Protokoll der Sitzung vom 08.07.2015

Beim Letztgenannten stößt die doppelte Bezahlung der Rundfunkgebühr ab 2013 für Lauben, Datschen und jede Art von Wochenendhäusern auf Unverständnis und große Kritik. Im Zuge des neuen Rundfunkfinanzierungssystems wird deutlich, dass es zahlreiche Ungerechtigkeiten gibt – das machen die unterschiedlichen Petitionen sehr deutlich – eben durch zusätzliche Belastungen und durch höhere bürokratische Hürden für die Beitragsbefreiung für Menschen mit Behinderungen sowie für Personen mit geringerem Einkommen. Hier sollte sich die Sächsische Staatsregierung dieser vielen Petenten annehmen, Initiative ergreifen und sich für eine Neuverhandlung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages aktiv einsetzen.

Der Erfolg von Petitionen lässt sich daran messen, welchen Einfluss die Petitionen auf die Politik haben. 521 Petitionen wurden im Jahr 2014 abgeschlossen. 432 Petitionen konnte jedoch nicht abgeholfen werden. Das sind 83 %. Nur 11 % der abgeschlossenen Petitionen waren ganz oder teilweise erfolgreich. Der Satz, den wir dann häufig darunter oder darüber schreiben, lautet: „Der Petition kann nicht abgeholfen werden“. Das ist dann der Fall, wenn den Forderungen des Petenten zwingende

Gründe rechtlicher oder tatsächlicher Natur entgegenstehen. Das ist der Regelfall, weil die geltenden Gesetze und Richtlinien meist richtig angewandt werden. Nichtsdestotrotz sollte das Petitionsrecht für Anregungen zur Gesetzgebung und zur notwendigen Änderung in der Landespolitik stärker genutzt werden.

Petitionen sind die älteste Form der Bürgerbeteiligung. Ich wiederhole: Der Erfolg von Petitionen lässt sich daran messen, welchen Einfluss die Petitionen auf die Politik haben. Deshalb meine Frage an die Koalition: Welchen Einfluss hat denn die Vielzahl an Mehrfach-, Sammel- und Massenpetitionen auf die aktuelle Landespolitik? Warum werden sie nicht öffentlich verhandelt? Es gibt ein großes Bedürfnis nach Mitsprache. Dies zeigte sich gerade auch 2014 durch 47 Sammelpetitionen, drei Massenpetitionen und 14 Mehrfachpetitionen.

Ich möchte ein Beispiel aus dem Bundestag anführen. Im Bundestag finden etwa viermal im Jahr öffentliche Beratungen des Petitionsausschusses statt. Hier werden politisch relevante Themen öffentlich mit Petenten, Sachverständigen und Abgeordneten debattiert. Die öffentlichen Sitzungen finden bei den Petenten und Bürgern großen Anklang. Sie geben ihnen die Möglichkeit, im unmittelbaren Kontakt mit dem Parlament zu sein und ihre Themen bzw. Anliegen einzubringen.

Ich plädiere dafür, die Öffentlichkeitsarbeit des Petitionsausschusses im Sächsischen Landtag zu verbessern. Es gibt derzeit aus meiner Sicht kein transparentes und bürgerbeteiligtes Petitionsverfahren. Nur Massenpetitionen werden öffentlich auf der Internetseite des Landtags bekannt gegeben, ebenso die Jahresberichte des Petitionsausschusses. Das Instrument der öffentlichen Petition sollte auch im Sächsischen Landtag umgesetzt werden, um einen größeren Einfluss auf die Debatten im Landtagsplenum zu bekommen. Öffentliche Petitionen haben im Gegensatz zu privaten Petitionen ein Anliegen von allgemeinem Interesse, zum Beispiel die Aufdeckung von Schwachstellen behördlicher Maßnahmen oder auch von Gesetzeslücken. Diese Petitionen können auch online im Diskussionsforum des Ausschusses diskutiert werden.

Der Petitionsausschuss ist der direkte Draht der Bürgerinnen und Bürger in den Landtag und versteht sich als parlamentarischer Anwalt. Ich möchte, dass Bürgerinnen und Bürger über öffentliche Petitionen auch mehr Einfluss auf die Debatten im Plenum bekommen. Das wird das Petitionswesen und die Bürgerbeteiligung in Sachsen deutlich stärken.

