Vereinfacht gesagt, sieht die Lösung so aus, dass die Bank ihre Kunden künftig viel früher und umfassender informieren muss, dass ein Kreditverkauf im Vertrag möglich oder gar geplant ist. Erst wenn es konkret wird, muss noch informiert werden. Drei Monate vorher muss ein Folgeangebot bei Ablauf der Zinsbindung gemacht werden, oder es muss zumindest drei Monate vorher ein Hinweis auf die Nichtverlängerung gegeben werden. Was viele ganz besonders interessiert: Unberechtigte Vollstreckungen in die Grundstücke hinein werden mit einem verschuldensunabhängigen Schadensersatzanspruch drastisch sanktioniert. Es existiert also praktisch keine Kündigungsmöglichkeit, solange der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
Meine Damen und Herren! Im Gegenzug bleibt es auch nach der neuen Regelung dabei, dass die Bank Not leidende und auch korrekt bediente Kredite grundsätzlich veräußern darf. Jeder Bankexperte sagt Ihnen, dass dies sinnvoll sein kann, weil sie dadurch Mittel für die Vergabe neuer Darlehen erhält und weil dadurch das Risiko gestreut wird. Bei allem Schutz des Kreditnehmers muss verhindert werden, dass ein Institut wegen zu vieler fauler Kredite pleitegehen kann; denn die Geschädigten wären Tausende unbeteiligte Kleinsparer, die einen Teil ihres Vermögens vielleicht bei dieser Bank haben.
Wenn es jetzt ein Gesetz gibt, welches in die richtige Richtung geht, ist es an uns, auf Bundes- und Landesebene die Entwicklung weiter zu beobachten. Stellt es sich nämlich heraus, dass die Kreditkäufer ihre Neukunden weiter unter Druck setzen, muss man dieses Gesetz unter Umständen verschärfen. So könnte etwa an Zwangsvollstreckung eine Bedingung geknüpft werden, dass zumindest zuvor eine Umschuldung versucht werden muss. Außerdem müssen wir aus den Erfahrungen heraus, die wir an anderer Stelle gesammelt haben, verhindern, dass sich die Kreditrisiken künftig wieder an bestimmten Stellen bündeln. Wir wissen, dass die sogenannten Hedgefonds, die solche Kredite kaufen, zumindest bisher keiner staatlichen Aufsicht unterliegen.
Wer allerdings, meine Damen und Herren, in Ruhe und sicher schlafen will, der sollte sich zukünftig – ich denke, das wird ohne Weiteres möglich sein – für eines jener unverkäuflichen Neu- und Anschlussdarlehen entscheiden. Dort ist verboten, dass die Banken Kredite ohne Weiteres weiterverkaufen. Man muss auf das Kleingedruckte im Vertrag, das in Zukunft deutlich größer gedruckt ist, achten, auch wenn es vielleicht einige Hundertstel mehr Zinsen kosten wird. Viele Kreditnehmer werden in Zukunft diese Möglichkeit nutzen und Darlehen übernehmen, die vom Kreditinstitut nicht weiterverkauft werden können.
Zum Schluss sage ich noch: Bis zur Behandlung im Bundesrat im September haben auch wir von Sachsen her noch die Möglichkeit, uns mit dem Gesetz auseinanderzusetzen und unter Umständen unserer Staatsregierung diese und jene Anregung mit auf den Weg zu geben. Ich darf deutlich machen – und Mario Pecher wird das noch verstärken –, dass sich für die Koalitionsfraktionen dieser Antrag erledigt hat, weil wir auf Bundesebene das entsprechende Gesetzgebungsverfahren in Gang gesetzt haben.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ein guter Tag für Verbraucher, ein guter Tag für die Politik und ein guter Tag für die Koalitionsfraktionen in Sachsen und Berlin. Und es ist im Übrigen ein guter Antrag.
