Herr Kosel, zu Ihrer 1. Frage: Über die Insolvenzgeldfähigkeit von QAS-Maßnahmen ist zwischen der Staatsregierung und der Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit bisher noch nicht gesprochen worden. Die Regionaldirektion hat dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales sowie dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit bislang lediglich ihre Auffassung zur rechtlichen Würdigung der Versicherungspflicht in der Sozialversicherung von Teilnehmern an QAS-Maßnahmen dargelegt. Die Bundesagentur für Arbeit verneint seit etwa einem halben Jahr für die betreffenden QAS-Maßnahmen eine Versicherungspflicht auch dann, wenn für die Teilnehmer Sozialversicherungsbeiträge entrichtet wurden. Auf die Frage, welche Möglichkeit für die betroffenen 24 Teilnehmer besteht, noch zum ausstehenden Insolvenzgeld zu kommen, antworte ich wie folgt:
Jeder Teilnehmer an der QAS-Maßnahme kann zunächst Widerspruch gegen die Entscheidung der Agentur für
Arbeit Leipzig einlegen. Führt dieses Verfahren nicht zum Erfolg, kann jeder Betroffene Klage vor dem Sozialgericht erheben. Entscheidet dieses zugunsten des Maßnahmenteilnehmers, müsste die Agentur für Arbeit das Insolvenzgeld nachträglich bezahlen.
Frau Präsidentin, ich hätte noch eine Nachfrage. Herr Staatsminister, meine Nachfrage bezieht sich auf Ihre Antwort zu meiner ersten Frage. Wie kommt denn die Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Leipzig, in dem von mir zitierten Schreiben an das Bildungszentrum Leipzig, das auch in Ihrem Hause vorliegt, zu der Behauptung, es hätte eine Klärung stattgefunden?
In diesem Zusammenhang wäre es vielleicht hilfreich, wenn wir das Sozialministerium bitten würden, Ihnen etwas zuzuarbeiten, weil wir in einen solchen Klärungsprozess nicht einbezogen worden sind.
Frau Präsidentin! Kameraden der NPD-Fraktion! Demokraten! Ich habe zwei Fragen. 1. Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung darüber vor, ob und in welcher Weise sich die EU-Osterweiterung auf die Lage der gegenwärtig in der sächsischen Landwirtschaft beschäftigten deutschen Erwerbstätigen auswirkt?
2. Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung darüber vor, welche zusätzlichen Kosten dem Freistaat Sachsen infolge der EU-Osterweiterung bereits entstanden sind und in Zukunft noch entstehen werden, insbesondere durch Schleuseraktivitäten, Aktivitäten im Bereich des organisierten Menschenhandels, der Drogenkriminalität und infolge eines steigenden Abschiebeaufkommens?
Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Zur 1. Frage antworte ich wie folgt: In der sächsischen Landwirtschaft werden traditionell Saisonkräfte aus Mittel- und Osteuropa für Arbeiten in arbeitsintensiven Kulturen eingesetzt. Erkenntnisse darüber, dass sich seit der EU-Osterweiterung am 1.05.2004 Änderungen ergeben haben, liegen nach Aussage des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft bisher nicht vor. Der Einsatz von Saisonarbeitskräften aus den neuen Mitgliedsstaaten in Sachsen ist grundsätzlich positiv zu sehen, da dieser Dauerarbeitsplätze in der Land- und Ernährungswirtschaft sichert.
Die Kriminalstatistik weist keine signifikante Änderung bzw. Erhöhung der registrierten Straftaten seit der EUOsterweiterung 2004 auf. Zu einem gestiegenen Abschiebeaufkommen liegen keine Erkenntnisse vor. Nach Auskunft des Sächsischen Staatsministeriums des Innern sind bei der sächsischen Polizei keine erhöhten Kosten im Zusammenhang mit der EU-Osterweiterung angefallen.
Frau Präsidentin! Herr Staatsminister! Ich habe eine Frage zum Schülertransport im Vogtlandkreis. Laut dem Landrat des Vogtlandkreises, Dr. Tassilo Lenk, müssen Eltern in Markneukirchen für die Beförderung ihrer Kinder zur Mittelschule Adorf 60 Euro pro Jahr bezahlen, während für die Beförderung der Kinder zur Mittelschule in Bad Elster 210 Euro pro Jahr verlangt werden. Zusätzlich wurde den Eltern, die ihre Kinder nach Bad Elster schicken wollen, mitgeteilt, dass sie zunächst die volle Transportpauschale (420 Euro pro Jahr) auslegen müssten und die Erstattung von 50 % dann erst zum Jahresende erfolgt.
