Protokoll der Sitzung vom 12.09.2008

Bitte, Herr Unland.

Herr Herbst, meine Enkel sind leider alle noch nicht so alt, sodass ich direkt dazu nichts sagen kann. Deshalb bin ich auf die Informationen des Nachbarministeriums angewiesen und möchte wie folgt darauf antworten:

Unvorhersehbare Personalausfälle waren die Ursachen, dass es noch mit Beginn des Schuljahres an einzelnen Grundschulen, so auch an der 63. Grundschule, zu Schwierigkeiten bei der Besetzung der Klassenleiterfunktion kam.

Inzwischen ist die Übernahme der Klassenleiterfunktion für die Klasse 1a an der 63. Grundschule in Dresden gesichert. Ab dem 15.09.2008, also ab nächster Woche, wird die Klasse von einer im Nachgang neu eingestellten Lehrkraft übernommen. Bis dahin wird die Klasse von einer anderen Kollegin geführt.

Die Unterrichtsversorgung, insbesondere die Kennenlernwerkstatt, mit der die Schülerinnen und die Schüler der ersten Klassen der 63. Grundschule in ihr Schulleben starten, wurde durch die zu vollziehenden Personalmaßnahmen nicht negativ beeinflusst.

Auf Ihre zweite Frage möchte ich wie folgt antworten: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist für die Dresdener Grundschulen sowohl der Unterricht im Grundbereich als auch im Ergänzungsbereich abgesichert. Alle Klassen haben eine Klassenleiterin oder einen Klassenleiter.

Dass in Vorbereitung eines Schuljahres zur Deckung der Bedarfe Abordnungen und Versetzungen zu vollziehen sind, gehört zum normalen Geschäft der personalführenden Stellen. Natürlich ist es klar: Populär sind derartige Maßnahmen nicht immer. Wir dürfen aber nicht erwarten,

dass Personalausfälle nur dort auftreten, wo es Personalüberhänge gibt.

Die notwendigen Maßnahmen sind im Wesentlichen abgeschlossen. Aufgrund von unvorhersehbaren Personalveränderungen, zum Beispiel durch Langzeiterkrankungen, sind Abordnungen oder Versetzungen gegebenenfalls auch weiterhin erforderlich.

Danke schön. – Wir kommen jetzt zu Frau Günther-Schmidt, die keine Frage zur Schule hat; Frage Nr. 7. Bitte schön.

Es geht um hohe Belastungen von illegalen und verbotenen Pestiziden in Obst, Gemüse und Getreide.

Die „Sächsische Zeitung“ zitiert in ihrer Ausgabe vom 22. August 2008 Greenpeace-Berichte zu hohen Belastungen an illegalen und gesundheitsgefährdenden Pestiziden in deutschem Obst, Gemüse und Getreide. Besonders betroffen seien frische Kräuter, Himbeeren, Feldsalat, Birnen, Rucola und Johannisbeeren.

Meine Fragen an die Staatsregierung:

1. In wie vielen Proben an Obst, Gemüse und Getreide wurden in den letzten 20 Monaten im Freistaat Sachsen Rückstände verbotener und gesundheitsgefährdender Pestizide nachgewiesen? Ich bitte um Angabe der Anzahl der Gesamtproben, der Proben mit Grenzwertüberschreitungen bezogen auf das jeweilige Obst, Gemüse und Getreide sowie die Herkunft der Produkte.

2. Mit welchen Maßnahmen hat die Staatsregierung jeweils auf die Grenzwertüberschreitungen reagiert und was will sie unternehmen, um diese künftig zu unterbinden?

Es antwortet Frau Clauß, Staatsministerin für Soziales; bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Günther-Schmidt! Zur ersten Frage nehme ich wie folgt Stellung: Seit Januar 2007 bis einschließlich August 2008 wurden an der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen insgesamt 230 Proben Obst, 291 Proben Gemüse und 179 Proben Getreide von deutschen Erzeugern auf Rückstände an Pflanzenschutzmitteln untersucht. Dabei wurde in sechs der 230 Proben Obst und in sieben der 291 Proben Gemüse je ein Wirkstoff, der in der Bundesrepublik Deutschland in Pflanzenschutzmitteln nicht zulässig ist, bestimmt. In Getreide wurde in keiner der 179 Proben ein nicht zugelassener Pflanzenschutzmittelwirkstoff festgestellt. Die in den Proben bestimmten Rückstandsgehalte nicht zugelassener Wirkstoffe lagen, abgesehen von einer Petersilienprobe von 0,056 mg/kg, stets weit unterhalb von 0,05 mg/kg. Derartige geringe Rückstände geben keinen sicheren Hinweis auf eine illegale Anwendung,

denn sie können beispielsweise auch die Folge von Altrückständen im Boden, von Abdrift oder von Kontaminationen während des Transports oder der Lagerung sein. Nach geltendem deutschen Recht waren alle oben genannten Erzeugnisse verkehrsfähig, denn in keinem Falle überschritten die ermittelten Rückstandsgehalte die in der Rückstandshöchstmengenverordnung jeweils festgesetzten Höchstmengen.