In den letzten Monaten haben sich die Berichte über Banken und öffentlich-rechtliche Sparkassen, die Kredite an Finanzinvestoren verkaufen, gehäuft. Das ist an sich eine schlimme Sache, weil es schleichend passierte und in gewisser Weise Etikettenschwindel ist: Kreditnehmer gehen auf Banken und Sparkassen zu, die vom guten Ruf des deutschen Bankwesens profitieren, schließen dort
Kredite ab, und dann werden diese Kredite gebündelt und durchaus auch an Anleger veräußert, die sich jedweder Finanzkontrolle und Einflussnahme entziehen. Dann passieren Sachen, wie gestern im Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ mit Abwehrzins bei Nachfinanzierung und Zwangsvollstreckung oder im gewerblichen Vermietungsbereich mit Zwangsverwaltung genannt. All das sind üble Mechanismen, weil sie letztendlich den wirtschaftlichen Ruin der Betroffenen bedeuten können. Diese sind aufgrund des guten Rufs unserer Sparkassen und Banken in dieses Geschäft hineingegangen und sehen sich plötzlich alleingelassen. Insbesondere Firmen- und Privatkredite sind davon betroffen. Auch vertragstreuen Kreditnehmern kann durch Forderungsabtretungen ein wirtschaftliches Fiasko drohen.
Wir sind daher gehalten, zum Wohle des Verbrauchers derzeitige Gesetzeslücken schnellstens zu schließen. Es wird uns jetzt auch gelingen; denn gestern einigten sich die Koalitionsfraktionen in Berlin, indem sie den Bemühungen von Frau Zypries und natürlich auch unseren Bemühungen aus Sachsen folgen wollen. Die vielerorts große Besorgnis aufgrund der zunehmenden Praxis des Kreditverkaufs ist berechtigt. Die aktuellen gesetzlichen Regelungen bieten nicht nur vertragstreuen Kreditnehmern unzureichenden Schutz – denn auch die kann es erwischen –, sondern es erwischt auch diejenigen, die aus Gründen des flexiblen Arbeitsmarktes, des Verlustes von Einkommen, von Schwächen auf dem Immobilienmarkt einen kurzen finanziellen Engpass haben und plötzlich einer Zwangsverwaltung gegenüberstehen. Vor allen Dingen diejenigen, die um eine Anschlussfinanzierung ringen, haben das Problem, dass sie plötzlich einen ganz anderen Ansprechpartner als bei Abschluss des Kredites vor sich haben. Dann können kurzfristig die Zwangsversteigerung oder die Zwangsverwaltung drohen.
Am 27. Juni wird – und das ist gut so –ein entsprechender Gesetzesvorschlag im Bundestag eingebracht, der hoffentlich im September den Bundesrat passieren wird. Aus unserer Sicht ist es erstens notwendig, die Kreditinstitute zu verpflichten, ihre Kunden ausdrücklich über die Möglichkeit von Kreditverkäufen im abzuschließenden Kreditvertrag zu informieren, und nicht, wie derzeit üblich, nur in den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Zweitens sollten die Darlehensnehmer spätestens drei Monate vor der Änderung bzw. dem Auslaufen des Darlehensvertrages darüber informiert werden, ob eine Anschlussfinanzierung gewährt oder das Kreditverhältnis verlängert wird. Darüber hinaus muss der Kreditnehmer aus unserer Sicht unverzüglich darüber informiert werden, wenn die Kreditforderung an einen anderen Gläubiger abgetreten worden ist. Nur so ist es ihm möglich zu entscheiden, ob er langfristige Vertragsbeziehungen mit dem neuen Forderungsinhaber aufrechterhalten will.
Matthias Rößler hat es angesprochen: Ein wirksamer Schutz der alten Grundbuchschulden, auf die man sich verlassen hat, kann nur erreicht werden, wenn auf Bundesebene die Schaffung einer Sicherungsgrundschuld kommt, weil der Sicherungszweckvertrag, der mit der
heutigen Grundschuld verbunden ist, nicht mehr in allen Fallkonstellationen ausreichend davor schützt, in eine Zwangsvollstreckung oder – was wirtschaftlich noch schlimmer ist – in eine Zwangsverwaltung zu kommen.
Wenn der Erwerber dieses Kreditvertrages die Sicherungsabrede nicht kannte, kann er nämlich die Grundschuld in voller Höhe beanspruchen. Das ist also auch eine Grundschuld. Das habe ich bisher noch nicht gewusst; das werde ich mir noch einmal genauer anschauen.
