Protokoll der Sitzung vom 23.06.2006

Ich bitte, dass jetzt der Abg. Bräunig, SPD, seine Frage Nr. 12 an die Staatsregierung stellt.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Der Sächsische Landtag hat sich mit Drucksache 4/2390 hinter das Ergebnis des Koalitionsausschusses zu Fragen der weiteren Entwicklung des Schulnetzes gestellt. Dort heißt es unter anderem:

„f) Ausnahmen von der Mindestzügigkeit sind dann zu machen, wenn wegen fehlender Kapazität in benachbarten Schulen die Aufnahme der betroffenen Schüler nicht möglich ist;

h) Es gibt Ausnahmen im dünn besiedelten Raum und im grenznahen Raum, um zu lange Schulwege im Sinne des Landesentwicklungsplanes (i. d. R. 30 Minuten für Grundschulen, i. d. R. 45 Minuten für weiterführende Schulen, in Ausnahmefällen auch 60 Minuten) zu vermeiden und die zukünftigen Entwicklungspotenziale der Region im Interesse des Landes zu stärken;“

Meine Fragen an die Staatsregierung:

1. Warum wurde für die Mittelschule Elsterberg keine Ausnahme für den einzügigen Betrieb zugelassen, obwohl die Schule durch ihre Randlage im Grenzgebiet zu Thüringen ein eingeschränktes Einzugsgebiet hat und die benachbarte Schule in Netzschkau zur Aufnahme aller Schüler ausgebaut werden müsste?

2. Spielte bei der Entscheidung die Überlegung eine Rolle, dass die Mehrzahl der Schüler mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Schule in Thüringen (Greiz) besuchen wird, wenn die Mittelschule Elsterberg sie nicht aufnehmen kann?

Es antwortet Herr Staatsminister Flath.

Herr Präsident! Herr Abg. Bräunig, zur ersten Frage. Für die Mittelschule Elsterberg konnte, übrigens wie im Vorjahr, seitens des Schulträgers kein Ausnahmetatbestand gemäß § 4a Abs. 4 Schulgesetz nachgewiesen werden. Grundsätzlich ist es möglich, dass Schüler aus Elsterberg ihre Schulpflicht auch in Thüringer Schulen absolvieren, wie es auch möglich ist, dass Thüringer Schüler ihre Schulpflicht in Sachsen erfüllen. Die Randlage Elsterbergs zum Freistaat Sachsen ist deshalb nicht mit einer von Ihnen genannten Lage im grenznahen Raum zu vergleichen. Zudem kann die Mittelschule Netzschkau auch alle Schüler mit entsprechendem Zweitwunsch aufnehmen.

Zu Ihrer zweiten Frage. Bei der Entscheidung war zu prüfen, ob für alle Schüler in zumutbarer Entfernung ein

Schulplatz zur Verfügung steht. Dies ist gewährleistet. So weit zur Antwort.

Gestatten Sie eine Nachfrage?

Noch eine Nachfrage dazu. Sie hatten gerade geschildert, dass für alle Schüler in zumutbarer Entfernung ein Platz zur Verfügung steht. Um welche Schulen handelt es sich da außer Netzschkau im Einzelnen?

Bevor eine solche Entscheidung getroffen wird, ist das Regionalschulamt, in diesem Fall Zwickau, gehalten zu prüfen, ob die Schließung auch tatsächlich möglich ist. Das heißt, dass für Schüler in einer zumutbaren Entfernung bei Berücksichtigung der angegebenen Zweitwünsche die Schulen auch aufnahmebereit sind. Das ist in diesem Fall geschehen. Deswegen ist auch der Mitwirkungsentzug, verbunden mit dem Bescheid über die Schließung der Schule, ausgesprochen worden.

Danke schön.

Ich bitte Herrn Abg. Petzold, NPD, dass er seine Frage Nr. 9 an die Staatsregierung stellt.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Für Rentennachzahlungen an ehemalige Funktionsträger und staatsnah Beschäftigte des SEDRegimes stellt die Bundesregierung jährlich drei Milliarden Euro bereit. Durch letztinstanzliche Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes wurden die Täter rentenrechtlich besser gestellt als die Opfer. Viele SED-Opfer leiden noch heute an den Spätfolgen der erlittenen politischen Repressionen und sind, dadurch bedingt, seit Jahren erwerbslos oder beziehen nur eine sehr geringe Rente.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Inwiefern gedenkt die Staatsregierung zumindest für die Opfer der kommunistischen Diktatur, welche HartzIV-Empfänger oder Bezieher von Kleinstrenten sind, einen Unterstützungsfonds einzurichten, um bestehende sozialpolitische Ungerechtigkeiten wenigstens ansatzweise auszugleichen?

