Unabhängig davon bleibt festzustellen, dass es durchaus Sinn hat, in manchen Fällen das Bongossiholz einzusetzen. Es ist ein klassisches Holz, das sich für den Wasser- und Brückenbau hervorragend eignet, weil es die entspre
Die Koalitionsfraktionen sprechen sich natürlich für den Einsatz heimischer Hölzer aus. Auch die Staatsregierung ist dieser Ansicht. Das beweist der schon angesprochene Erlass, welcher frühere Erlasse ersetzt.
Wenn sich einheimisches Holz nicht einsetzen lässt, ist es natürlich richtig, Tropenholz aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung einzusetzen. Auch hier wollen wir die Zertifizierungssysteme bewusst offen lassen. Das ist ein Grund für unseren Änderungsantrag, der hoffentlich durch Sie beschlossen wird.
Es bleibt weiterhin festzustellen, dass es entsprechende EU-Richtlinien gibt, die bis zum 30.01.2006 in deutsches Recht umzusetzen sind. Dies wird wohl nicht ganz zu schaffen sein – auch bedingt durch den Regierungswechsel –, sodass dann das EU-Recht unmittelbar anzuwenden wäre. Das kann uns nicht weiter stören, weil wir schon lange entsprechend dem künftig geltenden Recht verfahren.
Es wäre noch festzuhalten, dass wir den Entwicklungsländern die Chance geben müssen, ihre Produkte auch in Europa zu verkaufen. WWF und andere internationale Organisationen auf diesem Gebiet gestehen dies den Ländern zu. Das ist weiterhin ein Beitrag gegen den Ausbau einer extensiven Landwirtschaft, der am Ende viel mehr Urwaldfläche kostet als der angebliche Anbau von zertifiziertem Tropenholz. Ich habe die große Befürchtung, dass mit weiteren Zugängen von Agrarprodukten auf den europäischen Markt der Urwald wesentlich schneller gerodet würde, als wenn man europäische Marktregulierungssysteme beibehielte.
Meine Damen und Herren! Zu diesem Tagesordnungspunkt habe ich von der FDP-Fraktion einen Änderungsantrag erwartet, der ihr sicherlich große Medienpräsenz verschafft und gut in den Stil ihrer bisherigen Anträge gepasst hätte. Ich habe von der FDP-Fraktion erwartet, dass sie sich die Forderung einer Brauerei zu Eigen gemacht hätte, die den Kauf einer gewissen Zahl von Bierkästen mit dem Kauf und der Erhaltung eines Quadratmeters Urwald honoriert. Ich hätte von Ihnen den Antrag erwartet, dass auf dem Gebiet des Freistaates vorrangig das Bier dieser Brauerei ausgeschänkt werden solle, um auf diese Weise dazu beizutragen, dass der Urwald gerettet wird.
Ich denke, ansonsten ist zu diesem Thema alles gesagt worden. Es kann nicht genug getan werden, um den Urwald als solchen zu schützen. Wir bitten um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag, der sich vom Ursprungsantrag insbesondere dadurch unterscheidet, dass er die Zertifizierungssysteme offen lässt und Dinge, die schon lange geregelt sind, nicht noch einmal regeln möchte, der aber trotz alledem die Staatsregierung auffordert, die bisher nicht bis ins letzte Detail geregelten Dinge bis ins letzte Detail zu regeln.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Umweltorganisationen und die GRÜNEN laufen Sturm. Grund ist die freigegebene Brücke Silberwäsche in Tiefenbach, Landkreis Mittweida. Im Ergebnis der Flutschäden ist dort eine neue Brücke aus Tropenholz errichtet worden.
Bei allem technischen Hin und Her kann der Generalauftragnehmer keinen Beweis antreten, dass das Holz aus bewirtschaftetem Anbau kommt. Die Firma hat sich natürlich dem Schutz der Wälder verschrieben, aber keine FSC-Gütesiegelausschreibung eingefordert. Damit besteht die Gefahr, dass EU-Fördermittel zurückfließen müssen, wenn es nicht noch gelingt, dieses Gütesiegel einzuholen.
