Ich möchte darauf eingehen, welchen Fehler Sie begehen, wenn Sie diese Diskussion im Zusammenhang mit den Aktiengesellschaften auf die öffentlichen Beteiligungen übertragen. Man muss sich fragen, inwieweit der Freistaat oder auch die Kommunen an Unternehmen beteiligt sein sollten. Das kann man hinterfragen. Man kann auch zu dem Ergebnis kommen, dass man sie privatisiert.
Wenn man sie privatisiert, braucht man die Diskussion über die Offenlegung von Vorstandsvergütungen gar nicht zu führen. Wenn man sie aber nicht privatisiert, muss auch deutlich sein, dass es etwas anderes als der Haushalt ist, den wir beschließen. Wenn wir den Haushalt beschließen, dann entscheiden wir über einen Stellenplan. Dann entscheiden wir auch über die Vergütung der betroffenen Personen.
Das beschließen wir hier. Deswegen ist auch angemessen, dass diese Dinge offen und transparent sind. Wir beschließen als Abgeordnete über unsere eigene Vergütung. Deswegen ist es auch angemessen, dass das offen gelegt wird.
Bei den Vergütungen der Geschäftsführer ist es ein freier Verhandlungsprozess zwischen den Gesellschaftern und dem Geschäftsführerkandidaten, der bestellt wird, welche Vergütung er erhalten soll. Es finden also frei ausgehandelte Marktbeziehungen statt. Das ist etwas vollkommen anderes als das, was wir in diesen Fällen im Landtag beschließen. Es geht hier nicht um Geld, das der Landtag bewilligt. Das ist Angelegenheit des jeweiligen Unternehmens. Deswegen ist auch nicht einzusehen, warum das offengelegt werden müsste.
Wenn man das konsequent zu Ende denkt, müssten Sie fordern, dass wir im Landtag über die Bestellung, die
Vergütung und auch die Entlassung dieser Geschäftsführer entscheiden. Das wäre eine konsequente Vorstellung. Dann müsste man sagen, dass der Sächsische Landtag der Regierung diese Kompetenz entzieht. Wenn Sie das wollen, dann ist das konsequent. Ich wäre zwar dagegen, aber es ist konsequent.
Aber zu sagen, die Regierung solle nach wie vor als Gesellschaftervertreter in der Lage sein, die Geschäftsführer auszuwählen, mit ihnen Verträge abzuschließen und die Vergütungen zu vereinbaren, aber dann anschließend wollen wir sehen, was herausgekommen ist, das ist nicht konsequent. Deswegen sind wir dagegen.
Wie gewährleisten Sie denn Ihre Informations- und Kontrollpflicht als Abgeordneter gegenüber den Unternehmen? Das ist meine erste Frage.
Die zweite Frage ist: Wie wollen Sie die Angemessenheit der Vergütungen, die die Aufsichtsräte ausgehandelt haben, überprüfen?
Ich kann diese Angemessenheit als Einzelabgeordneter genauso wenig überprüfen, wie ich die Angemessenheit und die Sinnhaftigkeit jedes einzelnen Vertrages überprüfen kann, der durch die Geschäftsführung dieser Unternehmen abgesegnet wird. Es ist das Grundprinzip, dass wir nicht diese Dinge im Einzelnen prüfen können. Ich kann auch nicht prüfen, ob die Gesellschaften wirtschaftlich sinnvolle oder nicht sinnvolle Verträge abschließen. Auch das ist Aufgabe des Gesellschafters, in diesem Falle des Freistaates. Sonst müssten wir ja konsequenterweise sagen, dass wir alle die wesentlichen Verträge, die dem Gesellschafter entsprechend der Satzung und der verschiedenen Gesellschaften vorzulegen sind, auch alle hier im Landtag diskutieren, sonst könnten wir unserer Kontrollpflicht nicht nachkommen. Das ist doch Ihr Argument zu Ende gedacht.
Diese Dinge, die da eine Rolle spielen, sind wesentlich wichtiger und gravierender für das Schicksal der Unternehmen als Geschäftsführervergütungen. Wenn wir dabei einmal an das Thema Sachsen LB denken, sind die Probleme aus den Verträgen, die die Sachsen LB abgeschlossen hat, wesentlich gravierender für den wirtschaftlichen Erfolg der Gesellschaft als die Geschäftsführervergütungen. Das wäre eigentlich das, was wir, wenn wir unsere Kontrollpflicht ernst nehmen und diskutieren, uns zuallererst anschauen müssten. Das zeigt, wie wenig Sie es eigentlich verstanden haben.
