Protokoll der Sitzung vom 14.12.2012

Frau Jonas setzt sich zu Recht dafür ein, dass den Kindern ein Recht erhalten bleibt zu wissen, wo sie herkommen. Wir wissen, dass das bei Betroffenen im Nachhinein Jahre später zu großen psychischen Problemen führen kann.

(Karin Strempel, CDU: Richtig, sehr richtig!)

Genau diese Klärung auf rechtlicher Ebene wird dazu führen, dass das Angebot noch hochschwelliger wird. Das müssen wir machen, da stimme ich Ihnen zu, aber es führt zu einem weiteren Problem. Deshalb müssen wir, wenn wir den Anspruch wirklich haben, dass Frauen gar nicht erst in solche Konfliktsituationen kommen, dafür sorgen, alles getan zu haben. Mehr kann man an dieser Stelle nicht erreichen.

Ich muss sagen, es gäbe in Sachsen mehr Möglichkeiten, insbesondere, wenn ich mir Aufklärungsleistungen, gesundheitliche Präventionsangebote und auch die bestehenden guten Beratungsangebote ansehe. Die Studie des Jugendinstitutes wurde schon häufig die Analyse betreffend zitiert.

Ich möchte noch aus den gegebenen Empfehlungen zitieren. Zum Ersten: ein Hilfe- und Angebotskonzept zu entwickeln, welches bereits im Vorfeld auf die Anonymitätsbedürfnisse der Frauen eingeht. Zweitens: eine Qualitätssicherung durch die Aus- und Fortbildung des Personenkreises, der Beratungsarbeit in den verschiedensten Angeboten leistet und ihnen die gesicherte Dokumentation zur Verfügung stellt. Drittens: ein Ausbau der Leistungen der Schwangeren- und Konfliktberatungsstellen, zu denen derzeit nur ein eingeschränkter Personenkreis Zugang findet, und das, obwohl dieses Angebot sehr sinnvoll erscheint, um dem Problem zu begegnen, weil es eben nicht negativ besetzt ist. Die Schwangerenberatung ist nicht mit Stigmatisierung verbunden, sondern sie ist ein gesundheitliches Hilfsangebot und könnte als niedrigschwelliger Zugang wirklich dienlich sein.

Der vierte Punkt ist, eine telefonische, aber mit qualifizierten Fachkräften ausgestattete Anlaufstelle vorzuhalten.

Das sind die Empfehlungen, die auch in der Studie vorgenommen wurden. Das Angebot der Babyklappe und der anonymen Geburt sollte tatsächlich nur der sogenannte letzte Ausweg sein, und wir sollten auch keine Regelung anstreben, die zu einem Ausbau dieser Angebote führt, weil das, wie Frau Jonas schon sagte, wiederum ganz andere Folgeprobleme für die Kinder hat, und diese müssen wir ernst nehmen.

Ich komme nun zum Antrag. Der Antrag unterscheidet sich von den üblichen Anträgen sehr positiv; denn es ist nicht nur ein Satz, sondern er ist ausführlich, und es wäre auch sehr interessant gewesen, die Stellungnahme mit einigen Detailkenntnissen vielleicht schon vor dieser Debatte gehabt zu haben. Wir haben an den Anmerkungen von Frau Giegengack gemerkt, dass es durchaus unterschiedliche Erkenntnisse gibt, und es wäre vielleicht nicht ganz schlecht für die Debatte gewesen, einige Punkte schon im Vorfeld geklärt zu haben. Aber sei es, wie es sei.

Der zweite Teil des Antrages enthält dann schon Schlussfolgerungen aus dem Berichtsteil, zu dem wir die Antworten noch gar nicht haben; aber ich will diese einmal hintanstellen, weil auch meine Fraktion das Ziel der

Herstellung der Rechtssicherheit für die Menschen teilt, die derzeit in den vorhandenen Hilfsangeboten arbeiten.

