Protokoll der Sitzung vom 12.09.2008

entgegen der Behauptung von Herrn Vizepräsidenten Hatzsch nicht von einer halunkenhaften US-Hörigkeit, sondern von einer helotenhaften US-Hörigkeit gesprochen.“

(Peter Wilhelm Patt, CDU: Hallodri!)

Nun ist „helotenhaft“ kein Wort des täglichen Sprachgebrauchs. Wie viele vielleicht auch habe ich mich über Nacht schlau gemacht. Heloten waren Staatssklaven zu Zeiten Spartas, also vor etwa 500 Jahren.

(Jürgen Gansel, NPD: Ein bisschen früher!)

Ich sage in dubio pro reo, denn es liegt bekanntermaßen nun der Sprechtext vor. Jetzt zitiere ich Herrn Petzold wieder aus seiner Rede: „Es bleibt festzustellen, dass dies ein Urteil im Geiste der helotenhaften US-Hörigkeit der BRD ist.“ Wir haben es hier mit einer Wortschöpfung zu tun,

(Gelächter bei der CDU und der SPD)

für die es keinen Inhalt gibt. Aber – ich wiederhole mich – in dubio pro reo und ziehe meinen Ordnungsruf zurück, denn man kann nicht für etwas bestraft werden, was es gar nicht gibt.

(Heiterkeit bei der CDU und der SPD – Volker Schimpff, CDU, steht am Mikrofon.)

So, meine Damen und Herren. Das war eine Richtigstellung.

Nein, bitte nicht.

Der Tagesordnungspunkt ist abgearbeitet. Wir kommen nun zum

Tagesordnungspunkt 2

Fragestunde

Drucksache 4/13121

Wir beginnen mit Frau Simon, in der Reihenfolge Frage Nr. 3. Wer ist Ihr Gegenspieler? – Herr Unland, Finanzminister.

Danke, Herr Präsident. Es geht um die Anerkennung des Abschlusses “Sozialpädagogische Fachkraft“. Einer Erzieherin, die im Jahre 1992 das Zertifikat als „Sozialpädagogische Fachkraft“ erhalten hatte und seit 16 Jahren in einem Projekt des sozialpädagogisch betreuten Jugendwohnens arbeitet, wurde mitgeteilt, dass ihr pädagogischer Abschluss nicht anerkannt ist. Sie solle diesen in einer vierjährigen Ausbildung nachholen, ansonsten sei sie von Arbeitslosigkeit bedroht. Als zu 50% wegen einer Krebserkrankung Behinderte sieht sie sich außerstande, ein langes und kräftezehrendes Studium zu absolvieren.

Daher meine Fragen:

1. Kann die Erzieherin die laut VwV Erzieheranerkennung des Kultusministeriums vom 01.10.1996 gebotene Möglichkeit nutzen, den geforderten Abschluss durch eine 120 Stunden umfassende Ausbildung zu erlangen?

2. Welche anderen Möglichkeiten bestehen, den geforderten Abschluss unter Berücksichtigung ihrer langjährigen Berufserfahrungen mit einem geringeren Aufwand zu erlangen bzw. ihr diesen anzuerkennen?

Herr Prof. Unland, bitte.

Ich möchte zunächst auf Ihre erste Frage antworten. Die genannte Verwaltungsvorschrift regelt die Anerkennung der nach Rechtsvorschriften der ehemaligen DDR erworbenen Erzieherabschlüsse auf Fachschulniveau in einem Tätigkeitsfeld des staatlich anerkannten Erziehers.

Zu diesem Personenkreis gehört die Betroffene mit einem Zertifikat als Sozialpädagogische Fachkraft, das 1992 erworben wurde, nicht. Demnach ist die auf der Verwaltungsvorschrift basierende Anpassungsfortbildung auch nicht die geeignete Maßnahme, um einen Abschluss als staatlich anerkannte Erzieherin zu erwerben.

Nun zu Ihrer Frage 2: Eine zertifizierte Ausbildung auf sozialpädagogischem Gebiet sagt nichts über Inhalt und Umfang der Ausbildung und kann auch nicht mit der fachschulischen Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher gleichgestellt werden.

Nach Prüfung der individuellen Zulassungsvoraussetzungen für eine Ausbildung im Fachbereich Sozialwesen der Fachrichtung Sozialpädagogik an einer Fachschule könnte entweder eine berufsbegleitende Ausbildung absolviert oder die Zulassung zur Prüfung für Schulfremde gemäß Fachschulordnung beantragt werden. Eine andere Möglichkeit, den Abschluss als staatlich anerkannte Erzieherin zu erwerben, besteht für die Betroffene nicht.

Die besonderen Belange behinderter Menschen können im Prüfungsverfahren – wie auch in vielen anderen Bereichen – berücksichtigt werden, wenn der Prüfungsausschuss rechtzeitig davon in Kenntnis gesetzt wird. Der Prüfungsausschuss trifft dann geeignete Maßnahmen hinsichtlich der Organisation und Gestaltung der Prüfung. Dabei dürfen jedoch die Prüfungsanforderungen qualitativ nicht verändert werden.