Von daher komme ich doch wieder zu dem Punkt, dass es Ihnen eigentlich darum geht, hier eine gewisse Neiddiskussion zu führen,
Wenn aber die Sachsen LB irgendwelche risikoreichen Wertpapieranlagen was weiß ich wo macht, dann ist das für uns kein Thema; zumindest habe ich das gerade nicht gehört. Das heißt, wir müssen doch dann die Kontrollpflicht richtig wahrnehmen und uns alles vorlegen lassen. Das wäre konsequent. Aber das genau wollen wir eben nicht. Wenn wir der Auffassung sind, dass die Regierung ihren Kontrollpflichten in Sachsen bei den Beteiligungen nicht mehr nachkommt, dann würden wir das – Sie hoffentlich auch – im Wahlkampf deutlich machen. Wir werden von den Wählern den Auftrag erhalten, hier eine neue Regierung zu bestellen. Das hoffe ich dann zumindest. Aber das ist die konsequente Herangehensweise der Demokratie.
weil Sie nämlich Dinge offen legen wollen, über die Sie hier gar nicht beschließen können. Das ist die Crux an der Angelegenheit. Sie wollen etwas in die Öffentlichkeit posaunen, ohne dass Sie faktisch in diesem Hause die Möglichkeit haben zu befinden.
Danke. – Ich muss trotzdem noch einmal nachfragen. Wir haben ja eine Aufsichtspflicht. Ohne jetzt irgendwelche Zahlen zu nennen: Frau Braun ist Ihnen ja vielleicht aus der Sachsen LB bekannt. Dort hat die Aufsicht, die eigentlich vom Freistaat kam, versagt. Wir können das gerne einmal ausdiskutieren. Ich versuche nur, genau wie Sie es sagen, bei einer frei ausgehandelten Sache in einer Kontrollfunktion mitreden zu können, damit nicht geschieht, dass der Freistaat oder vielleicht Einzelne sich den Staat zu Eigen machen und sozusagen bestimmen, wer wie viel bekommen soll, und zwar nicht mehr vielleicht aufgrund einer Angemessenheit, aufgrund der Leistung, die erbracht wird, – –
Wenn wir der Auffassung sind, die Regierung übt diese Kontrollfunktion in den Gesellschaften richtig aus, hier mehrheitlich wie alle zusammen, dann wählen wir einfach eine andere. Das können wir jederzeit tun. Aber zu sagen, ich unterstütze die Regierung, ich habe das Vertrauen – ich selber nicht, aber die Mehrheitsfraktionen haben das Vertrauen in diese Regierung –, und dann zu sagen, Ihr dürft alles tun, liebe Regierung, wir vertrauen Euch, aber Gehälter festlegen, das könnt Ihr nicht – das ist doch vollkommen inkonsequent in der Argumentation.
Deswegen bleibe ich dabei: Sie wollen das aus Neidgründen veröffentlichen, weil es Ihnen eigentlich überhaupt nicht darum geht, im Grundsatz der Kontrollpflicht nachzukommen, wie Sie gerade eben angeführt haben.
Deswegen sagen wir als FDP-Fraktion, dass wir diese Anträge ablehnen. Wenn Sie etwas grundsätzlich ändern wollen, bringen Sie entsprechende Anträge ein, die der Staatsregierung die Kompetenzen entziehen und sie hier ins Parlament holen. Wenn diese dann eine Mehrheit in dem Hohen Hause finden, dann haben wir auch eine andere Situation.
Ich muss Sie noch einmal fragen. Wie wollen Sie die Aufsicht gewährleisten? Ich kann ja verstehen, dass Sie vielleicht Interessenvertreter sind. Aber Sie müssten doch die Aufsicht über die Managementbezüge auch in öffentlichen Unternehmen gewährleisten.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich halte das, was die PDS hier mit Ihrem Antrag präsentiert hat, für ein ausgesprochen interessantes Thema,
Ich muss die Aufsicht über die wirtschaftlich wesentlichen Dinge in diesen Unternehmen gewährleisten. Wir haben einen Gesellschafter, das ist der Freistaat Sachsen. Die Vertreter des Gesellschafters haben dieser Aufsichtspflicht über wesentliche Geschäftsvorfälle nachzukommen, die auch aufgrund der Satzungen der Gesellschafterversammlung vorzulegen sind, wesentliche risikoreiche Geschäfte.
auch weil hier ganz unterschiedliche Kulturen aufeinander treffen. Während die Kollegen von CDU, SPD und FDP eher kein Interesse an einer Transparenz haben, holt sich die Linksfraktion in diesem Fall ihre Ideen ausgerechnet aus der US-amerikanischen Kultur, denn dort werden die Bezüge der Konzernvorstände schon lange offen gelegt.
Im Deutschen Bundestag wurde die Transparenz bei der Vorstandsvergütung der großen deutschen Aktiengesellschaften am 30. Juni dieses Jahres debattiert und der Gesetzentwurf von einer ganz großen Mehrheit ange
Ich verstehe Sie nicht, wenn Sie hier sagen, das Einzige, was wir uns hier in diesem Hohen Hause anschauen sollen, sind die Gehälter, weil die – so Ihre Argumentation – von einer solch großen Dramatik und Wichtigkeit für das Unternehmen sind und für den wirtschaftlichen Erfolg oder Misserfolg und dass wir uns genau diese Dinge anschauen sollen.
