verluste oftmals hoch und so weiter. Des Weiteren hat man einen sehr hohen Nachbearbeitungsaufwand, um die Dispozinsen ständig zu kontrollieren. Das ist gar nicht so einfach, wie Sie es hier dargestellt haben. Es ist nicht einfach so eine Möglichkeit der Sparkassen, um schnell Geld machen zu können.

Natürlich haben wir voll im Blick, was Sie gesagt haben. Wir sehen das. Kollege Strobel wie auch die Kollegin Ries haben sehr klar dargestellt, dass viele nicht begüterte Kunden am Monatsende Probleme haben, um über die Runden zu kommen. Aber auch hier werden Dispozinsen nicht einfach so aus der Luft gegriffen. Hier lässt man Kunden nicht 10.000 oder 20.000 Euro überziehen, ganz im Gegenteil: Das ist von der BaFin ganz streng geregelt. Sie dürfen den Dispokredit in Höhe von drei Monatsgehältern ausnutzen. Das wird ganz genau festgelegt. Es gibt hier ein Gesetz, das dies regelt, basierend auf der EU-Verbraucherkreditrichtlinie. Alles das ist genau geregelt. Und deswegen entbehrt es auch jeder Logik, was Sie hier angebracht haben. Überziehungszinsen sind die einzige Möglichkeit der Sparkassen, dieses Disposystem zu finanzieren und den Kunden den Service der Kontoüberziehung anzubieten.

Außerdem stört mich an der ganzen Sache das Bild, das hier vermittelt wird: Die bösen Sparkassen wollen dem Kunden einfach das Ganze nur in Rechnung stellen, wollen also die Kunden abzocken. Das ist doch wirklich gerade bei den Sparkassen nicht der Fall.

Ich bin Banker in der dritten Generation. Ich weiß, wie das Verhältnis oftmals aussieht. Die Kollegen, die am Schalter stehen, haben überhaupt kein Interesse daran, die Kunden auf Dauer in einen Dispo reinzureiten oder in Überziehungen, ganz im Gegenteil: Man versucht einfach, auf vernünftige Art und Weise Dinge mit dem Kunden zu klären und partnerschaftlich miteinander umzugehen. Das kann ich nicht für alle Banken auf der Welt sagen, aber für die Sparkassen. Deswegen ist dieses Gesetz, wie Sie es hier eingebracht haben, der völlig falsche Ansatz.

(Beifall von der CDU.)

Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme der Drucksache 16/31 - neu unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/31 - neu - in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die Fraktion DIE LINKE. Abgelehnt haben alle anderen Fraktionen.

Wir kommen zu Punkt 4 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der CDU-Landtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Waldgesetzes (Drucksache 16/32)

Zur Begründung erteile ich Herrn Fraktionsvorsitzenden Tobias Hans das Wort.

Verehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen! Wir haben letzten Sonntag die Einweihung des neuen NABU-Waldinformationszentrums an der Scheune Neuhaus erlebt, dort im Urwald vor den Toren der Stadt, der ja auch gleichzeitig sein 20-jähriges Jubiläum gefeiert hat.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist nicht nur bemerkenswert, dass wir in Saarbrücken als einzige Großstadt einen solchen Urwald von morgen haben. Es ist auch in einem Industrieland wie dem Saarland bemerkenswert, dass der Wald nicht nur einfach eine sehr große Fläche einnimmt, sondern auch für die Menschen im Land einen hohen Stellenwert hat. Meine Damen und Herren, der Grund, dass dieses Waldinformationszentrum des NABU in den öffentlichen Blickpunkt rückt, ist tatsächlich die einzigartige Artenvielfalt, die es im sogenannten Alt- und Totholz

gibt. Denn abgestorbene Bäume sind nicht tot, sondern voller Leben. Diese einzigartige Biodiversität, die es dort gibt - Hirschkäfer, Pilze, Flechten, Moose, die bislang nur der Fachwelt zugänglich waren -, wird dargestellt und rückt damit auch in den Fokus der Betrachtung.

Meine Damen und Herren, was für das Totholz gilt, gilt auch für den Waldboden. Wie bei abgestorbenen Bäumen ist der Waldboden Träger einer unglaublichen Artenvielfalt. Das gilt umso mehr für solche Waldböden, die sich über Jahrhunderte weitgehend ungestört weiterentwickeln konnten, die keine Eingriffe von außen erlebt haben. Solche historisch alten Waldböden - und darum geht es ja letztendlich auch in dem Gesetz - sind einmalige Ergebnisse einer Landschaftsentwicklung. Sie bieten einer hochspezialisierten Flora und Fauna eine Heimstatt, die sich über Jahrhunderte entwickelt hat. Viele Arten, die es dort gibt, sind heute nicht nur selten, sondern vom Aussterben bedroht.

