Protokoll der Sitzung vom 12.12.2007

Abschließend: Der Gesetzentwurf ist schlecht genug und enthält so viele schwerwiegende Mängel, dass sich die Linksfraktion außerstande sieht, ihm ihre Zustimmung zu geben. Wir werden mit Ablehnung reagieren.

Vielen Dank.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Ich erteile der Fraktion der SPD das Wort; Herr Pecher, bitte.

Herr Präsident! Aufgrund der ausführlichen Darlegungen meiner Vorgänger gestatte ich mir, meine Rede zu Protokoll zu geben.

(Beifall bei der CDU)

Ich erteile der Fraktion der NPD das Wort; Herr Petzold, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In seiner Einbringungsrede bei der 1. Lesung dieses Gesetzes am 26. September 2007 erklärte Herr Staatsminister Tillich seine und die Genugtuung der Staatsregierung darüber, dass die Gesetzgebungszuständigkeit für die Bereiche Besoldung und Versorgung der Landes- und Kommunalbeamten sowie der Richter nunmehr durch die Föderalismusreform auf die Länder übertragen worden ist. Damit könne Sachsen nun erstmals ohne bundesrechtliche Vorgaben selbst entscheiden und die eröffneten Handlungsspielräume nutzen; denn es sei schon immer ein Anliegen des Freistaates Sachsen gewesen, gerade auf diesem Gebiet eigene Kompetenzen zu gewinnen.

Die NPD-Fraktion begrüßt die mit dem vorgelegten Besoldungsgesetz vorgenommene 2,9-prozentige lineare Erhöhung der Gehälter als Anpassung an den Tarifvertrag der Länder. Wir begrüßen selbstverständlich auch die West-Anpassung, das heißt, die Anhebung der Gehälter der sächsischen Beamten auf 100 % West.

Einen besonderen Ausdruck von Gestaltungswillen stellen diese Maßnahmen allerdings nicht dar. Es handelt sich vielmehr um Schritte, die sich aus der Besoldungs- und Tarifstruktur praktisch automatisch ergeben und ergeben müssen. Wenn von Nutzung von Handlungsspielräumen

die Rede sein soll, dann kann es sich höchstens um die Gewährung der einmaligen Zahlung von 500 Euro gleichmäßig an alle Besoldungsgruppen und um die zeitliche Differenzierung zwischen den unteren Besoldungsgruppen bis einschließlich A 9 und den oberen ab A 10 bei der linearen Gehaltserhöhung der WestAngleichung handeln. Hier werden den unteren Besoldungsgruppen gewisse Vorteile gewährt, ohne dass der geheiligte Abstand zu den höheren Beamten angetastet wird. Das nennt man dann „die soziale Komponente und den Leistungsgedanken in Einklang bringen“. Geradezu komisch wirkt es, wenn man einerseits bei den unteren Besoldungsgruppen die West-Anpassung früher vornimmt als bei den oberen und andererseits den oberen in der Übergangsphase eine Zulage gibt, damit der Abstand gewahrt bleibt.

Als NPD-Fraktion stellen wir uns aber unter einer Ausschöpfung der Gestaltungsspielräume mehr als das vor. Vor allem ist die NPD-Fraktion der Meinung, dass die Gestaltungskompetenz mittelfristig dazu genutzt werden sollte, die familiäre Situation der Beamten im Besoldungsrecht stärker zu berücksichtigen; denn der öffentliche Dienst ist der Bereich, in dem der Staat tatsächlich die Möglichkeit hat, eine Lohnpolitik vorzuexerzieren und vorzuleben, die auch jedes soziale und familiäre Verhalten der Mitarbeiter honoriert und fördert, die unsere Gesellschaft dringend braucht. Dadurch würden familien- und bevölkerungspolitische Signale gesetzt werden können, und diese sind in der Situation, in der sich unser Volk befindet, vielleicht wichtiger als alle anderen politischen Maßnahmen.

Aber die besondere besoldungsmäßige Förderung jener Beamten, die nicht nur dienstlich im engeren Sinne, sondern auch im familiären und sozialen Bereich Verantwortung tragen, würde gleichzeitig zur Förderung der sozialen Kompetenz im Dienst beitragen. Darüber mag lächeln, wer will; aber der öffentliche Dienst ist nun einmal Dienst an der Öffentlichkeit – oder sollte es zumindest sein –, und Beamte, die selbst mitten im Leben stehen und Verantwortung für ihre Familien und Kinder tragen, sind nach meiner Überzeugung besser geeignet, diesen Dienst zu leisten, als Singles, die im privaten Bereich nur für sich selbst sorgen.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der NPD)

Ich erteile der FDP-Fraktion das Wort; Herr Dr. Schmalfuß, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seit dem 1. September 2006 sind inzwischen 16 Monate vergangen. Wissen Sie, was damals war? Zu diesem Zeitpunkt ist die Föderalismusreform I in Kraft getreten, die „Mutter aller Reformen“, wie es damals vollmundig hieß. Seitdem haben die Bundesländer mehr Gesetzgebungs- und Gestaltungsrechte bekommen – also das, was die FDPFraktion für die sächsischen Bürger immer forderte.

Was aber ist seitdem im Freistaat Sachsen umgesetzt worden? Außer einem vermurksten Ladenöffnungsgesetz nichts. Da hat man nun Gestaltungsrechte und kann eigene Duftnoten setzen und ist hier in Sachsen plötzlich kraft- und ideenlos. Bei dem heutigen Thema der Besoldung ist es genau dasselbe.

Am Anfang gab es den Löwen mit großem Gebrüll. Wie die meisten Bundesländer hat auch der Freistaat Sachsen für eine Gesetzgebungskompetenz bei der Beamtenbesoldung gekämpft.

Am 23 Mai 2006 hieß es in einer Pressemitteilung des sächsischen Finanzministers – ich zitiere –: „Ein moderner Staat erfordert neue Strukturen, die auch der Leistungsbereitschaft seiner Mitarbeiter stärker gerecht werden. Dazu gehört auch ein flexibles und stärker an Leistungen orientiertes Besoldungssystem, um dem Leistungsgedanken stärker Rechnung tragen zu können. Wie in der Wirtschaft gilt auch in der Verwaltung: Wer mehr leistet, soll auch mehr verdienen. Deshalb wünsche ich mir eine Besoldung mit einer Leistungskomponente, die diesen Namen auch verdient. Ziel ist außerdem eine höhere Durchlässigkeit zwischen den Laufbahnen, wie die Flexibilität zwischen der Wirtschaft, den internationalen Organisationen und der Verwaltung zu stärken.“

Diese Pressemitteilung lief unter der Überschrift „Sachsen will nach wie vor mehr Spielräume bei der Beamtenbesoldung“.

Herr Dr. Metz, Sie hatten damals vollkommen recht. Das sind genau die richtigen Eckpunkte für ein Sächsisches Besoldungsgesetz. Dabei stehen wir voll und ganz hinter der Staatsregierung. Leistung, Flexibilität – alles richtige Worte, die sich nach frischer Brise, nach Aufbruch und nach neuen Wegen anhören. Leider fehlt das im vorliegenden Gesetzentwurf, der uns zur Beschlussfassung vorliegt und den Herr Tillich heute zu verantworten hat.

Die Mut- und Kraftlosigkeit von CDU und SPD hat eben auch hier ihren Niederschlag gefunden. Den Spielraum, den man sich hart erkämpft hat, nutzt man einfach nicht aus. Was war in Sachsen der kleinstmögliche Kompromiss? Eine einheitliche lineare Erhöhung und eine Einmalprämie für alle. Selbst über diese Prämie mussten sich die SPD und die CDU noch streiten. Sehr originell das Ganze!

Individuelle Leistungskomponenten, eine höhere Durchlässigkeit zwischen den Laufbahnen, Flexibilität zwischen Wirtschaft, internationalen Organisationen und der Verwaltung stärken – alles Fehlanzeige. Leider, leider muss ich sagen. Denn es geht auch anders.

Vorreiter ist wieder einmal der Bund. Sie erinnern sich: Bereits im Juli hatten wir über ein ähnliches Thema gesprochen. Die Bundesregierung hatte im Januar 2007 ein Gesetz beschlossen, dass Bundesminister zukünftig erst ab 67 Jahren ihre Pension bekommen. In Sachsen sind wir leider noch nicht so weit. Die Bundesregierung hatte am 17. Oktober 2007 für die Bundesbeamten das sogenannte Dienstrechtneuordnungsgesetz im Bundeska

binett beschlossen. Das hört sich sperrig an, ist aber sehr interessant. Da fallen Stichworte wie Pension für Bundesbeamte erst ab 67 Jahren, Förderung der Mobilität zwischen öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft sowie Stärkung des Leistungsprinzips.

All das fehlt im Gesetzentwurf der Staatsregierung. Deshalb werden wir dem heutigen dürftigen Gesetzentwurf nicht zustimmen.

(Beifall bei der FDP)

Wir stimmen aber auch nicht dagegen, allerdings nur im Interesse der Beschäftigten.

(Beifall bei der FDP)

Ich erteile der Fraktion GRÜNE das Wort. – Das hat sich erledigt. Möchte noch jemand von den Fraktionen sprechen? – Das ist nicht der Fall. Dann bitte für die Staatsregierung Herr Staatsminister Flath.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich vertrete in diesem Tagesordnungspunkt den Kollegen Tillich. Da Kollege Rößler nicht wortgleich, aber inhaltsgleich die Fakten genannt hat, erlaube ich mir, die Rede zu Protokoll zu geben.

(Beifall bei der CDU und der Staatsregierung)

Meine Damen und Herren! Wir kommen damit zur Abstimmung. Ich frage, bevor wir zu den Einzelberatungen kommen, ob die Berichterstatterin des Ausschusses das Wort wünscht. – Das ist nicht der Fall. Dann schlage ich Ihnen vor, dass wir über den Gesetzentwurf artikelweise in der Fassung des Ausschusses abstimmen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Somit kommen wir zu Abstimmung selbst.

Aufgerufen ist das Fünfte Gesetz zur Änderung des Sächsischen Besoldungsgesetzes, Drucksache 4/9812, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses, Drucksache 4/10192 und Ergänzungsblatt.

Wir kommen zur ersten Abstimmung über die Überschrift. Wer der Überschrift in der Fassung des Ausschusses seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist dem zugestimmt worden.

Ich lasse abstimmen über Artikel 1. Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Gleiches Abstimmungsverhalten, damit zugestimmt.

Ich lasse abstimmen über Artikel 2. Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Ebenfalls wieder gleiches Abstimmungsverhalten und damit Zustimmung.

Meine Damen und Herren! Da in der 2. Beratung keine Änderungen beschlossen worden sind, eröffne ich die 3. Beratung. Es liegt kein Wunsch zu einer allgemeinen Aussprache vor. Damit kommen wir zur Abstimmung. Ich stelle den Entwurf Fünftes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Besoldungsgesetzes, Drucksache 4/9812, Gesetzentwurf der Staatsregierung, in der in der 2. Lesung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Abstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist der Entwurf als Gesetz beschlossen. Dieser Tagesordnungspunkt ist damit abgeschlossen.

Erklärungen zu Protokoll

Mit dem vorliegenden Gesetz wurde die fällige Anpassung der Besoldung der Beamten und Richter an die Ergebnisse der Tarifverhandlungen vorgenommen.

Es ist kaum verwunderlich, dass eine anstehende Besoldungsentscheidung nicht nur für Zustimmung unter den Betroffenen sorgt. Dies werden Sie sicherlich anhand der Briefe, die alle Abgeordneten erhalten haben, wahrgenommen haben.

Das in Rede stehende Gesetz sieht eine Besoldungsanpassung von 2,9 % spätestens ab dem 1. September 2008 für alle Besoldungsgruppen vor. Damit ist aus unserer Sicht sichergestellt, dass nunmehr alle Landesbediensteten an der guten wirtschaftlichen Entwicklung zumindest etwas teilhaben.

Kritisiert wurde von einigen Betroffenen in diesem Zusammenhang, dass diese 2,9 % weit hinter ihren Erwartungen zurückbleiben würden. Hinsichtlich der weitergehenden Forderungen möchte ich an dieser Stelle versichern, dass mit dem Gesetzentwurf das Tarifergebnis der Länder vom 19. Mai 2006 vordringlich wird.

Mit der Tarifautonomie besteht ein bewährtes System zur Lohnfindung in unserem Land. Es obliegt somit den Tarifparteien, über Tarifabschlüsse zu befinden. Unsere Aufgabe besteht ausschließlich darin, die gefundenen Tarifabschlüsse für die Beamten und Richter umzusetzen.

Dass wir mit dem Gesetz nicht allen Erwartungen gerecht werden konnten, kann ich zum Teil nachvollziehen. Doch das Tarifergebnis des öffentlichen Dienstes ist der Maßstab hinsichtlich der Anpassung der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnis

se. Sachliche Rechtfertigungsgründe für eine lineare Erhöhung über 2,9 % und damit für eine Abkoppelung der Besoldungsanpassung von der Entwicklung der Bezüge im Tarifbereich waren unsererseits nicht erkennbar.

Im Rahmen des Beratungsverfahrens wurde seitens der Koalitionsfraktionen jedoch eine wesentliche Änderung des ursprünglichen Gesetzentwurfes bezüglich der Einmalzahlungen vorgenommen. Beamte und Richter, die sich im Jahre 2007 im Mutterschutz bzw. in Elternzeit befanden, haben durch diesen Änderungsantrag einen Anspruch auf die Einmalzahlung in Höhe von 500 Euro, vorausgesetzt, dass sie im Jahre 2007 einen Tag Anspruch auf Besoldung hatten. Mit dieser Änderung sind wir weit über die Forderungen der Opposition hinausgegangen.

Von der sozialen Staffelung der Einmalzahlung wurde jedoch abgesehen, da dies aus unserer Sicht dem Leistungsgedanken und dem Grundsatz der amts- und verantwortungsgerechten Besoldung widersprechen würde.

Darüber hinaus wurde eine Vielzahl von Stellungnahmen an uns herangetragen, die vor allem strukturelle Veränderungen zum Gegenstand hatten. Es handelt sich jedoch bei dem vorliegenden Gesetz ausschließlich um ein Anpassungsgesetz und ich hoffe, dass dies heute unser aller Zustimmung findet.