Ich betrachte meine Frage nicht als beantwortet. Ich würde gern wissen, ob Sie meine Einschätzung teilen, dass die Bedürfnisse der Erwachsenen in vielen Familien vorrangig vor denen der Kinder sein werden.
Das sehe ich nicht so. Ich kenne sehr viele Familien, bei denen die Kinder immer vornan stehen und die bei wenig Geld zuerst an ihre Kinder denken.
Dass es, Frau Günther-Schmidt, sicherlich auch Einzelfälle gibt, die Sie im Blick haben, mag sein. Aber ich glaube, die meisten Eltern sind äußerst verantwortungsbewusst und haben das Wohl ihrer Kinder oder Enkel in erster Linie im Blick.
Auch ich kann das nicht so stehenlassen, wie Sie über die Zusammenlegung der Leistungen sprechen. Können Sie sich vorstellen, dass sich durch den Wegfall der Einmalleistung und die Aufnahme in die Regelsätze bei 6,31 Euro, verteilt auf den Monat, nicht die gleiche Summe ergibt wie bei der Beantragung von Einmalleistungen und dadurch ein realer Wegfall von Mitteln für die Familie und die Bezahlung von Schulbedarf entstanden ist?
Nein, das kann ich mir nicht vorstellen; denn Sie wissen, dass die Sozialhilfe geringer war, als es die Hartz-IV-Sätze insgesamt sind. Wenn man beide Summen gegenüberstellt, wird man feststellen, dass der Hartz-IV-Satz höher ist als das, was es früher gab, wenn man normale Sozialhilfe bezogen hat.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Armut lässt sich nicht durch Starterpakete bekämpfen, sondern vor allem durch gute Bildung. Die Bildung ist der Schlüssel zum sozialen Aufstieg. Deswegen sind für uns gute Kindergärten und Schulen so wichtig. Dafür haben wir in Sachsen eine ganze Menge getan. Der Zugang zu Kindertagesstätten und zu Schulen ist frei. Wir haben exzellente Schulen und Kindergärten. Kein Kind wird nicht eingeschult, weil es kein Geld hat, oder kein Kind kann den Kindergarten nicht besuchen, weil die Eltern kein Geld haben. Jeder kann diese Angebote, unabhängig vom Geldbeutel seiner Eltern, in Anspruch nehmen. Das ist richtig.
Frühkindliche Bildung ist für uns ein Schwerpunkt. Sie können das am neuen Landeshaushalt ablesen. Wir haben die Mittel für den frühkindlichen Bereich im nächsten
Wir stellen im neuen Landeshaushalt insgesamt 357 Millionen Euro pro Jahr für den frühkindlichen Bereich zur Verfügung. Denken Sie bitte zurück, dass wir allein in dieser Legislaturperiode in diesem Bereich schon um einen dreistelligen Millionenbetrag aufgestockt haben, weil uns diese frühkindliche Bildung wirklich am Herzen liegt. Unser Schwerpunkt bleibt also die Investition in die Qualität von Kindertagesstätten und eine gute Schulausbildung. Damit lässt sich aus unserer Sicht der Armut wirkungsvoll und nachhaltig begegnen. Aus diesen Gründen werden wir Ihren Antrag ablehnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst klingt der vorliegende Antrag ganz gut. Wer könnte sich schon einer Forderung entziehen, bedürftige Kinder zu unterstützen? Das zeigt ja auch die Unterschriftenaktion von ver.di, auf die wir aufspringen. Aber wie so oft bei populistischen Anträgen liegen die Dinge dann doch nicht so einfach. Bevor ich aber auf die Sache eingehe, ein Wort zum Verfahren.
Dass dieser Antrag nicht in den Ausschüssen, sondern gleich im Plenum behandelt wird, entzieht uns die Möglichkeit, wirklich vertieft und der Sache angemessen auf den Antrag einzugehen. Wir wissen, dass es im Plenum bei einem derart rechtlich komplexen, sozial differenzierten und finanziell nicht nebensächlichen Thema schwierig ist, sich zu verständigen. Eine Anhörung hätte klären müssen, wie es Eltern bislang schaffen, ihre Kinder auszustatten, oder ob es Fälle gab, in denen Kinder ohne die nötige Grundausstattung die Schule begannen.
Herr Kollege Dulig, könnten Sie mir sagen, wie oft Sie in den vergangenen drei Jahren nach vertiefter Beschäftigung und sachlicher Auseinandersetzung mit einem Problem in einem unserer Ausschüsse anders abgestimmt haben als Ihr Koalitionspartner?
