Die eingereichten Fragen wurden auch der Staatsregierung übermittelt. Gleichzeitig ist Ihnen die Reihenfolge der Behandlung der eingereichten Fragen bekannt gemacht worden. Die Zeitdauer der Fragestunde beträgt 60 Minuten.
Frau Präsidentin! Ich frage die Staatsregierung zum Thema „Mehrbelastung für die Kommunen aus der Hartz-IV-Gesetzgebung“. Laut Bescheid des Regierungspräsidiums Dresden zur Haushaltssatzung 2005 der Kreisfreien Stadt Görlitz bemängelt
der Regierungspräsident, dass im Hinblick auf die Höhe der Konsolidierungsmaßnahmen die sich aus der HartzIV-Gesetzgebung ergebenden Mehrbelastungen noch nicht berücksichtigt worden seien. Ich frage die Staatsregierung:
1. Trifft es zu, dass sich aus der Hartz-IV-Gesetzgebung für die sächsischen Kommunen Mehrbelastungen ergeben?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bandmann! Es ist korrekt. Für die Kommunen ergaben sich mit Hartz IV im Wesentlichen zwei finanzielle Auswirkungen. Der Wegfall der Sozialhilfe bedeutet eine Entlastung und die Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung eine Belastung der Kommunen. Die sich ergebende Nettobelastung der sächsischen Kommunen beträgt bekanntermaßen 296 Millionen Euro. Dieser Betrag wurde nach dem Finanztableau berechnet, das Grundlage für die Einigung im Vermittlungsausschuss im Juni des vorigen Jahres gewesen ist. In diesem Betrag sind etwaige Kompensationsleistungen durch den Freistaat nicht berücksichtigt.
Der Freistaat hat sich jedoch bereit erklärt, seinen Anteil an den Sonderbedarfsbundesergänzungszuweisungen in Höhe von 268 Millionen Euro sowie seine Entlastungen bei Wohngeld in Höhe von 50 Millionen Euro vollständig an die Kommunen weiterzureichen. – So viel zur Kompensation.
Der entsprechende Gesetzentwurf wurde ja gestern hier in 1. Lesung eingebracht. Damit werden die Kommunen nach den bisherigen Berechnungen um mindestens 22 Millionen Euro entlastet. Ich weise allerdings darauf hin, dass es sich bei den hier genannten Zahlen im Moment lediglich um Schätzwerte handeln kann. Ob sich die Entlastung für das Jahr 2005 tatsächlich so einstellt, werden wir sicherlich erst in den nächsten Monaten wirklich wissen. Ich weise auch darauf hin, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit am Dienstag überraschend angekündigt hat, seinen Anteil an den Kosten für Unterkunft und Heizung drastisch zu reduzieren. In der Begründung wird auf aktuellere Berechnungen verwiesen, wonach die Kommunen durch den Wegfall der Sozialhilfe angeblich stärker entlastet und bei den Kosten für Unterkunft und Heizung geringer belastet werden, als bisher angenommen. Wie eine derartige Untersetzung von besagten Fakten in dieser kurzen Zeit möglich ist, ist mir auch schleierhaft. Aber wir sind dabei, diese von dem Bundesministerium angesprochenen Daten in meinem Hause für Sachsen zu überprüfen, um darauf entsprechend zu reagieren.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es geht um die Aktivitäten der Staatsregierung zur Unterstützung der von der Insolvenz bedrohten sächsischen Töchter der Walter Bau AG.
1. Welchen Kenntnisstand besitzt die Staatsregierung über den aktuellen Stand des Insolvenzverfahrens der Walter Bau AG, insbesondere in Bezug auf die Perspektiven der Standorte Großenhain und Zeithain?
Frau Abgeordnete, da Sie nur Ihre erste Frage vorgetragen haben, werde ich auch nur zur ersten Frage antworten.
In Sachsen sind drei Unternehmen bzw. Standorte direkt von der Insolvenz der Walter Bau AG betroffen, da sie hundertprozentige Tochterunternehmen bzw. Niederlassungen sind. Es handelt sich um das Betonwerk Zeithain, Ausbau Großenhain GmbH sowie Sachsen Schwertransporte Dresden GmbH.
Zum Betonwerk Zeithain, Niederlassung Walter Bau AG: Es ist der Geschäftsführung des Unternehmens und dem Insolvenzverwalter gelungen, den Geschäftsbetrieb vorerst wieder aufzunehmen. Die Finanzierung des Geschäftsbetriebes wurde gemeinsam mit Kunden und Lieferanten möglich gemacht. Der vorhandene große Auftragsbestand wird nun abgearbeitet und weitere Aufträge werden akquiriert. Der Insolvenzverwalter verhandelt parallel dazu mit mehreren ernsthaften Interessenten über eine Auffanglösung. Er ist im Moment guter Dinge, dass auf diesem Wege ein Großteil der zirka 100 Arbeitsplätze erhalten werden kann.