(Beifall bei den LINKEN und der SPD)

Vielen Dank, Frau Junge. Für die SPD-Fraktion spricht nun Frau Abg. Friedel.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie haben über den vorliegenden Bericht des Petitionsausschusses in den letzten Redebeiträgen schon viel gehört. Deshalb will ich meinen persönlichen

Bericht daran anschließen. Ich erlebe jetzt die zweite Wahlperiode im Landtag. Als ich 2009 das erste Mal in den Landtag gekommen bin, habe ich auf die Frage meines Fraktionsvorsitzenden, in welchen Themenbereichen ich mich denn „tummeln“ wolle, geantwortet: „Das ist mir eigentlich egal, aber eines ist mir wichtig: Ich möchte gern in den Petitionsausschuss.“ Darauf habe ich einen etwas merkwürdigen Blick geerntet. Ich verstehe auch diesen merkwürdigen Blick.

Ich war vorher zehn Jahre lang im Dresdner Stadtrat und auch dort im Petitionsausschuss. Ich habe die Arbeit in diesem Ausschuss sehr schätzen gelernt. Warum erntet man einen merkwürdigen Blick? Wenn man ehrlich ist, muss man zugeben, dass der Petitionsausschuss bei vielen von uns, auch bei mir, nicht immer beliebt ist. Denn es ist ein Ausschuss, der dem einzelnen Abgeordneten eine Menge Arbeit macht, ohne dass man große Reden über die Arbeit halten könnte, die man da tut.

(Beifall des Abg. Geert Mackenroth, CDU)

Für diejenigen, die vielleicht nicht im Ausschuss sind, möchte ich sagen, wie es dort funktioniert. Wir sind ein Ausschuss, der größer als die normalen Ausschüsse ist, und die eigentliche Ausschussarbeit findet zwischen den Ausschusssitzungen statt. Jeder Abgeordnete bekommt Petitionen, also Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, die er bearbeiten muss, und die Stellungnahmen des Ministeriums dazu. Dann muss man schauen, ob man dem Bürger vielleicht irgendwie helfen kann oder ob es ein Anliegen ist, bei dem man dem Bürger sagen muss, ihm kann nicht geholfen werden, weil die Dinge so sind, wie sie sind, und weil es auch richtig ist, dass die Dinge so sind, wie sie sind. Diese Arbeit macht man zwischen den Sitzungen. Das ist schon relativ lästig, weil es gilt, sich immer wieder in neue Themen einzuarbeiten, weil es immer wieder Einzelfälle sind, bei denen man eigentlich will, dass es anders ist, es am Ende aber nicht anders hinbekommt, und weil Petentinnen und Petenten zu Recht manchmal ungeduldig sind und nachfragen.

All das wird am Ende mit einem Bericht für das Plenum versehen. Wir alle beschließen immer über jeden einzelnen Petitionstext, auch wenn wir es nicht so genau mitbekommen, und die Petenten erhalten es dann als die Antwort des Sächsischen Landtags mitgeteilt. Es heißt also nicht, Frau Friedel hat sich viel Mühe gegeben, sondern: Der Petitionsausschuss hat entschieden.

Wegen dieser vielen Arbeit und dem wenigen Ruhm ist das ein nicht so schöner Ausschuss. Auf der anderen Seite, was in diesem Ausschuss Spaß macht: Man lernt immer wieder neue Themen und neue Lebenslagen kennen, in denen sich Menschen befinden. Ich habe in den letzten fünf Jahren Petitionen bearbeitet, die von Grundstückszufahrten über das Nachbarschaftsrecht bis dahin reichten, dass sich Insassen von Justizvollzugsanstalten an den Petitionsausschuss wandten oder ältere Damen und Herren, denen Heilmittel von der Kasse nicht erstattet wurden. Einige Petitionen gingen dahin, dass der Petent der Meinung gewesen ist, das gesamte System der

Bundesrepublik Deutschland sollte umgekrempelt werden. An jedem Einzelfall, in den man sich hineinbegibt, kann man ablesen, was Menschen in unserem Land bewegt. Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Es ist für uns als Abgeordnete, glaube ich, manchmal hilfreich, wenn wir hier die großen Reden über die große Politik halten und dann feststellen: Was Menschen im Leben zu schaffen macht, sind eigentlich ganz andere, ganz kleine Dinge, die wir mit einem Federstrich ändern könnten.

