Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Frau Kliese, Frau Klinger, Herr Bandmann, Herr Hähnel, Herr Lehmann, Herr Schmidt, Herr Prof. Schneider, Frau Bonk, Herr Prof. Wöller und Frau Windisch.
Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Das Präsidium hat für die Tagesordnungspunkte 4 bis 8 folgende Redezeiten festgelegt: CDU 77 Minuten, DIE LINKE 53 Minuten, SPD 32 Minuten, FDP 32 Minuten, GRÜNE 28 Minuten, NPD 28 Minuten, Staatsregierung 53 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können auf die Tagesordnungspunkte je nach Bedarf verteilt werden.
Ein als dringlich bezeichneter Antrag der Fraktion DIE LINKE unter dem Titel „Unverzügliche Bestimmung des Wahltermins für die Wahlen zum 6. Sächsischen Landtag im kommenden Jahr 2014“, eingereicht am 25.11.2013, liegt Ihnen in der Drucksache 5/13170 vor. Der Landtag hat die Möglichkeit, gemäß § 53 Abs. 3 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit des vorliegenden Antrags festzustellen; dann müsste der Antrag noch in der heutigen Sitzung abschließend behandelt werden. Voraussetzung für die Dringlichkeitserklärung ist, dass im üblichen Verfahren eine rechtzeitige Entscheidung des Landtags über den Antrag nicht mehr erreichbar ist.
Aus gegebenem Anlass möchte ich noch darauf hinweisen, dass sowohl diese Begründung durch die Einreicherin als auch eventuelle Stellungnahmen anderer Fraktionen – jede Fraktion kann, wenn sie möchte, ihre Stellungnahme abgeben – auf die Frage zu beschränken ist, ob eine Entscheidung zu diesem Antrag im üblichen zeitlichen Verfahren möglich oder nicht möglich ist.
Eine inhaltliche Aussprache zu der Thematik ist erst zulässig, wenn der Antrag gegebenenfalls auf die Tagesordnung gekommen ist. Anderenfalls muss und werde ich dem jeweiligen Redner das Wort entziehen.
Jetzt bitte ich um die Begründung der Dringlichkeit durch die Einreicherin, die Fraktion DIE LINKE. Vertreten wird sie durch Herrn Kollegen Bartl. Bitte.
Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren Kollegen! Wir bringen einen Antrag als dringlich ein, den wir aus dem Grund für
unbedingt erörterungs- und behandlungsbedürftig, und zwar am heutigen Tag, erachten, weil bis dato die Staatsregierung – im Konkreten: der Ministerpräsident – noch nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, gegenüber dem Präsidium einen Termin für die Wahl zum 6. Sächsischen Landtag im Jahr 2014 vorzuschlagen. Wir hatten damit gerechnet, dass das spätestens zu der Präsidiumssitzung geschehen werde, die am 19. November stattfand und die die Tagesordnung für die heutige Sitzung bestimmte.
Ein solcher Vorschlag ist – wider Erwarten – nicht unterbreitet worden. Um für die Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber, für die nominierenden Parteien, aber auch für die Verwaltung, die die Wahl vorbereiten muss – personell, sachlich und dergleichen mehr –, Planbarkeit, Wahlgleichheit und Chancengleichheit zu gewährleisten, wie es die Verfassungsrechtsprechung vorsieht, muss der Landtag heute über den Antrag beraten und entscheiden, damit dem Präsidium spätestens in seiner nächsten Sitzung am 11. Dezember 2013 die Entscheidung des Kabinetts über den Wahltermin zur Herstellung des Einvernehmens vorliegt.
Bisher ist in allen Jahren seit 1990 in der Regel zu Beginn der Jahresfrist vor dem Wahljahr der Wahltermin bekannt gewesen; wir liegen bereits zwei Monate hinter den Üblichkeiten und meinen, dass die Festlegung des Termins handgreiflich notwendig ist. Wenn wir, der Landtag, und die Wählerinnen und Wähler bzw. die Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber erst im Januar den Termin erfahren, wird die korrekte Vorbereitung einer chancengleichen, gerechten Wahl nicht mehr möglich sein.
Das war eine korrekte Begründung der Dringlichkeit. – Jetzt nimmt Herr Kollege Piwarz für die CDU-Fraktion Stellung.
Vielen Dank, Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Bartl, auch wenn Sie es immer wieder versuchen – so funktioniert das mit der Dringlichkeit nun einmal nicht. Nur, weil Sie sich verrechnet haben, irgendwelche falschen Erwartungen hegen oder etwas außerhalb Ihrer Erwartungshaltung liegt, ist der Antrag noch lange nicht dringlich.
Ich verweise nochmals auf § 53 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung. Demnach müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen ist hinsichtlich der Frage, ob denn das übliche Verfahren ausreichend ist, zu klären, wann der Antrag hätte eingereicht werden können. Ich erinnere mich gut an Nachfragen – auch aus dem Kreise Ihrer Fraktion – in den Präsidiumssitzungen nach der Sommer
pause, die mich ganz klar zu der Erkenntnis führen: Sie hätten den Antrag auch im regulären Verfahren einreichen können. Sich nur am letzten Präsidium, das im November stattfand, festzuhalten, ist ein bisschen zu kurz gesprungen.
