Protokoll der Sitzung vom 13.03.2009

Die sächsischen Lehramtsreferendare stehen in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis. Die Rechte und Pflichten dieses Personenkreises werden durch die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern konkretisiert.

Auf der Grundlage der in dieser Verordnung getroffenen Regelungen zu den Rechten und Pflichten ist die Stellung der sächsischen Lehramtsreferendare mit derjenigen der Beamten auf Widerruf vergleichbar. Beamten steht ein Recht auf Teilnahme an Streiks nicht zu. Dies gilt auch für Lehramtsreferendare in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis. Das Recht auf Teilnahme an Arbeitskampfmaßnahmen setzt außerdem voraus, dass der Personenkreis, der an diesen teilnehmen möchte, vom Streikziel betroffen ist und der Arbeitskampf somit als Instrument zur Durchsetzung tariflicher Regelungen eingesetzt wird.

Da nach der geltenden Verordnung die wesentlichen Rechte und Pflichten der Lehramtsreferendare, insbesondere auch die Höhe der Bezüge, durch Gesetz geregelt sind, sind diese einer tarifvertraglichen Regelung nicht zugänglich und können daher nicht mit Mitteln des Arbeitskampfes erzwungen werden.

Danke schön.

Ich bitte Frau Abg. Günther-Schmidt, die Frage Nr. 11 zu stellen.

Danke schön. – Es geht mir um die Annahme und Behandlung gefährlicher Abfälle.

Die Firma S. D. R. Biotec Verfahrenstechnik GmbH unterhält am Standort Pohritzsch (Nordsachsen) eine Anlage zur Schadstoffimmobilisierung. Der genehmigte Positivkatalog beinhaltet eine Vielzahl von gefährlichen Abfällen, welche wasserlösliche Schwermetalle bzw. deren Verbindungen enthalten.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Welche Bestimmungen enthält die notwendige wasserrechtliche Genehmigung für das genannte Unternehmen, um zu verhindern, dass die wasserlöslichen Schwermetalle bzw. deren Verbindungen in das Grundwasser bzw. in Gewässer eingeleitet werden?

2. Wann wurde die notwendige wasserrechtliche Genehmigung für das Unternehmen erstmalig erteilt und wann erfolgten Modifikationen welchen Inhalts?

Für die Staatsregierung antwortet Herr Staatsminister Kupfer; bitte.

Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete, Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:

Eine wasserrechtliche Genehmigung hinsichtlich der Indirekteinleitung, das heißt für die Einleitung von Wasser in öffentliche Abwasseranlagen, bzw. eine wasser

rechtliche Erlaubnis hinsichtlich der Direkteinleitung, das heißt für die Einleitung von Abwasser in Gewässer, ist nicht erforderlich, da in der von der Firma S. D. R. Biotec Verfahrenstechnik GmbH am Standort Pohritzsch betriebenen Anlage zur Schadstoffimmobilisierung kein Produktionsabwasser anfällt. Damit erübrigt sich die Beantwortung der Fragen 1 und 2.

Eine Nachfrage, bitte?

Ja.

Ich gehe einmal davon aus, dass auf dem Betriebsgelände, zum Beispiel in den Hallen, Maßnahmen durchgeführt werden, um mit Wasser beispielsweise Maschinen oder Fahrzeuge zu reinigen. Ich würde gern wissen, wie dafür gesorgt wird, dass dieses Wasser zum Beispiel die Hallen nicht verlassen kann.

Ich sehe nach und Sie bekommen es schriftlich, einverstanden?

Danke schön.

Die nächste Frage stellt Herr Abg. Lehmann; Frage Nr. 4.

Frau Präsidentin! Meine Frage dreht sich um die Ausbildung bei der Feuerwehr. Durch die erfreuliche Ausstattung der Feuerwehren des gesamten Landes mit neuester Technik ist die Nachfrage nach Bedienkräften zu stellen.

Die sächsischen Gemeinden sind bestrebt, die Einsatzbereitschaft der freiwilligen Feuerwehren zu sichern und dem demografisch bedingten Mitgliederschwund entgegenzuwirken. So wird bereits bei der Einstellung gemeindlichen Personals die Bereitschaft zur Mitarbeit in der FFW abgefragt.

Die gemeindlichen Aktivitäten zur Gewinnung ehrenamtlicher Mitarbeiter werden aber durch die nur unzureichende Bereitstellung von Lehrgangsplätzen an der Landesfeuerwehrschule Elsterheide Ortsteil Nardt gebremst. So hat sich über Jahre ein Ausbildungsstau bei den Qualifikationen Zugführer, Gerätewart, Atemschutztechnik und technische Hilfeleistungen aufgebaut.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Was tut die Staatsregierung, um den Ausbildungsstau bei den genannten Lehrgängen zu beenden?

2. Unter welchen Voraussetzungen ist es in diesem Zusammenhang möglich, die Kapazitäten der Feuerwehrschulen anderer Bundesländer zur Ausbildung der dringend benötigten Fachleute zu nutzen?

Herr Minister Dr. Buttolo, bitte.

Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abg. Lehmann! Meine Damen und Herren! Zur Frage 1. In der Tat gibt es einen erhöhten Bedarf an Führungskräfteausbildungen. Die Gründe liegen zum einen in dem starken Wechsel aufgrund von Arbeits- und Wohnortwechsel. Zusätzlich ist die perspektivische Entwicklung der Führungskräfte erforderlich.

Derzeit erfolgen Abstimmungen mit den Vertretern der kommunalen Spitzenverbände zur Erfassung des Ausbildungsbedarfs für die nahe Zukunft. Auf Grundlage dieser Planung erfolgt die weitere Planung. Parallel dazu wird die Erhöhung der Kapazität der Landesfeuerwehrschule durch innerbetriebliche Umorganisation geprüft.

