Das Wort vom Finanzfachmann Milbradt nimmt auch niemand mehr in den Mund. Aber gerade deshalb müssen wir die Entscheidung hier im Landtag an uns ziehen. Der Entschließungsantrag liegt Ihnen vor. Ich verweise insbesondere auf den Punkt 2. Dort geht es um die Genehmigung und Zustimmung der Mitglieder des Sächsischen Landtags, also dieses Hauses. Jeder Abgeordnete, der sich ernst nimmt, sollte jetzt diese Forderung unterstützen, damit der Landtag hier als Haushaltsgesetzgeber auch die letzte Entscheidung hat.
Herr Kollege Zastrow, Sie haben von Vertrauen gesprochen, von Vertrauensvorschuss. Dazu muss ich Ihnen sagen, dass ich in diese Regierung kein Vertrauen mehr habe. Da vertraue ich eher noch dem Parlament, und deshalb müssen wir entscheiden.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben heute gehört, dass die komplexen Verhandlungen andauern. Wir wissen, dass es sich hier um ein Fachthema handelt, mit dem verantwortungsvoll in den dafür vorgesehenen Gremien umgegangen werden muss. Wir haben die Sächsische Haushaltsordnung, die das regelt. Ich bin überzeugt
davon, dass sich die Staatsregierung mit diesen Gremien des Landtages auf die Vorgehensweise, die notwendig ist, verständigen wird.
Es geht uns um Schadensbegrenzung, es geht uns nicht um vordergründige Parteipolemik. Deswegen werden wir den Antrag der Linksfraktion ablehnen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich denke, diese Debatte hat ganz eindeutig gezeigt, dass der Sächsische Landtag das Gremium ist, in dem diskutiert, in dem entschieden werden muss. Deswegen bestehen wir auf die Abstimmung über unseren Antrag. Deshalb beantrage ich auch die namentliche Abstimmung nach § 102 der Geschäftsordnung.
Wir kommen zur namentlichen Abstimmung in der 94. Sitzung am 12. Dezember 2007 zur Drucksache 4/10656, beginnend mit dem Buchstaben A.
Meine Damen und Herren! Ich möchte Ihnen das Ergebnis der Abstimmung zum Entschließungsantrag der Linksfraktion zur Fachregierungserklärung bekanntgeben. Für den Entschließungsantrag haben 43 Abgeordnete gestimmt, gegen den Entschließungsantrag 68 Abgeordnete, und 6 Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten. Damit ist der Antrag abgelehnt und der Tagesordnungspunkt beendet.
1. Aktuelle Debatte: Keine Benachteiligung der sächsischen Landwirtschaft – Positionierung zu den Vorstellungen der EU-Kommission zur Halbzeitbewertung der Gemeinsamen Agrarpolitik
2. Aktuelle Debatte: Mitverschulden der Staatsregierung bei der Mehrbelastung der sächsischen Kommunen bei den Kosten der Unterkunft für Hartz-IV-Empfänger
Meine Damen und Herren! Die Gesamtredezeit ist durch das Präsidium folgendermaßen festgelegt worden: CDU 39 Minuten, Linksfraktion 31 Minuten, SPD 14 Mi
nuten, NPD 12 Minuten, FDP und GRÜNE jeweils 12 Minuten, Staatsregierung 20 Minuten. Wir kommen nun zu
Keine Benachteiligung der sächsischen Landwirtschaft – Positionierung zu den Vorstellungen der EU-Kommission zur Halbzeitbewertung der Gemeinsamen Agrarpolitik
Es beginnen die Fraktionen der CDU und der SPD, danach Linksfraktion, NPD, FDP, GRÜNE und die Staatsregierung. Die Debatte ist eröffnet. Ich bitte die Fraktion der CDU, das Wort zu nehmen. Herr Heinz, bitte.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn Sie Bürger fragen, was sie mit Health Check oder Modulation oder CC - ausgesprochen Cross Compliance – verbinden, werden Sie in der Regel Unverständnis oder Schulterzucken ernten. Mancher wird den einen oder anderen Begriff erklären können, was aber alle drei Begriffe miteinander zu tun haben, werde ich versuchen, Ihnen im Rahmen meines Redebeitrages zu erläutern.
Warum brauchen wir eine gemeinsame europäische Agrarpolitik? Man muss sehr weit zurückgehen, und zwar bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges. Damals lag die Landwirtschaft am Boden und jene Staaten, die später die EWG gründen sollten, waren zur Ernährung ihrer Bevölkerung auf Nahrungsmittelimporte angewiesen. Im Falle Deutschlands wurden diese Nahrungsmittelimporte bis 1952 überwiegend von den USA finanziert, da Deutschland im Wiederaufbau begriffen war und noch keine Außenhandelsüberschüsse erzielen konnte. Der Wunsch, Abhängigkeiten auf dem sensiblen Feld der Lebensmittelversorgung durch eine Erhöhung der landwirtschaftlichen Produktion zu verringern, bildete die zentrale Motivation zur Einführung der gemeinsamen Agrarpolitik, abgekürzt GAP.