Die für den Kreditnehmer damit verbundenen Gefahren sind evident. Er sieht sich im schlimmsten Fall einer Zwangsvollstreckung ausgesetzt. Das ist im Übrigen auch im wirtschaftlichen Bereich eine schlimme Sache; denn wenn man sich unsere klein- und mittelständisch strukturierte Industrie anschaut – viele davon sind Personengesellschaften –, stellt man fest, dass das zu einem wirtschaftspolitischen Problem wird. Ich möchte hier dem Wirtschaftsminister ausdrücklich dafür danken, dass er sich persönlich in Richtung Berlin dafür eingesetzt hat, dass dieses Problem jetzt einer Lösung zugeführt wird.
Wir sollten nicht vergessen, dass das Schließen dieser Gesetzeslücke dazu führt, dass auch viele junge Menschen, die erst kürzlich für ihre Familie, für eine Familie mit Kindern das eigene Heim erworben haben oder dabei sind, es aufzubauen, davor geschützt werden, perspektivisch in eine unkontrollierbare Schuldenfalle zu laufen.
Abschließend möchte ich sagen, dass die Regeln für Verbraucherkredite auch auf Immobiliendarlehen nebst Einführung besonderer Kündigungsschutzrechte erstreckt werden sollten, sodass vergleichbar mit dem Verbraucherdarlehen ein Grundstücksdarlehen erst ab einer bestimmten Höhe des Zahlungsrückstandes und nach vergeblicher Zahlungsaufforderung gekündigt werden kann. Dort kann meines Erachtens noch nachgebessert werden. Bisher ist die Praxis nicht nur von Bank zu Bank, sondern teilweise von Filiale zu Filiale unterschiedlich. Wir können also die Zeit bis September dafür nutzen, um aus sächsischer Sicht und mit sächsischem Elan an diesem Gesetzeswerk mitzuwirken.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Noch heute Morgen habe ich damit gerechnet, dass Sie von der CDU/SPD-Koalition diesen Antrag wegen Überlagerung von der Tagesordnung nehmen.
Als Sie Ihren Antrag am 13. Mai dieses Jahres eingebracht haben, hatte er das Haltbarkeitsdatum quasi bereits leicht überschritten; denn sämtliche Forderungen an die Staatsregierung, die Sie in diesem Antrag stellen, hatte das einzige Gremium, das das hätte umsetzen können, bereits erfüllt.
Schon am 25. April, also gut zwei Wochen vor Ihrem Antrag, beschloss der Bundesrat den Entwurf eines Kreditnehmerschutzgesetzes zur Einbringung in den Bundestag. Dieser Gesetzentwurf wird am 27. Juni beraten. Bereits am kommenden Mittwoch stehen übrigens gleich vier Drucksachen dazu – der Koalitionsfraktionen, der Linksfraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP-Fraktion – im Finanz- und im Rechtsausschuss im Deutschen Bundestag zur Beratung.
Gestern nun haben auch Ihre Fraktion der CDU/CSU und selbst die Koalition, wie ich es gerade gehört habe – ich habe allerdings nur eine Pressemitteilung lesen können –, im Deutschen Bundestag zu erkennen gegeben, dass sie dezidiert bereit sind, die vorgebrachten Forderungen und darüber hinaus noch weitere im Bundestag umzusetzen.
Jetzt lautet also meine Frage: Wozu fordern Sie die Staatsregierung eigentlich noch auf? Dann hätte man den Antrag auch absetzen können. Das Heft des Handelns liegt nämlich jetzt für lange Zeit nicht mehr bei der Staatsregierung. Es hätte bei ihr gelegen, wenn sie früher aufgesprungen wäre und sich von anderen Bemühungen, insbesondere denen der Linksfraktion, hätte inspirieren lassen. Dann hätte sie rechtzeitig etwas für sächsische Darlehensnehmerinnen und Darlehensnehmer tun können. Die Ursachen der Kreditverkäufe beseitigt im Kern nämlich auch dieser Gesetzentwurf des Bundesrates nicht.