Michael Schumachers Fan-Gemeinde in Sachsen ist auch riesengroß, obwohl oder gerade weil die Menschen wissen, dass er Millionen verdient. Hier, Herr Albrecht, sind wir am zentralen Punkt. Bei der Transparenz geht es eben nicht um den Vergleich, sondern es geht um die Angemessenheit der Bezüge im Hinblick auf die Leistung und die unternehmerische Verantwortung. Diesem Vergleich sollten sich die Geschäftsführer und Vorstände von öffentlichen Unternehmen stellen, denn auch sie werden von den Steuern der Bürgerinnen und Bürger bezahlt.
nommen. Sehr aufschlussreich waren die Worte, die der Abg. Dr. Günter Krings von der CDU/CSU-Fraktion der Bundesregierung ins Stammbuch schrieb. Er sagte: „Gehen Sie daher endlich mit gutem Beispiel voran und sorgen Sie für Transparenz bei den Unternehmen des Bundes, noch ehe Sie mit In-Kraft-Treten des Offenlegungsgesetzes das Gleiche von privaten Unternehmern fordern!“ So weit das Zitat Ihres Kollegen aus dem Bundestag. Diesem Ansinnen aus der CDU/CSUBundestagsfraktion kann unsere Fraktion hier im Hause nur zustimmen. Meine Damen und Herren, wir werden dem Antrag zustimmen. (Beifall bei den GRÜNEN)
Was im Bund gilt, sollte uns in Sachsen ja nur recht und billig sein. Mit gutem Beispiel vorangehen, das muss für die öffentliche Hand zur Regel werden. 1. Vizepräsidentin Regina Schulz: Gibt es von den Fraktionen noch Redebedarf? – Die Linksfraktion.PDS; Frau Lay, bitte.
Bei der Debatte im Bundestagswahlkampf um die Vereinfachung des Steuerrechtes und die Abschaffung der zahlreichen Sondervorschriften habe ich immer wieder an unser sächsisches Abgeordnetenrecht gedacht und mich gefragt, warum die CDU für uns Landtagsabgeordnete Sonderrechte wie die pauschale Steuerbefreiung der Aufwandsentschädigung aufrechterhalten will, wenn sie gleichzeitig alle Sonderregelungen beim einfachen Steuerbürger streichen will. Da fehlt mir die Logik in der Argumentation.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrter Herr Kollege Albrecht, Sie machen mir wirklich Freude mit Ihrem Redebeitrag.
Zunächst habe ich mit Verblüffung festgestellt, dass Sie sich auf das absolutistische Staatsverständnis, das ich Staatsminister Dr. Metz unterstellt habe, auch noch affirmativ, positiv und unterstützend bezogen haben. Sie haben ihm auch noch beigepflichtet! Außerdem sagen Sie, wir seien mit unserem Ansinnen, mehr Transparenz herzustellen, populistisch und – selbstverständlich – totalitär.
Logisch ist es auch nicht, wenn jede Bürgerin und jeder Bürger im Gesetzblatt und in den Tarifverträgen nachschlagen kann, was ein Minister, was ein Oberbürgermeister, was ein Landrat in Sachsen verdient, die Bezüge der Unternehmensgeschäftsführer der landeseigenen oder städtischen Gesellschaften aber geheim gehalten werden. Die Bezüge von Abgeordneten, selbst das, was wir an Pensionszahlungen erhalten, sind, wenn auch nicht immer verständlich, aber öffentlich. Wenn jeder einmal nachrechnen kann, was ein Minister im Freistaat Sachsen verdient, gibt es keinen Grund, die Vorstandsbezüge in Gesellschaften zu verheimlichen, die sich mehrheitlich im Eigentum des Freistaates befinden und genau der Kontrolle des Ministers unterliegen. Da reicht es auch nicht, Herr Staatsminister Dr. Metz, die Erstellung von vertraulichen Berichten über die Bezüge der Geschäftsführung anfertigen zu lassen, wie Sie in Ihrer Stellungnahme schreiben. Für einen demokratischen Staat ist Transparenz die Regel, Geheimhaltung muss die absolute Ausnahme sein. Eine solche Ausnahme ist in Fragen der Vorstandsvergütung nicht gegeben.
Ja, wir sind genauso populistisch und totalitär wie ein gewisser Herr Stoiber, der doch am 02.08.2004 verkündete, man möge das Gesetz auf Bundesebene doch ein bisschen schneller verabschieden, endlich müsste der Druck auf die Manager, was die Offenlegung ihrer Gehälter anbelangt, erhöht werden; oder wie ein gewisser Herr Dr. Röttgen aus Ihrer Bundestagsfraktion, den ich einmal mit einer Presseerklärung zitieren darf: „Die Bundesregierung sollte im Übrigen mit gutem Beispiel vorangehen und die Gehälter von Managern öffentlicher Gesellschaften, die vom Bund betrieben werden, ebenfalls offen legen. So wie der Aktionär von der Aktiengesellschaft, so muss auch der Bürger vom Staat Auskunft über die Verwendung seines Geldes erlangen können.“
(Beifall bei der Linksfraktion.PDS und den GRÜNEN) (Beifall bei den GRÜNEN und der Linksfraktion.PDS)