Frau Junge hat den Erfolg von Petitionen angesprochen. Von meinem Gefühl her würde ich sagen, diese 86 %, denen nicht abgeholfen werden kann, sind der statistische Anteil, aber es ist schon so, dass sich bei einem Drittel der Petitionen etwas bewegen lässt, wie auch immer, bei zwei Dritteln aber nichts. Von den zwei Dritteln, bei denen sich nichts bewegen lässt, ist die Hälfte wiederum so gestaltet, dass ich sage, ich möchte gar nicht, dass sich dort etwas bewegt, weil die Petenten Vorstellungen haben, die nicht realistisch sind. Für ein gedeihliches Zusammenleben von Menschen kann es nicht immer nur nach dem eigenen Willen gehen.

Bei dem Drittel, bei dem sich etwas bewegt, bewegt sich oft etwas durch den Petitionsausschuss, oft dadurch, dass ein Ministerium eine Stellungnahme abgeben und sich dadurch den Fall noch einmal genauer anschauen muss. Manchmal bewegt sich auch nur dadurch etwas, dass der Petent die Petition geschrieben hat, weil es vielleicht allein dadurch so ist, dass der Sachverhalt viel klarer dargelegt worden ist, als es die Person bisher gegenüber Behörden oder Institutionen getan hat. Plötzlich versteht das Amt oder die Behörde, worum es eigentlich geht und worum auch nicht. Die Erfolgsquote von einem Drittel bzw. die Misserfolgsquote von zwei Dritteln ist eigentlich gar nicht so schlecht.

Was die Folgen für die Politik angeht, so liegt das ein bisschen an uns allen selbst. Jede Fraktion hat Vertreterinnen und Vertreter im Petitionsausschuss. Jeder, der im Petitionsausschuss ist, bekommt die Themen aller Petitionen mit. Natürlich ist es uns möglich zu sagen, zum Thema Wölfe in der Lausitz oder zum Thema Fischerei hat ein Bürger eine Anregung gegeben, die es sich lohnt weiterzuverfolgen. Das haben wir schon bei verschiedenen Petitionen gemacht. Wir werden hier in den nächsten Wochen und Monaten auch immer wieder über Gesetzentwürfe beraten, in denen auch Anregungen aus Petitionen enthalten sind. Ich nenne das Stichwort „Rauchmelderpflicht“. Dazu haben wir eine ganze Menge Petitionen erhalten. Wir werden über das Thema beraten.

Es liegt also auch ein bisschen an uns selbst, wie wir Fraktionen die Anregungen der Bürgerinnen und Bürger aufgreifen. Ungeachtet dessen ist es immer von Vorteil, das eigene Verfahren noch einmal zu überdenken. In der letzten Legislaturperiode hat der Petitionsausschuss eine Arbeitsgruppe gebildet, die sich Gedanken darüber gemacht hat, wie wir das Petitionswesen noch besser machen, die Öffentlichkeit verbessern und das Internet besser einbeziehen können. Diese Arbeitsgruppe hat

Zwischenergebnisse erzielt, ist aber nicht ganz fertig geworden. Ich bin mir sicher, dass wir das in dieser Legislaturperiode wieder aufnehmen und dann wirklich zu einem Ende bringen können, von dem wir alle als Fraktionen sagen können, wir sind damit zufrieden, sind ein Stück vorangekommen und haben es Bürgerinnen und Bürgern noch leichter gemacht, sich einzubringen und zu beteiligen.

Das alles sind Gründe, warum ich eigentlich sehr gern im Petitionsausschuss bin, auch wenn es viel Arbeit und manchmal anstrengend ist. Ich wünsche allen Kolleginnen und Kollegen, diese Erfahrung im Laufe ihres parlamentarischen Lebens auch einmal zu machen. Dazu ermutige ich Sie.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Friedel. – Für die AfD-Fraktion spricht Herr Abg. Spangenberg. Bitte sehr, Herr Spangenberg.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die AfD-Fraktion ist erst seit Herbst 2014 in diesem Ausschuss, sodass die Erfahrungen relativ gering sind, was das Jahr 2014 betrifft. Ich möchte auch nicht das wiederholen, was schon gesagt wurde; das wäre ja nicht sehr spannend. Also gehe ich einmal etwas zurück und etwas tiefer hinein.

Es ist ein sehr langer Weg gewesen bis dahin, dass sich Bürgerinnen und Bürger Gehör verschaffen konnten. Wie so oft war Preußen ganz weit vorn bei dieser Sache. Nach Abschaffung der Folter und nach Einführung der Religionsfreiheit und der Schulpflicht hat auch Preußen im Jahr 1794 damit begonnen, das preußische Landrecht einzuführen, mit dem zum ersten Mal eine gesetzliche Grundlage dafür eingeführt wurde, dass sich Bürger vor ihren Herren, quasi vor dem Gesetzgeber, Gehör verschaffen konnten.

