Meine Damen und Herren, da es soeben geklingelt hat: Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass sich das Präsidium darauf verständigt hat, dass die Handtelefone hier im Saal zumindest stummzuschalten sind, damit die Klingeltöne den Sitzungsverlauf nicht stören. Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal, liebe Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN: Sie werden in diesem Hause oftmals hart rangenommen. Deshalb gehört es sich an dieser Stelle, Ihnen einmal ausdrücklich zu danken – dafür, dass
das Thema der Stellplatzpflicht und des Umgangs damit zwischen Staat und Kommunen so ausdauernd von Ihnen bearbeitet und in diesem Hohen Hause stets gefördert wird.
Ich möchte Ihnen gleich zu Beginn sagen: Dass wir uns bei Ihrem Gesetzentwurf enthalten werden, wissen Sie bereits aus der Ausschussbehandlung. Dies ist vor dem Hintergrund der Sachverständigenanhörung das Ergebnis einer internen Meinungs- und Willensbildung. Es ist aber kein Widerspruch zu dem Ihnen ausgesprochenen Dank. Dieser Dank gebührt Ihnen ohne Einschränkung; denn Sie haben das Ansinnen zur Aufhebung der Stellplatzpflicht bereits 2013 – in der vorangegangenen Wahlperiode – in den Geschäftsgang gebracht und nun weiterverfolgt, und offengestanden: Ohne Ihren Gesetzentwurf – davon bin ich mittlerweile überzeugt – und die entsprechenden Ausführungen in der Anhörung hätten wir offenbar auch
Auch wir waren zunächst davon überzeugt, dass es sinnvoll wäre, die Stellplatzpflicht aufzuheben und sie per Satzungsermächtigung an die kommunale Ebene abzugeben. Dies erschien uns im Sinne Ihres Gesetzentwurfs durchaus schlüssig. Aber dann kam die Anhörung,
und vor allem das vehemente Insistieren sowohl der kommunalen Vertreter als auch fachkundiger Sachverständiger – unter anderem aus Bayern, wenn ich mich recht erinnere – hat uns davon überzeugt, dass es nicht gut wäre, eine Regelungslücke zu öffnen, um dann mit erheblichem zeitlichem Verzug kommunale Satzungen zu erhoffen. Deshalb sind wir zu dem Schluss gekommen, dass wir in der Bauordnung eine gesetzliche Garantieregelung brauchen, die wir mit einer Öffnungsklausel für kommunale Satzungen für die veraltete Stellplatzpflicht und die möglichen Ablösebeiträge versehen.
Dieser Grundgedanke ist von den Koalitionsfraktionen mit Ihrem Änderungsantrag übernommen worden. Wir werden uns zum hier zu behandelnden Gesetzentwurf zur Aufhebung der Stellplatzpflicht enthalten.
Herr Präsident, vielen Dank! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf, den Herr Günther eingebracht hat, ist nicht neu, und das ist diesmal auch gut so; denn er ist schon einmal eingebracht worden – in der 5. Wahlperiode –, und auch dazu gab es eine Sachverständigenanhörung, die sehr gut und sehr lehrreich war und die, so denke ich, den Grundstein dafür gelegt hat, dass wir im nächsten Tagesordnungspunkt bei der Änderung der Sächsischen Bauordnung tatsächlich über die Kommunalisierung der Stellplatzpflicht entscheiden werden. Dafür, dass Sie so lange drangeblieben sind – darin schließe ich mich meinem Vorredner an –, vielen Dank!
Ich denke, diese Vorarbeit hat dazu geführt, dass wir, als wir uns vor einem Jahr als Koalitionspartner verständigt und den Koalitionsvertrag geschrieben haben, einen bunten Strauß an Themen hatten, und als das Thema Stellplatzpflicht aufkam, kein zähes Ringen erleben mussten, bei dem wir den einen und die Kollegen den anderen Standpunkt vertraten und man bis zum Schluss versucht hat, ein Minimum zu erreichen. Wir waren uns vielmehr sehr schnell einig, das Grundanliegen, die Stellplatzpflicht, in die Obhut der Kommunen zu geben und damit ein Stück mehr kommunale Selbstverwaltung zu ermöglichen – neben den vielen anderen guten Dingen; die Baukostensenkung sprachen Sie bereits an. Dieses
Grundanliegen teilen wir, deshalb war es auch folgerichtig, dass die Bauordnung, wie sie dann vorgelegt worden ist, diesen Punkt enthielt.
Wir haben in der Anhörung erlebt, dass nicht nur die Vertreter der Kommunen, sondern auch andere Sachverständige gesagt haben: Wir halten es für sinnvoller, eine Rückfallregelung zu schaffen, also die Stellplatzpflicht nicht generell aufzuheben, sondern den Kommunen, für die es ein großer Aufwand ist, Satzungen zu erstellen – Sie haben das selbst angesprochen –, diesen Aufwand zu ersparen und es ihnen zu ermöglichen, die gesetzlichen Regelung zu nehmen, wenn sie diese denn mögen, und es gleichfalls den anderen Kommunen freizustellen, wenn sie eigene Satzungen erlassen, eigene Regelungen zu treffen.
Man muss auch nicht – das will ich auch sagen – so tun, als ob die Stellplatzpflicht per se etwas Böses oder Unvernünftiges wäre. Die Grundidee, dass jemand, der Wohnraum schafft, auch dafür sorgen muss, dass die Autos, mit denen Menschen zu diesem Wohnraum kommen, irgendwo abgestellt werden müssen, ist ja an sich nicht falsch.
