Protokoll der Sitzung vom 15.03.2007

Meine Damen und Herren! Wesentlich aus der Sicht der Staatsregierung ist vor allem die Mitwirkung von Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen am Girls’ Day. Gerade die nachgeordneten Einrichtungen, die Sie, meine Damen und Herren Antragstellerinnen und Antragsteller, unter dem Punkt 2 ansprechen, sind eigentlich Institutionen – das reflektiere ich zumindest aus meinem Zuständigkeitsbereich –, in denen es schon einen Frauenanteil von weit mehr als 70 % gibt. Von daher ist für mich nicht nachvollziehbar, warum gerade diese Einrichtungen noch für den Girls’ Day zur Verfügung stehen sollen. Wir schaffen diese Möglichkeit, aber ich glaube, der Trend, den wir dringend brauchen, geht eigentlich eher in Richtung anderer Branchen. Ich bitte auch noch einmal um Verständnis, dass wir genau diese angesprochen haben.

Ich hoffe also, dass diese Maßnahmen wie bisher weitestgehend und vielfältig unterstützt werden und auch im nächsten Jahr zu einem Erfolg werden.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

Meine Damen und Herren! Das Schlusswort hat die Linksfraktion.PDS. Frau Werner, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das hat mich jetzt doch ein bisschen überrascht, weil ich sehr deutlich Zitate wiedergegeben habe. Für mich ist es eine gewisse Ignoranz, wie Sie dem gegenübergetreten sind. Es gibt ganz konkrete Erfahrungen von Schülerinnen, dass sie zum Teil nicht freigestellt oder unter Druck gesetzt wurden – es wurde ihnen gesagt: Ihr könnt gern zu dem Girls’ Day gehen, aber morgen schreiben wir die Arbeit, ihr müsst sehen, wie ihr das Ganze dann unter einen Hut bekommt – und dass das nicht als etwas Positives, Zusätzliches und zu Förderndes angesehen wurde, sondern dass im Gegenteil die Frauen oder Mädchen unter Druck gesetzt wurden.

Zum anderen haben wir noch immer die Mädchen gerade aus sozial schwächeren Familien, die explizit unterstützt werden müssten, an diesem Girls’ Day teilzunehmen, und bei denen das schwierig ist, weil es nicht über die Eltern läuft. Die Eltern sagen dann eher: „Nein, du gehst in die Schule“, weil sie überhaupt nichts mit diesem wichtigen Tag anfangen können. Hier wären die allgemeine Schulbefreiung und die Implementierung des Girls’ Day in die Berufsorientierung sehr wichtige Schritte.

Ich möchte trotzdem noch einmal inhaltlich werden. Ich finde es ein wenig schade, dass Herr Milbradt nicht da ist, da ich glaube, dass er, weil er auch demografisches Wissen besitzt, schon weiß, welche Tragweite dieser Girls’ Day für Schülerinnen, aber auch für Unternehmen und Hochschulen in Sachsen haben könnte, denn zum einen – ich habe das vorhin schon angesprochen – geht es um den Fachkräftemangel. Ich habe in den letzten Wochen Gespräche geführt, zum Beispiel mit Rektoren. Gerade an Fachhochschulen gibt es ein großes Interesse, junge Frauen für ein technisches Studium zu gewinnen. Aber sie können das nicht allein leisten. Sie haben explizit gesagt, dass Schul- und Wissenschaftsministerium gefordert sind, gemeinsam gezielt zu handeln.

Zum Zweiten ist die Öffnung des Blicks der Mädchen für andere Berufe auch ein Schritt, um den Abwanderungen der jungen Mädchen etwas entgegenzusetzen. Ich werde Ihnen eine Tabelle geben, weil Sie sagen, wir hätten hier so viel vollbracht. Vielleicht gibt es mehr Angebote; aber es ist immer noch so, dass sich die Mädchen auf Berufe bewerben, denen sehr wenige Ausbildungsstellen gegenüberstehen: Arzthelferin, Floristin, Zahntechnikerin, Damenschneiderin usw. In solchen Berufen gibt es überhaupt keine Chance für die Mädchen, eine Ausbildungsstelle zu bekommen.

Andererseits gibt es die Berufe Elektronikerin, Kauffrau im Groß- oder Außenhandel, Elektroanlagenmonteurin, Konstruktionsmechanikerin usw., für die es tatsächlich weniger Bewerberinnen als Ausbildungsplätze gibt, in denen die Mädchen tatsächlich eine Chance hätten, eine Berufsausbildung zu bekommen. Es ist immer noch schwierig, zu einer Berufsausbildung auch eine Arbeits

stelle in der Region zu finden. Deswegen sind in den neuen Bundesländern diese Mädchenzukunftstage nicht nur für die berufliche Perspektiverweiterung der Mädchen da, sondern auch, um die ortsansässigen Unternehmen zu gewinnen und zu sensibilisieren. Das ist wirklich ein wichtiges Instrument, der Abwanderung junger Frauen etwas entgegenzusetzen.

Meine Damen und Herren! Mit der Zustimmung zu unserem Antrag kann die Zahl der Teilnehmerinnen erhöht werden. Gleichzeitig werden die Bedingungen für die Mädchen, Unternehmen, Behörden, aber auch für die Organisatorinnen dieses Girls’ Day deutlich verbessert – und das sogar kostenneutral.

Ich denke, dass den demografisch geschulten Abgeordneten dieses Anliegen einleuchten müsste und sie eigentlich nur zustimmen können.

Danke schön.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über die Drucksache. Es ist beantragt worden, punktweise abzustimmen. Wir werden das also tun.

Ich lasse abstimmen über den Punkt 1 des Antrages der Linksfraktion.PDS, Drucksache 4/8189. Wer dem Punkt 1 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmen dafür ist der erste Punkt mehrheitlich abgelehnt.

Ich lasse abstimmen über den Punkt 2 des Antrages. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer größeren Anzahl von Stimmen dafür ist Punkt 2 ebenfalls abgelehnt.

Meine Damen und Herren! Damit ist die Drucksache nicht beschlossen. Der Tagesordnungspunkt 10 ist beendet.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 11

Rechtsstaatlichkeit in Asylverfahren durchsetzen – Anna d. A. abschieben!

Drucksache 4/8188, Antrag der Fraktion der NPD

Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Es beginnt die NPD, danach CDU, Linksfraktion.PDS, SPD, FDP, GRÜNE, die Sächsische Ausländerbeauftragte; die Staatsregierung, wenn gewünscht.

Ich erteile der Fraktion der NPD als Einreicherin das Wort. Herr Apfel, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf kaum einem anderen Rechtsgebiet wird so offen gegen geltendes Recht und seinen Vollzug versto

ßen, setzt man sich so offensichtlich über die Entscheidungen von Behörden und Gerichten mit moralischem Impetus und ideologischem Selbstbewusstsein hinweg wie beim Asylrecht. Auf kaum einem anderen Rechtsgebiet werden Macht und Einfluss von Lobbygruppen, die sich moralisch oder politisch legitimiert fühlen, den Vollzug von Gesetzen zu behindern und zu unterlaufen, so deutlich und so arrogant zur Schau getragen wie auf dem Gebiet des Asylrechts. Und bei keinem anderen Thema wird geltendem Recht und dem entsprechenden Handeln

der Verwaltung die Legitimität so dreist abgesprochen wie beim Ausländer- und Asylrecht.

Ein besonders krasser Fall, der diese soeben erwähnten Thesen stützt, spielt sich zurzeit in Sachsen ab. Es handelt sich um den Fall der Angolanerin Anna de Assis, die im April 2001 nach Deutschland einreiste und im September 2001 in Sachsen Asyl beantragt hat. Schon am 7. Oktober 2002 wurde das Asyl abgelehnt. Inzwischen sind sage und schreibe 53 Monate seit der Ablehnung des Antrages ins Land gegangen. Dass sich die Frau bis heute noch immer im Land befindet, ist ein Skandal, ein grober Missbrauch des deutschen Asylverfahrens und des deutschen Justizwesens, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der NPD)

Es kommt aber noch dicker, wenn man sich das Protokoll der bisherigen Abschiebeversuche anschaut. Im Juni 2004 wurde auch der Asylantrag des Sohnes der Angolanerin abgelehnt, worauf die Zentrale Ausländerbehörde Chemnitz Abschiebung ankündigte.

Im März 2006 wurde der erste Anlauf unternommen. Die Polizei bat die Mutter telefonisch, ihren Sohn Leandro aus der Kindertagesstätte abzuholen. Die Frau erschien damals einfach nicht, was vieles über ihr Verständnis von Verantwortung und Fürsorge als Mutter aussagt. Solche pikanten Details bleiben in der Presseberichterstattung natürlich ausgespart, da sie dem üblicherweise von Asylbewerbern in den Medien gezeichneten Bild als Heilige und verfolgte Unschuld vom Lande widersprechen.

Der Junge wurde daraufhin für zwei Stunden zum Kinder- und Jugendnotdienst gebracht. Beamte wirkten von dort aus auf die Mutter ein, aufs Revier zu kommen, hatten aber damit keinen Erfolg. Inzwischen wird behauptet, dass der Junge ausgerechnet während der zwei Stunden beim Kindernotdienst traumatisiert worden sei. Meine Damen und Herren! Das klingt schon recht abenteuerlich und wird von der NPD-Fraktion stark bezweifelt. Aber wenn dem wirklich so wäre, trägt für dieses Trauma kein anderer als Frau de Assis die Verantwortung, die ihre mütterlichen Fürsorgepflichten grob verletzt hat. Schließlich war sie es doch, die der Aufforderung der Polizeibeamten nicht nachkam, ihren Sohn vom Kindernotdienst abzuholen. Aber zu dieser Verletzung der Fürsorgepflicht schweigt die linke Moralmafia im Lande. Denn diese Moral ist ihnen immer nur dann wichtig, wenn sie im Tagesgeschäft gegen Meinungsgegner eingesetzt werden kann.

Schon gegen Mittag wurde der Junge von den Beamten zurück in seine Kindertagesstätte gebracht, was allerdings nur dazu führte, dass Mutter und Sohn wochenlang untertauchen konnten.

Die Angeschmierten in der ganzen Geschichte waren die Beamten, deren Verhalten sogar staatsanwaltlich geprüft wurde. Zu alledem handelten sich die pflichtbewussten Polizeibeamten auch noch einen Rüffel durch den Innenminister ein. Verkehrte Welt, kann man dazu nur sagen, meine Damen und Herren.

Es ist unglaublich: Während das rechtsbrecherische Verhalten der Angolanerin belohnt wird, bedenken Politik und Medien das rechtstreue Verhalten der Beamten mit Ermittlungen und Ministerschelte. Es ist ein offenes Geheimnis, dass gerade viele der im Bereich der Asylverfahren tätigen Beamten innerlich längst gekündigt haben, was kein Wunder ist, wenn man sich das Verhalten des Innenministers betrachtet.

Im Dezember letzten Jahres folgten die erneuten Abschiebeankündigungen der Zentralen Ausländerbehörde. Einen Monat später wies das Verwaltungsgericht einen gegen die Abschiebung gerichteten Eilantrag zurück.

Auch dieser zweite Abschiebeversuch scheiterte an der Flucht der Angolanerin, die diesmal mit ihrem Sohn ein sogenanntes Kirchenasyl in Dresden bezog. Auch dieser zweite Abschiebeversuch lief wie beim ersten Mal formal korrekt ab, ohne dass die Abschiebung wirklich durchgeführt werden konnte.

Die Gesamtbetrachtung des Falles zeigt eindrucksvoll, wie stümperhaft in Deutschland das Asylrecht umgesetzt oder – besser gesagt – nicht umgesetzt wird. Die große Mehrheit der Deutschen lehnt die Einrichtung des Asyls als Mittel zur massenhaften ungesteuerten Zuwanderung ab. Sie verlangt einen konsequenten Vollzug von Ausreisepflichten bei unberechtigter Berufung auf das Asylrecht.

Demgegenüber existiert eine professionell organisierte Bande, die sich aus verschiedenen Lobbygruppen und Rechtsanwälten zusammensetzt und von kirchlichen Gruppierungen bis zu linksautonomen Gewalttätern reicht. Deren Aktivitäten sind darauf gerichtet, bestehendes Recht ad absurdum zu führen und die Handlungsunfähigkeit des Staates zu demonstrieren.

Dieser Kampf gegen den Rechtsstaat wird politisch vor allem von PDS und GRÜNEN geführt. So redet die PDSVorsitzende Frau Dr. Ernst ernsthaft von Behördenbrutalität, die Anna de Assis und ihren Sohn in den Untergrund getrieben habe. Frau Dr. Ernst, erklären Sie doch bitte einmal, was Sie mit dieser Brutalität überhaupt meinen. Etwa den gerade einmal zweistündigen Aufenthalt des Sohnes Leandro in einer kindgerechten Umgebung bei der Dresdner Kinder- und Jugendnothilfe?

(Dr. Cornelia Ernst, Linksfraktion.PDS: Bei der Polizei!)

Darf etwa nach Ihrer Auffassung die punktuelle Berührung mit Beamten künftig jeder zum Anlass nehmen, wegen einfach behaupteter Behördenbrutalität den Weg in den Untergrund anzutreten und dafür auch noch Ihre Legitimation zu erhalten? Würde man Ihrer Logik folgen, dann wäre dem so.

Diese Haltung, die im Kern auf nichts anderes als die Negation bestehenden Rechtes gerichtet ist, kann leider auf eine hohe Resonanz in den Medien bauen und schüchtert so auch Verwaltung und Politik ein.

So behauptete der Kolumnist der „Sächsischen Zeitung“ Andy Dallmann in einem Beitrag vom 31. Januar 2007

allen Ernstes, dass Frau de Assis vorsorglich untergetaucht sei, weil die Mutter nur so ihr Kind schützen könne. Hier wird der Eindruck erweckt, dass der Rechtsbruch der Angolanerin eigentlich ganz in Ordnung sei, weil der Junge vor deutschen Behörden und Gerichten geschützt werden müsse. Weiterhin kommt Dallmann zu dem Schluss, dass die Abschiebung moralisch nicht vertretbar und angeblich auch nicht der Weisheit letzter Schluss sei.

Angesichts solcher Aussagen fragt man sich unwillkürlich, ob all die Asyllobbyisten, die jetzt mit der Meinungspistole herumziehen und die Solidarität mit der Angolanerin einfordern, der Ansicht sind, dass sie über dem Grundgesetz und der Gewaltenteilung in der Bundesrepublik stehen; denn darum und um nichts anderes geht es im Kern, meine Damen und Herren.

Man kann Gesetze natürlich für falsch halten und sie kritisieren. Man kann Gesetze aber nicht dauerhaft mit Verfahrenstricks unterlaufen, ohne den Rechtsstaat zu beschädigen. Genau das tun aber gerade jene, die mit ihrer scheinbaren moralischen Überlegenheit tagtäglich hausieren gehen und dabei nur die Waffenungleichheit ausnützen. Das ist eine Waffenungleichheit, die zwischen Behörden und Gerichten einerseits und Politikern, Parteien, Kirchen und verschiedensten Zuwandererlobbyisten, die sich für die Zwecke ausreisepflichtiger Ausländer instrumentalisieren lassen, andererseits besteht. Diese Waffenungleichheit bringt viele, die die offensichtliche Rechtsstaatsfeindlichkeit in den Handlungsstrategien der Asyllobby erkennen, von vornherein zum Schweigen.

Mit uns Nationaldemokraten wird ihnen das nicht gelingen. Näheres erläutert Ihnen gleich mein Fraktionskollege Jürgen Gansel.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der NPD)