Protokoll der Sitzung vom 11.10.2006

Es geht in der Tat um sächsische Gesetze und ich glaube, dass es grundsätzlich unsere gemeinsame Aufgabe ist, diese auch abzustimmen.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren. Das Gesetz enthält in seiner Neufassung zur Qualitätssicherung eine Bestimmung über

die Mindestanforderungen bei der Zusammensetzung der Mitglieder der Besuchskommission. Darüber hinaus wurden die Besuchsintervalle und der Berichtszeitraum angepasst sowie eine Regelung zur Verschwiegenheit ergänzt.

Eine weitere Änderung stellt die Maßregelvollzugspatienten sozialversicherungsrechtlich den Strafgefangenen gleich. In den Fällen, in denen Maßregelvollzugspatienten aufgrund eines freien und sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnisses oder aufgrund des Bezuges einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, sind diese aufgrund der Neuregelung auch gegenüber der Krankenversicherung anspruchsberechtigt.

Schließlich sieht der Gesetzentwurf noch eine Präzisierung der Aufnahme- und Behandlungspflicht von psychiatrischen Krankenhäusern vor. Die bisher in der Einzugsgebietsverordnung geregelte Aufnahmeverpflichtung nach festgelegten Einzugsgebieten wird jetzt gesetzlich geregelt und präzisiert. In der Neuregelung bestimmt der gewöhnliche Aufenthalt bzw. der Einritt der Behandlungsbedürftigkeit die Aufnahmeverpflichtung in ein bestimmtes durch das Einzugsgebiet festgelegtes Krankenhaus. Außerdem möchte ich noch auf eine begriffliche Änderung hinweisen. In Anlehnung an die Regelungen im SGB IX wurde die Begrifflichkeit „psychisch Kranke“ durch die Wörter „psychisch kranke Menschen“ ersetzt.

Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, den vorgelegten Gesetzentwurf zur Beratung in die Ausschüsse zu überweisen, und bedanke mich trotz allem für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU, des Abg. Martin Dulig, SPD, und bei der Staatsregierung)

Meine Damen und Herren! Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf Zweites Gesetz zur Änderung des Sächsischen Gesetzes über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Familie, Frauen und Jugend – federführend – und an den Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss zu überweisen. Wer dem Vorschlag der Überweisung an diese Ausschüsse zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Es gab nur Dafür-Stimmen. Damit ist die Überweisung beschlossen und der Tagesordnungspunkt 4 beendet.

Meine Damen und Herren, wir kommen zu

Fortsetzung Tagesordnungspunkt 1

Da der Kandidat der NPD-Fraktion nicht die erforderliche Mehrheit bei der Wahl als stellvertretendes Mitglied des 1. Untersuchungsausschusses erreichte, kommen wir jetzt zur erneuten Wahl.

Meine Damen und Herren, Ihnen liegt inzwischen der zweite Wahlvorschlag der Fraktion der NPD in der Drucksache 4/6679 vor. – Es gibt eine Wortmeldung dazu. Herr Dr. Martens, bitte.

Frau Präsidentin, vielen Dank. – Wahlen sind in § 101 der Geschäftsordnung geregelt. Gänzlich ohne Aussprache finden nur die Wahlen zum Verfassungsgericht, zum Rechnungshof und zum Datenschutzbeauftragten statt. Deswegen frage ich für meine Fraktion, ob der Kandidat, den die NPD-Fraktion vorgeschlagen hat und der bisher im Plenum noch nicht gesprochen hat, sich gern vorstellen möchte.

(Beifall bei der FDP, der SPD und den GRÜNEN – Heiterkeit bei der Linksfraktion.PDS – Stefan Brangs, SPD: Mut zur Lücke! – Zurufe von der SPD: Auszeit! – Holger Apfel, NPD: Das ist doch lächerlich!)

Meine Damen und Herren, Sie haben die Frage gehört. Das Anliegen wurde vorgetragen. Ich frage den Kandidaten der NPD-Fraktion, ob er davon Gebrauch machen möchte.

Ich habe die Frage nicht verstanden.

Ich frage Sie, ob Sie von dem Vorschlag Gebrauch machen möchten, sich vorzustellen.

Das möchte ich nicht. Ich halte das für eine Provokation.

(Gelächter bei der FDP – Wortwechsel zwischen Abgeordneten der SPD und dem Abg. Klaus-Jürgen Menzel, NPD)

Herr Menzel, ich möchte Sie bitten, wenn Sie reden wollen, zum Mikrofon zu gehen.

Gut, Sie möchten das nicht. Dann kommen wir jetzt zur Wahl. Die Wahl findet nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt. Allerdings kann, sofern kein Abgeordneter widerspricht, stattdessen durch Hand

zeichen abgestimmt werden. Ich frage Sie daher, ob es Widerspruch gibt? – Ja, das ist der Fall.