Gestolpert, das möchte ich anmerken, bin ich über den Punkt, dass an der Schwangerschaftsberatung und den Beratungen der Jugendämter festzuhalten sei. Ich nehme an, das ist vielleicht etwas unglücklich formuliert. Ich glaube nicht, dass irgendjemand diese Angebote überhaupt infrage stellen will. Das will ich nicht hoffen, da gerade vor dem Hintergrund dieses Themas eher an einen Ausbau zu denken ist. Gerade wenn ich in Jugendämter schaue, die unter dem bestehenden finanziellen und personellen Druck stehen sowie dem der Bedarfszahlen, die sie zu bearbeiten haben, so ist wirklich fraglich, ob sie einem zusätzlichen Bedarf, der durch ein Bekanntmachen dieser Angebote eintreten würde, nachkommen könnten.

Der Antragstext hätte in diesem Punkt aus meiner Sicht lauten müssen, dass die Angebote nicht nur bekannter gemacht werden müssen, sondern für den vielleicht eintretenden zusätzlichen Bedarf auch die entsprechenden Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Hierbei gibt es vor dem Hintergrund des gerade verabschiedeten Haushaltsplanes nur wenig Spielraum. An dieser Stelle greift aus meiner Sicht der Antrag etwas zu kurz. Hier muss die Koalition nachlegen, wenn sie das Thema weiterhin wirklich ernsthaft bearbeiten will.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei den LINKEN)

Vielen Dank, Frau Neukirch. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Abg. Giegengack. Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieses Mal nehme ich mir die Möglichkeit zu sprechen, nachdem ich vorhin meine Rede zu Protokoll gegeben habe.

Anonyme Geburt und Babyklappen als letzte Möglichkeit für verzweifelte Mütter sind umstritten, keine Frage; wir haben es heute schon häufig gehört. Während Befürworter hierin die Möglichkeit zur Rettung von Leben sehen, kritisieren ihre Gegner, dass dadurch das Recht eines Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft verletzt werde und auch die Hemmschwelle herabgesetzt würde, ein ungewolltes Kind abzugeben.

Es ist angesprochen worden; wir haben uns bereits im Mai mit dieser Frage beschäftigt. Meine Kollegin Annekatrin Klepsch und ich haben im Mai dieses Jahres ein Fachgespräch organisiert. Wir waren sehr überrascht über die große Resonanz. 40 Fachvertreter aus ganz Sachsen sind nach Dresden gekommen, um die Probleme, die mit diesen Angeboten verbunden sind, und die Möglichkeiten anderer Hilfsleistungen zu diskutieren. Wir haben uns gefreut; denn wir konnten als Referenten Dr. Nikos Fersis begrüßen, den Chefarzt der Frauenklinik in Chemnitz, die eine Babyklappe vorhält, außerdem Frau Jarsumbeck und Frau Bockhacker vom KALEB Dresden, das über eine

Babyklappe verfügt, sowie Peter Kühn, den Sprecher der Bundesarbeitsgemeinschaft Adoptierter.

Im Zentrum des Fachgespräches standen die Erfahrungen, die mit Babyklappen und anonymer Geburt in Sachsen gemacht worden sind, und zum andern auch die mit Babyklappe und anonymer Geburt verbundenen grundsätzlichen Fragen. Deutlich geworden ist, dass es keine spezifische Gruppe von Frauen gibt, die diese Angebote – Klappe und anonyme Geburt – annimmt, weder was Alter, Bildung, wirtschaftliche Situation noch Schicht oder Anzahl der bereits geborenen Kinder betrifft. Das hat mich sehr überrascht; ich hätte dazu eindeutigere Ergebnisse erwartet.

