Protokoll der Sitzung vom 16.12.2015

Meine Damen und Herren! Gibt es weitere Wortmeldungen in der Aussprache?

(Zuruf des Abg. Christian Hartmann, CDU)

Wenn auch Herr Wippel schon seinen Änderungsantrag eingebracht hat, können Sie sich noch dazu äußern. Ich rufe diesen nachher noch einmal auf.

(Christian Hartmann, CDU: Kann man sich dann noch einmal äußern?!)

Ja, bitte. Das hat Herr Wippel nur getan, weil er es nicht in drei Minuten schafft.

(Lachen des Abg. Christian Piwarz, CDU)

Das hat er selbst gesagt. Ich frage die Staatsregierung: Wird das Wort gewünscht? – Herr Staatsminister Ulbig, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der vorliegende Entwurf des Wachpolizeidienstgesetzes ist ein wichtiger Baustein, um auf die veränderten Rahmenbedingungen bei dem Thema innere Sicherheit im Freistaat Sachsen reagieren zu können. Das ist ein Baustein von mehreren, die natürlich notwendig sind.

Dabei ist eines klar, das habe ich auch immer so gesagt: Eine Wachpolizei ergänzt die Arbeit der Polizistinnen und Polizisten, nicht mehr, aber eben auch nicht weniger. Anders gesagt bedeutet das: Ein Wachpolizist ersetzt keinen Polizisten. Er hat auch nicht die gleichen Befugnisse. Ein Wachpolizist aber unterstützt unsere Polizisten. Er stärkt ihnen quasi den Rücken. Das ist in der jetzigen Zeit sehr viel wert, meine sehr verehrten Damen und

Herren. Die Themen Rückenstärken, Rahmenbedingungen verändern und auf die konkrete Situation zu reagieren sind Angelegenheiten der Koalition schon von Beginn an.

Ja, wir haben schon zu Beginn des Jahres die Ausbildung und Einstellung von jungen Beamten von 300 auf 400 erhöht. Wir haben aber gleichzeitig gesagt, dass ein Evaluationsbericht angefordert und eine Fachkommission eingesetzt wird. Diese soll das, was bisher getan wurde, im Lichte der aktuellen Entwicklungen bewerten. Der Bericht der Fachkommission liegt vor, meine sehr verehrten Damen und Herren. Darin steht ganz klar, dass wir mehr Polizei im Freistaat Sachsen benötigen. Wir werden dafür sorgen, dass es auch mehr Polizei im Freistaat Sachsen gibt, meine sehr verehrten Damen und Herren.

Es steht aber auch klar darin, dass die Ausstattung der sächsischen Polizei durchaus gut ist. Dafür tun wir eine ganze Menge. Ich möchte zum Beispiel an das Thema der Schutzwesten mit Stichschutz erinnern. Wir haben die Kampagne gerade gestartet. 6 000 solcher Westen werden angeschafft. Die anderen Kollegen bekommen entsprechenden Stichschutz.

Die Unterstützung im Bereich der Polizei geht weiter. Ja, sie muss konsequent weitergehen, weil die gesellschaftliche Situation derzeit eben eine andere als die vor einem Jahr ist: hohes Demonstrationsaufkommen, gestiegene Polarisierung wie zuletzt in Leipzig, die teilweise in unakzeptable Gewalt umschlägt. Wir haben das Thema Asyl, welches schon angesprochen wurde. All diese Aufgaben bewältigt unsere Polizei nach wie vor bemerkenswert. Deshalb möchte ich an dieser Stelle auch noch einmal ein deutliches Dankeschön an diejenigen richten, die bisher dieses enorme Pensum bewältigen.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der AfD)

Dass das bisher so gut funktioniert hat, liegt wirklich an der Einstellung der Polizisten, die alles geben und, wenn man so will, im roten Bereich angekommen sind. Wochenendeinsätze sind teilweise schon der Normalzustand. Es ist klar, dass das auf Dauer so nicht weitergeht. Deshalb ist klar, dass die Belastungsgrenze auch nicht überschritten werden darf. Deswegen ist eine ganze Menge an Maßnahmen veranlasst worden. Dazu zählt die Ausbezahlung von Überstunden genauso wie die Erschwerniszulage für die Einsatzeinheiten der Bereitschaftspolizei und in den Einsatzzügen der Polizeidirektionen. Dazu zählt eben auch das Thema des Stopps des Stellenabbaus. Die dazu notwendigen Anträge sind von mir gestellt worden. Ich gehe davon aus, dass sie auch in Kürze zur Beratung und Entscheidung vorgelegt werden.