Es waren drei Schritte: Es begann mit König Friedrich I. von Preußen, 1657 bis 1713, dem Kurfürsten, der sich in Königsberg selbst die Krone aufsetzte, wenn Sie sich erinnern, ging weiter über Friedrich den Großen, 1712 bis 1786, der das weiterführte, und wurde im Jahr 1794 unter seinem Neffen Friedrich Wilhelm II. vollendet. Damit war Preußen in Europa ganz weit vorn, wenn nicht sogar weltweit der modernste Staat. Meine Damen und Herren! Der Bürger hatte zum ersten Mal das Recht, etwas einzufordern. Er musste nicht mehr bitten. Er konnte sein Recht verlangen.

In der Bundesrepublik ist Artikel 17 die Grundlage für die Petition. Ich möchte aber noch kurz auf die DDR eingehen. Auch dort hatte die Petition eine sehr hohe Bedeutung, auch wenn man sie dort nicht Petition, sondern Eingabe nannte, nach der Eingabeverordnung von 1953. Es ist hochinteressant, dass es von 1947 bis 1989 40 Millionen Eingaben gab. Das ist eine ungeheure Anzahl von Eingaben. Diejenigen, die in der DDR aufge

wachsen sind, wissen, was so hereingekommen ist. Das waren meist Wohnungs- und Versorgungsprobleme oder es ging um das Prinzip der Reisefreiheit, was immer etwas problematisch war, weil man dann politisch oftmals aneckte. Das konnte sehr peinlich werden.

Die Schnittstelle wurde schon betont: Bindeglied zwischen Bürgern und Parlament. Es steht jedem frei, sich an den Ausschuss zu wenden. Wir erhalten im Ausschuss natürlich einen direkten Eindruck von den Nöten der Bürger, vom Umgang der Behörden mit den Bürgern und auch von der Unkenntnis der Bürger gegenüber den Behörden. Wir haben festgestellt, alle Rechtsgebiete werden bedient, ob es das Baurecht, das Arbeitsrecht, das Steuerrecht oder das Vertragsrecht ist. Das ist eigentlich das Hochinteressante an dieser Sache.

Eine konstant hohe Anzahl von Eingaben belegt, dass der Petitionsausschuss ein wichtiges Instrument ist. Ich nenne einmal eine Zahl: Wir haben bezogen auf eine Million Einwohner 195 Eingaben an den Petitionsausschuss. Damit belegen wir den 6. Platz in Deutschland. Per anno habe ich 789 Petitionen im Jahr 2014 – scheinbar sind die Zahlen etwas unterschiedlich.

Es bleibt zu sagen, meine Damen und Herren: Der Petitionsausschuss hat keine mediale Aufmerksamkeit. Es ist kein Ausschuss, mit dem man glänzen kann. Es ist kein Ausschuss, über den man schöne Artikel schreiben kann. Es wird eine ganz tolle Facharbeit halb im Verborgenen geleistet. Die Leute arbeiten daran viele Stunden lang und kommen dann mit ihrem Ergebnis hervor. Sie kommen aber, als Person, wie schon gesagt wurde, kaum zur Geltung.

Fachkompetenz für Einzelschicksale ist verlangt. Ich denke mir, es ist einer der interessantesten Ausschüsse. In diesem Sinne bin ich froh, dass wir als AfD-Fraktion mit drei Mitgliedern darin vertreten sind.

Recht vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht die Abg. Frau Schubert. Sie haben das Wort, Frau Schubert.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist nicht ganz einfach, zu diesem Bericht Stellung zu beziehen, da es den Zeitraum betrifft, der vor meiner eigenen Zeit im Ausschuss liegt. Aber der Jahresbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2014 bestätigt vieles von dem, was ich in meiner bisherigen Zeit im Petitionsausschuss erleben durfte.

Ich denke, dass es vielleicht keinen anderen Ausschuss in diesem Sächsischen Landtag gibt, der sich so unmittelbar mit der Lebenswelt der Menschen auseinandersetzt. Denn zu beinahe jeder nur denkbaren gesellschaftlichen Frage wenden sich Bürgerinnen und Bürger, wenden sich Petenten an den Sächsischen Landtag. Ganz wichtig ist es mir, hier zu betonen, dass es ausdrücklich nicht nur

Bürgerinnen und Bürger des Freistaates sind, die ihr Anliegen vorbringen, sondern dass das Petitionsrecht jedem Menschen offensteht und auch genutzt wird.

