Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Vorschlag von Landesbischof Bohl klingt interessant, und die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden werden ihn auch in ihre Überlegungen für die Vorbereitung einbeziehen.
Der 500. Geburtstag von Lucas Cranach d. J. 2015 ist Anlass zur besonderen Würdigung dieses bedeutenden Malers und Porträtisten der Renaissance. Es ist jedoch für eine Cranach-Ausstellung zu bedenken, dass im Jahr 2017, dem Jubiläumsjahr der Reformation, Werke des Künstlers in einer großen Luther-Ausstellung gezeigt werden. Es ist aus konservatorischen Gründen – so die Aussage der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden – schwierig, vielleicht sogar unmöglich, zwei Jahre zuvor bereits Gemälde touren zu lassen, die mit großer Wahrscheinlichkeit bei der Jubiläumsveranstaltung gezeigt werden sollen.
Zweitens wurde bereits 2005/2006 eine große und beachtete Ausstellung der Künstlerfamilie Cranach in Chemnitz mit dem Bestand der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden präsentiert.
Allerdings ist der 500. Geburtstag Cranachs ein Jubiläum, das eine Einrichtung mit großem Cranach-Bestand wie die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden nicht unbeachtet lassen wird. Ich habe daher die Fachleute gebeten, das Thema zu prüfen und eine Lösung zwischen konservatorischen Bedingungen und den Jubiläen zu finden, die sowohl der Bedeutung der Landesausstellung als auch dem Cranach-Jubiläum Rechnung trägt.
Frau Staatsministerin, ist im Zusammenhang mit der Luther-Dekade auch eine Ausstellung, gleich welcher Art, in Torgau geplant? Ist da schon etwas in Planung?
Torgau ist auf alle Fälle im Rahmen der gesamten Planungen für die Luther-Dekade einbezogen. Welche Ausstellung konkret das sein wird, werde ich Ihnen gern nachreichen, sofern es dort schon konkrete Planungen gibt.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe eine Frage zum Thema „Fehlende Umsetzung des Landtagsbeschlusses zur Vermeidung von ausbeuterischer Kinderarbeit“.
Der Sächsische Landtag hat am 14. Dezember 2007, also vor einer ganzen Weile, einstimmig einen Antrag angenommen, der die „Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit im öffentlichen Beschaffungswesen“ (Drucksache 4/10699) zum Gegenstand hatte.
Erstens. Aus welchen Gründen ist dieser Antrag durch die Staatsregierung immer noch nicht umgesetzt worden?
Zweitens möchte ich fragen: Wann und wie gedenkt die Staatsregierung den Beschluss des Landtages umzusetzen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Landtagsbeschluss zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit steht kurz vor seiner Umsetzung. Allerdings hat die Umsetzung des Beschlusses mehr Zeit in Anspruch genommen als vorgesehen.
Das SMWA hatte ursprünglich beabsichtigt, den Erwerb derartiger Produkte durch eine Änderung der Sächsischen Vergabedurchführungsverordnung zu verbieten. Aufgrund formalrechtlicher Bedenken wurde die Änderung aber nicht weiter verfolgt.
Das SMWA erarbeitete daraufhin den Entwurf einer Bekanntmachung der Staatsregierung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit. Der Entwurf wurde im Februar allen Staatsministerien und der Staatskanzlei zur Mitzeichnung vorgelegt. Die Kabinettsbefassung ist daher in Kürze vorgesehen.
Zur zweiten Frage: Der Beschluss des Landtages soll als Bekanntmachung der Staatsregierung umgesetzt und im Sächsischen Amtsblatt veröffentlicht werden. Der Inhalt der Bekanntmachung verpflichtet die Bieter zur Abgabe einer Erklärung im öffentlichen Vergabeverfahren. Danach müssen die Bieter bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zusichern, dass die Herstellung oder Bearbeitung der zu liefernden Produkte ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 erfolgt ist oder alle Maßnahmen ergriffen wurden, um dies zu verhindern.
Die Abgabe einer wissentlich oder vorwerfbar falschen Erklärung zieht den Ausschluss vom Vergabeverfahren oder eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund nach Abschluss des Vertrages nach sich. Mit der neuen Bekanntmachung soll das Bewusstsein bei den Behörden und Bietern gestärkt und auf diese Weise die Bekämpfung der ausbeuterischen Kinderarbeit als Anliegen der Gesellschaft unterstützt werden.
Ja, wenn Sie erlauben, Frau Staatsministerin. – Vielen Dank für die Beantwortung. Meine erste Nachfrage: Rechnen Sie damit, dass dieser Landtagsbeschluss noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt wird?