Wir müssen uns aber auch bewusst sein, dass die Ausbildung im mittleren Dienst 2,5 Jahre dauert. Deswegen ist die Einrichtung der Wachpolizei von so großer Bedeutung. Es geht darum, kurzfristig und wirksam unmittelbar die Unterstützung der Polizei hinzubekommen, eben beim Objektschutz und in der Personenbewachung. Deshalb werden auf der Grundlage dieses Entwurfs im nächsten Jahr 350 und die restlichen 200 dann im darauffolgenden

Jahr ausgebildet und in den Dienst genommen. Die Ausbildung beginnt am 1. Februar 2016.

Die Staatsregierung hat eben nicht die Hände in den Schoß gelegt. Wir sind parallel schon tätig geworden. Ich kann Ihnen Folgendes sagen: Die erste Gruppe für die Ausbildung steht bereits. Wir werden die Ausbildung voll bekommen. Wir werden natürlich auch eine Werbekampagne so wie bei der Polizei durchführen, um für diesen Dienst in der Wachpolizei zu werben. Es lohnt sich, dort dabei zu sein. Wer sich in diesem Dienst bewährt, hat auch gute Chancen, für die Ausbildungsplätze der Laufbahngruppe 1. 2. der Polizei berücksichtigt und mit einer verkürzten Ausbildung in den Dienst der Polizei übernommen zu werden. Wir werden natürlich parallel dazu die Ausbildung bei der Polizei erhöhen und erweitern. Es gilt, Kapazitäten zu schaffen. Ich denke beispielsweise daran, dass wir die Polizeischule in Schneeberg erweitern müssen. Die Kapazitäten müssen entsprechend erweitert werden.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Das alles wird parallel dazu gemacht. Aus diesem Grunde bitte ich Sie jetzt um die Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf, damit die unmittelbare Unterstützung bald möglich ist.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung. Aufgerufen ist das Gesetz über den Sächsischen Wachpolizeidienst, Drucksache 6/2782, Gesetzentwurf der CDU- und SPDFraktion. Abgestimmt wird auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Innenausschusses, Drucksa

che 6/3504. Ich möchte Ihnen die paragrafenweise Abstimmung in der genannten Fassung des Ausschusses vorschlagen. Es erhebt sich kein Widerspruch.

Meine Damen und Herren! Es liegt ein Änderungsantrag, Drucksache 6/3587, vor, durch die Fraktion AfD bereits eingebracht. Wir kommen jetzt zur Aussprache zum Änderungsantrag. Herr Hartmann, Sie hatten schon angekündigt, dass Sie dazu sprechen wollen. Sie bekommen den Hinweis zum Saalmikrofon. Bitte schön.

Danke, Herr Präsident. Auch das bedarf jetzt noch einmal des Hinweises auf Verfahrenspleiten. Vielleicht könnte ja die Geschäftsstelle der AfD einmal unsere eigenen Regelungen lesen. Abgestimmt wird auf Grundlage des Ausschussberichtes des Innenausschusses, in der Tat. Die Änderungsanträge sollten sich auf denselben entsprechend beziehen.

Unabhängig von dieser Tatsache möchte ich für unsere Fraktion erklären, dass wir diesen Änderungsantrag ablehnen werden; insbesondere auf Grundlage der hier vorgeschlagenen Verbeamtung, nämlich die Schaffung von Beamtenverhältnissen auf Widerruf für Wachpolizisten, die für eine zweijährige Verwendung vorgesehen

sind. Das Widerrufsbeamtenverhältnis im Freistaat konzentriert sich im Regelfall auf den Vorbereitungsdienst, um den es sich an der Stelle nicht handelt. Mir ist jetzt bewusst, bevor es dann zitiert wird, dass auch das Widerrufsverhältnis auf weitere Bereiche anwendbar ist. Wir halten es hier aber nicht für zielführend, sondern wir glauben, dass es mit Blick auf die zwölfwöchige Ausbildung zum Land Berlin einen Unterschied gibt: Im Land Berlin sind nach 16 Wochen die Herrschaften in ein Dauerdienstverhältnis übernommen, in Sachsen reden wir von einer zwölfwöchigen Ausbildung für eine zweijährige Verwendung. Insoweit ist das richtig. Wir lehnen den Antrag ab.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank. Es gibt eine weitere Wortmeldung. Bitte, Herr Lippmann, Mikrofon 3.