Es gibt auch keine spezifischen Gründe, die Angebote zu nutzen. Es ist immer ein Bündel von Motiven und Problemkonstellationen. Was dahintersteht, ist häufig Druck in der Familie, im Umfeld, eine akute psychische und physische Belastung – das liegt nahe –, komplizierte Beziehungsdynamiken und schwierige Paarbeziehungen, sofern vorhanden, Angst vor Stigmatisierung wegen einer Adoption – das ist heute ebenfalls bereits angesprochen worden –, dass man damit quasi infrage stellt, selbst Kinder erziehen zu können, wenn man das Kind freigibt –, Bedrohung, Gewalt, Missbrauch, Vergewaltigung – dies ist angesprochen worden –, aber auch kulturelle und religiöse Hintergründe, die Frauen dazu bringen bzw. die Männer dieser Frauen, ihre Kinder abzugeben.

Auch bei diesem Fachgespräch wurde die zentrale Frage zu diskutieren versucht: inwiefern Babyklappen und anonyme Geburten Kindstötungen vermeiden helfen und verhindern oder eindämmen können. Es ist eine ganz schwierige Diskussion; denn die Dunkelziffer von Kindstötungen ist unbekannt, und da es keine bundesweite Statistik über Tötung und Aussetzung von Kindern gibt, kann man das Argument nicht statistisch widerlegen, dass die Babyklappen Kindstötungen verhindern helfen.

In der hier schon angesprochenen Studie des Deutschen Jugendinstituts wird ausgeführt – man hat in Größenordnungen Interviews geführt –, ich zitiere: „Hinsichtlich der Verdrängung der Schwangerschaft, der Verheimlichung gegenüber dem sozialen Umfeld und der daraus resultierenden Isolation und der Bündelung von Motiven finden sich Gemeinsamkeiten der Frauen, die ihr Kind anonym abgeben, sowie denen, die ihr Kind töten.“ Von daher könnte man dann schon darauf schließen, dass unter Umständen mit Babyklappen Kindstötungen vermieden werden können. Wie gesagt, es ist letztendlich nicht zu beweisen.

Klar ist, dass die jetzige Praxis mit Babyklappen und anonymer Geburt eindeutig rechtswidrig ist – also sie stehen mit einem Bein im Gefängnis – und wir dafür dringend eine Regelung brauchen, diese allerdings außerordentlich schwierig ist, sonst hätten wir nämlich schon eine. Sie wissen nicht, wie sie es machen sollen, weil die Grundrechte entweder des Kindes, der Mutter oder des Vaters eingeschränkt werden. Es hilft auch nicht, wenn wir sagen, Frankreich hat Regelungen zur anonymen

Geburt und der EuGH hat diese bestätigt. Aber der EuGH – ich hoffe, ich begebe mich jetzt nicht zu weit aufs Eis – urteilt ja nicht darüber, ob die Gesetze der jeweiligen Landesverfassung entsprechen, sondern es ist eine völkerrechtliche Institution. Vor diesem Hintergrund war die französische Regelung okay. Das heißt aber nicht, dass das in Deutschland auch so funktioniert.

Zu sagen bleibt noch: Das Fachgespräch hat gezeigt, dass wir in Sachsen ein sehr gutes Angebot haben, hoch motivierte, engagierte Mitarbeiter in den einzelnen Institutionen, die diese Angebote vorhalten, und auch die rechtliche Absicherung – soweit möglich – vorhanden ist, nämlich Kooperationsvereinbarungen zwischen den

Babyklappenanbietern und dem Jugendamt. Das ist sehr wichtig, damit keine Kinder „wegkommen“. Wir würden uns freuen – das hat auch das Gespräch gezeigt –, wenn dies von Landesseite mehr begleitet würde und bessere Möglichkeiten bestünden, dass sich die Anbieter sachsenweit besser vernetzen können und unterstützt werden.