Nach einem Eingriff in diesen Waldboden ist das Ökosystem unwiederbringlich zerstört. Deshalb, meine Damen und Herren, hat der Schutz des Waldes und Waldbodens gerade in einem Industrieland wie dem Saarland eine besonders hohe Priorität. Dem werden wir mit diesem Gesetzentwurf gerecht.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass Flächen des Staatswaldes, die solche historisch alten Waldböden beherbergen, also aus diesem Grund schützenswert sind, künftig grundsätzlich nicht mehr Ort der Errichtung von Windkraftenergieanlagen sein sollen. Abgesehen von einigen ganz klar definierten Ausnahmen wird das künftig der Fall sein. Wir regeln das für den Bereich Staatswald, weil überwiegend im Staatswald historisch alte Waldbodenflächen vorhanden sind. Aus diesem Grund hat für uns gerade im Staatswald der Bodenschutz Vorrang.

Meine Damen und Herren, wir wollen mit diesem Gesetzentwurf das Saarländische Landeswaldgesetz in zwei entscheidenden Vorschriften ändern. Das betrifft zum einen § 8 LWaldG, in dem die Waldumwandlung geregelt wird. Hier soll in Abs. 2 folgender Satz angefügt werden: „Auf Grünflächen, auf denen sich seit mindestens 1817 Wald im Sinne des § 2 dieses Gesetzes befindet (Historisch alter Wald) stehen im Staatswald die Belange des Naturund Bodenschutzes der Errichtung von baulichen Anlagen, die der Nutzung der Windenergie dienen, in der Regel entgegen.“ Zum anderen ändern wir § 28 LWaldG, der die besonderen Bestimmungen für den Staatswald enthält. Hier sieht der Gesetzentwurf vor, Abs. 1 Satz 2 zu ändern und eine zusätzliche Nummer 6 einzufügen, die wie folgt lautet: „Im Historisch alten Wald ist die Errichtung von baulichen Anlagen, die der Nutzung der Windenergie die

nen, unzulässig, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse für die Errichtung vorliegt. Ein überwiegendes öffentliches Interesse liegt vor, wenn am Errichtungsstandort in 150 Metern Höhe über dem Grund mindestens eine mittlere Windleistungsdichte von 321 Watt pro Quadratmeter gegeben ist und der Standort bereits erschlossen ist oder der Standort und die zur Erschließung des Standortes erforderlichen Flächen vorbelastet sind.“

Meine Damen und Herren, ich will das, was ich gerade vorgetragen habe, jetzt im Einzelnen begründen. Wer von Ihnen während der Bauphase eines Windparks einmal die Bauarbeiten verfolgt hat - mittlerweile ist es ja so, dass quasi jeder einen Windpark in unmittelbarer Nähe hat, was auch notwendig ist, wenn man die Energiewende schaffen möchte -, wird festgestellt haben, dass dort mächtige Fundamente ausgehoben werden, dass dort über 20 Quadratmeter große Fundamente gebaut werden, die mehrere Meter in den Boden ragen, dass viele Kubikmeter Beton in den Waldboden gegossen werden, dass riesige Maschinen in den Wald fahren müssen und dort abgestellt werden. Die Wege zu den Standorten müssen verbreitert werden und es werden Leitungen verlegt.

Es erfolgen also Eingriffe in den Boden, die nicht unerheblich sind. Tausende von Tonnen Material, tausende Kubikmeter Erde werden im wahrsten Sinne des Wortes umgewühlt. Das wird am Ende dazu führen, dass der Waldboden, so wie er dort historisch seit 1817 vorhanden war, nie mehr derselbe Waldboden sein wird. Auch wenn die Standfläche von Windenergieanlagen vielleicht gering ist, bedeutet dies einen erheblichen Eingriff in den Boden. Und deshalb sind gerade wir als Eigentümer des Staatswaldes dem Nachhaltigkeitsziel, die Biodiversität des Bodens zu erhalten, besonders verpflichtet. Meine Damen und Herren, wir regeln das speziell für den Staatswald und nicht für andere Waldeigentümer, weil wir diesem Ziel als staatlicher Eigentümer dieser Waldflächen besonders verpflichtet sind.