Des Weiteren haben wir einen Lehrgangsbeirat eingerichtet. Mitwirkende dieses Lehrgangsbeirates sind der Landesfeuerwehrverband Sachsen e. V., die Arbeitsgemeinschaft der Kreisbrandmeister, die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren Sachsens sowie die kommunalen Spitzenverbände.

Welche Aufgaben nimmt der Lehrgangsbeirat wahr? Es geht darum, das Lehrgangsangebot aus Sicht der Nutzer der Feuerwehrschule zu untersuchen, des Weiteren Vorschläge für ein bedarfsgerechtes Lehrgangsangebot zu unterbreiten und bisherige Lehrgangsinhalte zu überprüfen, um durch eine Schwerpunktbildung und Straffung neue Kapazitäten zu schaffen.

In diesem Jahr liegt der Fokus auf den Führungskräftelehrgängen, zum Beispiel die von Ihnen erwähnte Zugführerausbildung. Weiterhin haben wir einen Lehrgang für Multiplikatoren zur Ausbildung in der technischen Hilfe geschaffen, um die Handhabung der wichtigsten Geräte in der technischen Hilfe vor Ort klären zu können. Es wurden landeseinheitliche Ausbildungsunterlagen erstellt, um die Ausbildung am Standort und in den Landkreisen zu unterstützen.

Zur Frage 2. Die Länder Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen sind bestrebt, die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Brand- und Katastrophenschutzes zu optimieren. Es besteht Einvernehmen zwischen den drei Ländern, dass bei 22 Lehrgangsarten die Möglichkeit besteht, ein gemeinsames Lehrgangsangebot für alle drei Länder einzurichten, um so Synergieeffekte zu erzielen und Ressourcen gemeinsam wirtschaftlich zu nutzen.

Wesentliche Rahmenbedingungen der Kooperation der Landesschulen sind bereits in der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem SMI, dem Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt und dem Thüringer Innenministerium über die Zusammenarbeit der Landesschulen für den Brand- und Katastrophenschutz vom 21.11.2008 beschrieben.

Die 22 Lehrgangsarten sollen bereits im Jahr 2009 an einer oder zwei der Feuerwehrschulen, das heißt auch an der Landesfeuerwehrschule Sachsen, gemeinsam für alle beteiligten Länder angeboten werden. Eine Ausbildung von Feuerwehrangehörigen des Freistaates Sachsen in

anderen Ländern ist derzeit wegen der fehlenden Kapazität nicht möglich.

Bitte.

Die nächste Frage stellt Frau Abg. Roth, bitte; Frage Nr. 6.

Frau Präsidentin! In meiner Frage geht es um Abwasserbeseitigungskonzepte.

Mit der Frist Ende Juni des Jahres 2008 waren alle Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung aufgefordert, ihre Abwasserbeseitigungskonzepte nach den Grundsätzen für die Abwasserbeseitigung im Freistaat Sachsen für die Jahre 2007 bis 2015 grundlegend zu überarbeiten und den zuständigen Wasserbehörden (bis 31.07.08 Regierungs- präsidien, ab 01.08.08 untere Wasserbehörden) vorzulegen.

Da die folgende Frage in den Plenarsitzungen Juli und September 2008 vom Staatsminister noch nicht beantwortet werden konnte, frage ich erneut:

1. Von wie vielen Aufgabenträgern lagen diese Konzepte fristgerecht und von wie vielen bis Ende 2008 bzw. bis Februar 2009 vor? (Bitte mit Angabe der jeweiligen prozentualen Anteile aller Träger und der für die Prüfung zuständigen Wasserbehörden.)

2. Welche Aufgabenträger haben bis Ende Februar 2009 von der zuständigen Wasserbehörde das Ergebnis der Prüfung des Abwasserbeseitigungskonzeptes übermittelt bekommen? (Bitte mit Angabe, bei welchen Aufgabenträ- gern keine Mängel an den Abwasserbeseitigungskonzep- ten beanstandet wurden.)

Herr Staatsminister Kupfer, bitte.

Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete! Zur ersten Frage. Im Sommer des vergangenen Jahres lagen von 81 Aufgabenträgern, also Gemeinden bzw. Abwasserzweckverbänden, die Abwasserbeseitigungskonzepte fristgerecht bei der für die Prüfung zuständigen Wasserbehörde vor. Das waren 38 %. Zuständige Wasserbehörden für die Prüfung der Abwasserbeseitigungskonzepte sind seit der Verwaltungsreform des vergangenen Jahres die unteren Wasserbehörden.

Ende 2008 lagen von 137 Aufgabenträgern die Abwasserbeseitigungskonzepte bei der zuständigen Wasserbehörde vor. Das entspricht 64 %. Ende Februar 2009 lagen von 138 Aufgabenträgern die Abwasserbeseitigungskonzepte bei der zuständigen Wasserbehörde vor. Das entspricht 64,5 %.

Zur Frage 2. Bis Ende Februar 2009 haben 107 Aufgabenträger das Ergebnis der Prüfung des Abwasserbeseitigungskonzeptes von der zuständigen Wasserbehörde übermittelt bekommen. Auf eine namentliche Nennung

der Aufgabenträger verzichte ich an dieser Stelle, wenn Sie einverstanden sind, und übergebe Ihnen im Anschluss eine Zusammenstellung dieser Aufgabenträger.

Ich wusste doch, dass ich jetzt schweigen muss, da noch etwas kommt.

(Heiterkeit)