Kollege Pecher, ich nehme an, dass Sie dann erneut reden wollen. Mich würde nämlich interessieren, von welchen Initiativen der Frau Zypries Sie gesprochen haben. Ein bisschen offenbart das eine seltsame Sicht auf die Dinge: vom Standpunkt des Vertreters nämlich, welcher meint, dass die Erwerber dieser Kredite, dieser Forderungen daran interessiert sind, die Darlehen komplett mit Sicherungsabreden zu übernehmen. Das aber ist mitnichten der Fall. Sie wissen selbst, dass es eine ganze Menge Finanzinvestoren gibt – Lone Star wurde vorhin genannt –, die eigentlich gar kein Interesse am Darlehensvertrag mit der Erfüllung all seiner Sicherungsabreden haben, sondern nur an der Verwertung der Sicherheiten.
Das hat Marcel Köchling in der Anhörung am 23. Januar 2008 im Bundestag zum Risikobegrenzungsgesetz zwar bestritten, er konnte es aber auch nicht aus dem Feld schlagen.
Trotzdem hätten Sie Ihren Einfluss auf den Gesetzentwurf bisher geltend machen können, um das Ungleichgewicht zwischen Kreditnehmern auf der einen Seite und hoch professionell arbeitenden Finanzakteuren auf der anderen Seite zum Ausgleich zu bringen. Dann, Herr Pecher, wäre das ein guter Antrag. So ist er es aber nicht.
Die sächsischen Kreditnehmer hätten es Ihnen bestimmt auch gedankt, wenn jede Vertragsübernahme durch Dritte nur durch Einzelabrede erfolgen müsste. Sie hätten es Ihnen gedankt, wenn verankert worden wäre, dass nach Wahrnehmung eines Sonderkündigungsrechtes Vorfälligkeitsentschädigungen entfallen. Sie, Kollege Rößler, sind sehr genau darauf eingegangen. Das regelt auch dieser Gesetzentwurf nicht; denn – siehe Zitat unter „Sonstige Kosten des Gesetzes“ – „aufgrund der die Banken betreffenden Einschränkungen und Verpflichtungen muss mit einer geringen Erhöhung der Kredit- und Kreditnebenkosten gerechnet werden“. Ob das im Sinne der Kreditnehmer ist, wage ich zu bezweifeln.
Eine Zustimmungspflicht bei Übernahme der Darlehensverträge durch Institute ohne Banklizenz, also außerhalb der Bankenaufsicht, hätten die Kreditnehmer bestimmt auch nicht unnütz gefunden.
Naturgemäß haben wir eine ganze Liste mit Veränderungswünschen. Das wissen Sie bestimmt. Ich will es aber vorerst dabei bewenden lassen, auch wenn die Ergebnisse der Anhörung, auf die ich vorhin schon verwiesen habe, genug Anregungen böten. Das Einzige, was der vorliegende Antrag im Sinne seiner Forderungen an die Staatsregierung bietet, ist das Mindeste, was er auch ermöglichen sollte, nämlich die Diskussion.
Sehr geehrte Damen und Herren der Koalition, ich empfehle Ihnen daher, den Antrag nicht als erledigt zu betrachten, sondern vielleicht zurückzuziehen und die Gelegenheit zur Diskussion zu nutzen. Verstehen Sie mich bitte nicht falsch. Es ist nicht so, dass wir dem Anliegen nicht folgen. Wir wollen auch eine wirksame Verbesserung des Kreditnehmerschutzes. Aber gerade deshalb bitte ich Sie um Rücknahme des Antrages. Die Staatsregierung, die Sie auffordern, tätig zu werden, ist bei den genannten Aufträgen nicht mehr gefragt. Insofern ist Ihr Antrag von der Wirklichkeit einfach überholt worden.
Die größte Fraktion im Sächsischen Landtag könnte die Situation nutzen, wenn sie nicht nur die zahlenmäßig stärkste sein will. Es gibt reichlich Gründe dafür; denn jetzt sind wir wieder gefragt, auf unsere Kolleginnen und Kollegen im Bundestag einzuwirken, damit sie in den Beratungen des Finanzausschusses und des Rechtsausschusses am 25. Juni, also am kommenden Mittwoch – das ist nicht mehr so lange hin –, unvoreingenommen die vier vorliegenden Drucksachen beraten oder wir durch die erneute Befassung in unseren eigenen Ausschüssen, mit unseren eigenen Vorlagen, das vorliegende Papier auf die Höhe der Zeit bringen und wirklich Kreditnehmerschutz gewährleisten und kein Scheingefecht führen.