Zweite Nachfrage: Wäre aufgrund Ihrer Darstellung eine solche Umsetzung in Form einer Bekanntmachung genauso bindend wie das, was ursprünglich geplant war,
nämlich durch eine Änderung der Vergaberechtsverordnung? Ist also eine Bekanntmachung genauso bindend für die Umsetzung?
Zu Ihrer ersten Nachfrage gehe ich davon aus, da die Kabinettsbefassung in Kürze bevorsteht, dass damit die Umsetzung noch in dieser Legislaturperiode möglich ist.
Es geht um gesundheitliche Risiken für Jugendliche beim Konsum von EnergieGetränken (Energy-Drinks).
Energie-Getränke (Energy-Drinks) finden auch im Freistaat Sachsen, insbesondere bei Jugendlichen, steigenden Zuspruch. Nach Ansicht des US-Experten Chad Reissig von der John-Hopkins-Universität Baltimore sollten diese Getränke wegen ihres hohen Koffeingehaltes Warnhinweise zu gesundheitlichen Risiken tragen. Bedenklich ist aus der Sicht des Experten außerdem der unter Jugendlichen zu beobachtende zunehmende Konsum von Energiegetränken in Kombination mit Alkohol, was zu einer steigenden Anzahl von alkoholbedingten Unfällen führen könnte.
1. Welche Informationen liegen der Staatsregierung vor über gesundheitliche Risiken für Jugendliche beim Konsum von Energie-Getränken (Energy-Drinks) und welche bisherigen Folgeschäden bei Jugendlichen durch den Konsum von Energie-Getränken (Energy-Drinks) wurden im Freistaat Sachsen registriert?
2. Inwieweit erkennt die Staatsregierung im Freistaat Sachsen Handlungsbedarf für eine präventive Aufklärung über gesundheitliche Risiken und Folgeschäden für Jugendliche beim Konsum von Energie-Getränken (Ener- gy-Drinks), insbesondere in Kombination mit Alkohol?
Zur ersten Frage: Die gesundheitlichen Risiken der Energy-Drinks sind auf die Inhaltsstoffe Koffein und Taurin sowie den gleichzeitigen Konsum von EnergyDrinks und Alkohol zurückzuführen. Taurin beschleunigt die Aufnahme und die Wirkung von Alkohol, und die in den Energy-Drinks enthaltenen Mengen an Koffein können dazu führen, dass man die Wirkung des Alkohols nicht in vollem Umfang wahrnimmt. Das Bundesinstitut
für Risikobewertung warnt deshalb vor gleichzeitigem Konsum derartiger Getränke und Alkohol. Dies gilt auch für den Konsum von Energiegetränken in Verbindung mit intensivem Sport.
Allerdings gibt es bisher keine belastbaren Untersuchungen, die den kausalen Zusammenhang zwischen dem Konsum von Energy-Drinks und bestimmten Symptomen wie Herzrhythmusstörungen, Krampfanfällen und Nierenversagen bestätigen. Deshalb kann ich auch keine belastbaren Aussagen über mögliche Folgeschäden bei Jugendlichen machen, die im Zusammenhang mit dem Konsum von Energy-Drinks stehen könnten.
Zur zweiten Frage: Unser Präventionsschwerpunkt liegt – insbesondere bei Kindern und Jugendlichen – auf der Entwicklung und Förderung von Lebenskompetenzen, damit sie zur kritischen Auseinandersetzung mit gesundheitsschädigenden Substanzen befähigt und so vor Sucht geschützt werden. Dies gilt sowohl für illegale als auch für legale Substanzen, zu denen Alkohol und im weiteren Sinne auch die sogenannten Energy-Drinks zählen.
Darüber hinaus reagieren die Akteure der Suchtprävention in Sachsen auf alle aktuellen Entwicklungen und unterbreiten entsprechende Angebote für spezielle Risikogruppen. Diese Angebote zielen jedoch nicht auf einzelne Substanzen, sondern sind auf die jeweilige Zielgruppe ausgerichtet. Diese strategische Ausrichtung entspricht dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand und den fachlichen Standards.
Eine ausführliche Darstellung der Angebote von Suchtprävention und Suchthilfe in Sachsen finden Sie im 1. Sächsischen Drogen- und Suchtbericht, der dem Sächsischen Landtag vorliegt.
Wer beantwortet bitte diese Frage vonseiten der Staatsregierung? – Herr Staatsminister Prof. Unland, bitte.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Herbst, die Antwort lautet einfach: nein.
Die sächsischen Lehramtsreferendare stehen in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis. Die Rechte und Pflichten dieses Personenkreises werden durch die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern konkretisiert.