Damit bin ich bei dem, was der Bürgermeister sagt, dem eigentlichen Skandal: „Es gebe schließlich keine Vorschrift in Sachsen, die den Bau der Brücke mit diesem Holz verhindern könnte.“ An dieser Stelle muss ich weit zurückgreifen und insoweit Kritik an der Staatsregierung üben: Wie ernst nehmen wir uns eigentlich? Es gibt in Sachsen seit 1991 eine Beschlusslage; Herr Heinz hat es gesagt. Damals wurde der Beschluss gefasst, erstens ab sofort auf die Verwendung von Tropenholz bei allen in Landesverantwortung liegenden Anwendungsbereichen zu verzichten und zweitens in allen künftigen Ausschreibungen öffentlicher Aufträge durch das Land Sachsen den Verzicht auf die Verwendung tropischer Hölzer zur Bedingung zu machen. Das ist damals mit einem Antrag der PDS und einem Änderungsantrag der GRÜNEN, den ich soeben verlesen habe, beschlossen worden.
Ich muss also heute feststellen: Ein Landtagsbeschluss liegt vor. Vorgestern hat Herr Flath gesagt – er ist leider nicht mehr hier –: Ein Minister ist verpflichtet, die Beschlüsse des Landtages umzusetzen. In diesem Sinne ist nach wie vor Kritik an der Staatsregierung zu üben; denn wie kann es bei Einhaltung der Beschlüsse des Landtages überhaupt zum Bau dieser Art Brücke kommen? Nehmen wir uns ernst? Nimmt die Staatsregierung uns ernst? Ich kritisiere sie hier scharf.
Ich könnte aus dem damaligen Protokoll alle Reden zitieren. Ich habe festgestellt, dass Sie, Herr Gerlach, schon damals gesprochen haben. Auf den Vortrag will ich aber verzichten. Ich bin der Meinung, dass das Hohe Haus seine einhellige Meinung kundgetan hat.
Es gibt zwei Anträge, zu denen ich noch kurz Stellung nehme. Der Antrag der GRÜNEN geht weiter. Er fordert, der Freistaat solle sich im Beschaffungswesen wie in allen Ausschreibungen selbst verpflichten.
Der Änderungsantrag der CDU dagegen tut niemandem weh. Er entspricht der EU-Richtlinie. Der letzte Satz der Begründung erweist sich schon als Problem: „Im Übrigen ist abzuwarten, wie die Bundesregierung die EURichtlinie in nationales Recht umsetzt.“ Wer dem Beschluss heute zustimmt, der stellt die Umsetzung auf Wartehaltung. Damit würden wir heute gegenüber 1991 einen Schritt zurückgehen.
Ich vertraue der Staatsregierung nicht wie Herr Heinz. Das ist mein Recht als Opposition, da verstehen Sie mich. Hier ist schnelle Handlung nötig. EU-Recht ist umzusetzen. Es wäre begrüßenswert – das unterstützt die Linksfraktion.PDS –, wenn wir in Sachsen auch heute zu dem damaligen Beschluss stehen und so dem Antrag der GRÜNEN zustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir hatten heute bereits eine Aktuelle Debatte zum Thema Klimaschutz. Ein wesentlicher Aspekt dabei ist die Zerstörung des tropischen Regenwaldes. Deshalb ist der Antrag der GRÜNEN ein wichtiger Antrag, dessen Anliegen wir ausdrücklich unterstützen.
Die Kritik an der Staatsregierung in puncto Beschaffungswesen teilen wir allerdings so nicht. Handlungsbedarf sehen wir bei der Förderung von Dritten durch die Staatsregierung. Daher haben wir einen Änderungsantrag formuliert. Herr Heinz hat ihn bereits eingebracht.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich werde es kurz machen. Vieles ist schon gesagt worden.
Zum Ursprungsantrag der GRÜNEN. Es ist natürlich auch ein Anliegen unserer Fraktion, dass Holz vordergründig aus heimischen Wäldern verwendet wird. Es ist ein klassischer Standpunkt unserer Fraktion, zunächst auf heimische Ressourcen und erst bei Bedarf auf Importe zurückzugreifen. Sollte es unter bestimmten Voraussetzungen notwendig sein, dass Holz importiert werden muss, ist darauf zu achten, dass dieses Holz ursprünglich nicht illegal geschlagen wurde.
Über die einzelnen Zertifikate, von denen die meisten nichts wert sind, ist schon gesprochen worden. Es ist darauf zu achten, dass die beiden im CDUÄnderungsantrag genannten FSC- und PEFC-Zertifikate weiterführend sind. Wenn Holz benötigt wird, das stati
sche Eigenschaften zu erfüllen hat – dies kommt aufgrund der natürlichen Gegebenheiten nicht in unseren Breiten vor –, muss darauf geachtet werden, aus welchen Quellen das Holz stammt.