Zum Schluss möchte ich gern noch eine Sache klarstellen: Wenn wir heute dem Antrag der Koalition zustimmen – es hat sich abgezeichnet, dass dies wohl alle Fraktionen im Hause tun –, dann setzen wir ein Signal aus Sachsen, dass wir hier zu Babyklappen und anonymer Geburt stehen. Das ist nicht selbstverständlich. Es könnte sein, dass es in anderen Bundesländern anders gesehen wird. Aber – dies ist ebenfalls deutlich geworden – damit ist nicht verbunden, dass wir uns für eine Ausweitung des Angebotes aussprechen. Das, was wir in Sachsen haben, genügt. Wir möchten nicht, dass es beworben wird, um nicht in die Falle zu treten, erst Motivation hervorzurufen. Das, was wir haben, sollte so bleiben. Wir wollen es nicht ausbauen, aber rechtliche Sicherheit herstellen. Vor diesem Hintergrund stimmen wir dem Antrag zu.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und vereinzelt bei den LINKEN)

Vielen Dank, Frau Giegengack. Nun die NPD-Fraktion; Herr Abg. Delle, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch die NPD-Fraktion begrüßt diesen Antrag der Koalition ausdrücklich. Babyklappen und Möglichkeiten zur anonymen Geburt sind zwei Mittel, um den Abtreibungswahnsinn in unserem Land einzudämmen.

Laut Bundesamt für Statistik wurde im Jahr 2011 deutschlandweit über 100 000 Mal abgetrieben, für Sachsen wird eine Zahl von 5 903 Abtreibungen genannt. Interessenverbände, wie „Pro Leben“, gehen von einer doppelt so hohen Zahl an Schwangerschaftsabbrüchen aus. Wir müssen also andere Möglichkeiten und breit wahrnehmbare Angebote für in Not geratene Frauen bereitstellen. Abtreibungen sollten keine Alternative sein, und Kindes

tötungen müssen wir mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln verhindern.

Mit den beiden angesprochenen Angeboten können wir hoffentlich erreichen, dass sich junge Frauen öfter für ihre Kinder entscheiden. Deshalb ist es begrüßenswert, wenn die Koalition hier Rechtssicherheit für Babyklappen und anonyme Geburten schaffen möchte und von der Staatsregierung Informationen zur Faktenlage abfragt.

Wie aus dem Antrag ferner hervorgeht, ist es wichtig, solche und viel früher ansetzende Angebote für Mütter einzurichten und diese den Betroffenen auch bekanntzumachen. Die besten und sichersten Babyklappen nützen nichts, wenn Frauen nichts von ihnen wissen. Die engagiertesten Jugendämter können nichts erreichen, wenn Mütter die Angebote nicht wahrnehmen. Die beste Gesundheitsvorsorge für Mutter und Kind bei anonymen Geburten ist überflüssig, wenn die Frauen keine Rechtssicherheit haben und deshalb auf diese Möglichkeit verzichten und ihre Kinder zu Hause bekommen. Auch die Helfer bei anonymen Geburten handeln in einer rechtlichen Grauzone, wenn sie in einer Notlage unterstützend tätig werden.

All diese Probleme muss die Politik angehen, wenn sie diesem ernsten Thema gerecht werden möchte.

Interessant ist auch ein weiterer Aspekt, den der Koalitionsantrag anspricht, nämlich die Rechte der Kinder um das Wissen ihrer Herkunft. Wir sehen diesen Antrag und die Beschlussfassung in den Punkten II und III als Beginn einer neuen Debatte auf Landes- und Bundesebene über den Umgang mit ungeborenem Leben und die Hilfe für Mütter in Not.

Wir werden diesem Antrag ausdrücklich zustimmen.

Danke schön.

(Beifall bei der NPD)

Meine Damen und Herren! Das war die erste Runde. – Gibt es Redebedarf für eine weitere Runde aus den Reihen der Fraktionen? – Das kann ich nicht feststellen. Ich frage die Staatsregierung. – Oh, Herr Biesok, etwas zögerlich, aber dennoch nicht zu spät. Sie haben jetzt die Gelegenheit, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zwischen Justiz und Gesundheitswesen gibt es oftmals eine Vielzahl von Berührungspunkten. Das ist meist dann der Fall, wenn es um existentielle Fragen geht. Das Thema Babyklappen und anonyme Geburt ist eine solche existenzielle Frage.

