Selbstverständlich. – Zum Baumschutz. Was bewegt die Leute dazu? Es gab einen funktionierenden Baumschutz in Sachsen. Den haben Sie damals auch beschlossen; der war im Naturschutzgesetz enthalten.
Sie haben in einer vorangegangenen Koalition diesen Baumschutz weitestgehend wieder aufgehoben und damit den Kommunen die Möglichkeit genommen, auf den Bedarf vor Ort zu reagieren. Seitdem haben wir ein Problem, nämlich, dass tatsächlich Bäume in Größenordnungen in den Städten verschwinden. An eines möchte ich erinnern: Der Sächsische Städte- und Gemeindetag und der Landkreistag unterstützen das Vorhaben ganz ausdrücklich, dass wir denen diese Möglichkeit zurückgeben. Das ist nicht nur eine Blitzidee, die die GRÜNEN haben und die die LINKEN unterstützen. Das ist ein ganz breites kommunales Anliegen. Nach alter Gesetzeslage, als man eine Baumfällung noch beantragen musste, hatte man nach ihrer Genehmigung entsprechende Ausgleichsersatzpflanzungen vorzunehmen. Zum Beispiel gab es in Leipzig 4 800 Fällgenehmigungen und 7 000 Ersatzverpflichtungen und 2014 nur noch 2 200 Genehmigungen und 3 000 Ersatzpflanzungen. Sie sehen: Das sind 4 000 Bäume weniger, die gepflanzt wurden. Wenn es Zweck des Gesetzes war, dass das Baumfällen einfacher wird, kann man davon ausgehen, dass noch mehr Bäume gefällt wurden.
Das hat auch die Anhörung im Ausschuss ergeben. Die Vertreter der großen Städte Leipzig und Dresden haben gesagt, dass Bäume jährlich im vierstelligen Bereich verschwinden. Das ist für uns ein Problem, wenn wir auf den Klimawandel antworten wollen. Das hat etwas mit Lebensqualität zu tun. Überlegen Sie einmal, wo Sie sich im Sommer gerne aufhalten, ob Sie einen Schatten unter einem Baum brauchen, wenn die Temperaturen steigen.
Das haben wir alles im Ausschuss besprochen. Bäume sind notwendig. Die Städte haben ein ganz wirksames Instrument nicht mehr. Es geht nicht darum, den Bürgern etwas überzuhelfen, sondern nur darum: Wenn jemand einen Baum fällen will, dann soll er, wenn die Kommune das vorher für erforderlich gefunden hat, bitte einen Antrag stellen. Die Kommune schaut dann, ob sein Ansinnen vernünftig ist, und wenn es das ist, wird es auch genehmigt. Dann soll er Ausgleich pflanzen. Das ist nicht weiter schlimm. Das ist reines Verursacherprinzip.
Auch dem damalige Gesetzesanliegen, man würde Bürokratie abbauen, widersprechen die Kommunen. Sie sagen, sie hätten nicht weniger Bürokratie, sondern mehr, weil eine riesige Unsicherheit da sei.
Man darf auch die mit einer Baumschutzsatzung ausgesprochene Wertschätzung für Bäume nicht vergessen, die verloren geht. Nicht viele, auch Baumeigentümer auf Grundstücken, sehen sich Nachbarn gegenüber, die sagen: Das Laub und die Zweige fallen auf mein Grundstück. Solche Nachbarschaftsstreitigkeiten kenne ich aus meiner anwaltlichen Tätigkeit en masse. Aufgrund dieser Streitereien kommen die Baumpfleger – es gibt zig Firmen, die sagen, dass sie dafür eine schöne Lösung hätten. Ein Baum, der weg ist, mache auch keinen Ärger mehr mit den Nachbarn. Und sie hätten keine Sicherheitsprobleme mehr, wenn etwas runterfällt. Da gehe man lieber auf Nummer sicher. Wenn aber eine Baumschutzsatzung
einen Schutz für so einen Baum ausspricht, hat man ein gutes Argument zu sagen: Nein, lieber Nachbar, mein Baum ist geschützt. So einfach ist das nicht. Das ist also eine Frage der Wertschätzung, die ganz konkrete Auswirkungen hat.
