Unsere Landesregierung wird durch das Bundesgesetz ermächtigt, diese Rechtsverordnung zu erlassen. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Fraktion DIE LINKE, dieser rechtsstaatliche Grundsatz der Formenstrenge - ich weiß, das wird jetzt etwas juristisch, das muss aber an dieser Stelle sein, um das zu erklären - verbietet es uns, durch Rechtsverordnung zu handeln. Wir können durch ein parlamentarisches Gesetz handeln, das die Rechtsverordnung der Landesregierung aufhebt. Wir können aber nicht einseitig die Rechtsverordnung der Regierung aufheben. Das wäre eine Verletzung des Gewaltenteilungsprinzips. Dem saarländischen Landtag bleibt es aber unbenommen, die Rechtsverordnung der Landesregierung obsolet werden zu lassen, indem er ein Gesetz erlässt. Wir können also eine Rechtsverordnung nicht in Teilen ändern, wir können aber quasi ein Gesetz darüberlegen, das diese Rechtsverordnung ersetzt.
Angesichts des Gesagten werden wir Ihrem Gesetzesentwurf heute nicht zustimmen. Wir werden uns aber enthalten, da uns das Ziel eint und damit
Unser Gesetzentwurf, liebe Kolleginnen und Kollegen, den wir bald vorlegen werden, wird wohlabgewogen und durchdacht sein, auch in der Diskussion mit allen Fraktionen. Sie sind herzlich eingeladen, daran mitzuarbeiten, dass das Parlament hier im Saarland eine Vorreiterrolle einnehmen kann. In Zukunft wird das Parlament als Vertretung der Menschen in unserem Land die Exekutive reglementieren, nicht länger die durch die Bürgerinnen und Bürger mit den Fragen befassten Gerichte. Es gab zwei Beschlüsse des Verfassungsgerichtshofes. Mit dem ersten Beschluss wurden die Regelungen zum Verlassen der eigenen Wohnung aufgehoben, ebenso die Regelungen zum Verweilen im öffentlichen Raum. Grundrechtseingriffe, die sehr scharf waren, wurden damit korrigiert. Vor zwei Wochen erging der zweite Beschluss, der die Kontaktnachverfolgung betrifft. Zukünftig wird das Parlament Derartiges regeln, nicht mehr die Gerichte. Das ist uns sehr wichtig.
Zusammenfassend, liebe Kolleginnen und Kollegen, kann man sagen, dass es um einen Dreiklang geht: Zunächst kommt der heutige Gesetzesentwurf zur Regelung der Kontaktnachverfolgung, er muss bis zum 30. November umgesetzt sein. Zweitens werden wir ein Gesetz zu stärkeren Kontrollmöglichkeiten des Parlaments in Krisenzeiten vorlegen, insbesondere auch hinsichtlich der Grundrechtseingriffe durch Rechtsverordnungen. Der dritte Schritt wird darin bestehen, die Verfassung dahingehend zu ändern, dass unser Parlament in Krisenzeiten nicht in Vollbesetzung in Präsenz tagen muss. So sieht das derzeit unsere Verfassung vor, anders ist es für den Bundestag geregelt: Dort konnte man durch Änderung der Geschäftsordnung die angepasste Regelung erreichen. Hier im Land müssen wir dafür aber zunächst auf Verfassungsebene tätig werden. Diese drei Schritte werden wir also gehen, und ich hoffe, gemeinsam mit allen Fraktionen in diesem Haus.
Lassen Sie mich mit einem Zitat des klugen Königs Salomon schließen: Wo es an Beratung fehlt, da scheitern die Pläne, wo viele Ratgeber sind, da gibt es Erfolg. - Hier in diesem Parlament gibt es viele Ratgeber. Lassen Sie uns gemeinsam diese Gesetzgebung zu einem erfolgreichen Abschluss bringen! Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bei der Ersten Lesung dieses Gesetzes zur Kontaktnachverfolgung möchte ich die zunehmenden Zweifel an der Angemessenheit der Maßnahmen zum Ausdruck bringen. Die massenhaften Demonstrationen dazu sollte man nicht deshalb abtun, weil auch seltsame Gestalten daran teilnehmen. Bei der Bearbeitung der täglichen Berichterstattung über die weitere Entwicklung werden die täglich neu festgestellten Infektionen bekannt gegeben. Die können steigen oder fallen, je nachdem, wie viel getestet wird.
Genau das hat ja schon einmal vor einigen Wochen zu Ärger mit Luxemburg geführt. Weil die Luxemburger viel in relativ kurzer Zeit getestet haben, wurden dort auch relativ viele Infektionen festgestellt. Man hat gemeint, das ist ein sogenannter Hotspot, hier müssen wir gleich wieder die Grenze schließen. Dieser Ärger ist zum Glück schnell ausgeräumt worden, ganz einfach, weil man erkannt hat, wegen vielen Tests sind auch viele Infektionen aufgefallen.
