Bis hierhin, meine Damen und Herren, war die Diskussion zum Jagdgesetz eine eher trockene. Aber jetzt wird sie lebendiger, jetzt geht es um die sogenannte Lex Wolf und damit um die Frage, wie mit streng geschützten Arten im Jagdrecht umgegangen werden soll. Bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt erreichen den Petitionsausschuss dazu Eingaben.
Jede Attacke auf ein Nutztier befeuert erneut die öffentliche Diskussion, und ein ums andere Mal feiert dabei das Rotkäppchensyndrom fröhlich Urständ. Niemand von uns käme vermutlich auf den Gedanken, die Pilzsuche deshalb aufzugeben, weil der Schwarzwildbestand in den Wäldern zu hoch sei und der Waldausflug deshalb zu gefährlich wäre. Tatsächlich aber sind dies die aktuellen Sorgen der Briten, die gegenwärtig um die Wiederansiedlung der wehrhaften Schwarzkittel streiten, weil in Großbritannien die Tiere vor 400 Jahren ausgerottet wurden.
Ängste entstehen also bei der Konfrontation mit Unbekanntem, auch Probleme, ohne Zweifel. Aber die Frage, um die es wirklich geht, lautet: Ist der Mensch bereit, seine eigene Lebensweise so weit kritisch zu hinterfragen, dass verdrängte Tierarten in Europa – und darin eingeschlossen eben auch große Beutegreifer – dauerhaft eine Chance erhalten können? Und es ist wichtig – hier schließt sich der Kreis zu meinen Vorbemerkungen zum Jagdwesen –, dass wir wegkommen von einer artfokussierten Sichtweise, hin zu einer systemischen Betrachtung der Lebensräume, in der gerade die viel geschmähten Raubtiere ein Stück weit wieder ihre natürliche Schlüsselrolle einnehmen können, die sehr weit über die bloße Regulierung des Beutetierbestandes hinausgeht.
Um diese Gesamtdimension ging es also und die Fronten in der Diskussion verlaufen unübersichtlich. Nicht nur NABU und BUND lehnen eine Aufweichung des strengen Schutzstatus ab. Selbst Nutztierhalter und Jägerschaft sind zerrissen und die Lupusfreunde wiederum wissen, dass der Schutz des Wolfes ohne das Engagement der Jäger nicht gewährleistet werden kann.
Das Gesetz spiegelt diese unübersichtliche Gemengelage wider und versucht Polarisierungen zu vermeiden. Aber auch hier gilt: Letztlich fehlt die klare Linie.
Unser Ziel als LINKE ist dagegen deutlich: Wir wollen keine Jagd auf naturschutzfachlich relevante Tiere, insbesondere wenn sich diese Art in einem schlechten oder unzureichenden Erhaltungszustand befindet. Das gilt zuerst für den Wolf.
Wir gehen aber noch weiter: In unserem Änderungsantrag unter Punkt b können Sie alle Tierarten sehen, die nicht von der gefeierten Lösung zugunsten des Naturschutzes profitieren. Diese Tierarten sind in Sachsen ebenso selten und gefährdet und sollten ebenfalls nicht geschossen werden. Wenn Sie jedoch einen Blick in die Liste der insgesamt 134 derzeit in Sachsen jagdbaren Arten werfen, dann werden Sie möglicherweise – wie wir – feststellen, dass hier mal einiges bereinigt werden sollte, und das wäre diese klare Linie gewesen, die wir vermissen.
Abschließend noch zum Artikel 2 und damit zum Waldgesetz. Hier haben wir die alte Formulierung wieder aufgenommen und die Verbindung zum Abschussplan wieder hergestellt. Diese Verbindung fehlt in den Vorstellungen der Regierung und der Koalition. Die Forstgutachten sind für die Grundbesitzer und Bewirtschafter wichtig, um die Vorschläge der Jagdpächter zur Abschussplanung überhaupt bewerten zu können. Ohne die Verbissgutachten wäre eine fundierte Bewertung der Abschusspläne durch die zuständigen Behörden nicht möglich.
