Protokoll der Sitzung vom 17.09.2015

Auf tschechischer sowie auf deutscher Seite habe ich noch von niemandem gehört – auch aus unseren Reihen nicht –, der das je gefordert hat. Der Antrag ist an sich überflüssig. Man muss uns auch nicht belehren, die Einhaltung des Koalitionsvertrages einzufordern, sondern wir stehen zu den genannten naturschutzfachlichen Zielen genauso wie zu dem Ziel, die Elbe als Bundeswasserstraße zu erhalten.

Natürlich gibt es klimatische Veränderungen; auch das leugnet niemand. Die Projektgruppe KLIWAS der Bundesregierung beleuchtet diese immer wieder und stellt auch nach wie vor die Bedeutung der Bundeswasserstraßen heraus. Wenn es hier weitere klimatische Veränderungen gibt, so wird das natürlich auch Auswirkungen auf die Elbeschifffahrt haben. Auch dies stellt überhaupt niemand infrage.

Zu den Häfen müsste vielleicht eher Martin Dulig sprechen, aber ich sage Ihnen eines: Ich finde die sogenannte trimodale Nutzung, Bahn – Straße – Wasser, an unseren Häfen richtig. Wenn sie Logistikzentren werden, so ist das doch nicht schlecht. Ich weiß nicht, was man dort als negativen Aspekt sehen sollte. Es wird immer wieder

infrage gestellt, wie wir mit unseren tschechischen und böhmischen Kollegen grenzübergreifend zusammenarbeiten, und ich sage Ihnen ganz klar: Die Zusammenarbeit, die Abstimmung mit unseren tschechischen Nachbarn bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie, auch im Rahmen der Internationalen Kommission zum Schutz der Elbe und der deutsch-tschechischen Grenzgewässerkommission, läuft nach wie vor sehr, sehr gut.

Die auf tschechischer Seite geplante Staustufe war ebenfalls mehrmals auch in diesen Gremien Diskussionsgegenstand. Unsere Haltung dazu hat sich in keiner Weise geändert, und auch die aktuelle Position der Staatsregierung gegenüber dem geplanten Vorhaben des Staustufenausbaus ist doch niemandem neu. Man kann mit noch so vielen Kleinen Anfragen immer wieder nachfragen, und wir antworten Ihnen darauf gern. Aber Sie werden keine neuen Erkenntnisse darin finden.

In meiner Zeit als Staatsminister – zehn Monate sind es nun – habe ich auch in mehreren persönlichen Gesprächen mit meinen Kollegen Umweltministern immer wieder darauf hingewiesen, und auch mit dem Vizeminister Smrž, der in der vorigen Woche in Sebnitz war, habe ich über die Staustufen gesprochen, und ich muss Ihnen sagen: Auch in Tschechien sieht man das nicht als Selbstläufer. Auch dort sind in den letzten Jahren neue FFHGebiete ausgewiesen worden, und der Vizeminister hat mir versichert, dass es selbstverständlich ist, dass auch auf tschechischer Seite die Umweltaspekte sehr genau geprüft werden und man dort keinesfalls einfach die Staustufe realisieren kann, ohne diese Aspekte zu betrachten.

Die Sächsische Staatsregierung hat auch im Rahmen – Frank Kupfer hat ebenfalls darauf hingewiesen – des grenzüberschreitenden UVP-Verfahrens mögliche grenzüberschreitende Umweltauswirkungen, insbesondere in Bezug auf den Naturschutz im Zusammenhang mit der FFH-Richtlinie „Fischartenschutz“ sowie mit Fischschutzmaßnahmen und Gewässerschutz und mit der Wasserrahmenrichtlinie benannt, und auch daran hat sich nichts geändert. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit sieht das geplante Projekt übrigens ebenfalls kritisch und hat gleichgelagerte Bedenken angemeldet.

Aber letztendlich wird die Entscheidung auf tschechischer Seite fallen, und mehr, als immer wieder zu betonen – auch im bilateralen Austausch –, wie unsere Haltung ist, können wir nicht tun. Deutschland wurde aufgrund internationaler Verpflichtungen in den grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfungen in das Verfahren einbezogen; aber die Entscheidung fällt letztendlich in Tschechien.

Aufgrund der unveränderten Situation in der Staatsregierung, der Stellung in den Fraktionen CDU und SPD dazu sowie der eindeutigen und klaren Formulierung in unserem Koalitionsvertrag kann ich nur eines empfehlen: den Antrag abzulehnen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

Das Schlusswort hat nun die Fraktion GRÜNE, Herr Günther.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss feststellen, dass die meisten der Vorredner durchaus verstanden haben, was dieser Antrag bezweckt. Nur wurde von der CDU wiederholt vorgetragen, dass sie es nicht versteht. Es würde helfen, sich das noch einmal anzuschauen.

Sie sehen: Punkt 1 und 2 sind Selbstverständlichkeiten, und Punkt 3 ist genau der Kern. Er führt dorthin, dass man sich von diesem Ziel – 1,60 Meter an 345 Tagen im Jahr – verabschiedet – schlichtweg, weil es Nonsens ist. Das gibt es nicht, und das ist nicht machbar.