Zur Sachsen Schwertransporte GmbH Dresden: Der Betrieb des Unternehmens mit zirka 70 Mitarbeitern – davon die Hälfte in Sachsen – läuft weiter. Der Insolvenzverwalter ist auch mit mehreren Investoren im Gespräch, die daran interessiert sind, das Unternehmen zu übernehmen. Wenn der Insolvenzverwalter sich für einen Interessenten entschieden hat, wird er gemeinsam mit diesem auf die Staatsregierung zugehen, um konkrete Unterstützungsmöglichkeiten auszuloten. Diese Gespräche werden voraussichtlich Anfang März geführt.
Zur Ausbau Großenhain GmbH: Das Unternehmen mit zirka 220 Arbeitnehmern ist überwiegend in den klassischen Gewerken Heizung, Sanitär, Fliesen tätig, einer Branche, die sich immer noch durch eine schrumpfende Auftragslage auszeichnet. Das Unternehmen hat nach eigenen Angaben bis zur Insolvenz der Muttergesellschaft schwarze Zahlen geschrieben. Mit der Insolvenz der Walter Bau AG fehlt dem Standort Großenhain jetzt nicht nur der Gesellschafter, sondern auch eine Hausbank. Das Unternehmen verfügt im Moment weder über Kredite noch über Kreditversicherer. Dennoch werden zurzeit die bestehenden Verträge abgearbeitet. Die Suche nach einer Hausbank, die bereit ist, das Unternehmen als Auffanggesellschaft zu begleiten, und die Suche nach einem Investor, der ausreichend Eigenmittel darstellen kann, sind die schwierigsten Hürden einer Fortführungslösung. Der Insolvenzverwalter ist im engen Kontakt mit der Geschäftsführung des Unternehmens und auch mit der Staatsregierung. Im Moment sind mehrere Modelle im Gespräch, zum Beispiel ein MBO oder eine Übertragung in eine Sanierung.
Es ist in der Tat so, dass ich das erste Mal eine mündliche Anfrage stelle. Ich hatte es so verstanden, dass man die Fragen nacheinander vorliest. Ich stelle Ihnen also meine zweite Frage, die Ihnen ja auch schriftlich zugegangen ist:
2. Welche Aktivitäten unternimmt die Staatsregierung, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, den Erhalt der betroffenen Arbeitsplätze zu unterstützen?
Darauf will ich Ihnen natürlich gern antworten. Die Sächsische Staatsregierung steht mit ihrem Instrumentarium dem Unternehmen zur Seite, das in derlei Fällen immer angeboten werden kann. Zunächst wird mit dem Insolvenzverwalter, der der Herr des Verfahrens ist, und dem Unternehmen angeboten, dass Gespräche koordiniert und Verhandlungen mit Banken moderiert werden. Sofern sich dann eine Fortführungslösung abzeichnet, das heißt, es erklären sich ein Investor – entweder ein fremder Investor oder ein MBO – und eine Bank bereit, eine Auffanglösung zu tragen, kann die Sächsische Staatsregierung mit einer Verbürgung der Bankkredite oder über eine Beteiligung, zum Beispiel mittelständische Beteiligungsgesellschaft oder die sächsische Beteiligung, zur Seite stehen.
Anlässlich des Neujahrsempfangs des Deutschen Gewerkschaftsbundes Anfang Februar hatte ich die Gelegenheit, mit Betriebsräten der Beton Zeithain und der Ausbau Großenhain GmbH zu sprechen. Nicht nur als Wirtschaftsminister, sondern auch als jemand, der selber lange genug in einer Werkhalle seine Arbeit gemacht hat, geht mir die derzeitige Situation der Arbeiter und Angestellten der betroffenen Firmen sehr nah. Ich habe deshalb in dem Gespräch mit den Betriebsräten die Ansprechpartner im Wirtschaftsministerium benannt und eine zügige Bearbeitung versprochen. Daraufhin sind umgehend mit der Ausbau Großenhain Gespräche mit der Fachabteilung geführt worden. Mit dem Betonwerk Zeithain steht mein Haus in Kontakt. Die Vorgänge befinden sich gegenwärtig im laufenden Verfahren, dem ich hier nicht weiter vorgreifen möchte und auch nicht kann.
Herr Staatsminister! Ich danke Ihnen für Ihre Ausführungen. Ich denke, wir können diese Fragen in der Ausschusswoche fassen. Ich denke, dass die Rettung und Sicherstellung möglichst vieler Arbeitsplätze auch im fraktionsübergreifenden Interesse ist.
Herr Staatsminister! Meine Frage betrifft das vereinfachte Formular für Einkommensteuererklärungen für Arbeitnehmer.
Arbeitnehmer, die neben Angaben zu ihrem Einkommen lediglich Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen geltend machen, müssen in Sachsen für ihre Steuererklärung den so genannten Mantelbogen, bestehend aus vier Seiten, und die Anlage N, bestehend aus zwei Seiten, insgesamt also sechs Seiten, ausfüllen.
Die „Welt am Sonntag“ berichtet in ihrer Ausgabe vom 13. Februar 2005, dass die Länder Schleswig-Holstein, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, SachsenAnhalt, Saarland und Bayern angekündigt haben, bereits für die Steuererklärung des Jahres 2004 ein vereinfachtes Formular anzubieten. Danach müssen die vorbenannten Arbeitnehmer nur noch ein zweiseitiges Formular ausfüllen.