Nachdem entsprechende Gesetze auf Bundesebene, etwa das Risikobegrenzungsgesetz oder das Kreditnehmerschutzgesetz, im September die Chance haben, in diesem Jahr noch schnell verabschiedet zu werden, sollten wir uns anhand der vorliegenden Papiere über die Umsetzung in Sachsen und die Konsequenzen für Sachsen austauschen und auf Landesebene Lösungsansätze wie den im vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion BÜND
NIS 90/DIE GRÜNEN suchen und finden. Auch wenn sie nicht immer der Meinung dieser Fraktion sind, kann man doch gern anhand dieses Vorschlages diskutieren.
Schließlich sollten wir neue Initiativen der Sächsischen Staatsregierung im Bundesrat fordern, etwa die, den § 22d Abs. 4 KWG aufzuheben, eine positive Angleichung der Grundpfandrechte innerhalb der EU zu befördern – das wurde vorhin schon genannt – oder Kreditverbriefungsmöglichkeiten wie Asset Back Securities zu entschärfen.
Wir werden uns dieser Diskussion in jedem Fall nicht verschließen. Ich finde, auch das sollte unser konstruktiver Ansatz für den ruhigen Schlaf der Darlehensnehmer und Grundstückseigentümer in Sachsen sein. Er ist eben mehr als nur dieser Antrag. Ohne das ist Ihr Antrag heiße Luft.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In den letzten Jahren sind viele Banken dazu übergegangen, von ihnen gehegte Forderungen aus Immobilienkrediten mit Abschlägen an andere Banken und Hedgefonds zu verkaufen. Möglich wurde dieser schwunghafte Kredithandel, durch den schon Tausende von Bürgern ins Unglück gestürzt wurden, ausgerechnet durch eine aufsichtsrechtliche Gesetzesänderung der rot-grünen Bundesregierung aus dem Jahre 2002. Wie wir inzwischen wissen, trägt diese vermeintlich linke Regierung nicht nur die Verantwortung für die Schleifung der deutschen Sozialsysteme, die für immer mit der Bezeichnung „Hartz IV“ verbunden sein wird, sondern auch für etwas eigentlich Unvorstellbares: nämlich die Möglichkeit, unbescholtene, ehrliche und leistungsbereite Bürger durch den Handel von privaten Baukrediten zwischen Banken und Hedgefonds fertigzumachen und zu ruinieren.
Es ist an Zynismus nur schwer zu überbieten, wenn ausgerechnet die SPD nun im Sächsischen Landtag einen Antrag zur Eindämmung von aus dem Ruder gelaufenen Verhältnissen stellt, die sie selbst erst unter der Ägide ihres früheren Finanzministers Hans Eichel geschaffen hat. Das, meine Damen und Herren, hat etwas von einem Brandstifter, der den Feuerwehrmann spielt.
Aber zurück zur Sache: Die professionellen Forderungskäufer treiben ihre Opfer in den Ruin, indem sie aufgekaufte Baukredite so schnell wie möglich selbst kündigen – auch in Fällen, in denen der Schuldner überhaupt nicht mit Ratenzahlungen in Verzug war. Auch sind mittlerweile zahlreiche Fälle bekannt geworden, in denen nicht nur die offenstehende Darlehenssumme, sondern die ursprüngliche volle Darlehenssumme verlangt wurde, sodass die Schuldner Teile des Kredits zweimal bezahlt haben.
Als Hebel wird hierfür der Umstand eingesetzt, dass in Deutschland regelmäßig Immobilienkredite nicht durch Hypotheken, sondern durch Grundschulden abgesichert werden. Grundschulden sind aber abstrakt und setzen – anders als Hypotheken, deren Höhe vom Bestand der Forderung selbst abhängig ist – eine Forderung nicht voraus. Sie bleiben trotz laufender Tilgung in voller Höhe bestehen. Nach den Bankbedingungen werden alle Zahlungen des Schuldners auf die persönliche Schuld und nicht auf die der Bank als Sicherheit dienende Grundschuld verrechnet.