Aussagekräftiger ist die Entwicklung der Todesfälle, und die ist stark abnehmend. Am 16.04. gab es deutschlandweit 315 gezählte Corona-Tote an einem Tag, das war die höchste Zahl. Seitdem nimmt diese Zahl ständig ab. Seit Anfang Juli ist sie täglich meistens nur noch einstellig, vorgestern, am 14.09., war noch ein Todesfall zu vermelden. Im Saarland hat es seit Wochen keinen Todesfall mehr gegeben. Das Alter der Gestorbenen liegt bei 80 Jahren, alle hatten Vorerkrankungen.
Diese Empfehlung, bei der Statistik einen Schwerpunkt auf die Todesfälle, und nicht auf die Infektionen zu legen, stammt von Professor Werner Sinn, der sich in statistischen Dingen sicher recht gut auskennt. Das Verhalten der Leute hat also offenbar gewirkt. Man gibt sich nicht mehr die Hand, man umarmt sich nicht mehr und man hält Abstand.
Umso notwendiger ist es, bei weiteren Maßnahmen die Verhältnismäßigkeit zu wahren, da es ja auch um wesentliche Grundrechte geht. Dazu gehört, dass die Kontaktdaten, soweit irgend möglich, nur an Gesundheitsämter weitergegeben werden, wenn es denn einen entsprechenden Verdachtsfall gibt. Weitergehende bundesrechtliche Rechte sollten durch die Polizei möglichst sparsam genutzt werden, nicht aus Misstrauen gegenüber der Polizei, sondern um nicht ein Misstrauen in der Bevölkerung wachsen zu lassen gegen möglichen übermäßigen Datengebrauch.
Was den Gesetzentwurf der LINKEN betrifft, so finden wir den recht akzeptabel, allerdings stolpere ich über den letzten Satz, besser gesagt über den letzten Halbsatz. Da heißt es: Der Landtag kann die Verordnung aufheben. - Ja, das muss er können. Wie das dann gesetzestechnisch geht, Frau Berg, ist eine Sache, die man sicher regeln kann. Aber
dann geht es weiter: Der Landtag kann die Verordnung aufheben, soweit nicht schon Rechte anderer durch die Ausführung der Anordnung entstanden sind. - Das halte ich doch für etwas problematisch. Wenn man böswillig sein will, könnte man sagen, ein solches Entstehen weitergehender Rechte ließe sich auch provozieren. Das sollte man einfach weglassen. Aber in der weiteren Beratung wird darüber sicher noch gesprochen werden können.
Die AfD spricht sich daher für beide Gesetzentwürfe aus und damit für die weitere Beratung. - Ich danke Ihnen!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon vieles zu dem Gesetzentwurf gesagt worden. Ich versuche, das noch einmal zusammenzufassen und zu strukturieren. Zum einen möchte ich eines ganz deutlich betonen: Die Rechtsverordnungen, die in den letzten Monaten durch die Landesregierung verabschiedet wurden, waren demokratisch legitimiert. Es ist wichtig, deutlich zu machen, dass das auf Grundlage eines Infektionsschutzgesetzes erfolgt ist, das 2001 im Bundestag beraten wurde und damit den Behörden die Möglichkeit gibt, diese Verordnungen zu machen, und zwar zum Schutz der Bevölkerung!
Selbstverständlich hat die Landesregierung das Parlament jederzeit informiert. Ich darf daran erinnern, dass der Gesundheitsausschuss wöchentlich getagt hat, wöchentlich über diese Rechtsverordnung informiert wurde und dass jeder Abgeordnete auch seine Fragen stellen konnte. Wenn jetzt darüber gesprochen wird, die Rechte des Parlaments zu stärken, bin ich als überzeugter Parlamentarier sofort dafür, aber, wie der Kollege Thielen gesagt hat, es muss dann auch substanziell sein.
Grundsätzlich haben wir als gewählte Parlamentarier, als Landtag jederzeit jede Möglichkeit, alle Regelungen zurückzunehmen. Wir haben die Möglichkeit, im Extremfall eine neue Regierung zu wählen, wir haben die Möglichkeit, nicht die Rechtsverordnung außer Kraft zu setzen, aber durch neue gesetzliche Regelungen dies zu beschließen. Insofern haben wir alle Rechte und selbstverständlich konnte das Parlament jederzeit tagen. Insofern müssen wir über diese Frage, wie wir die Rechte des Parlamentes stär
Jetzt hat der Verfassungsgerichtshof an einem Punkt - in der Tat schon der zweite - der aktuellen Rechtsverordnung Bedenken geäußert, es geht um die Kontaktnachverfolgung. Er hat nicht gesagt, das ist nicht zweckmäßig, ganz im Gegenteil, sondern ein solcher Grundrechtseingriff muss in einem Parlament öffentlich debattiert werden, es muss das Für und Wider abgewogen werden, es muss geklärt werden, wer die Daten erhebt, wie sie geschützt werden und wer am Ende darauf zugreifen darf.