Vor diesem Hintergrund sage ich: Auch die geschützten Bäume sind nicht wirklich geschützt. Man darf ja nur noch schützen, was einen Stammumfang von mindestens einem Meter aufweist. Die Elsbeere, die laut Roter Liste vom Aussterben bedroht ist, kann einen solchen Stammumfang nie erreichen. Manchmal sind auch bestimmte Arten ausgenommen, wie beispielsweise die Schwarzpappel, die streng geschützt ist. Das kann ein normaler Bürger nicht unterscheiden; das kann schon so mancher Fachmann nicht.
Auch die Birken sind nicht geschützt. Hier weiß man aber, dass diese naturschutzfachlich mit zu den wertvollsten Bäumen gehören. Bäume sind nicht nur um ihrer selbst willen da, sondern auch, weil sie Lebensraum für eine ganze Menge anderer Arten von Tieren und Pflanzen sind, die auf und von ihnen leben. In diesem Zusammenhang geht es auch um geschützte Biotope. Der Sachverständige der Stadt Dresden, der dafür zuständig ist, schätzt,
dass ungefähr 20 bis 30 % aller Bäume, die gefällt werden, auf solchen geschützten Habitaten oder Lebensräumen angesiedelt sind. Wenn man diese einfach fällt, ist das streng genommen eine Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat. In diesen rechtsfreien Raum werden die Bürger ohne Not hineingejagt. Dem würde man abhelfen, wenn diese vorher einen Antrag stellen würden und jemand vorbeikäme, der sich das anschaut und feststellt, ob sich dort ein solcher geschützter Lebensraum befindet oder nicht; dann kann die Behörde entsprechend darauf reagieren.
Das heißt: Wenn Sie die Möglichkeit wieder einräumen, dass die Kommunen solche Satzungen erlassen, erhöht das die Rechtssicherheit. Es vereinfacht das Verfahren bei den Kommunen und vor allen Dingen haben wir einen wirksamen Beitrag dazu geleistet, unsere Bäume zu erhalten. Das ist eigentlich ein so vernünftiges Anliegen, dass ich mir wünsche, dass Sie hier nicht so reagieren, wie Sie es so absurd tun, sondern sich einem solchen Anliegen einfach einmal anschließen, weil es vernünftig ist.
(Beifall bei den GRÜNEN – Sebastian Fischer, CDU: Das ist absurd! – Christian Piwarz, CDU: Schreiben Sie doch einen Gesetzentwurf, dann können wir darüber reden!)
Meine Damen und Herren! Damit ist die erste Runde beendet. Besteht noch weiterer Bedarf? – Für die CDU-Fraktion eröffnet Herr Abg. Heinz die zweite Runde.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich war zur ersten Runde leider nicht ganz pünktlich – insofern gibt mir das die Chance, auf meine Vorredner zu reagieren.
Wir haben ein aus Ihrer Sicht, Frau Dr. Pinka, gutes Gesetz im Jahre 2013 deutlich verbessert. Wir haben damit dort, wo Kommunen ihre Selbstverwaltung zuungunsten der Bürger deutlich übertrieben haben, nachgesteuert und den Bürgern wieder mehr Freiheit auf ihrem Grundstück gegeben. Bei der Anhörung sowie in der schriftlichen Stellungnahme des SSG wurde deutlich herausgearbeitet, dass das gefürchtete KettensägenMassaker nicht eingetreten ist. Es wird eher dann eintreten, wenn sich jetzt herumspricht, dass Grenzen wieder gesenkt und neue Zwänge eingeführt werden sollen. Aus diesem Grund haben wir das auch nicht in den Koalitionsvertrag aufgenommen.
Gestatten Sie mir noch zwei Worte zu den Schwarzpappeln und Elsbeeren: Wenn man bei den Experten nachfragt, dann haben wir in Sachsen einige Hundert Schwarzpappeln – mit Sicherheit viel zu wenige. Sie stehen in der Regel nicht in den Vorgärten, wo dieses Gesetz greift, sondern in gewissen Habitaten in Flussnähe. Die Elsbeere ist ebenso wenig ein typischer Vorgartenbaum, sodass die Gefahren, die Sie hier an die Wand malen, kaum bestehen dürften.