Insofern finde ich es ein bisschen zu weit gesprungen zu sagen: Die Bauordnung und die Regelung, die jetzt getroffen wird, sind nicht gut, sondern sie halten genau die Waage zwischen dem Gemeinwohlinteresse auf der einen Seite und dem, was Kommunen selbst entscheiden können, auf der anderen Seite.
Wir haben im nächsten Tagesordnungspunkt mit der Bauordnung die Kommunalisierung. Wir haben die Rückfallregelung für Kommunen, die keine Satzung machen wollen. Wir haben einen dritten Punkt, auf den ich aufmerksam machen will, dass es möglich sein wird, die Ablösebeträge auch für Fahrradabstellplätze zu verwenden. Ich glaube, mit diesen drei Punkten haben wir eine gute Regelung auch im Sinne der Antragsteller. Wir halten den Gesetzentwurf der GRÜNEN für ein wichtiges Stück Vorarbeit, was sich aber jetzt durch den nächsten Tagesordnungspunkt erledigen wird. Wir bitten deshalb um Verständnis, dass wir dem Punkt jetzt nicht zustimmen können; denn das würde den nächsten Tagesordnungspunkt ad absurdum führen.
Meine Damen und Herren! Damit ist die erste Runde in der Aussprache beendet. Gibt es Redebedarf für eine zweite Runde? – Das vermag ich nicht zu erkennen. Ich
frage die Staatsregierung, ob das Wort gewünscht wird. – Herr Staatsminister Ulbig, bitte, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Diskussion hat deutlich gemacht: Die besondere Konstellation der heutigen Tagesordnung bei diesem Tagesordnungspunkt verlangt einerseits kurz Stellung zu nehmen, andererseits auf den nächsten Tagesordnungspunkt zu verweisen.
Vor diesem Hintergrund möchte ich aus der Perspektive der Staatsregierung erstens sagen, dass die Lösung zu diesem Thema aus unserer Sicht mit der Bauordnung im nächsten Tagesordnungspunkt vorliegt und dann nicht nur zur Beratung, sondern hoffentlich auch zur Beschlussfassung ansteht. Dort sind nämlich die Regelungen zur Übertragung der Stellplatzpflicht auf die Kommunen in § 89 enthalten.
Im Übrigen kann man zu dem Gesetzentwurf durchaus sagen: Er hat im Laufe der Diskussion einiges an Veränderungen und aus unserer Sicht durchaus Verbesserungen mit sich gebracht. So verzichten Sie zum Beispiel auf die Forderung nach einem Mobilitätskonzept in diesem Antrag, aber andere Kritikpunkte bzw. Positionen bleiben bestehen.
Jetzt will ich das nicht alles im Detail wiederholen. Ich bin einerseits froh, Herr Günther, dass Sie uns als Staatsregierung gelobt und gesagt haben: Mensch, im Entwurf der Bauordnung war im Kern das drin, was jetzt auf der Tagesordnung steht. Ich will Herrn Stange nicht weiter zitieren, aber im Kern gehört eine Anhörung zum Gesetzgebungsverfahren dazu, und im Ergebnis eines Anhörungsverfahrens kommt man gelegentlich anders heraus, als man hineingegangen ist.
Vor diesem Hintergrund ist die Regelung, die jetzt in der Bauordnung vorgesehen ist, aus unserer Sicht doch sachgerechter, weil die Kommunen, wenn sie von ihrem Recht Gebrauch machen wollen, durch Satzung andere Regelungen vornehmen können, aber ansonsten eine Grundregelung vorhanden ist. Vor diesem Hintergrund, meine sehr verehrten Damen und Herren, empfehle ich auch aus der Perspektive der Staatsregierung, diesem Entwurf nicht zuzustimmen. Die Lösung wird im nächsten Tagesordnungspunkt mit der Bauordnung präsentiert.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Meine Damen und Herren! Ich frage nun Herrn Hartmann als Berichterstatter, ob er noch das Wort wünscht. – Das ist nicht der Fall.
Meine Damen und Herren! Damit kommen wir zur Abstimmung. Aufgerufen ist der Gesetzentwurf zur Aufhebung der Stellplatzpflicht, Drs. 6/1392, von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich rufe die einzelne Bestandteile auf. Wer der Überschrift seine Zustimmung geben möchte, der zeigt das bitte an. –
Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Danke sehr. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei zahlreichen Stimmenthaltung und Stimmen dafür ist der Überschrift dennoch mehrheitlich nicht entsprochen worden.
Wir kommen zur Abstimmung über Artikel 1 des Gesetzentwurfes. Wer stimmt zu? – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Danke sehr. Gibt es Stimmenthaltung? – Bei zahlreichen Stimmenthaltung und Stimmen dafür, ist dennoch nicht dem Artikel 1 mit Mehrheit entsprochen worden.
Ich lasse abstimmen über Artikel 2 – Inkrafttreten“. Wer stimmt zu? – Danke. Die Gegenstimmen? – Vielen Dank. Gibt es Stimmenthaltungen? – Danke sehr. Auch hier zahlreiche Stimmenthaltung und Stimmen dafür, aber nicht die erforderliche Mehrheit.
Meine Damen und Herren! Da keinem der Bestandteile des Gesetzentwurfes entsprochen wurde, erübrigt sich eine Schlussabstimmung. Möchte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dennoch eine haben?
Dann rufe ich zur Schlussabstimmung auf. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, zeigt es an. – Vielen Dank.
Wir haben uns darauf verständigt, dass wir das so machen. – Wer ist dagegen? – Vielen Dank. Wer enthält sich? – Vielen Dank.
Mit Erinnerung an die Geschäftsordnung, Herr Piwarz! Schauen Sie bitte nach. Das geht schon in Ordnung, was hier passiert.