Zur zweiten Frage: Entsprechend den soeben dargestellten Überwachungsergebnissen waren keine Maßnahmen der Staatsregierung notwendig. Auch künftig wird die Staatsregierung der Überwachung von pflanzlichen Erzeugnissen hinsichtlich ihrer Gehalte an Rückständen von Pflanzenschutzmitteln einen hohen Stellenwert im Rahmen der Kontrollen zur Lebensmittelsicherheit einräumen.

Danke schön.

Danke schön. Wir kommen erneut zu Frau Simon. Bitte stellen Sie die Frage Nr. 4.

Herr Präsident! Ich habe eine Frage zum ökumenischen Gottesdienst zur konstituierenden Tagung des Kreistages.

Der angehende Landrat des Landkreises Görlitz, Bernd Lange, lud auf Briefpapier des Landrates zu einem gemeinsamen ökumenischen Gottesdienst anlässlich der konstituierenden Tagung des Kreistages Görlitz ein. Der Gottesdienst fand unmittelbar vor Beginn der Kreistagssitzung in dessen Tagungsraum statt.

Meine Fragen an die Staatsregierung:

1. Sieht die Staatsregierung die Trennung von Staat und Kirche durch dieses Agieren des angehenden Landrats gewahrt?

2. Wer trägt die im Zusammenhang mit der Organisation und Durchführung des Gottesdienstes entstandenen Kosten?

Herr Justizminister Mackenroth, bitte.

Vielen Dank. – Frau Abgeordnete, die Einladung zu diesem ökumenischen Gottesdienst erging getrennt von der Einladung zur konstituierenden Sitzung des Kreistages des neuen Landkreises Görlitz am 5. September 2008. Der Gottesdienst fand um 08:30 Uhr statt, die konstituierende Kreistagsitzung begann nachfolgend um 09:30 Uhr. Selbstverständlich war die Teilnahme am Gottesdienst freiwillig. Die Staatsregierung sieht den Grundsatz der Trennung von Staat und Kirche in diesem Fall als gewahrt an.

Zur Frage 2: Für die Organisation und Durchführung des Gottesdienstes sind dem Landkreis keine zusätzlichen Kosten entstanden. Die Organisation übernahmen wie regelmäßig die Kirchen in Abstimmung mit dem Beauf

tragten nach § 11 des Sächsischen Kreisgebietsneugliederungsgesetzes für den Landkreis Görlitz.

Sie möchten noch eine Nachfrage stellen, Frau Simon?

Ich habe zwei Nachfragen.

Erstens. Können Sie mir bitte konkret den Paragrafen der Sächsischen Landkreisordnung nennen, in dem geregelt ist, dass der Landrat die Einladung zu einem ökumenischen Gottesdienst auszusprechen hat und dass das in seinen Aufgabenbereich fällt?

Zweitens. Können Sie mir zustimmen, wenn ich Sie um Überprüfung der von Ihnen gemachten Angaben bitte, wenn ich Ihnen die Originaleinladung gebe, wonach die von Ihnen zur Frage 1 gemachten Angaben definitiv nicht stimmen?

Ich habe nicht gesagt, dass im Kreisgebietsneugliederungsgesetz für den Landkreis Görlitz eine Vorschrift steht, nach der der Landrat zu Gottesdiensten einzuladen hat, sondern ich habe gesagt, dass der Landrat, Herr Lange, Beauftragter nach § 11 dieses Gesetzes gewesen ist. Dazu stehe ich.

Meine Frage bezog sich auf die Nennung des Paragrafen der Sächsischen Landkreisordnung, in dem die Aufgaben des Landrates definiert sind und wo das steht.

(Unruhe bei der CDU)

Diese Frage habe ich beantwortet.

Nein, das haben Sie nicht. Ich würde Ihnen das gern geben.

Die Einladungen sind bekannt.

Das, was Sie mir geantwortet haben, ist aber nicht zutreffend. Ich bitte Sie deswegen um Überprüfung, ob das wirklich stimmt.

Ich habe es Ihnen doch gesagt: Die Einladungen, die Briefe kenne ich. Es sind zwei verschiedene Briefe, eine Einladung und eine Einladung zum ökumenischen Gottesdienst.

Ich werde darüber nachdenken.

Herr Petzold, Sie sind mit der Frage Nr. 2 dran.

Herr Präsident! Es geht um ökologische Bestattungen im Freistaat Sachsen.

Zuerst in Großbritannien angeboten, finden Möglichkeiten einer ökologischen Bestattung auch in der Bundesre

publik immer mehr Anwendung. Bei einer ökologischen Bestattung kommen unter anderem Särge aus Korbgeflecht oder aus Wellpappe zum Einsatz. Das aus Stärke und Papier gefertigte Material für Wellpappe ist zu 100 % biologisch abbaubar und löst sich nach etwa drei Monaten auf und beschleunigt zugleich den Zersetzungsprozess der menschlichen Überreste, wie der TÜV-Süddeutschland bereits im Jahr 2000 bestätigte.

Fragen an die Staatsregierung:

1. In welchem Umfang werden gegenwärtig im Freistaat Sachsen seit welchem Zeitpunkt welche Möglichkeiten für ökologische Bestattungen angeboten und in welchem Maße wurden diese bisher genutzt?

2. Wie bewertet die Staatsregierung die Möglichkeit einer ökologischen Bestattung unter umweltpolitischen Gesichtspunkten und in welchem Maße erachtet die Staatsregierung die ökologische Bestattung als förderungswürdige Einrichtung?