1. Wie bewertet die Staatsregierung die Vereinbarkeit des Transportentgeltes mit dem Recht auf freie Schulwahl?
2. Hält die Staatsregierung die erhöhte Kostenpauschale von 210 Euro pro Jahr für den fünf Kilometer längeren Transportweg von Markneukirchen nach Bad Elster gegenüber Adorf für rechtlich zulässig und gerechtfertigt?
Frau Präsidentin! Werter Herr Abg. Herbst, ich möchte diese beiden Fragen im Zusammenhang beantworten. Die Schülerbeförderung ist eine weisungsfreie Pflichtaufgabe des Landkreises oder von Kreisfreien Städten. Diese sind gemäß § 23 Abs. 3 des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen Schülerbeförderungsträger für die Schulen auf ihrem Gebiet. Sie regeln die Einzelheiten der Schülerbeförderung in einer Satzung, insbesondere auch zu der hier in Frage stehenden Kostenerstattung bzw. Erhebungen von Eigenanteilen in den dazu gehörigen Verwaltungsverfahren. Diese Satzung wird durch den Kreistag bzw. durch den Stadtrat des jeweiligen Schülerbeförderungsträgers beschlossen. Bei den Satzungsregelungen haben die Schülerbeförderungsträger einen weiten Gestaltungsspielraum. Diesen benötigen sie allerdings auch, um die Schülerbeförderung den individuellen Gegebenheiten des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt anzupassen.
Die Schülerbeförderungsträger dürfen sich dabei auch von finanzpolitischen Erwägungen leiten lassen. Landkreise und Kreisfreie Städte haben eine gesetzliche Verpflichtung, ihre Ausgaben und Einnahmen so zu planen, dass eine stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Nach dem Gleichheitssatz kann bei unterschiedlich festgesetzten Eigenanteilen der Eltern oder bei unterschied
lichen Erstattungsregelungen nur dann von einer Ungleichbehandlung ausgegangen werden, wenn dafür ein sachlich einleuchtender Grund fehlt. Sofern jedoch bei einem Schülerbeförderungsträger im Rahmen seiner Satzungsautonomie aufgrund der örtlichen Gegebenheiten für bestimmte Schülergruppen, zum Beispiel aufgrund längerer Wege, höhere Beförderungskosten anfallen, kann auch ein höherer Eigenanteil festgesetzt werden. Das ist rechtlich insgesamt nicht zu beanstanden.
Das Recht auf freie Schulwahl wird durch eine solche Regelung zur finanziellen Beteiligung der Eltern an den Schülerbeförderungskosten nicht beschnitten. Es besteht für die Schülerbeförderungsträger keine Rechtspflicht, die Schülerbeförderungskosten in vollem Umfang zu tragen. Den Eltern ist bei der Entscheidung, an welcher Schule sie ihr Kind anmelden, zuzumuten, auch die finanziellen und organisatorischen Konsequenzen, die sich aus der Schülerbeförderung ergeben, zu bedenken. Außerdem enthalten zahlreiche Schülerbeförderungssatzungen eine so genannte Härtefallklausel, in der geregelt ist, dass ein teilweiser oder ein vollständiger Erlass der finanziellen Beteiligung der Eltern an den Schülerbeförderungskosten möglich ist, insbesondere, wenn aufgrund von wirtschaftlichen Verhältnissen der Eltern eine unbillige Härte durch die Schülerbeförderungskosten entstehen würde.