Meine Damen und Herren, da es Widerspruch zur Abstimmung durch Handzeichen gegeben hat, kommen wir zur Durchführung der geheimen Wahl. Hierzu berufe ich aus den Reihen der Schriftführer eine Wahlkommission mit folgenden Mitgliedern des Landtages: von der Linksfraktion.PDS Frau Roth als Leiterin, von der CDUFraktion Herr Colditz, von der SPD-Fraktion Frau Dr. Raatz, von der NPD-Fraktion Frau Schüßler, von der FDP-Fraktion Herr Dr. Martens und von der Fraktion GRÜNE Herr Weichert.

Damit es nach der Wahlhandlung zu keiner längeren Pause kommt, schlage ich Ihnen vor, in der Tagesordnung fortzufahren und das Ergebnis später bekannt zu geben. Ich übergebe das Wort an die Leiterin der Wahlkommission. Frau Roth, bitte.

Meine Damen und Herren! Die Abgeordneten werden wie immer in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen und erhalten einen Stimmschein, auf dem entsprechend der angegebenen Drucksache der Kandidat als stellvertretendes Mitglied für den 1. Untersuchungsausschuss aufgeführt ist. Sie können sich zu dem Kandidaten durch Ankreuzen in dem entsprechenden Feld mit Ja, Nein oder Stimmenthaltung entscheiden. Der Kandidat ist gewählt, wenn er mehr Ja- als Neinstimmen erhält. Wir beginnen mit der Wahl.

(Unruhe im Saal – Glocke der Präsidentin – Namensaufruf – Wahlhandlung)

Befindet sich jemand im Saal, den ich nicht aufgerufen habe? – Das ist nicht der Fall.

Meine Damen und Herren! Die Wahlhandlung ist damit abgeschlossen und wir unterbrechen noch einmal den Tagesordnungspunkt 1.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 5

Qualitätsoffensive in der Kindertagesbetreuung

Drucksache 4/6041, Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD, mit Stellungnahme der Staatsregierung

Hierzu können die Fraktionen wie folgt Stellung nehmen: CDU, SPD, Linksfraktion.PDS, NPD, FDP, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn sie dies wünscht. – Ich erteile nun den Fraktionen von CDU und SPD als Einreicherinnen das Wort. Frau Abg. Nicolaus, bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Qualitätsoffensive in der Kinderbetreuung – unser sächsischer Kultusminister hatte in das Vorwort zum Sächsischen Bildungsplan einen aus meiner Sicht sehr wahren Spruch einfließen lassen und vorangestellt: „Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr.“ Dieser Aufgabe haben wir uns natürlich

gestellt: dass wir Hänschen befähigen, qualitativ hochwertig Bildung, Erziehung und Betreuung in unseren Kindertagesstätten zu genießen – natürlich gemeinsam mit unseren Eltern.

Unsere Staatsministerin hatte in ihrem Vorwort noch einmal rezitiert, hier geht es nicht um belehrende Pädagogik, sondern es geht um Lernansätze aus der Situation heraus – und das natürlich spielerisch. Frühkindliche Bildung ist momentan auch auf Bundesebene ein Thema. Trotz allem muss man konstatieren, dass Deutschland, was die frühkindliche Bildung betrifft, immer noch ein Entwicklungsland ist. Wenn wir unsere europäischen

Nachbarn anschauen – ob die Niederlande, England, Frankreich oder Skandinavien –, so machen sie uns in vielem etwas vor. Aber wir können sagen, in Sachsen sind wir hierbei Vorreiter, zumindest was die frühkindliche Bildung angeht. Hat nicht unlängst der Ministerpräsident aus Baden-Württemberg, dem „Ländle“, in dem man ja sehr sparsam ist, uns, den Freistaat Sachsen, gelobt, was die frühkindliche Bildung sowie das Maß und die Ausdehnung des Netzes der Kindertagesstätten und was dort geleistet wird betrifft?

Mit der Verabschiedung des Sächsischen Kindertagesstättengesetzes im Jahr 2005 wurde festgelegt, dass ein Bildungsplan für unsere Kindertagesstätten vorgelegt werden wird. Damit haben wir diese Bildungsoffensive eröffnet. Der Bildungsplan wurde am 12. August 2006 veröffentlicht und hat damit natürlich auch Gesetzeskraft. Hierfür ist zuallererst der TU Dresden zu danken; Frau Dr. Susanne Kleber und Herr Prof. Dr. Stephan Sting waren mit ihrem gesamten Team diejenigen, die die Grundlagen dafür gelegt haben.

Integriert in diesen Bildungsplan ist auch das Schulvorbereitungsjahr, in dem eine Verzahnung zur Schuleingangsphase durchgeführt wird. Dazu werde ich später einiges ausführen.

Im Sächsischen Bildungsplan – Frau Ministerin hat es in ihrem Vorwort auf den Punkt gebracht – geht es nicht darum, belehrend auf die jeweiligen Fachkräfte, die Eltern oder die Kinder zu wirken, sondern wir wollen aus der Situation heraus Lehrpädagogik in bestimmten, klar gegliederten Bereichen herüberbringen. Sicherlich haben Sie sich alle nach der Veröffentlichung des Bildungsplanes ein Bild darüber verschafft. Es geht um somatische Bildung, um soziale Bildung, um Kommunikation, um ästhetische Bildung, um naturwissenschaftliche und um mathematische Ansätze. Dieses ist nicht als Dogma zu verstehen, sondern dieser Prozess ist gleitend, und wie ich schon mehrfach betont habe, spielerisch, aus dem Situationsansatz heraus. Andererseits werden wir diesen Prozess evaluieren, allerdings nicht sofort, sondern erst dann, wenn ein Stück an Erfahrungen vorhanden ist. Dann werden wir gemeinsam mit den Einrichtungen und den Eltern in wissenschaftlicher Begleitung einen Evaluationsprozess durchführen.