Das Interessante bei dem Thema ist, dass es eigentlich im Haushalt verhandelt werden müsste. Das heißt, die praktische Auswirkung dessen, was wir inhaltlich wollen, auch gerade beim Thema Lehrmittelfreiheit, werden wir doch bei dem sehen, was wir bei den Haushalten verhandeln.
Wir hätten uns über die Zahl der Bedürftigen einen Überblick verschaffen müssen, denn dazu sagt der Antrag nichts. Aber man muss Haushaltsmittel einplanen, und da ist es schon wichtig, wie viele Kinder die 250 Euro erhalten sollen. Es wird salopp von einer unbürokratischen pauschalen Beihilfe auch für Bezieher niedriger Einkommen gesprochen. Aber wir wissen, dass es nicht so einfach ist und ohne Bürokratie schon gar nicht geht, wenn man eine Leistung nur für eine bedürftige Klientel bereithält, denn die Bedürftigkeit müsste ja dann auch festgestellt werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Wirklichkeit ging es der Antragstellerin wohl eher um politische Selbstdarstellung als um eine wirkliche Lösung des Problems, denn dazu hätten Sie schon etwas früher aufstehen müssen.
Wenn man für das nächste Schuljahr etwas hätte erreichen wollen, dann hätte der Antrag zu Beginn des Jahres vorliegen müssen.
Was ist denn Ihre Antwort? Wenn Sie heute den Antrag durchbekommen, wie wollen Sie denn das bis zum Anfang des Schuljahres realisieren? Das ist doch ein Schaufensterantrag!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Damit bin ich bei zwei inhaltlichen Anmerkungen zum Thema. Zunächst verweist uns das Problem des Schulanfanges auf ein allgemeines Problem bei der Festsetzung der Regelsätze nach SGB. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, die deshalb einfach mit einem Abschlag des Erwachsenenregelsatzes auskommen können.
Allein schon weil Kinder oft schneller wachsen und schneller als Erwachsene ihre Sachen abtragen, brauchen sie mehr Geld für Bekleidung.
Aus diesem Grund gibt es – mein Kollege Krauß ist darauf eingegangen – inzwischen eine positive Bundesratsinitiative in der Bundesratsdrucksache 329/08, in welcher die Bundesregierung zur grundsätzlichen Neubemessung der Regelleistungen für Kinder auf der Grundlage der besonderen Bedarfe der Kinder – ich zitiere – „im Hinblick auf die Mittagsverpflegung in Ganztagsschulen oder Schulen mit einem Bildungs- und Betreuungsangebot am Nachmittag und in Kindertageseinrichtungen sowie bei der Beschaffung von besonderen Lernmitteln aufgefordert wird“.
Das ist genau der Weg, auf dem das Problem zu lösen ist. Das hat im Übrigen bereits die Anhörung zur Drucksa
Aber es gibt noch einen zweiten Aspekt der Lösung des Problems und das ist die Seite der Schule. Wir müssen generell sehen, wie wir den Verfassungsgrundsatz der Unentgeltlichkeit des Unterrichtes und der Kostenfreiheit der Lehrmittel ausgestalten. Aus unserer Sicht gibt es dabei durchaus Handlungsbedarf, weil Schulen in größerem Maß auf die Geldbeutel der Eltern zugreifen. Sie tun das im Interesse der Kinder und Jugendlichen und weil die Budgets der Schulträger für manche Dinge nicht ausreichen.
Sie würden nun gleich eine bessere Ausstattung durch die Schulträger oder ein staatliches Förderprogramm fordern. Mehr Geld für Bildung, das kommt immer an. Aber wir wollen erst einmal schauen, wie viel Geld im System selbst vorhanden ist und wofür es verwendet wird. Da stoßen wir im Zusammenhang mit unserer Umfrage im Internet schon auf Dinge, die korrigiert werden müssen – ohne zusätzliches Geld. Nicht selten leisten sich die Schulen Arbeitsmaterialien usw., weil die Eltern diese bezahlen. Schaut man aber genauer hin, sind diese Arbeitsmaterialien gar nicht zweckmäßig.
Herr Dulig, entschuldigen Sie, dass ich Sie in Ihrem Redefluss unterbreche. Aber Sie haben vorhin gesagt, es sei eine Haushaltsangelegenheit. Angesichts der Besetzung der Regierungsbank frage ich Sie, welches Ressort nun wirklich mit dieser Problematik, die wir hier besprechen, befasst sein sollte.
Nein, ich frage, welcher Minister von den auf die Regierungsbank gehörenden zuständig ist. Wo ist er denn? Wir haben keinen. Er gehört auf die Regierungsbank. Ich will ihn sehen.