Ansonsten hatten Sie, Herr Günther, eine Zahl von 3 000 Nachpflanzungen genannt, die nur noch vorgenommen werden. Ich bezweifle dies ganz stark, weil sich diese Zahl nur auf die behördlich angeordneten Nachpflanzungen bezieht. Viele pflanzen aber an der Stelle, wo ein Baum entfernt wurde, einen neuen, ohne dass dies behördlich erfasst wird und in einer Statistik auftaucht. In diesem Sinne denke ich, dass das ein vernünftiges Gesetz ist, welches wir so belassen wollen.
Ich weise den Tatbestand von mir, dass ich gesagt hätte, dass es ein gutes Gesetz sei und dass ich der Meinung wäre, dass dieses gute Gesetz 2013 noch verbessert worden sei. Ich habe die Novelle 2010 schon für schlecht empfunden und halte die Überarbeitung und die folgende Novelle 2013 für noch schlechter. Ich weise das also von mir, was Herr Heinz – ich weiß nicht, wo er herkommt – gesagt hat.
Herr Heinz, möchten Sie auf diese Kurzintervention erwidern? – Er nimmt gerade nicht teil, meine Damen und Herren.
Vielleicht noch kurz zwei Dinge: Die Schwarzpappel ist das eine. Ich hatte erwähnt, dass man schätzt, dass 20 bis 30 Bäume, die gefällt werden, ab einem gewissen Alter geschützte Lebensräume haben – ob das jetzt Höhlen sind, wo Fledermäuse leben, oder ob das für den Heldbock Altbäume sind, kann der Laie nicht erkennen. Das ist das eigentliche Problem.
Der zweite Punkt, den Sie ansprachen, ist das, was nicht in Vorgärten steht. Wir haben das Phänomen, dass ein Grundstück, das nur geringfügig bebaut ist, bereits als bebaut gilt. Beispielsweise gibt es Grundstücke, die über 1 000 Quadratmeter groß sind und mehr einem Wald ähneln. Dann wird aus dem Baumarkt eine kleine Hütte angekarrt und diese dort hingestellt, und dann ist das im Rechtssinn ein bebautes Grundstück. Hier muss man also genau unterscheiden. – Wir beantragen im Übrigen Einzelabstimmung.
Sie machen jetzt zunächst einmal Ihre Kurzintervention – zur Abstimmung gebe ich Ihnen nachher Gelegenheit.
Meine Damen und Herren! Gibt es für die Aussprache noch weitere Wortmeldungen? – Frau Dietzschold, bitte. Das ist jetzt die dritte Runde.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich wundere mich schon ein wenig über die Arbeit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Im letzten Petitionsausschuss stand diese Petition auf der Tagesordnung. Im Petitionsausschuss wird immer gründlich über jede Petition diskutiert und dann auch über die Beschlussempfehlung abgestimmt. Zu dieser Petition wurde von den GRÜNEN keine Einlassung getätigt; das kann man auch im Protokoll nachlesen.
Hier hätten Sie Anmerkungen machen können und wir hätten uns vielleicht darüber verständigen können, dass wir die Petition zurückstellen. Dies ist nicht erfolgt.
Ich möchte nur die Aussage korrigieren, dass sowohl von der Partei DIE LINKE als auch von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Einlassung dazu erfolgt ist. Wir haben darum gebeten, zu warten, bis die Anhörung vorbei ist. Das ist leider nicht aufgegriffen worden.
Ich kann nur dazu raten, sich das Protokoll der letzten Ausschusssitzung vorzunehmen. Wenn zu dieser Petition eine Einlassung erfolgt wäre, würde das im Protokoll auch nachzulesen sein. Dies ist nicht der Fall.
(Valentin Lippmann, GRÜNE: Es handelt sich um ein bestätigtes Protokoll der Sitzung? – Zuruf der Abg. Anja Klotzbücher, DIE LINKE – Och-Rufe von der AfD)