Hier, Herr Kollege Lafontaine, haben Sie die Frage gestellt, wie das mit dem Zugriffsrecht der Polizei ist. Natürlich werden wir auch das im Rahmen einer Anhörung ausführlich diskutieren, aber ich darf an der Stelle sagen, dass auch hier ein Bundesgesetz, nämlich die Strafprozessordnung, eigentlich schon eine Vorgabe macht. Selbst unsere Datenschutzbeauftragte hat dazu geschrieben, und ich darf zitieren: „Ebenso ist uns natürlich auch bewusst, dass die Strafprozessordnung den Zugriff auf die CoronaGästelisten erlaubt und auch grundsätzlich keine Beschränkung auf schwere Straftaten vorsieht.“ Auch das muss in diesem Zusammenhang erwähnt und berücksichtigt werden.
Insofern teile ich das, was Kollegin Berg gesagt hat, wie jetzt das weitere Vorgehen ist. In einem ersten Schritt werden wir das tun, was uns der Verfassungsgerichtshof aufgetragen hat, nämlich die Kontaktnachverfolgung öffentlich zu debattieren, das Für und Wider abzuwägen. Daher der heutige Gesetzentwurf.
In einer zweiten Stufe werden wir darüber debattieren, wie ein solches zukünftiges Corona-Gesetz auszusehen hat, das heißt, welche Bestimmungen in der Rechtsverordnung eignen sich, dass man sie gesetzlich regelt, sprich, dass sie längerfristig Bestand haben und nicht alle 14 Tage geändert werden müssen? Denn das ist ja gerade der Vorteil einer Rechtsverordnung, dass man schnell reagieren kann. Ich darf nur einmal daran erinnern, als darüber gesprochen und diskutiert wurde, ob jetzt die Kontaktbeschränkung so weit aufgeweicht wird, dass sich wieder fünf Menschen treffen dürfen. Das Parlament hätte noch wochenlang darüber diskutiert, ob wir jetzt vier oder sechs Personen zulassen, da war die Rechtsverordnung schon bei 20 Personen. Insofern muss man in einer solchen Krise, die besondere Maßnahmen erfordert, natürlich auch flexibel sein, aber alles, was langfristig geregelt werden kann, werden wir dann in einem Corona-Gesetz regeln.
Dann muss, und das halte ich für den noch wichtigeren, noch entscheidenderen Punkt, um ein handlungsfähiges Parlament zu haben, die dritte Stufe kommen, nämlich die Frage: Wie sieht ein Pandemiegesetz aus? Wie ist der saarländische Landtag
auch in Zukunft handlungsfähig, auch wenn das halbe Parlament beispielsweise in Quarantäne ist? Darüber müssen wir uns gemeinsam Gedanken machen, dazu hat der Landtagspräsident eine Kommission eingerichtet und darüber werden wir diskutieren und die notwendigen Maßnahmen auf den Weg bringen.- Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender. - Das Wort hat nun der fraktionslose Abgeordnete Lutz Hecker. Sie haben 3 Minuten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte in den 3 Minuten ganz kurz noch auf einige Aspekte eingehen. Zunächst, Frau Kollegin Berg, wird selbstverständlich die Gefährlichkeit des Virus heute anders eingeschätzt, als das zu Beginn der Krise der Fall war. Ich erinnere nur daran, dass unsere Medien im Mai darüber berichtet haben, dass Forscher der Universität des Saarlandes in diesem Cosim-Programm ermittelt haben, dass bis zu 60.000 Saarländer durch die Maßnahmen der Landesregierung vor dem Tode bewahrt wurden. Auch der Herr Ministerpräsident hat in der letzten Sitzung bestätigt, dass er diesen Forschern selbstverständlich vertraut. Nur kurz zwei Zahlen dazu: 60.000 Menschen sind 6 Prozent aller Saarländer, das bedeutet also, die Landesregierung hat mit ihren Maßnahmen 6 Prozent aller Saarländer vor dem Tode bewahrt. Ich glaube, diese Aussage würde heute niemand mehr so treffen.