Nun kann man sagen: Ja, man kann ja Ziele irgendwo aufschreiben, auch wenn sie egal sind. Aber es gibt dieses Bonmot: Politik ist der Kontakt mit den Realitäten. Kollege Hippold, ich möchte auf Ihren Beitrag eingehen: Ich habe versucht, Ihnen hier relativ sachlich einen Haufen Zahlen vorzubringen, und Sie sind mir mit Polemik gekommen. Sie haben uns als GRÜNE beschimpft. Das wird der Sache nicht gerecht. Man sollte schon bei den Zahlen und Fakten bleiben. Wenn man weiß, 1,20 bis 1,30 Meter sind drin, dann kann man das auch mal realistisch erkennen und darauf die weiteren Planungen aufbauen.

Ich habe es Ihnen erläutert: Das Problem ist, dass wir mit diesem Nonsens-Ziel, das es nicht gibt – 1,60 Meter –, konkrete Auswirkungen haben. Deshalb investieren wir nämlich Jahr für Jahr Millionen dort in Dinge hinein und lassen gleichzeitig anderes nicht zu. Die Elbe hat ein hervorragendes Potenzial. Dort ist viel passiert, und ich möchte nicht den Zustand der Elbe aus dem Auge verlieren, wie er 1989/1990 war, und was seitdem passiert ist. Daran haben Sie auch einen Anteil.

Deshalb lade ich Sie als Koalition ein, weiterzumachen und zu sagen: Die Elbe ist ein Riesenpfund, das wir in Bezug auf Tourismus und Naturschutz haben, und das

können wir heben. Denn die Schifffahrt, die wir immer hochgehalten haben, findet faktisch nicht mehr statt. Es gibt dort nichts, was wir irgendwie fördern. Es gibt gar nicht diesen Widerstreit zwischen dem, was die Elbe leisten kann, dass wir fragen: Können wir uns das denn leisten, denn wir brauchen sie auch als Schifffahrtsstraße? Es gibt keine Schifffahrt mehr. Das ist der Kontakt mit den Realitäten.

Ich lade Sie herzlich ein, bei all den Planungen – auch wenn es um den Landesentwicklungsplan und um Verkehrsplanung geht – einfach mal diese 1,60 Meter wegzulassen; denn sie stehen nur auf dem Papier, aber leider mit ganz bösen Auswirkungen: Schäden an der Elbe, Arbeiten, die durchgeführt werden, und Verluste, die wir jährlich haben. Die SBO, unsere Binnenschifffahrtsgesellschaft, die uns gehört, die lauter Verluste erwirtschaftet, können wir einfach weglassen und das Geld für etwas anderes ausgeben.

Vor diesem Hintergrund lade ich Sie herzlich ein, unserem Antrag zuzustimmen; denn – wie Sie immer sagen – die Punkte 1 und 2 sind für Sie Selbstverständlichkeiten und Sie wüssten gar nicht, was wir von Ihnen wollen. Na, perfekt! Dann stimmen Sie dem einfach zu! Punkt 3 habe ich Ihnen jetzt auch noch einmal erläutert. Er ist Ihnen vielleicht noch nicht klar, aber das sind die Realitäten, die der Bund schon lange eingesehen hat.

Bitte zum Ende kommen.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich lasse jetzt über den Antrag abstimmen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer Stimmenthaltung und einer ganzen Reihe von Stimmen dafür ist der Antrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt worden. Der Tagesordnungspunkt ist geschlossen.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 10

Fragestunde

Drucksache 6/2669

Uns liegt eine Anfrage vor, und ich bitte Frau Dr. Pinka von der Fraktion DIE LINKE, diese Anfrage an die Staatsregierung zu stellen; Frage Nr. 1.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Ich habe eine Frage zur Lagerung und zum Umschlag von (Sonder)abfall auf dem noch nicht genehmig

ten Sonderabfallzwischenlager im Recyclingpark Gröbern/Landkreis Meißen.

Vorbemerkung: Seit dem 2. September 2015 liegen besorgte Hinweise von Anwohnern aus Niederau vor, denen zufolge auf dem – nach hiesiger Erkenntnislage – noch im Genehmigungsverfahren zur ,,Errichtung und Betrieb eines Sonderabfallzwischenlagers im Recyclingpark Gröbern“ der Firma Nehlsen GmbH befindlichen

Deponiegelände, auf dem nach öffentlicher MDRMedienberichterstattung vom 4. April 2015 bereits Anlagen und Hallen trotz bisher fehlender Genehmigung errichtet worden sind („Schwarzbauten“), für die Betreiberfirma bereits ein Bußgeld zahlen musste, schon jetzt Sondermülltransporte verbracht, abgelagert und umgeschlagen worden seien.