Der Fall von der Brücke in Tiefenbach ist genannt worden. Ich vermute, dass er der aktuelle Aufhänger für den Antrag der GRÜNEN gewesen ist. Dabei ist mir Folgendes aufgefallen. In einem Zeitungsinterview sagte der Bürgermeister der Gemeinde Tiefenbach: „Erst nach Fertigstellung der Baumaßnahme bekommen wir die Unterlagen überreicht.“ Das ist meiner Meinung nach der völlig falsche Weg. Normalerweise müssten die Unterlagen über die Herkunft der Baumaterialien bereits vor Baubeginn geprüft werden.
Über das in Tiefenbach verwendete Bongossi-Holz – dies wurde vorhin ebenfalls angesprochen – sollte man wissen, dass es aus dem tropischen Teil Afrikas zu uns kommt, wo der kommerzielle Holzeinschlag völlig außer Kontrolle geraten ist und die letzten Tropenwälder Afrikas rasant schwinden. Es besteht nicht nur die Tatsache, dass die Natur als Lebensgrundlage aller Völker zerstört wird. Es wird auch die Kulturlandschaft der betreffenden Menschen vor Ort zerstört und somit die Verelendung der Menschen vorangetrieben und der Migrationsdruck verstärkt.
Das Land Sachsen ist aus der Verantwortung für Menschen und Umwelt heraus sehr gut beraten, hier beispielgebend voranzugehen und entsprechend seinen Möglichkeiten darauf hinzuwirken, dass zukünftig auf Holz zurückgegriffen wird, welches entweder aus unseren heimischen Wäldern stammt oder entsprechende ökologische Kriterien erfüllt, und dass die Maßnahmen Dritter gefördert werden.
Es ist vorhin schon gesagt worden: Es gibt im Sächsischen Landtag einen Beschluss seit 1991. Der Änderungsantrag der CDU-/SPD-Fraktion greift meiner Meinung nach zu kurz. Deswegen können wir dem Antrag in dieser Form nicht zustimmen. Wir würden gern dem Ursprungsantrag der GRÜNEN in der zweiten Neufassung zustimmen.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Da die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN drei Anläufe gebraucht hat, um diesen Antrag zusammenzubringen, hat sich nach unserer Ansicht die Fraktion im Wald ihrer Anträge etwas verhoppelt.
Deshalb gebe ich nur zur Kenntnis, dass wir dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht zustimmen und uns bei dem Antrag der Koalition aus marktwirt
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Staatsregierung könnte jetzt noch etwas über 24 Minuten reden. Ich habe nicht die Absicht, diese Redezeit voll auszuschöpfen. Deshalb möchte ich eines voranstellen: Ich danke zunächst der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass sie ein gesellschaftlich wichtiges Thema, das vielleicht ein Detailthema sein mag, aufgegriffen hat. Aber ich denke, man sollte sich auch über diese Fragen unterhalten.
Ich erinnere mich noch relativ gut. Kollege Zais, auch ich war seinerzeit Mitglied des Sächsischen Landtages. Der Beschluss wurde am 19. Juni 1991 gefasst. Es war mein 29. Geburtstag gewesen. Damals hatte ich noch nicht ganz so gelichtetes Haar, trug einen schwarzen Schnurrbart und war wesentlich schlanker. Ich fand trotzdem gut, dass wir in der Dreikönigskirche sehr unbefangen diskutiert haben – Herr Gerstenberg von den GRÜNEN nickt gleich fröhlich. Ich kann mich erinnern, dass es eine substanziell sehr gute Debatte war.
Fast hätte ich bis zum Beitrag des FDP-Redners auch gesagt: Die Sensibilität für das Thema im Haus ist da. Nichtsdestotrotz, meine sehr verehrten Damen und Herren: Ich glaube, es ist richtig, dass Sie diese Diskussion angestoßen haben. Ich meine aber auch, dass der Antrag der Regierungskoalitionsfraktion den richtigen Rahmen bildet und dass man damit in dem Haus einen großen Kompromiss anstreben könnte. Seien Sie versichert, dass ich mich als Minister dieses Themas annehmen werde. Ich will mich nicht in den Streit einbringen, welches Zertifikat nun das richtige ist. Generell ist es richtig, dass man sich unterhält und dass man dieses Thema gerade in der weihnachtlichen Zeit nicht aus den Augen verliert.
Das war die allgemeine Aussprache dazu. Die Fraktion GRÜNE bekommt noch das Schlusswort. Herr Weichert, bitte.