Herr Minister, ich hätte eine Nachfrage, bei der ich um die schriftliche Beantwortung bitte, weil Sie mir das sicher jetzt nicht sagen können.

Was war der Anlass dafür, dass eine seit 16 Jahren auf der Grundlage dieser anerkannten Ausbildung tätige Sozialpädagogin urplötzlich nicht mehr arbeiten darf?

Das werden wir Ihnen gern schriftlich zukommen lassen.

Danke schön.

Das war die erste Frage. In der Reihenfolge geht es jetzt weiter mit Herrn Petzold; Frage Nr. 1.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es geht um Leseschwächen bei Jugendlichen im Freistaat Sachsen.

(Martin Dulig, SPD: Nein, bei der NPD!)

Nach Aussagen des EU-Kommissars für Bildung, Kultur und Jugend, Jan Figel, hat fast ein Drittel der Arbeitnehmer in Europa nur einen Hauptschulabschluss und etwa jeder vierte 15-Jährige Leseschwächen. Deshalb sieht Figel die Gefahr, dass es Millionen Europäer zukünftig immer schwerer haben werden, sich in einer wissensbasierten Gesellschaft beruflich entfalten zu können bzw. überhaupt Arbeit zu finden.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Wie entwickelte sich im Freistaat Sachsen im Zeitraum 2002 bis 2007 die Anzahl von Schülern in der Altersgruppe der zehn- bis 15-Jährigen, bei denen Leseschwächen festgestellt wurden und welche regionalen Unterschiede wurden dabei in den Landkreisen und kreisfreien Städten deutlich?

2. Welche Maßnahmen erachtet die Staatsregierung als notwendig, um Leseschwächen bei Kindern und Jugendlichen vorzubeugen bzw. abzuhelfen und welche Bildungsangebote zum Abbau von Leseschwächen werden gegenwärtig im Freistaat Sachsen in welchem Umfang von Kindern und Jugendlichen mit Leseschwächen genutzt?

Herr Prof. Unland vertritt wieder das Kultusministerium; bitte schön.

Herr Petzold, auf Ihre beiden Fragen möchte ich die entsprechenden Antworten geben.

Zunächst auf Ihre erste Frage: Das Sächsische Staatsministerium für Kultus, das ich heute vertrete, nimmt keine statistische Erfassung von Schülern mit Leseschwächen vor. Vielmehr geht es darum, Leseschwächen frühzeitig zu erkennen. So werden insbesondere an den Grundschulen verschiedene Leselernstandsüberprüfungen durchgeführt. Die Ergebnisse werden mit den Schulen ausgewertet und sind die Grundlage für die Erarbeitung schulspezifischer Maßnahmen zur Verbesserung der Lesekompetenz.

Auf Ihre zweite Frage möchte ich wie folgt antworten: Die Entwicklung und Förderung von Lesekompetenz nimmt nicht nur in den von der KMK der Länder zentral verabschiedeten Bildungsstandards für die Jahrgangsstufe 4 und für den mittleren Schulabschluss einen entscheidenden Stellenwert ein, sondern ist auch bereits in den sächsischen Lehrplänen entsprechend verankert und wird nicht nur als Aufgabe des Faches Deutsch, sondern als übergeordnete Aufgabe des Unterrichts in allen Fächern verstanden.

Die Lehrpläne und das Eckpunktepapier Sprachliche Bildung sind auf dem sächsischen Bildungsserver abrufbar. Durch Fortbilder unter anderem zur Verbesserung der Diagnostik und durch Fachberater werden Lehrerinnen und Lehrer bei der Entwicklung individueller Förderprogramme insbesondere auch bei leseschwachen Schülern unterstützt.

Darüber hinaus nutzen die Schulen sowohl die Förderrichtlinie Ganztagsangebote, um spezielle Fördermaßnahmen im Bereich des Lesens zu etablieren, als auch die verschiedenen Projektangebote zur Förderung von Leseinteresse und Lesemotivation wie das Projekt Lesescouts mit der Stiftung Lesen.

Das Angebot an Projekten bietet den Schulen in Sachsen insgesamt vielfältige Möglichkeiten, um die Lesekompetenz und die Lesemotivation der Schüler gezielt zu fördern.

Danke schön.

Danke schön. – Wir kommen jetzt zu Herrn Herbst, Frage Nr. 9. Diese Frage geht auch an das SMK, Herr Unland vertritt wieder das SMK.

Das wird anstrengend.

Aber zuerst natürlich die Frage.

Ich habe zwei Fragen zur Personalsituation an Dresdner Grundschulen an die Staatsregierung:

1. Wie stellt sich die Personalsituation an der 63. Grundschule in Dresden dar, insbesondere im Hinblick auf eine fehlende Klassenlehrerin für die Klasse 1a, und welche Folgen hatte dies auf die Unterrichtsversorgung?

2. Wie stellt sich die Personalsituation und Unterrichtsversorgung an Dresdner Grundschulen derzeit generell dar, insbesondere im Hinblick auf fehlende Klassenlehrer und laufende Abordnungs- und Versetzungsverfahren?

Bitte, Herr Unland.