Dann noch zu einem Punkt, den der Kollege Thielen hervorgehoben hat. Er hat insbesondere die Gewaltenteilung noch einmal betont. An diesem Punkt sollten wir uns vielleicht noch einmal kurz vor Augen führen, wie wir jetzt zu diesem Gesetzentwurf gekommen sind. Der Verfassungsgerichtshof hat einen einzelnen Aspekt der Verordnung verworfen, daraufhin hat die Landesregierung gemäß Medienberichten in der vergangenen Woche einen Beschluss gefasst, der eine Formulierungsempfehlung für den Landtag für diesen Gesetzentwurf enthält.
Nun muss ich ehrlich gestehen, dass nicht nur ich an dieser Stelle erheblich irritiert bin, was genau diese Gewaltenteilung zwischen Legislative und Exekutive betrifft. Vertraut denn die Landesregierung diesem Haus nicht insoweit, dass wir selbst in der Lage sind, einen entsprechenden Entwurf zu erarbeiten? Um diese Irritation zu beheben, wäre es vielleicht für die Zukunft angebracht, dass die fünf Minister, die auch gleichzeitig Abgeordnete sind, diesen Gesetzentwurf als Abgeordnete selbst einbringen, dann wäre vielleicht diese Irritation beseitigt.
Was den Gesetzentwurf der LINKEN betrifft, habe ich bereits im Mai im Wesentlichen zugestimmt, das werde ich heute auch genauso tun, nur mit dem Unterschied, dass ich es damals für die Fraktion getan habe und heute nur für mich.- Vielen Dank!
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/1428, das ist der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung zu überweisen. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/1428 in Erster Lesung einstimmig angenommen wurde mit den Stimmen aller Fraktionen und der beiden fraktionslosen Abgeordneten.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/1429, das ist der Gesetzentwurf der DIE LINKE-Landtagsfraktion. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung zu überweisen. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/1429 in Erster Lesung einstimmig angenommen wurde. Zugestimmt haben die Fraktion DIE LINKE und die AfD-Fraktion sowie die fraktionslosen Abgeordneten Ensch-Engel und Lutz Hecker, enthalten haben sich CDU- und SPD-Fraktion.
Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Stärkere finanzielle Unterstützung zum Schutz und der Pflege des privaten und öffentlichen Waldes im Saarland (Drucksache 16/1427)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Saarland ist mit rund 36 Prozent der Landesfläche an Laub-, Nadel- und Mischwäldern eines der waldreichsten Bundesländer. Der saarländische Staatswald wird bereits seit Ende der Achtzigerjahre naturnah bewirtschaftet, die Reihe geht bei den zuständigen Ministern von Hajo Hoffmann bis Reinhold Jost. An dieser Stelle ein ganz, ganz herzliches Dankeschön an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Umweltministeriums, des SaarForst Landesbetriebes, damals war es übrigens das Wirtschaftsministerium, denn Hajo Hoffmann war Landwirtschaftsminister und auch zuständig für den Wald. Es ist also gute Tradition, dass wir den Wald in besonderer Weise in diesem Land schützen, und ich glaube, wegen dieser besonderen Tradition sind wir, was das Thema Waldbewirtschaftung angeht, auch bundesweit nicht nur beachtlich, sondern in einer Spitzenposition. Deswegen ein herzliches Dankeschön all denjenigen, die das in den letzten Jahrzehnten nach vorne gebracht haben!
Ich glaube, es gibt im Hause eine hohe Übereinstimmung, dass wir unseren Wald schützen und unterhalten müssen. Dennoch ist es häufig so, dass umweltpolitische Anträge meist am Ende der Tagesordnung der Plenarsitzungen behandelt werden. Deshalb bekommen sie nicht die nötige Aufmerksamkeit. Dies ist einer der Gründe, nicht nur, weil ich selbst einmal waldpolitischer Sprecher der SPDLandtagsfraktion gewesen bin, bevor Anke Rehlinger mir diese Funktion quasi entrissen hat ‑ ‑
Das ist also einer der Gründe, warum ich überzeugt davon bin, dass wir aufpassen müssen, dass diese umweltpolitischen Themen eine größere Rolle spielen und auch die nötige Aufmerksamkeit der gesamten Regierung bekommen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es gibt große Einmütigkeit darüber, welche Funktionen der Wald erfüllt. Die Nutzfunktion, Schutzfunktion und die Erholungsfunktion sind uns allen bekannt. Die Erholungsfunktion war im Übrigen für viele Menschen in der Corona-Pandemie besonders von Bedeutung, denn sie waren darauf angewiesen, wenigstens mal ein paar Stunden im Wald zu verbringen. Allein dafür lohnt es sich schon.
Ich will aber noch einen anderen Punkt ansprechen, der zunehmend von Bedeutung ist und bei dem ich ein bisschen die Befürchtung habe, dass er in der Corona-Pandemie und in der Diskussion darüber in der öffentlichen Wahrnehmung ins Hintertreffen geraten ist. Der Wald hat auch eine ganz besondere