Meine Damen und Herren von Koalition und Staatsregierung, es bleibt dabei: Gut gemeint ist längst nicht immer gut gemacht. Es ist schon paradox, dass Ihnen nun sowohl der Landesjagdverband als auch NABU und BUND bescheinigen, dass dies eben kein modernes Jagdgesetz ist. Sie haben aber wenigstens die Chance, zu retten, was zu retten ist, indem Sie die Änderungsanträge der Opposition annehmen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der heutige Entwurf zum Jagdgesetz ist die erste umfassende Novellierung seit Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 1991. Deregulierung und Modernisierung sei das Ziel gewesen, heißt es in der Begründung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung. Das Sächsische Jagdgesetz soll inhaltlich zeitgemäß angepasst werden.
Leider ist die Novelle in fast allen Bereichen – sei es im Bereich Tierschutz, Waldzustand oder auch beim Verwaltungsaufbau – auf halber Strecke stehengeblieben. Der Änderungsantrag, den die Koalitionsfraktionen in den Ausschuss eingebracht haben, hat manches eigentlich nur verschlimmbessert. Nehmen wir zum Beispiel den Tierschutz. Viele Sachverständige haben in der Anhörung klar und deutlich dargelegt, dass aus Tierschutzaspekten Bleischrot keine geeignete Munition ist. Bleischrot soll nun verboten werden. Das ist aus unserer Sicht prinzipiell erst einmal gut. Aber warum diese lange Übergangsfrist bis zum März 2014? Das scheint uns doch überzogen.
Oder nehmen wir das absolute Verbot von Totschlagfallen, wie es ursprünglich im Gesetzentwurf vorgesehen war. Dieses absolute Verbot sehen wir als einen sehr notwendigen Schritt an. Aber was passiert? Die Koalitionsfraktionen weichen dieses Verbot mit Ausnahmeregelungen wieder auf. Und, was zukünftig für wildernde Hunde gilt, welche nunmehr nicht mehr einfach geschossen werden dürfen, gilt für Hauskatzen noch lange nicht. Es geht den Hauskatzen sogar in verschärfter Form an den Kragen. Der Entwurf sah nämlich vor, dass streunende Hauskatzen nur unter ganz konkreten Bedingungen getötet werden dürfen. Jetzt sind wir wieder bei der alten Regelung, die das Töten sämtlicher Hauskatzen erlaubt, die mehr als 300 Meter vom nächsten Wohngebäude angetroffen werden. Vielleicht sollte ich meiner Katze jetzt vorsichtshalber das Bellen beibringen.
Oder nehmen wir den Wolf. Wir erinnern uns alle noch an die Diskussion, ob der Wolf nun ins Jagdgesetz gehört oder nicht. Wir als SPD haben von Anfang an gesagt: Nein, der Wolf gehört nicht ins Jagdrecht; der Wolf ist nach Naturschutzrecht bereits streng geschützt. Er hat in Sachsen bei Weitem noch keine stabile Populationsgröße erreicht. Die Notwendigkeit, regulierend einzugreifen, besteht daher nicht. Vielmehr sehen wir die Gefahr, dass eine Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht innerhalb der Jägerschaft und auch in der Bevölkerung falsche Erwartungen wecken könnte.
Der Wolf ist nun allerdings drin im Jagdrecht, auch wenn in indirekter Form und mit der Klarstellung, dass er keine Jagdzeiten erhalten darf. Es will mir trotzdem nach wie vor nicht einleuchten, warum und vor allem wie sich der Schutzstatus des Wolfes verbessert, denn die Beteiligung der Jägerschaft am Wolfsmonitoring war auch bisher möglich.