Auf diese Weise erhalten wir Abgeordneten Kenntnis von Problemen und Sachverhalten, die ohne das Instrument der Petition vielleicht nie oder nur sehr verspätet als Thema in den Landtag gekommen wären. Auch wenn längst nicht jeder Petition erfolgreich abgeholfen werden kann, so ist allein die Sensibilisierung ein Effekt, der nicht unterschätzt werden darf. Denn nur was als Thema erkannt wird, kann parlamentarisch auch angegangen werden, wenn auch vielleicht nicht immer sofort. Der stete Tropfen höhlt bekanntlich den Stein. Frau Friedel hat es schon angesprochen: Oftmals hat der Petitionsausschuss den Ruf, ein undankbarer Ausschuss zu sein. Ich finde das nicht, denn wenn man doch etwas tun kann, ist das an sich ein gutes Gefühl. Ich persönlich ziehe daraus sehr viel, weil ich denke, dass es unabhängig davon, ob man Politiker ist oder nicht, einfach schön ist, helfen zu können.

Ungefähr ein Viertel aller gültigen Petitionen hatten darüber hinaus in der einen oder anderen Form Erfolg. Entweder wurde ihnen – das ist der Idealfall – schon im Petitionsverfahren Abhilfe verschafft, oder sie haben dazu geführt, dass die Petition im weiteren Verfahren Berücksichtigung findet. Auch wenn dieser Anteil mit Sicherheit noch ausbaufähig ist, so zeigt es doch, dass es sich lohnt, eine Petition zu starten, anstatt still und leise Missstand zu ertragen.

Interessant ist der Blick darauf – das haben meine Vorrednerinnen und Vorredner auch getan –, mit welchen Themen sich die Menschen an den Landtag wenden. Die Hälfte aller Mehrfachpetitionen hatten das Thema Bildung zum Gegenstand. Auch bei den Sammelpetitionen, also die klassischen Unterschriftensammler, spielte Bildung eine wichtige Rolle, sei es für die Einführung eines Schulobstprogrammes, die Verbesserung der KitaPersonalschlüssel, die Unterrichtsabsicherung an Schulen oder auch die Situationen an unseren Hochschulen. Die letztere Petition zu den Hochschulen hatte sage und schreibe 13 487 Personen, die sie mitgetragen haben.

Auch der Umwelt- und Tierschutz liegt den Petenten besonders am Herzen. Fast 22 000 Menschen haben sich zu diesen Themen an den Petitionsausschuss gewandt, sei es bezüglich des umstrittenen Baum-ab-Gesetzes von 2011 oder für eine ökologischere Agrarindustrie. Das zeigt, wie die Menschen diese Themen, die doch so unmittelbar mit unser aller Lebensqualität zusammenhängen, bewegen.

Die Wirksamkeit des Petitionsrechtes steht und fällt mit seiner aktiven Nutzung. Hier offenbart der Bericht eine

Tendenz, die vielleicht Grund zur Sorge gibt. Waren es 2012 noch 654 Petitionen und 789 im Jahr davor, so kamen im Jahr 2014 nur noch 513 Petitionen zustande. Gerade in Zeiten, in denen wir als gewählte Repräsentanten unter einem besonders hohen Legitimationsdruck stehen, muss uns diese Entwicklung zu denken geben.

Es ist wichtig, dass wir die Arbeit des Petitionsausschusses noch weitaus stärker als bisher in der Öffentlichkeit transparent machen. Wie man eine Petition einreicht, habe ich in meiner kurzen Zeit im Ausschuss schon mehrfach als Information weitergeben dürfen. Der vorliegende Bericht ist dafür eine gute Hilfe.

Zum Abschluss möchte ich meinen aufrichtigen Dank auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Petitionsausschusses richten; denn ohne ihre Arbeit und die ständige Bereitschaft, mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, wäre unsere Aufgabe als Abgeordnete im Petitionsausschuss um einiges schwerer zu bewältigen. Dafür herzlichen Dank. Ich wünsche mir auch, dass es uns gelingt, in der Sache und im Sinne des Petenten gemeinsam immer um die beste Lösung zu ringen und die gute Zusammenarbeit noch weiter auszubauen. Ich freue mich darauf, aus den folgenden Petitionen noch viel darüber zu lernen, was die Menschen bewegt, und darauf, dies in unsere politische Arbeit mit einfließen zu lassen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN, der CDU und der SPD)