2. Wie bewertet die Staatsregierung den Umstand, dass ehemalige Funktionsträger des SED-Regimes auch im Freistaat Sachsen in der Regel in Bezug auf Rentennachzahlung wie sozialer Absicherung eine Besserstellung erfahren, während die Opfer des „DDR“Unrechtssystems, nicht selten durch Haft und Verfolgung bedingt, an posttraumatischen Belastungsstörungen leiden, wodurch sie nur teilweise oder überhaupt nicht zur Ausübung einer versicherungspflichtigen Tätigkeit in der Lage sind?

Es antwortet Frau Staatsministerin Orosz.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich nehme zur ersten Frage wie folgt Stellung:

Die Staatsregierung beabsichtigt nicht, einen Unterstützungsfonds, wie von Ihnen vorgeschlagen, einzurichten. Ich möchte Ihnen das auch begründen. Die Rehabilitierungsgesetze für Opfer des SED-Regimes wurden geschaffen, um Nachteile auszugleichen, deren Ursache in politischer Verfolgung liegt. Dabei wurde auch an die Menschen gedacht, die, weil sie verfolgt worden sind, gesellschaftlich nicht mehr richtig Fuß gefasst haben. Rehabilitierte Opfer des SED-Regimes können demnach so genannte Ausgleichsleistungen beantragen, wenn sie heute in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind.

Für Rehabilitierte im erwerbsfähigen Alter sind das monatlich bis zu 184 Euro, für Rentner bis zu 123 Euro. Diese Ausgleichsleistungen werden bei anderen Sozialleistungsansprüchen nicht als Einkommen angerechnet.

Zweitens. Bei der von Ihnen vorgeschlagenen Fondslösung wäre eine Unterstützung für die Opfer wohnortabhängig. Das lehnen wir ab, denn wir sind der Auffassung, dass sich eine regelmäßige Unterstützung für Opfer des SED-Regimes innerhalb Deutschlands nicht nach dem Land unterscheiden darf, in dem die Betroffenen leben.

Drittens hat die auf Mitinitiative des Freistaates Sachsen in Gang gekommene Diskussion um eine Opferpension für die am schwersten Verfolgten des SED-Staates zum Ziel, diesem Personenkreis bundesweit eine weitere Unterstützung zukommen zu lassen. Eines Unterstützungsfonds – das habe ich versucht deutlich zu machen – bedarf es unserer Meinung nach nicht.

Zur zweiten Frage. Nach der friedlichen Revolution mussten innerhalb kürzester Zeit im Rentenrecht, wie wir wissen, sehr viele neue Regelungen geschaffen werden. Uns überrascht nicht, dass diese in einzelnen Punkten der rechtsstaatlichen Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht nicht Stand gehalten haben, wie wir bis jetzt wissen, und auch dementsprechend verändert werden mussten. Die Staatsregierung sieht das als Ausdruck gefestigter Rechtsstaatlichkeit. Wir sind allerdings auch unzufrieden damit, dass die Opfer des SED-Regimes nicht adäquat anerkannt und berücksichtigt wurden. Deshalb unterstützen wir die gegenwärtigen Bemühungen der Koalition im Deutschen Bundestag, die im Koalitionsvertrag vereinbarten Möglichkeiten zur Unterstützung von Opfern der SED-Diktatur auch Gesetz werden zu lassen. Die Staatsregierung erwartet, dass dadurch die bestehenden Regelungen sinnvoll ergänzt und die als ungerecht empfundenen Lücken entsprechend geschlossen werden. Bei der Umsetzung – das darf ich an dieser Stelle sehr deutlich sagen – wird der Freistaat Sachsen auch seinen Beitrag leisten.

Danke schön.

Ich darf noch einmal darauf verweisen, dass bei der Fragestellung der ganze Vorspann wegzulassen ist. Die Texte liegen allen Abgeordneten vor, sodass das nicht notwendig ist. Es ist lediglich darauf hinzuweisen, dass man zwei Fragen stellt.

Ich bitte jetzt, dass der Abg. Morlok seine Frage Nr. 2 an die Staatsregierung stellt.

Meine Frage betrifft die Auswirkungen der Neuregelung der Entfernungspauschale für Pendler in Sachsen I.