Nehmen wir zu guter Letzt noch den Verwaltungsaufbau. Nun kann man über die Frage, ob im Jagdbereich überhaupt ein dreistufiger Aufbau benötigt wird, trefflich streiten. Mittelbehörde ist der Staatsbetrieb Sachsenforst. Er war es und er ist es auch mit dem novellierten Jagdgesetz. Mit der Novelle wird es allerdings etwas problematisch. Der Sachsenforst als Mittelbehörde ist gleichzeitig auch wirtschaftlicher Akteur im Wald. Das muss man immer sehen. Darauf hat nicht nur der Landesjagdverband hingewiesen, sondern auch Vertreter der Wissenschaft hatten da so ihre Zweifel,
insbesondere, da dem Staatsbetrieb Sachsenforst mit dem Gesetz einige Sonderstellungen eingeräumt werden, zum Beispiel, was die Eigenjagdbezirke angeht oder dass der Sachsenforst als Behörde sich die Abschusspläne praktisch selbst genehmigt.
Absolut schwierig finden wir, dass der Staatsbetrieb Sachsenforst zukünftig auch die Jagdabgabe verteilen soll und nicht mehr wie bisher das Ministerium. Wir haben im Ausschuss einen entsprechenden Änderungsantrag vorgelegt, der allerdings abgelehnt worden ist, und wir werden diesen Änderungsantrag hier nicht noch einmal neu einbringen.
Kurz gesagt: Dieser Gesetzentwurf enthält einige gute Ansätze, aber auch genauso viele Aspekte von Verschlechterung. Die SPD-Fraktion wird daher dem Gesetzentwurf nicht zustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das vorliegende Jagdgesetz ist der Abschluss einer intensiven und konstruktiven Debatte. Wir möchten uns deswegen ausdrücklich bei allen bedanken, die sich daran beteiligt und nicht den Elan verloren haben, sich am neuen Jagdgesetz zu beteiligen. Aus einer sehr gelungenen Vorlage des Ministeriums haben CDU- und FDP-Fraktion das beste Jagdgesetz gemacht, das es gibt.
Aufgrund dieser gemeinsamen Kraftanstrengung ist es gelungen, ein modernes Gesetz zu schaffen, das allen Anforderungen Rechnung trägt. Ich denke, darin finden sich am Ende alle wieder. Es ist ein guter Kompromiss für den Artenschutz, für die jagdlichen Interessen, aber auch
In den vergangenen Tagen wurde einerseits vom NABU und andererseits vom Jagdverband Kritik geübt. Eines ist sicher: Wenn NABU als auch Jagdverband Kritik üben, dann muss ein Kompromiss vorliegen. Dies war das Ziel, und das haben wir erreicht. Wenn wir noch dazu Lob von der Grünen Liga ernten, was für uns ungewöhnlich ist, dann ist es ein gutes Gesetz.
Das alte Jagdgesetz ist eines der ersten Gesetze Sachsens. Es trat im Mai 1991 in Kraft. Folgende Punkte sind daher wichtig und notwendig, um die Jagd den heutigen Ansprüchen anzupassen. Alle Beteiligten werden darin übereinstimmen, dass diese Aspekte des Jagdgesetzes eine besonders heftige Debatte ausgelöst haben. Das neue Jagdgesetz stärkt die Rechte der Forstbetriebsgemeinschaften. Anerkannte Forstbetriebsgemeinschaften sind berechtigt, besondere eigene Jagdbezirke zu gründen. Darin können sie die Jagd so gestalten, dass sie ihren Ansprüchen gerecht wird. Damit stärken wir die Rechte der Eigentümer, denn die Jagd dient dort einzig dem Werterhalt der Flächennutzung. Die besonderen Jagdbezirke rücken die Verjüngung des Waldes in den Mittelpunkt. Dies fand bisher ungenügende Beachtung.