Um die konkret für den Vogtlandkreis gestellte Frage zu beantworten, wurde das Landratsamt Vogtlandkreis um eine Stellungnahme gebeten. Es teilte Folgendes mit: „Der Kreistag des Vogtlandkreises hat durch Beschluss einer Änderungssatzung am 20. Januar dieses Jahres die bisherige Schülerbeförderungssatzung dahin gehend geändert, dass einerseits ein Eigenanteil der Eltern eingeführt wurde und andererseits eine Begrenzung der Erstattung der Schülerbeförderungskosten auf die Höhe der Kosten, die beim Besuch der nächstgelegenen Schule anfallen würden.“ Die nächstgelegene Mittelschule in diesem Beispiel ist die Mittelschule in Adorf, da diese mit einem geringeren Beförderungsaufwand zu erreichen ist als die Mittelschule in Bad Elster. Die Beförderungskosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln betragen für ein Schuljahr nach Adorf insgesamt für das Jahr 272,70 Euro und nach Bad Elster 426,60 Euro. Grundlage dafür ist das Tarifverzeichnis des Öffentlichen Personennahverkehrs, das in der Verantwortung des Verkehrsverbundes Vogtland liegt.
Unter Berücksichtigung des Eigenanteils der Eltern trägt der Vogtlandkreis für die Beförderung nach Adorf Ausgaben in Höhe von 212,70 Euro. Nur diesen Betrag bringt der Vogtlandkreis auch für die Schüler auf, die eine andere als die nächstgelegene Mittelschule, zum Beispiel die in Bad Elster, besuchen. Im Fallbeispiel bedeutet dies, dass die Eltern beim Besuch der Mittelschule Bad Elster 213,90 Euro im Schuljahr aufbringen müssen. Das sind insgesamt 153,90 Euro mehr als beim Besuch der Mittelschule Adorf.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Hier meine zweite Anfrage. Es geht um den Stundenausfall. Im Jahresbericht 2004 kritisiert der Sächsische Landesrechnungshof die statistische Erhebung des Stundenausfalls an sächsischen Mittelschulen. Aufgrund der Ermittlungsmethode des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus, Stundenausfälle nur an drei Wochen innerhalb des ersten Viertels des Schuljahres zu erheben und die Werte dann auf das gesamte Jahr hochzurechnen, ergab sich für das Schuljahr 2001/2002 eine Abweichung zwischen den SMK-Daten und dem tatsächlichen Stundenausfall von 1,6 Prozentpunkten. Dies entspricht einer Fehlerquote von 46 %. Fragen an die Staatsregierung: 1. Auf welcher Datenbasis, in welchen Fächern und innerhalb welches Erhebungszeitraumes erfolgt die Erstellung der jährlichen Stundenausfallstatistik an Grundund Mittelschulen, Gymnasien sowie Berufsschulen?
2. Wie hoch war der Stundenausfall in den jeweiligen Schularten im letzten Schuljahr, wenn man die Methode des Rechnungshofes zugrunde legt?
Frau Präsidentin! Werter Herr Abg. Herbst, gemäß der jeweils gültigen Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Klassen- und Gruppenbildung, zur Bedarfsberechnung für die Unterrichtsversorgung und zum Ablauf des Schuljahres ermitteln die Regionalschulämter den planmäßigen und den außerplanmäßigen Unterrichtsausfall an allen öffentlichen Grundschulen, Mittelschulen, Gymnasien, allgemein bildenden Förderschulen und beruflichen Schulzentren über einen Zeitraum von jeweils drei Unterrichtswochen zu Beginn des Schuljahres. Im Schuljahr 2004/2005 war der Berichtszeitraum für die allgemein bildenden Schulen in der Zeit vom 13. September 2004 bis zum 1. Oktober und für die beruflichen Schulzentren in der Zeit vom 8. November bis zum 27. November 2004. Die in diesen Berichtszeiträumen durchgeführten Erhebungen zum Unterrichtsausfall dienen dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus als Stichprobenerhebung und werden nicht auf das gesamte Schuljahr hochgerechnet. Deshalb ist es insgesamt nicht sachgerecht, von einer Fehlerquote von 46 % zu sprechen. Entsprechend der oben erwähnten Verwaltungsvorschrift wird der Unterrichtsausfall an allen Schulen von Beginn
der Stichprobenerhebung bis zum vorletzten Schultag des jeweiligen Schuljahres fortgeschrieben. Alle Angaben zum Unterrichtsausfall beruhen auf den Berichten der Schulleiter jeder einzelnen Schule. In der Stichprobenerhebung wird der Unterrichtsausfall an allgemein bildenden Schulen für jedes einzelne Fach laut Stundentafel, bei beruflichen Schulzentren nach Schularten, Fachrichtungen und Lernbereichen ermittelt. Die Fortschreibung des Unterrichtsausfalls ermöglicht eine aktuelle Berichterstattung zum Unterrichtsausfall pro Schulart, jedoch nicht nach einzelnen Fächern.