Diese GAP ist seitdem vielfach reformiert worden. Die einzelnen Schritte dazu zu nennen möchte ich Ihnen ersparen. Auf alle Fälle wurde in den Sechzigerjahren des letzten Jahrhunderts die Produktivität so weit gesteigert, dass das politisch gewollte Ziel, nämlich eine Eigenversorgung mit Nahrungsmitteln, erreicht wurde. Allerdings wurde versäumt, nach Erreichen dieses Ziels die Landwirtschaft in die Marktwirtschaft zu entlassen. Stattdessen wurde ein System der Überschussverwertung installiert. Stützungskäufe für Butter, Exporterstattungen für Rindfleisch, Einführung von Quoten und verschiedene andere Instrumente wurden eingeführt. Butterberge und Milchseen sind Begriffe, die diesen Zustand wohl am besten beschreiben.
Mit dem Wissen von heute waren dies zwar gut gemeinte Ansätze, die aber letztendlich den Steuerzahler nur viel Geld gekostet haben und nicht die wirklichen Probleme lösten, sondern sie noch verschärften. Infolge des permanenten Überangebots kam es zu einem ständigen Preisdruck, der einen kostendeckenden Absatz der landwirtschaftlichen Produkte nicht gestattete, was wiederum Einkommensbeihilfen für die Landwirte zur Folge hatte.
Seit dem Jahr 2000 bemüht sich nun die Europäische Union, dieses System wieder vom Kopf auf die Füße zu stellen, das heißt, die Regularien so zu verändern, dass die Landwirte ihre Produktion nur darauf ausrichten, was der Markt nachfragt. Unter diesem Gesichtspunkt sind die letzten Beschlüsse der EU-Agrarreform einzuordnen und im Wesentlichen auch zu begrüßen, zum Beispiel die Entkopplung der Preisausgleichsmaßnahmen von der Art
Weiterhin wurde dort beschlossen, die Reform in der Mitte der Laufzeit zu überprüfen. Dafür wurde im „Volksmund“ der Begriff „Health Check“ gewählt. Ein weiteres Instrument der damaligen Reform war eine sogenannte Modulation. Das bedeutet, dass Gelder, die den Landwirten direkt als Einkommensbeihilfe zugestanden, ihnen prozentual gekürzt und in eine sogenannte zweite Säule umgeschichtet werden, womit der ländliche Raum insgesamt und nicht nur die Landwirtschaft entwickelt werden soll.
Cross Compliance bedeutet die Verknüpfung und Einhaltung von gesetzlichen Verpflichtungen mit der Auszahlung der Direktbeihilfen, wobei Landwirte für die Nichteinhaltung von Bedingungen, die sie eigentlich einhalten müssen, durch zusätzliche Kürzung von Einkommensbeihilfen ein zweites Mal bestraft werden. Wenn wir dann in der nächsten Zeit näher hinsehen, ob Eltern gegenüber Kindern ihre Pflichten erfüllen, dann wäre sicherlich auch abzuleiten, dass man die Auszahlung des Kindergeldes an die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen knüpfen könnte.
Die Nachsteuerungen, die nun mit der sogenannten Halbzeitbewertung die sächsischen Landwirte erwarten, benachteiligen unsere Landwirtschaft in weiten Teilen. Das wird zum einen mein Kollege Thomas Schmidt in seinem oder ich werde es in meinem nächsten Redebeitrag weiter ausführen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es sei keine Agrarreform wie 2003, aber auch kein bloßes Feinscreening, so umschrieb Marianne Fischer Boel den Entwurf zur Modernisierung der gemeinsamen Agrarpolitik. Vom sogenannten Gesundheitscheck ist in diesem Zusammenhang die Rede.
Wie bei einer Vorsorgeuntersuchung wurden alle Mechanismen der Agrarreform von 2003 untersucht, um Schwachstellen zu beseitigen, überflüssige Regelungen abzubauen und Vorschriften auf den Prüfstand zu stellen. Herausgekommen ist eine Reihe von guten Vorschlägen, die als Diskussionsgrundlage dienen, die sich den neuen Herausforderungen stellen, wie zum Beispiel auch dem Klimawandel und der Bioenergie.
So sollen zum Beispiel Direktzahlungen von der Umweltverträglichkeit der Bewirtschaftung abhängig gemacht und nach und nach EU-Gelder von landwirtschaftlichen Direktzahlungen in die Förderung des ländlichen Raumes umgelenkt werden. Direktbeihilfen würden so gesenkt und im Gegenzug der Anteil der EU-Fördergelder, zum Beispiel für den Ökolandbau, erhöht werden. Vor allem
will die Kommission die Politik der Entkopplung der Direktzahlungen von der landwirtschaftlichen Produktion konsequent fortsetzen.
Die Antwort auf die neuen Herausforderungen kann nicht sein, den Status quo zu bewahren. Das wissen wir alle.
Mit einer Entkopplung der Direktzahlungen bekommen diese eine ganz neue Funktion. Sie dienen der Entlohnung der Landwirte für zusätzliche Gemeinwohlleistungen, der Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen sowie der Aufrechterhaltung von ländlichen Strukturen. Von einer stärkeren Förderung des ländlichen Raumes, von der dabei die Rede ist, profitieren vor allem die Landwirte, und das ist gut so.
Schauen wir uns doch einmal die Schwerpunkte des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen an. Hier geht es schwerpunktmäßig um