Der Kompromisscharakter des neuen Jagdgesetzes zeigt sich deutlich an der Neuregelung des Jagdschutzes. Ein versehentlicher Abschuss von Hunden, die sich im Wald verlaufen haben, wird ausgeschlossen. Damit tragen wir der Tatsache Rechnung, dass der Wald immer stärker auch durch Freizeitaktivitäten genutzt wird. Gleichzeitig verhindert diese Regelung, dass Jagdhunde zum Beispiel bei der Nachsuche aus Versehen erschossen werden könnten. Indem wirklich wildernde Hunde vor dem Abschuss wiederholt bei der Behörde angezeigt werden müssen, verhindern wir auch, dass versehentlich ein Wolf geschossen werden könnte. Der neue Jagdschutz bietet deshalb einen guten Ausgleich zu den Anforderungen des Arten- und Tierschutzes, aber auch zwischen den verschiedenen Nutzungsformen der Felder und Wälder.
Kommen wir jetzt konkret auf den Wolf zu sprechen. Das neue Jagdgesetz bietet einen umfassenden Schutz des Wolfes. Es sieht ausdrücklich vor, dass für Tiere, die dem strengen Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes unterliegen, keine Jagdzeiten festgelegt werden dürfen. Keine. Sehr geehrte Damen und Herren, es war der sächsischen FDP ein sehr wichtiges Anliegen, dem Wolf einen besonderen Schutz zu geben.
Wir haben den Wolf und seine Kollegen, wie Biber, Fuchs & Co., damit vom Schießplatz der Verordnung in das Reservat des Gesetzes gehoben. Wir denken, dass er da gut aufgehoben ist. Gleichzeitig war es wichtig und richtig, den Wolf dem Jagdrecht zu unterstellen, denn das ermöglicht es, die kompetente Jägerschaft an der Überwachung der scheuen Tiere, dem sogenannten Wildmonitoring, teilnehmen zu lassen. Ich möchte betonen, dass
dieser Schutz nicht nur dem Wolf zugutekommt, sondern für alle Tiere der Anhang-4-Liste genauso gilt. Wir haben also europäisches und sächsisches Recht eng ineinandergefügt.
Nicht allein mit den konkreten Maßnahmen für geschützte Tiere stärkt das neue Jagdrecht den Artenschutz, sondern auch mit dem Verbot für Bleischrot auf Wasserwild, das sofort eintritt. Es folgt 2014 aus vernünftigen Gründen das generelle Verbot von Bleischrot. Das Verbot von Bleischrot für die Jagd auf Wasserwild soll helfen, die Population des Seeadlers zu stärken. Nach einer gewissen Übergangszeit für den Flintentausch, das ist nämlich ganz wichtig, darf gar kein Bleischrot mehr verwendet werden. Damit wird die Gefahr einer Bleivergiftung verringert. Ein generelles Verbot jeglicher Bleimunition ist derzeit aus fachlichen Gründen noch nicht zu vertreten. Hier muss erst die Eignung der Ersatzmunition endgültig geklärt sein. Doch mit dem Verbot des Bleischrotes gehen wir einen Schritt in die richtige Richtung. Wenn man in diese Richtung will, muss man loslaufen, das ist der erste Schritt.
Wir stärken den Artenschutz mit einer einfachen und doch effektiven Maßnahme. Das Ministerium erhält zudem die Erlaubnis, wenn die Erkenntnisse vorliegen, bleihaltige Munition zu einem späteren Zeitpunkt zu verbieten.
Lassen Sie mich noch kurz auf einen weiteren wichtigen Punkt zu sprechen kommen: das grundsätzliche Verbot von Totschlagfallen. Nun kann man sagen, die extremen Ausnahmegenehmigungen bei bestimmten Fällen kann man kritisieren, sie sind aber richtig. In einer extremen Situation kann man sie einsetzen, aber prinzipiell sind sie verboten. Das ist wichtig. Totschlagfallen passen nicht mehr in eine zeitgemäße Jagd. Deshalb sollen sie nicht mehr zum Einsatz kommen. Nicht nur dem Schutz seltener und neu angesiedelter Tiere wird so Rechnung getragen, sondern wir schützen auch kleinere Haustiere. Unnötiges Leid wird verhindert.