Zur zweiten Frage möchte ich Folgendes antworten: Der planmäßige und außerplanmäßige Unterrichtsausfall über alle Schularten lag im Berichtszeitraum der Fortschreibung im Schuljahr 2003/2004 bei 4,6 %. Aufgeschlüsselt nach Schularten, ergibt sich folgendes Bild: Grundschulen 1,5 %, Mittelschulen 4 %, Gymnasien 3,9 %, allgemein bildende Förderschulen 8,3 % und berufliche Schulzentren 4,6 %.
Meine Damen und Herren! Die vorliegenden Fragen sind abgearbeitet. Ich schlage Ihnen vor, dass wir nun – auf vielfachen Wunsch – doch eine Mittagspause einlegen. Wir treffen uns wieder um 14:10 Uhr.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor wir wieder in die Tagesordnung einsteigen, noch eine kurze Mitteilung an die Präsidiumsmitglieder: Wie in der Präsidiumssitzung am 3. März 2005 festgelegt, findet im Anschluss an die heutige Plenarsitzung eine Sondersitzung des Präsidiums des 4. Sächsischen Landtages statt. Dabei geht es um die Festlegung der Größe und um die Besetzung der Beiräte bei den Justizvollzugsanstalten. Inzwischen liegen alle Vorschläge der vorschlagsberechtigten Fraktionen vor. Ich bitte daher die Präsidiumsmitglieder, sich im unmittelbaren Anschluss an die heutige Plenarsitzung im Saal 2 des Elbflügels einzufinden.
Jetzt darf ich vielleicht noch die veränderten Redezeiten bekannt geben – wir haben ja einen Tagesordnungspunkt weniger, so dass sich neue Redezeiten ergeben: die CDU 32 Minuten, PDS 24 Minuten, SPD 14 Minuten, NPD 14 Minuten, FDP 10 Minuten und die GRÜNEN 10 Minuten.
Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen deutschen, polnischen und tschechischen Gemeinden
Hierzu können die Fraktionen wieder Stellung nehmen; die Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, SPD, PDS, NPD, FDP, die GRÜNEN und die Staatsregierung, wenn gewünscht.
Ich erteile nun den einreichenden Fraktionen, der CDU und der SPD, das Wort. Herr Abg. Schowtka, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach der Herstellung der Einheit unseres Vaterlandes, der Wiederbegründung des Freistaates Sachsen und dem Zusammenbruch der kommunistischen Diktaturen in Polen und Tschechien gewann für uns in Sachsen die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit unseren direkten Nachbarn sofort große Bedeutung – und zwar im deutlichen Gegensatz zur verordneten Freundschaft der so genannten sozialistischen Bruderländer unseligen Angedenkens. Noch vor Beginn des Erweiterungsprozesses der Europäischen Union, der im Eintritt unserer Nachbarländer in die Gemeinschaft der freien Völker Europas am 1. Mai vergangenen Jahres gipfelte, formulierten wir in Sachsen im Artikel 12 unserer Verfassung vom 27. März 1992 folgendes Staatsziel: „Das Land strebt grenzüberschreitende regionale Zusammenarbeit an, die auf den Ausbau nachbarschaftlicher Beziehungen, auf das Zusammenwachsen Europas und auf eine friedliche Entwicklung in der Welt gerichtet ist.“
Bereits 1991 wurde auf Initiative der lokalen Kommunen des sächsischen, niederschlesischen und nordböhmischen Grenzgebietes die Euro-Region Neiße-Nisa gebildet. An den damaligen EU-Außengrenzen zu Polen und Tschechien von insgesamt 570 Kilometern Länge wurden seit 1990 in rascher Folge elf neue Grenzübergänge geschaffen – zusätzlich zu den zehn bereits vorhandenen. Die Zahl der Fußgängerübergänge wurde verdreifacht.
Denn, meine Herren von der NPD: Wir sagen „Grenzen auf!“ statt „Grenzen zu!“. Eingemauert waren wir vorher lange genug.
(Beifall bei der CDU, der PDS, der SPD, der FDP und den GRÜNEN – Uwe Leichsenring, NPD: „Grenzen auf für Lohndrücker!“)