1. Warum besteht nicht auch für die Arbeitnehmer im Freistaat Sachsen die Möglichkeit, das vereinfachte Formular auszufüllen?
Bevor ich die Frage beantworte, Herr Herbst, möchte ich mich dafür bedanken, dass Sie mir die Gelegenheit geben, dieses Thema einmal hier in die Öffentlichkeit zu transportieren. Die Finanzministerkonferenz hat am 11. November 2004 beschlossen, dass die Länder erstmalig ab dem Veranlagungszeitraum 2004, wie das steuerdeutsch heißt, flächendeckend die vereinfachte Steuererklärung für Arbeitnehmer einführen können. Zu diesem Zeitpunkt waren jedoch in Sachsen die Steuererklärungsvordrucke für das Jahr 2004 längst gedruckt. Auch der bürgerfreundliche Versand der Vordrucke hatte schon begonnen. Eine weitere Versorgung mit diesen vereinfachten Vordrucken hätte Verwirrung und Unverständnis bei einigen Bürgern ausgelöst. Zudem hätten die Vordrucke entsprechende Mehrkosten verursacht.
Diese vereinfachte Steuererklärung widerspricht dem Bestreben der sächsischen Steuerverwaltung, noch mehr Steuererklärungen als bisher elektronisch über das Verfahren „ELSTER“ zu erhalten, um Medienbrüche zu vermeiden.
Wir wollen die elektronische Steuererklärung. Der neue Vordruck ist darüber hinaus nur in bestimmten Standardfällen für Arbeitnehmer verwendbar. Ich will darauf eingehen. Werden zusätzliche Einkünfte erzielt, ist wiederum der bundeseinheitliche Vordruck zu verwenden. Dem Bürger muss vorab erläutert werden, in welchen Fällen der neue Vordruck angewendet werden kann. Dies erfolgt in den Ländern, die den vereinfachten Vordruck anbieten, anhand eines zweiseitigen Informationsblattes. Zudem müssen die Bürger auch bei dem herkömmlichen Vordruck nicht wesentlich mehr Daten eintragen, als dies auf dem komprimierten Vordruck der Fall ist. Darauf will ich hinweisen.
Daher habe ich entschieden, in Sachsen – wie in den meisten deutschen Bundesländern übrigens – die vereinfachte Steuererklärung für Arbeitnehmer nicht schon für die Steuererklärung 2004 anzubieten. Derzeit werden in Sachsen nur die herkömmlichen bundeseinheitlichen Vordrucke eingesetzt. Die sächsischen Finanzämter werden jedoch eventuell eingehende vereinfachte Steuererklärungen ganz normal bearbeiten. – So viel dazu.
Darf ich gleich zu Ihrer zweiten Frage kommen? Ich lese sie noch einmal vor: Wann ist im Freistaat die Einführung des vereinfachten Formulars angedacht? – Aufgrund der Festlegung einer bundesweiten Arbeitsgruppe wird die Vordruckkommission Einkommensteuer einen bundeseinheitlichen Vordruck zur vereinfachten Steuererklärung für Arbeitnehmer für den Veranlagungszeitraum 2005 deutschlandweit erstellen. Sofern sich aufgrund der Erfahrungen der anderen Länder keine größeren Probleme ergeben, werden wir mit der Steuererklärung 2005 für Arbeitnehmer diesen auch einführen.
Nun werden Sie vielleicht noch fragen, welche Länder die vereinfachte Form bereits in der Praxis anwenden. Sie wissen, dass in Nordrhein-Westfalen 2003 ein Testlauf gefahren worden ist. Im Ergebnis dieses Testlaufes haben sich einige Länder bereit erklärt, 2004 das vereinfachte Verfahren zu verwenden. Das sind Schleswig-Holstein, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, das Saarland und Bayern. Die haben es angekündigt. Nun schauen wir einmal, wie die Realität ist. Sachsen wird es 2004 nicht tun, sondern ab 2005.
Wenn das vereinfachte Verfahren für das nächste Jahr angekündigt ist, kann man davon ausgehen, dass es auch online zur Verfügung steht?
Na sicher! Wir wollen die elektronische Datenübermittlung, weil das Arbeitskräfte im öffentlichen Dienst, in den Finanzämtern, einspart.
Frau Günther-Schmidt bekommt Gelegenheit, ihre Frage an die Staatsregierung zu stellen; Frage Nr. 1.
Herr Staatsminister, das Gymnasium Herrnhut soll gemäß der Schulnetzplanung des Landkreises Löbau-Zittau zum Schuljahresbeginn 2005/2006 in die private Trägerschaft einer Stiftung der Evangelischen Brüder-Unität überführt werden. Bislang liegt noch keine offizielle Verlautbarung des SMK bezüglich der Genehmigung und der Aussetzung der Wartefrist (Vorfinanzierungsfrist) vor. Allerdings gibt es zahlreiche Eltern in der Region, die ihre Kinder trotz der genannten Unsicherheiten am Gymnasium Herrnhut anmelden werden. Fragen an die Staatsregierung: