Protokoll der Sitzung vom 15.03.2006

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Bereits am 24. Februar, also vier Tage nach der Sitzung des Planungsausschusses, titelte die „Sächsische Zeitung“: „Das Geld ist futsch!“ Leichtfertig hätten die neuen Länder auf Fördermittel für die Wirtschaft verzichtet. Wenn, meine Damen und Herren, so etwas in der Zeitung steht, muss es doch erhebliche Irritationen gegeben haben, die wir – auch Sie, Herr Jurk – nicht wegreden können.

Kurz darauf hieß es dann, es handele sich um ein Missverständnis. Sachsens Ministerpräsident ließ erklären, er trete Versuchen des Bundeswirtschaftsministers, die Investitionsförderung von einer Absenkung der GA-Förderung abhängig zu machen, entschieden entgegen. Dabei hatte Herr Glos von der CSU den großen Wurf des Planungsausschusses für die GA-Förderung noch am 20.02. groß gefeiert, dass die Bundesländer – ich zitiere aus seiner Erklärung – „die Kürzungen des aktuellen Schlüssels mittragen“ würden. Er freue sich ganz besonders darüber, dass es „gelungen ist, 16 Jahre nach der deutschen Einheit die Regierungen in Ost und West erstmals gemeinsam zu bewerten“. Er fügte hinzu: „Ohne die Solidarität aller Länder untereinander wäre dieses Ergebnis nicht möglich gewesen.“

Wenn, Herr Jurk, hier von Kürzungen gesprochen wird, die einvernehmlich akzeptiert werden, muss man den klaren Auftrag des Planungsausschusses in dieser Frage als erfüllt ansehen, der Voraussetzung dafür ist, dass der Haushaltsausschuss des Bundestages die entsprechenden Mittel beschließen kann. Ich denke, dass der Haushaltsausschuss, wenn inzwischen nichts geschieht, diesen Auftrag auch umsetzen wird.

An dieser Stelle muss man fragen, welches Missverständnis es hier gegeben hat oder ob alles nur missverständlich herübergekommen ist. Eine solche Erklärung, die der Bundeswirtschaftsminister abgegeben hat und aus der ich zitiert habe, kann doch nicht im Ernst an den ostdeutschen Ministerpräsidenten vorbeigegangen sein. Wie man der Presse entnehmen konnte, war nicht nur Herr Prof. Milbradt über dieses Ergebnis einigermaßen entsetzt, sondern auch Herr Althaus aus Thüringen und der schon genannte Herr Nolle aus Dresden und viele andere mehr.

Nun muss man fragen, wie dies möglich ist, wie so etwas zustande kommt. Welche Personen werden mit welchem Auftrag in einen so wichtigen Planungsausschuss geschickt, um dort über die Zukunft der ostdeutschen Wirtschaftsentwicklung zu entscheiden? Lag es in Sachsen wieder einmal an den Kommunikationsstörungen bzw. an Rüpeleien innerhalb der Koalition, oder woran lag es tatsächlich?

In unserem Antrag haben wir deshalb in Punkt 2 vorgeschlagen, dass Vorkehrungen getroffen werden müssen, damit solche Missverständnisse künftig ausgeschlossen werden, und eventuell auch Veränderungen in der personellen Besetzung der sächsischen Vertreter im Planungsausschuss herbeigeführt werden.

Wie dem auch sei: Wir stehen in der Tat im Moment vor einem gewissen Scherbenhaufen. Wieder einmal behauptet der zuständige Staatsminister Sachsens, dass es in Wirklichkeit doch ganz anders wäre, als hier kommuniziert und wie von Planungsausschüssen beschlossen.

(Staatsminister Thomas Jurk: Richtig, genauso ist es!)

Herr Jurk, mir nichts, dir nichts hat der Planungsausschuss eine Kürzung von 85 Millionen Euro hingenommen, akzeptiert oder wie auch immer. Jedenfalls wurde dies von Herrn Glos begrüßt.

(Staatsminister Thomas Jurk: Fragen Sie ihn doch mal!)

Sachsen müsste nach dieser Rechnung auf 20 Millionen Euro verzichten, wenn es in der nächsten Zeit nicht zu schnellen Neuentscheidungen kommt. Wir haben in unserem Antrag einen Weg dahin gewiesen. Die Einberufung einer neuen Sitzung des Planungsausschusses kann nach der Geschäftsordnung durch den Vorsitzenden durchgesetzt werden. Auf dieser Sitzung – wenn sie denn gefordert wird –, und nur dort, können Veränderungen herbeigeführt werden.

Wir erwarten, dass die Staatsregierung diesen Weg beschreitet und sich dafür einsetzt, dass die Gemeinschaftsaufgabe zur „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ in der bisherigen Höhe beibehalten wird. Das sind wir unserem Land schuldig, und ich denke, dass beide Anträge heute beschlossen werden können. Wir tragen den Antrag der FDP-Fraktion mit.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Herr Kollege Petzold spricht für die CDU-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Regionale Wirtschaftsentwicklung“ und die Investitionszulage sind das Herzstück der Wirtschaftsförderung in den neuen Bundesländern. Dies haben wir im Plenum oft genug thematisiert und es bedarf wohl keiner näheren Erläuterung.

Beide Förderinstrumente, GA-Förderung und I-Zulage, sind fester Bestandteil der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU/CSU und SPD. Dort steht unter dem Punkt „Aufbau Ost voranbringen“: „Die GA wird in gleicher Höhe fortgesetzt.“ An anderer Stelle steht: „Die Koalition bekennt sich zur Fortführung der Investitionszulage.“

Wir erwarten, dass dies so, wie es abgeschlossen wurde, umgesetzt wird. Wir fordern eine Fortführung der in den letzten Jahren ohnehin drastisch zurückgefahrenen GA-Förderung auf dem bisherigen Niveau sowie schnelle Klarheit über die künftige Gestaltung der Investitionszulage.

Ich möchte einen weiteren Punkt anfügen. Sachsen braucht so bald wie möglich Festlegungen zum Korb 2 des Solidarpaktes. Angesichts drastisch zurückgehender EU-Strukturfondsmittel ist dies erforderlicher denn je. Für unsere Wirtschaft ist Planungssicherheit für ihre Entwicklung von entscheidender Bedeutung. Eine Abweichung hiervon können wir uns unter keinem der hier genannten Eckpunkte von vornherein leisten. Daher war die auf der Arbeitsebene im Planungsausschuss der GA gegebene Zustimmung für meine Fraktion nicht nachvollziehbar, auch wenn der Beschluss nur eine Quotierung auf sechs Siebentel auf die neuen Bundesländer und ein Siebentel auf die alten Bundesländer vorsieht, auch wenn die Westländer versuchen, Druck auszuüben, und die Zustimmung zur Investitionszulage von Zugeständnissen bei der GA abhängig machen.

Wir haben im Unterschied zum Jahre 2004 jetzt auch eine andere Situation. Es gibt eine klare Koalitionsvereinbarung, es gibt klare Aussagen der Genshagener Bundeskabinettstagung und es gibt eine Bundeskanzlerin Angela Merkel, die sich deutlich für eine ungeschmälerte Ostförderung ausgesprochen hat. Insofern ist die sächsische Verhandlungsposition durch den Beschluss des Planungsausschusses nicht einfacher geworden.

Umso mehr bedanken wir uns bei der Staatsregierung und besonders beim Ministerpräsidenten Georg Milbradt, beim Kanzleramtschef Thomas de Maizière und bei den sächsischen Koalitions-Bundestagsabgeordneten für ihren Einsatz. Danach sollen die zugesagten Mittel sowohl für die GA als auch für die Investitionszulage in der zugesagten Höhe fließen. Wenn es tatsächlich gelingen sollte, die Gesamtsumme für die GA im Bundeshaushalt nicht zu kürzen, wäre die Kuh vom Eis, das heißt, keine Reduzierung in Ost und West, und der Planungsausschuss müsste seinen Beschluss nicht einmal revidieren.

Schon aus diesem Grund müsste der PDS-Antrag abgelehnt werden, wie überhaupt der Antrag der FDP eine andere Qualität aufweist.

Die Signale aus Berlin und die heutigen Presseaussagen unseres Ministerpräsidenten stimmen sehr optimistisch. Ein positives Ergebnis ist zu erwarten. Insofern stehen wir nicht vor einem Scherbenhaufen. Danach bedarf es keiner weiteren Beschlüsse dieses Hauses. Unter diesem Blickwinkel und unter Berücksichtigung der Koalitionsvereinbarung des Landes wird die CDU-Fraktion beide Anträge ablehnen.

(Beifall bei der CDU)

Für die SPDFraktion spricht der Abg. Pecher.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich auf meine Vorredner eingehen. Herr Morlok, ich bin auch erst seit knapp anderthalb Jahren in diesem Haus, aber ich habe selten zu diesem Thema so viel Unfug gehört wie aus Ihrem Munde – und so bewusst vorgetragen. Deswegen habe ich das dazwischengerufen; denn auch das bewusste Behaupten einer Unwahrheit ist für mich eine Lüge. Das sage ich ganz deutlich.

(Beifall der Abg. Dr. Gisela Schwarz, SPD)

Im Übrigen kann die sächsische SPD sehr gut unterscheiden, was das eine ist, nämlich die Koalitionsvereinbarung, und was das andere ist, nämlich das, was dort drinsteht, haushaltstechnisch in eine Form zu gießen, und zwar in einen Landes- bzw. in dem hier in Rede stehenden Fall in einen Bundeshaushalt.

Hierin besteht – ich darf jetzt an Herrn Petzold anschließen – das Problem. Zwei Bundestagsabgeordnete, nämlich Luther und Lämmel, die selbst über den Bundeshaushalt und damit über die Höhe der GA zu beschließen haben, rennen durch die Kante und setzen eine Ente in die Welt, indem sie sagen, dort sei einer Kürzung zugestimmt worden, wohl wissend, dass einer Kürzung gar nicht zugestimmt werden kann, weil sie selbst es in der Hand haben, zu kürzen oder in der in der Koalitionsvereinbarung zugesagten Höhe zu beschließen. Damit räumen sie sich, bewusst oder unbewusst, die Möglichkeit ein zu sagen, unser lieber Ministerpräsident – das Engagement in allen Ehren – würde hier Sachsen retten, indem nicht gekürzte 100 Millionen Euro plötzlich wieder auftauchen. Das ist für mich der Sachverhalt.

Was für eine Situation haben wir denn im Jahre 2006 in Deutschland? Der Bundeshaushalt in Höhe von 262 Milliarden Euro liegt im Entwurf vor und überschreitet mit überzeichneten rund 16 Milliarden Euro die vom Grundgesetz vorgegebene Grenze. Der Bindungsgrad – übrigens ein Wort, das unser Finanzminister sehr oft benutzt – ist äußerst eng. Stichworte: 80 Milliarden Euro Rente, 70 Milliarden Euro Zinsen, 50 Milliarden Euro ALG II, 25 Milliarden allgemeine Kosten. So sind wir schon bei

200 bis 225 Milliarden Euro Bindungsgrad im Bundeshaushalt.

Angesichts dieser Tatsache ist bekannt und in allen Fraktionen im Bundestag und insbesondere in den Koalitionsfraktionen diskutiert, dass in allen Bereichen über Kürzungen geredet wurde und immer noch geredet wird: Regionalisierungsmittel, Hochschulbau usw. Sogar das Programm „Civitat“ wurde von Bundestagsabgeordneten der CDU infrage gestellt und mit Kürzungen untersetzt. Alles in diesem Bereich steht also auf dem Prüfstand. Umso unsinniger ist es, dass die genannten Bundestagsabgeordneten dort herumrennen.

Im Übrigen möchte ich einen Aspekt ganz besonders hervorheben: Insgesamt kommen aus dem Bundeshaushalt mit diesem enorm engen Bindungsgrad 13,8 Milliarden Euro an Bundesergänzungszuweisungen in den Osten. Insgesamt gehen Ausgleichszahlungen von 28,6 Milliarden Euro jährlich in den Osten. Das sind 87,3 % aller Mittel, die in den Osten fließen. Davon bekommt Sachsen 7,2 Milliarden Euro und ist damit Hauptempfänger, Spitzenreiter aller Länder, die aus diesem Ausgleich Geld bekommen. Danach kommt Berlin mit 5,7 Milliarden Euro, dann in einigem Abstand das nächste Land mit 4,5 Milliarden Euro und das Schlusslicht erhält 400 Millionen Euro. Sachsen bekommt also aus dem bundesstaatlichen Finanzausgleich das meiste Geld.

Warum sage ich das? In Anbetracht der oben geschilderten bundesdeutschen Realitäten ist ein ostdeutsch geschlossenes, aber auch gesamtdeutsch solidarisches Auftreten der neuen Bundesländer notwendiger denn je, um die gewaltigen Transferleistungen besonders auch nach Sachsen zu verstetigen und zu sichern. Genau das hat das Wirtschaftsministerium, geführt von Jurk, in Richtung Planungsausschuss nach unserer Auffassung richtigerweise getan.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Herr Delle spricht für die NPD-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Nachdem im Planungsausschuss kürzlich entgegen der Aussage im Koalitionsvertrag indirekt beschlossen wurde, die GA-Förderung um insgesamt 100 Millionen Euro geringer als im vergangenen Jahr ausfallen zu lassen – denn der Planungsausschuss wusste ja von dieser Kürzung – und diese Kürzung gemäß der Proportion ein Siebentel für die alten und sechs Siebentel für die neuen Bundesländer anteilig umzulegen, liegen uns heute zwei Anträge vor, die begehren, dies rückgängig zu machen. Das Ansinnen ist verständlich und die unverbindlichen Spekulationen in den Medien will ich als Realist außen vor lassen, denn schließlich sprechen wir nach offiziellen Mitteilungen von einem Minus von 22 Millionen Euro für den Freistaat.

Meine Damen und Herren, laut Aussage von Kanzlerin Merkel sieht sie den Aufbau Ost als strukturelle Herausforderung. Dies ist natürlich unbestritten richtig. Dennoch haben wir beispielsweise ebenso im Grenzgebiet der alten Bundesländer teilweise katastrophale wirtschaftliche Verhältnisse, dies nicht zuletzt deshalb, weil auch durch die EU-Erweiterungspolitik, die Sie alle vehement befürworten, anstelle eines Aufbaus Deutschlands ständig ein Abbau Deutschlands erfolgt.

Daher wäre die Regel, ein Siebentel der GA-Mittel für den Westen zu verwenden, an sich nicht verwerflich. Es stellt sich für Sachsen nur durch die Kürzung der Mittel für die GA im Bundeshaushalt allgemein als Problem dar. Es ist richtig, dass der Koalitionsvertrag dies nicht vorsah. Auch wenn jetzt über die Medien Beruhigungspillen verabreicht werden, sage ich voraus, dass am Ende dennoch weniger Geld ausgereicht werden wird, vergleichbar mit den Regionalisierungsmitteln.

Stellen wir uns deshalb einmal die Frage, weshalb es denn zur Debatte um Kürzungen kam. Vielleicht deshalb, weil wir zunehmend mehr Geld nach Brüssel überweisen, auch wenn wir stets weniger erhalten. Doch Sie, meine Damen und Herren, begrüßen dies ja immer. Deshalb bitte ich Sie, jetzt nicht zu jammern, wenn unter Umständen oder besser gesagt sogar wahrscheinlich weniger GA-Mittel vorhanden sein werden. Sie haben schließlich auch nicht gejammert, als es darum ging, großzügig Geld nach Europa zu überweisen. Mit Ausnahme meiner Fraktion, der NPD, sind Sie es doch, die eine ständige Erweiterung der Europäischen Union forcieren. Wenn Sie bemerken, dass dies mit Kosten verbunden ist, fordern Sie einen nationalen Ausgleich der Mittelkürzungen aus EUStrukturfonds, um schnell wieder zu vergessen, dass Erweiterungspolitik Geld kostet, und zur nächsten Erweiterungsrunde übergehen zu können.

Die NPD-Fraktion würde sich natürlich nicht minder über die Beibehaltung des bisherigen GA-Mittelansatzes freuen. Allerdings ist fraglich, wie realistisch dies einzuschätzen ist. Dies anzusprechen sind wir meines Erachtens der Öffentlichkeit schuldig, um nicht eventuell falsche Hoffnungen zu schüren und Enttäuschungen zu hinterlassen.

Die PDS-Fraktion fordert eine Wiederaufnahme der Verhandlungen im Planungsausschuss. Dort ist allerdings ein Scheitern dieses Begehrens aufgrund der hohen Mehrheitshürde vorherzusehen. Es bedürfte der Stimme des Bundes und diese ist wohl kaum zu erwarten. Von daher ist der Punkt 2 der Drucksache 4/4548 unter realistischen Gesichtspunkten betrachtet der wichtigste.

Wir werden auf jeden Fall beiden Anträgen zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der NPD)

Die Runde beschließt die Fraktion der GRÜNEN und die Fraktionsvorsitzende, Frau Hermenau, hat das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Wirtschaftsminister Jurk! Was ist da eigentlich passiert? Am 20. Februar tagte der Planungsausschuss, übrigens ein Verwaltungsinstrument zwischen der Bundesregierung und den Landesregierungen zur Steuerung der GA. Auf dieser Sitzung wurde beschlossen, den Verteilungsschlüssel aus Mitteln der GA auch nach der Kürzung um 100 Millionen Euro zu belassen, wie er ist, nämlich 15 Millionen Euro Kürzung auf die Altbundesländer zu legen und 85 Millionen Euro Kürzung auf die neuen Bundesländer. Das ist fair, denn die neuen Bundesländer bekommen das Siebenfache von dem, was die alten Bundesländer bekommen. Das war also fair aufgeteilt. Hätte man nur den alten Bundesländern die GA gestrichen, um den Kürzungsbeitrag zu erreichen, wären nur 80 Millionen Euro herausgekommen. Dann hätten die neuen Bundesländer immer noch 20 Millionen Euro liefern müssen.

Aber was nicht beschlossen wurde, ist, die GA zu kürzen. Das darf der Planungsrat nämlich nicht.

(Beifall des Abg. Mario Pecher, SPD)

Wer das bis jetzt noch nicht weiß – und die Anträge sowohl von der FDP als auch von der Linksfraktion.PDS legen das nahe –, dem sage ich Folgendes: Im 34. Rahmenplan zur GA vom März 2005 steht: „Der Planungsausschuss kann nicht über die Höhe der GAMittel bestimmen. Ihm obliegt die Entscheidung über die Verteilung der bereitgestellten Mittel auf die einzelnen Bundesländer und die Verwendungszwecke.“

Wer stellt das Geld bereit? – Der Bundestag. Wer hat die Kürzungen beschlossen? – Der Finanzminister des Bundes, Herr Steinbrück. Da kommt man zu der Frage: Was kann man tun? – Der Bundeshaushalt ist nun im parlamentarischen Beratungsverfahren, denn zwei Tage nach der Sitzung des Planungsausschusses, am 22. Februar, hat Herr Steinbrück den Entwurf des Bundeshaushalts im Kabinett absegnen lassen. Danach wurde er an das Parlament überstellt. Wenn überhaupt noch irgendjemand an der Höhe der GA etwas ändern kann, dann ist es der Bundestag im Rahmen seiner Haushaltsberatungen. Alle anderen Instrumente können das nicht.