Das viel gewichtigere Argument: Es besteht keinerlei Gefahr, dass wir nicht im üblichen Verfahren – in zwei Wochen findet die nächste Präsidiumssitzung statt, in drei Wochen die nächste Plenarsitzung – über diesen Antrag beraten können. Das Wahlgesetz gibt keine Fristen vor, die die Staatsregierung in irgendeiner Weise verpflichten, einen Vorschlag bis zu einem bestimmten Termin zu unterbreiten. Dementsprechend kann dieser Termin logischerweise noch nicht eingetreten sein.
Ich will ferner darauf verweisen, dass es den Parteien zusteht, Kandidaten zu nominieren. Das richtet sich nicht nach dem Termin der zukünftigen Wahl, sondern danach, wann die letzte Landtagswahl stattfand. Wie ich weiß, hat DIE LINKE bereits Kandidaten nominiert. Das kann also kein Grund sein. Ich verweise nur darauf, weil das gegenteilige Argument vorgetragen wurde.
Wenn Sie auf den Wahltermin 2014 abstellen, gilt es in der Tat Fristen einzuhalten. Der früheste relevante Termin ist der, zu dem sich neue Parteien, die bislang nicht im Bundestag oder einem Landesparlament vertreten sind, für die Teilnahme an der Wahl anmelden müssen. Diese Frist endet 90 Tage vor dem Wahltermin. Sie können sicherlich rechnen: Der frühestmögliche Wahltermin wäre der 1. Juni 2014. Wir sind noch lange nicht in dieser Frist. Also besteht keine Dringlichkeit, vermöge derer wir heute über diesen Antrag beraten müssten. Sie können ihn im regulären Verfahren einreichen; dann werden wir in drei Wochen, im Dezember-Plenum, darüber diskutieren.
Wie gesagt, nach § 53 Abs. 3 der Geschäftsordnung ist dieser Antrag beim besten Willen nicht dringlich. Deswegen werden wir die Dringlichkeit ablehnen.
Das war eine Gegenrede von Herrn Kollegen Piwarz, CDU-Fraktion. – Jetzt tritt Herr Kollege Dr. Gerstenberg für die Fraktion GRÜNE an das Mikrofon.
Danke, Herr Präsident! Unsere Fraktion unterstützt die Dringlichkeit des Antrags. Im Gegensatz zu den Worten von Kollegen Piwarz mussten und konnten wir davon ausgehen, dass sich die Staatsregierung bis zum Termin des vergangenen Präsidiums endlich eines Besseren besinnen und einen Wahltermin vorschlagen werde, um das Einvernehmen mit dem Präsidium herzustellen. Das ist nicht erfolgt. Deswegen konnte dieser Antrag erst nach dieser Präsidiumssitzung eingereicht werden.
Die Dringlichkeit in die andere Richtung ist mittlerweile auch überdeutlich. Wir werden im nächsten Jahr auf jeden Fall wählen; so viel ist hier sicher klar.
(Heiterkeit bei den GRÜNEN, den LINKEN und der SPD – Karl Nolle, SPD: Da bin ich mir noch nicht sicher!)
Aber im Gegensatz zu Brandenburg wissen wir nach wie vor nicht, wann. Das beeinflusst mittlerweile die parlamentarische Planung; das kann ich als Parlamentarischer Geschäftsführer bestätigen. Andererseits steht auch der kolportierte Dezember-Termin – im Dezember werde demnach alles geklärt – im Raum. Daran wage ich Zweifel anzumelden. Deshalb ist es dringlich, heute eine Entscheidung zu treffen. Schon seit dem Sommer haben wir das Wort des Ministerpräsidenten, dass im Oktober die Festlegung des Wahltermins erfolgen werde.
Es besteht im Moment die Wahrscheinlichkeit, dass gegen alle guten Sitten der Wahltermin im August stattfinden soll. Ich halte es für dringlich, heute auf dieser Sitzung den Verdacht auszuräumen, dass die Koalition in den Ferien wählen und deshalb Wählerinnen und Wähler benachteiligen will, die Familie und Kinder haben.
(Beifall bei der SPD und den LINKEN – Stefan Brangs, SPD, und Dr. Johannes Müller, NPD, stehen am Mikrofon.)
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema ist dringlich, unabhängig von der Auslegung der Geschäftsordnung und auch der Wertung in der Auslegung vor allen Dingen mit Blick darauf, dass diese Landtagswahl einer gewissen Vorbereitungszeit bedarf. Ich erinnere nur an die Arbeiten, die durch die Kommunen geleistet werden müssen. Auch die warten dringend darauf, endlich zu erfahren – auch mit Blick auf die Urlaubsplanung und die Zusammensetzung von Wahlausschüssen und -vorständen –, wann der Wahltermin ist.
Insofern werden wir unabhängig von der Auslegung der Geschäftsordnung dieser Dringlichkeit zustimmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch die NPD-Fraktion wird sich in der Frage der Dringlichkeit dem LINKEN-Antrag an
schließen. Kollege Piwarz, es gibt auch Fragen der Kollegialität und des Anstands. Die sehen wir von der CDUFraktion und der Koalition verletzt.
(Christian Piwarz, CDU: Da kommen Sie gerade richtig, Herr Müller! – Torsten Herbst, FDP, steht am Mikrofon.)
Ich denke, es wäre eine Frage der Fairness gegenüber den anderen, dieses Thema endlich voranzubringen.
(Beifall bei der NPD – Christian Piwarz, CDU: Von der NPD muss ich mir nicht sagen lassen, was Fairness ist!)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aus unserer Sicht ist Ihr Antrag nicht dringlich, weil schon die erste Voraussetzung nicht erfüllt ist, dass es einen Plenumsbeschluss braucht, um den Wahltermin zu bestimmen.