Ich frage die Staatsregierung:

1. Zu welchen Zeitpunkten wurden seit der – ohne Genehmigung erfolgten – Errichtung der Anlagen und Hallen des Sonderabfallzwischenlagers durch den Deponiebetreiber auf dem Gelände des Recyclingparks Gröbern/ Landkreis Meißen welche Stoffe, Abfälle und Sonderabfälle in welchen konkreten Mengen in und für diese Anlage angeliefert, dort gelagert oder umgeschlagen bzw. wurde diese als „Schwarzbau“ bezeichnete oben genannter Anlage anderweitig in Betrieb genommen oder zur Abfallbehandlung genutzt?

2. Wie ist der derzeitige Stand des laufenden Genehmigungsverfahrens zur ,,Errichtung und Betrieb eines Sonderabfallzwischenlagers im Recyclingpark Gröbern“ der Firma Nehlsen GmbH, das von der Landesdirektion Sachsen (LDS) in eigener Zuständigkeit geführt wird, bzw. inwieweit ist im laufenden Verfahren eine Genehmigung zum vorzeitigen Beginn des Vorhabens nach § 8 a BlmSchG für die oben genannten Anlagen und Hallen durch die verfahrensführende Behörde oder andere Behörden erteilt worden?

Für die Staatsregierung Herr Minister Schmidt, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Dr. Pinka, zur Frage 1: Nach Kenntnis der Staatsregierung wurden in dem geplanten Sonderabfallzwischenlager Gröbern bisher keine Stoffe, Abfälle und Sonderabfälle angeliefert, dort gelagert oder umgeschlagen. Bei einer unangekündigten Überwachung des Anlagenstandortes am 11. September 2015 durch die zuständige Landesdirektion Sachsen wurde festgestellt, dass es keine Anhaltspunkte für eine Inbetriebnahme der Anlage gibt.

Zur Frage 2: Der Erlass der Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb eines Sonderabfallzwischenlagers am Standort Recyclingpark Gröbern durch die zuständige Landesdirektion Sachsen ist für den Monat September 2015 vorgesehen. Eine Zulassung des vorzeitigen Beginns gemäß § 8 a BImSchG für das Vorhaben wurde von der Landesdirektion Sachsen nicht erteilt.

Haben Sie noch eine Nachfrage, Frau Dr. Pinka?

Vielen Dank, damit sind alle Fragen erklärt.

Meine Damen und Herren! Die Anfrage von Franziska Schubert, Fraktion GRÜNE, ist schriftlich beantwortet worden und wird dem Protokoll angefügt. Damit ist auch dieser Tagesordnungspunkt geschlossen.

Schriftliche Beantwortung weiterer Fragen

Thema: Streichung der Betriebsausflüge der Finanzämter, des SMF und LSF

Vorbemerkung: Die Deutsche Steuergewerkschaft Sachsen (DStG) berichtete auf ihrer Homepage, dass am 31.08.2015 die bevorstehenden Betriebsausflüge des SMF, der Dienststelle Dresden des LSF abgesagt wurden sowie die Vorsteher von sechs Finanzämtern gebeten wurden, ebenso zu verfahren. Aus der Information der DStG geht hervor, dass dies mit den aktuellen Belastungen der (Finanz-)Verwaltung mit der Bewältigung der Aufgaben zur Unterbringung von Asylsuchenden begründet wurde.

1. Was sind die konkreten Gründe für die Absage der Amtsausflüge und inwieweit wurde bei der Entscheidung berücksichtigt, dass bis zum 31.8.2015 bereits in welchen anderen Ämtern Betriebsausflüge stattgefunden haben?

2. Inwieweit wurde bei der Entscheidung berücksichtigt, dass die Begründung der Entscheidung Auswirkung auf die Stimmung gegen Asylsuchende in Sachsen haben kann bzw. welche Maßnahmen wurden im Finanzministerium ergriffen, um einer solchen Stimmung im Ressort entgegenzuwirken?

Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Aus der aktuell hohen Anzahl von Flüchtlingen, welche auch in Deutschland Asyl begehren, ergeben sich besondere Herausforderungen für Staat und Gesellschaft. Das SMF als Ressort ist hierbei in besonderer Weise gefordert, insbesondere bei der Erstunterbringung der Flüchtlinge und natürlich auch bei der Finanzierung von erforderlichen Maßnahmen. Aber auch durch personelle Unterstützung, indem zum Beispiel Mitarbeiter von Finanzämtern in der Zentralen Ausländerbehörde mit Aufgaben der Erstaufnahme befasst sind, leistet der gesamte Geschäftsbereich des SMF einen wichtigen Beitrag, um sich den besonderen Herausforderungen zu stellen. Einigen Kollegen im Geschäftsbereich des SMF wird dabei weit Überobligatorisches abverlangt.

Die Hilfe für die in Deutschland eintreffenden Flüchtlinge ist aber ebenso eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die uns in absehbarer Zeit weiter stark in Anspruch nehmen wird. Sie ist eine Aufgabe, an der die Leistungsfähigkeit der Verwaltung gemessen wird. Zudem kommt der Ver