Der Entwurf des Steueränderungsgesetzes 2007 sieht ab dem 1. Januar 2007 veränderte Regelungen für die Entfernungspauschale (auch: Pendlerpauschale) vor. Nach dem Gesetzentwurf soll die Entfernungspauschale für die ersten 20 Kilometer komplett gestrichen werden. Ab dem 21. Entfernungskilometer soll die Pauschale 30 Cent/km betragen. Für Bund, Länder und Kommunen werden Steuermehreinnahmen von insgesamt 2 530 000 000 Euro jährlich erwartet.

Nach Recherchen des „MDR-Sachsenspiegels“ wären rund 660 000 Sachsen, die jeden Tag zwischen ihrem Wohnort und der Arbeit pendeln, von dieser Neuregelung finanziell betroffen.

Hierzu bestehen folgende Fragen an die Staatsregierung:

1. Mit welchen Steuermehreinnahmen kann der Freistaat Sachsen jeweils für die Jahre 2007, 2008 und folgende durch den Wegfall der Entfernungspauschale bis zu 20 Entfernungskilometer zwischen Arbeitsstätte und Wohnort rechnen?

2. Mit welchen Steuermehreinnahmen können die Kommunen des Freistaates Sachsen jeweils für die Jahre 2007, 2008 und folgende durch den Wegfall der Entfernungspauschale bis zu 20 Entfernungskilometer zwischen Arbeitsstätte und Wohnort rechnen?

Herr Staatsminister, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Morlok! Lange Frage – kurze Antwort, ganz präzise: Ausgehend von unserem Finanztableau im Steueränderungsgesetz 2007 ist für den Freistaat Sachsen mit folgenden Mehreinnahmen an Einkommensteuer nach dem Länderfinanzausgleich zu rechnen: im Jahr 2007 mit einem Plus von 25,8 Millionen Euro, und in den Folgejahren 2008, 2009 und 2010 rechnen wir mit 51,6 Millionen Euro.

Zu Ihrer zweiten Frage: Auf die sächsischen Kommunen entfallen im Rahmen der Einkommensteuer folgende Beträge: 2007 ein Plus von 3,2 Millionen Euro und in den Folgejahren bis 2010 ein Plus von 6,5 Millionen Euro.

Ich bitte nun, dass die Abg. Frau Günther-Schmidt, GRÜNE, ihre Frage an die Staatsregierung stellt; Frage Nr. 1.

Schulen in freier Trägerschaft

1. Wie viele und welche Schulträger beabsichtigen im Bereich der allgemein bildenden Schulen in Sachsen zum Schuljahr 2006/2007 die Gründung einer Schule in freier Trägerschaft?

2. Wie ist der jeweilige Genehmigungsstand bei den beantragten Schulgründungen?

Es antwortet Herr Staatsminister Flath.

Herr Präsident! Frau Abg. Günther-Schmidt! Zur ersten Frage:

Zum Schuljahr 2006/2007 haben 14 Schulträger 16 Anträge zur Gründung einer allgemein bildenden Schule in freier Trägerschaft eingereicht. Darunter waren sieben Anträge zur Gründung einer Grundschule, sieben Anträge zur Gründung einer Mittelschule und zwei Anträge zur Gründung eines Gymnasiums.

Folgende Schulträger beabsichtigen eine Gründung: Akademie Bauwesen, Technik und Wirtschaft gGmbH Leipzig mit zwei Anträgen, Schulträgerverein Weißenberg e. V., Kindertagesstätte „Pumuckls Werkstatt“ e. V. Venusberg, die Evangelische Grundschule Sankt Martin e. V. Meerane, Glauchauer Berufsförderung e. V., Freie Schulen Würschnitztal e. V., Kinderladen KiLAOMA e. V. Dresden, BGGS gGmbH Müglitztal, Christlicher Schulverein Wilsdruffer Land e. V., Evangelischer Schulverein Dresden e. V., Freie Alternativschule Dresden e. V., ASG Anerkannte Schulgesellschaft mbH AnnabergBuchholz, Evangelischer Schulverein Reinsdorf e. V. mit zwei Anträgen und der Evangelische Schulverein Schneeberg e. V.

Zur zweiten Frage: Von den genannten Anträgen wurden bislang zwei Anträge auf Einrichtung einer Grundschule und ein Antrag auf Errichtung eines Gymnasiums genehmigt. Die restlichen Anträge werden zurzeit noch geprüft. In einigen Fällen sind vom Schulträger noch Unterlagen nachzureichen.

Danke schön.