Sehr geehrte Damen und Herren! Diese Ausführungen haben Ihnen allen deutlich gezeigt, dass es sich bei dem neuen Jagdgesetz um ein zeitgemäßes Gesetz handelt. Es stärkt den Artenschutz, es sichert und mehrt die Rechte der Eigentümer und es ermöglicht eine moderne Jagd. Es ist eine moderne Grundlage für das zukünftige Miteinander von Mensch und Tier in den Wäldern und auf den Feldern. Ich bitte deshalb um Ihre Zustimmung.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie haben mich nicht überzeugt mit Ihrem letzten Satz. Das schon mal vorweg. Viel dankbarer bin ich der Kollegin Kagelmann für die Worte, die sie ihren Ausführungen vorangestellt hat. Auch bei mir ist im Zuge der Auseinandersetzungen zum Jagdgesetz und der
Beschäftigung mit der Stellung des Wolfes innerhalb oder außerhalb des Jagdgesetzes der Eindruck entstanden, dass ein Großteil derjenigen, die mit uns gestritten haben, auch auf einer Sitzung des Petitionsausschusses, wo es ausschließlich um eine Petition zum Wolf und zur Aufnahme des Wolfes in das Jagdgesetz ging, durchaus bereit ist, sich bestimmten Argumenten nicht zu verschließen, und dass insgesamt etwas auf den Weg gekommen ist.
Ich denke, dass die Jagd als berufliche Praxis sowie als Freizeitbeschäftigung und Hobby dringend reformbedürftig ist. Ich habe in dieser Auseinandersetzung durchaus den Eindruck erhalten, dass das andere auch so sehen, und zwar auch Menschen, die selbst Jäger sind und Jagdverbänden angehören. Die Jagd ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die GRÜNE-Landtagsfraktion definiert die Jagd als nachhaltige Nutzung wild lebender, in ihrem Bestand nicht gefährdeter Tierarten.
Gleichzeitig sind alle einheimischen Wildtierarten in geeigneten Lebensräumen zu erhalten bzw. ihre Wiederansiedlung zu fördern. Vorrangiges Ziel der Bejagung von Wildtieren muss die Sicherung von naturnahen, strukturreichen Ökosystemen sein. Dabei sind Störungen von Natur und Landschaft zu minimieren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Jagdentscheidung für eine Art muss sich auf die Situation der Art in ihrem gesamten Verbreitungsgebiet beziehen. Wir wollen deshalb, dass die Liste der jagdbaren Tiere deutlich verkürzt wird. Stark bedrohte Arten wie Biber, Luchs und Wildkatze gehören nicht ins Jagdrecht. Auch der Wolf hat dort nichts verloren. Das ist von einigen Vorrednern hier auch schon ausgeführt worden. Auch wenn im Jagdgesetz jetzt die Möglichkeit ausgeschlossen ist, dass Jagdzeiten für den Wolf festgelegt werden, so ist der Grund, der ursprünglich zu dieser Diskussion geführt hat, nämlich die Jäger stärker in das Monitoring einzubinden, nach meiner Meinung ein vorgeschobener, weil sich die Jagdverbände als Naturschutzverbände natürlich bereits an dem Monitoring beteiligen konnten.
Nichtsdestotrotz habe ich in der Diskussion wahrgenommen, dass es mehr ein psychologischer Grund ist, der dazu führt, dass sich die Jäger für Tiere, die dem Jagdgesetz und dem Jagdrecht unterliegen, stärker verantwortlich fühlen als für andere. Ich wünsche mir sehr, dass diese Verantwortlichkeit dazu führt, dass sich die Jägerschaft am Monitoring beteiligt.