Die Studie des Deutschen Jugendinstitutes wurde hier schon häufig angesprochen. Ich möchte einen Punkt daraus hervorheben. Die Studie stellt fest, dass diffuse, panikartige Ängste und eine damit verbundene Sprachlosigkeit die Hauptursache für werdende Mütter waren, ein Angebot für eine anonyme Kindsabgabe zu nutzen. Diese unspezifische Angst und das Unvermögen, die Lage und

die Probleme zu verbalisieren, führten zu einer Hilflosigkeit, die eine Öffnung nach außen sowie die Inanspruchnahme von adäquaten Unterstützungsmaßnahmen unmöglich gemacht hat. Frau Giegengack – sie ist leider nicht im Saal – hat die einzelnen Ursachen hervorgehoben.

Ich möchte ein Beispiel bringen, an dem man das sehr deutlich sieht. Eine Studienkollegin von mir hat zusammen mit ihrem Mann zwei Kinder adoptiert. Ein Kind ist ein türkisches Mädchen. Von der Mutter weiß man nur, dass sie mithilfe einer Einrichtung während ihrer Schwangerschaft versteckt wurde, weil sie um ihr Leben gefürchtet hat, falls die Familie von dieser Schwangerschaft erfährt. Genau das sind die Konfliktsituationen, über die wir uns hier unterhalten und bei denen wir versuchen, Rechtssicherheit zu schaffen.

Derzeit versagt in solchen Konfliktsituationen das Recht. Ärzte oder an der Geburt Beteiligte sind nach dem Personenstandsgesetz verpflichtet, eine Geburt unter Angabe der Personalien der Mutter gegenüber dem zuständigen Standesamt zu melden. Wenn sich eine Mutter, wie ich sie gerade mit meiner Studienkollegin beschrieben habe, einer solchen Pflicht bewusst ist, dann weiß sie, dass sie ihre Anonymität, die sie bisher unter vielen Ängsten gewahrt hat, aufgeben muss, und dann nützt ihr dieses Angebot nichts.

Alle Personen, die eine Babyklappe betreiben oder die Frauen bei anonymen Geburten beistehen, handeln somit streng genommen rechtswidrig. Die Beteiligten bewegen sich immer wieder in einer Grauzone, die Mutter einerseits bei der Geburt medizinisch betreuen zu müssen und ihr andererseits gleichzeitig die Anonymität zuzusichern.

Derzeit werden die geltenden Gesetze je nach Situation und bestehendem Handlungsbedarf sowohl von den Trägern als auch von den Jugendämtern so ausgelegt, wie es in der jeweiligen Situation aus der Sicht der Beteiligten erforderlich ist. Die Angebote werden nur geduldet. Das ist nach unserer Auffassung nicht mehr hinnehmbar. Wir stehen als FDP zur Babyklappe und zu anonymen Geburten als Ultima Ratio. Es geht nicht darum, sie als gängige Hilfsform zu etablieren, sondern es geht darum, sie als allerletzten Weg in einer Not anzubieten.

Wir dürfen bei der Neuregelung eines nicht vergessen: Mit der anonymen Geburt ist auch ein Eingriff in das Grundrecht des Kindes auf Kenntnis seiner eigenen Abstammung verbunden. Es wird auch in das Elternrecht des biologischen Vaters eingegriffen. Die schon oft zitierte Studie des Deutschen Jugendinstituts hat auch festgestellt, dass deutlich mehr Mütter nach einer anonymen Entbindung oder Übergabe des Kindes in der Klinik ihre Anonymität aufgaben als bei der Nutzung einer Babyklappe.

Daher müssen wir besonders die anonyme Geburt rechtssicher, für alle Beteiligten straffrei und für die Mutter jederzeit reversibel gestalten. Nur so erhöhen wir die Chance für das Kind, später die eigene Identität feststellen zu können.

Der gute Wille, Mutter und Kind zu helfen, bedarf einer rechtlich gesicherten Grundlage, auf die sich alle Beteiligten verlassen können und die rechtssichere Hilfe garantiert.