Sehr geehrter Herr Präsident! Auch meine Fraktion wird den Änderungsantrag ablehnen. Herr Wippel schüttelte schon heftig mit dem Kopf, als Herr Hartmann die Grundlage der Beschlussempfehlung erläuterte. Hier noch einmal der Hinweis. Das Ganze ist in § 46 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung geregelt. Danach ist die Beschlussempfehlung die Grundlage. Sie orientieren sich hier nicht an der Beschlussempfehlung. Das führt dann dazu, dass die Änderungsbefehle nicht ausführbar sind, die Sie hier versuchen, per Änderungsantrag zu stellen.

Noch einmal zum Inhalt und da insbesondere zu Ihrer geplanten Änderung in Nr. 4 b. Erstens geht es um die Rücknahme des Schusswaffentragens. Hier wird es recht putzig. Wenn Sie einem Polizisten die Schusswaffe wegnehmen, dann brauchen Sie den Verweis auf den § 34 Abs. 1 in dem Gesetz gar nicht mehr, weil dieser den Schusswaffeneinsatz regelt.

Zweitens. Sie wollen dann die Distanz-Elektrogeräte, besser bekannt als Taser, einführen. Das haben wir nicht einmal für die regelmäßigen Polizeivollzugsbediensteten. Jetzt wollen Sie hier die Wachpolizei quasi als Versuchskaninchen dafür. Das kollidiert aber auch mit dem Gesetz, denn die sind dort nicht als Regel im § 31 Abs. 2 aufgeführt, sondern sie unterliegen der erweiterten Verordnungsbefugnis des SMI entsprechend dem letzten Satz von § 31 Abs. 2. Das heißt, so, wie Sie das dort regelhaft darstellen, existiert es gar nicht. Es ist ein interessanter Versuch, der aber weitestgehend fehlläuft, weil er nicht funktioniert.

Danke, Herr Lippmann. Es gibt noch eine weitere Wortmeldung am Mikrofon 1.

Vielen Dank, Herr Präsident. Da wir das Gesamtvorhaben ablehnen, lehnen wir auch diesen Änderungsantrag ab, weil er nach unserer

Auffassung nicht dazu dient, dieses Gesetz zu verhindern, sondern zu verschlimmbessern.

Danke, Herr Abg. Stange. Jetzt haben wir ein Problem. Die Geschäftsordnung sieht vor, dass ein Änderungsantrag an der entsprechenden Stelle einzubringen ist. Dafür haben die Einbringer 3 Minuten die Möglichkeit, dies zu tun. Sie haben mit Ihrem Redebeitrag das bereits ausgeschöpft, dann habe ich die Diskussion dazu zugelassen und jetzt wollen Sie die Geschäftsordnung insoweit umgehen, dass Sie jetzt selbst noch einmal zu Ihrem eigenen Änderungsantrag erwidern. Oder was möchten Sie? –

(Sebastian Wippel, AfD: Ich wollte eine Kurzintervention.)

Die Möglichkeit der Kurzintervention ist hier nach der Geschäftsordnung aber nicht möglich.

Meine Damen und Herren! Wir stimmen ab über den Änderungsantrag, Drucksache 6/3587. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmen dafür ist dem Änderungsantrag mit großer Mehrheit nicht entsprochen worden.

Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmungsrunde über den Gesetzentwurf.

Zur Überschrift. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei keinen Stimmenthaltungen und zahlreichen Stimmen dagegen ist dennoch die Mehrheit festzustellen.

Zu § 1 Wachpolizei. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Hier gibt es dasselbe Abstimmungsverhalten. Dem § 1 ist bei Gegenstimmen und keinen Enthaltungen entsprochen worden.

Zu § 2 Rechtsstellung. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Aus der AfD-Fraktion war es eine Gegenstimme. Es wäre gut, wenn Sie mich unterstützten, indem Sie immer, wenn ich aufrufe, die Hand heben und länger oben lassen, damit ich weiß, was Sie wollen. Bei keinen Stimmenthaltungen und zahlreichen Stimmen dagegen ist § 2 angenommen.

Zu § 3 Aufgaben. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Hier auch keine Enthaltung, zahlreiche Stimmen dagegen, aber mit Mehrheit angenommen.

Zu § 4 Befugnisse. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Auch hier keine Stimmenthaltung, zahlreiche Gegenstimmen, aber die Mehrheit ist für § 4.

Zu § 5 Einstellungsvoraussetzungen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Keine Enthaltungen, zahlreiche Gegenstimmen, aber die Mehrheit ist für § 5.

Zu § 6 Auswahl- und Einstellungsverfahren, Verwendung. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Keine Enthaltungen, zahlreiche Gegenstimmen, aber die Mehrheit ist dafür.