Wie wollen wir diesen Bildungsplan im Freistaat Sachsen umsetzen? Jede Kindereinrichtung und jede Schule hat einen solchen Bildungsplan als Arbeitsgrundlage erhalten. Alle Kindereinrichtungen haben einen Ringordner über die Verbesserung der Schuleingangsphase erhalten. Dazu werde ich später noch ein paar Worte sagen. Es gibt ferner eine Empfehlung zur Erarbeitung einer Kooperation zwischen Kindergarten und Grundschule, die fast alle Grundschulen und Kindergärten umgesetzt haben. Außerdem gibt es Informationsmaterial der Sächsischen Staatsministerien für Soziales und für Kultus zur Verzahnung der Schulvorbereitungsphase und der Schuleingangsphase. Ferner gibt es gemeinsame Angebote zur Fortbildung der Erzieherinnen und Erzieher sowie der

Lehrerinnen und Lehrer, sodass diese Verzahnung von unten her entwickelt werden kann.

Zu dem speziellen Themenfeld der Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher wird meine Kollegin Iris Schöne-Firmenich Ausführungen machen. Diese gemeinsamen Fortbildungen werden durch das dazu veröffentlichte Faltblatt unterstützt.

Es ist logisch und schlussfolgernd, wenn wir einen Bildungsplan bis zum Schuleintritt haben, dass wir dann auch einen entsprechenden Bildungsplan im Bereich Hort und Tagespflege auflegen werden, denn gerade diese beiden Bereiche sollen eine qualitative Aufwertung erhalten. Es ist wichtig, dass dieser rote Faden, den wir für unsere frühkindliche Erziehung haben wollen, beibehalten werden kann.

Es gibt derzeit begleitend zum Sächsischen Bildungsplan eine Elternbroschüre. Ferner gibt es die Möglichkeit, im Jahre 2007 Multiplikatoren auszubilden, die sich am Sächsischen Bildungsplan orientieren. Das wird mit einem Bundesbildungsprojekt einhergehen, das vom Deutschen Jugendinstitut begleitet wird. Diese Multiplikatoren müssen entsprechend qualifiziert werden.

Zu benennen ist weiterhin die von SMK und SMS in Erarbeitung befindliche Kooperationsempfehlung im Bereich Grundschule und Hort. Es gibt weiterhin die Landesmodellprojekte, die Konsultationseinrichtungen, also die Kitas, zur Umsetzung des Bildungsplans. Es sind derzeit 15 Einrichtungen, von denen entsprechende Impulse für die anderen Kindertageseinrichtungen ausgehen sollen. Außerdem wird es zukünftig eine Empfehlung zum Qualitätsmanagement in den Kindertageseinrichtungen geben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Besonders wichtig ist, dass wir die Eltern einbinden. Für sie ist der Sächsische Bildungsplan etwas Neues und sie möchten wissen, was sich dahinter verbirgt und was damit umgesetzt werden soll. So haben die Kindertageseinrichtungen mit ihren Erzieherinnen und Erziehern und die Grundschulen mit ihren Lehrerinnen und Lehrern nach der Veröffentlichung des Bildungsplanes Elternabende genutzt, um diesen umfänglich vorzustellen und zu dokumentieren, wie diese Verzahnung durchgeführt werden soll.

Wir dürfen aber nicht vergessen, dass Qualität auch Geld kostet. Dieser Aufgabe hat sich der Freistaat Sachsen gestellt. Wir haben mit dem letzten Doppelhaushalt die Pauschale pro betreutes Kind auf 1 800 Euro erhöht. Ich möchte ins Gedächtnis rufen: Es ist so, dass die Finanzierung der sächsischen Kindertagesstätten auf einer Drittelfinanzierung beruht, also ein Drittel der Freistaat, ein Drittel die Kommunen und ein Drittel die Eltern. Wir werden im eingebrachten Doppelhaushalt 383 Millionen Euro reflektieren dürfen, aber das ist nicht das Alleinige, dass diese Pauschale erhöht wurde und fortgeschrieben werden wird. Je mehr betreute Kinder es gibt, desto mehr muss die Grundlage dafür ausfinanziert werden. Wir haben auch einen investiven Teil. Bereits im Doppelhaus

halt für die Jahre 2005/2006 hatten wir jeweils 15 Millionen Euro investive Mittel an die Kommunen ausgereicht. Wir haben dort 1 Million Euro für Betriebskitas oder Kitas gebunkert, die außerhalb des Bedarfsplanes liegen. Die Mittel sind unterschiedlich abgeflossen.