Protokoll der Sitzung vom 23.06.2016

Antwort auf Frage 2: Derzeit liegen keine Hinweise auf einen Bezug zu politisch motivierter Kriminalität vor.

Wir kommen nun zu

Tagesordnungspunkt 14

Subsidiaritätsrüge bezüglich des Vorschlags für eine Richtlinie des

Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie

2010/13/EU zur Koordinierung bestimmter Rechts- und

Verwaltungsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Bereitstellung

audiovisueller Mediendienste im Hinblick auf sich verändernde

Marktgegebenheiten; KOM-Nr. (2016) 287 endg. (AVMD-RL)

Drucksache 6/5497, Antrag der Fraktionen CDU und SPD

Drucksache 6/5511, Beschlussempfehlung des Europaausschusses

Es sind 10 Minuten Redezeit je Fraktion vorgesehen, und zwar in der Reihenfolge CDU, DIE LINKE, SPD, AfD, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht. Ich frage die CDU. – Herr Abg. Schiemann, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben ein kurzes Prüfungsverfahren gehabt. Für unsere Fraktion ist es ganz klar, dass es sich hierbei um den Eingriff in Landesrecht handelt.

Wir gehen ansonsten mit der Europäischen Union sehr pfleglich um, aber wir werden nicht akzeptieren, dass den Nationalstaaten an dieser Stelle Regelungskompetenz entzogen wird. Die Gesetzgebungskompetenz des Freistaates Sachsen ist berührt. Wir lehnen Eingriffe der Europäischen Union in die Staatsorganisation mit Entschiedenheit ab. Hier handelt es sich um einen unzulässigen Eingriff in die Staatsorganisation des Nationalstaates und damit auch des Freistaates.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bedanke mich für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit und würde den anderen Teil meiner Rede zu Protokoll geben.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der AfD)

Vielen Dank, sehr geehrter Herr Kollege Schiemann. Wir hörten den Redner der CDU-Fraktion. Jetzt hat die Fraktion DIE LINKE das Wort. Kollege Neubert, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Schiemann hat schon die formalen Keywords hier genannt. Ich möchte das noch mit ein paar inhaltlichen Dingen füllen.

Wir reden heute über die Richtlinie „Audiovisuelle Mediendienste“. Sie ist seit 2010 gültig und hat damals die Fernsehrichtlinie der Europäischen Union mit Abrufangeboten verbunden und diese in einen Regelungsgehalt gebracht, was einen gewissen Sinn bei der Fortentwicklung der Medien macht – mit dem Ziel, europagleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, und mit dem Ziel der Erhaltung der kulturellen Vielfalt, des Schutzes von Kindern und Verbrauchern, der Bewahrung der Medienpluralität und der Bekämpfung von Rassismus und religi

ösem Fanatismus, wie es jetzt in der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste mitenthalten ist.

Die Novellierung, die jetzt ansteht, geht einher mit der rasanten Veränderung der Medienlandschaft durch technologischen Wandel, Wandel des Marktumfeldes und auch des Mediennutzungsverhaltens der Rezipienten.

Die wesentlichen Inhalte des Vorschlags sind zum einen, dass es eine Beibehaltung des Herkunftslandprinzips gibt. Das bedeutet, dass für die Regelung die Nationalstaaten zuständig sind, wo die Ansässigkeit des Unternehmens ist.

Das Zweite ist eine stärkere Rolle der Gruppe der europäischen Regulierungsstellen für audiovisuelle Mediendienste. Diese gab es schon bisher, sie hatte aber nur auf einer relativ freundlichen Grundlage agiert, wird jetzt institutionalisiert und greift damit sehr stark in nationale Gegebenheiten ein. Das ist der eine Punkt, weswegen wir zu dem Ergebnis kommen, das hier vorgetragen wurde.

Weiter gravierend ist die Unabhängigkeit von Regulierungsbehörden, die in dieser Richtlinie gefordert wurde, eine Forderung, die wir auch teilen. Aber dazu muss man einfach auch die Herkunft des deutschen Mediensystems kennen, die sowohl im privaten Bereich als auch im öffentlich-rechtlichen Bereich Regulierungsinstitutionen implementiert hat, wo aus unserer Sicht die Dinge geklärt sind, während mit der Richtlinie, wie sie jetzt vorgelegt wurde, die Eingriffstiefe erheblich über das hinausgeht, was auf der Ebene der Länderparlamente geregelt wird.

Es finden Angleichungen von Jugendschutzbestimmungen statt, was auch ganz vernünftig ist, in Fragen von linearen und nicht linearen Diensten. Qualitative Werberegeln werden verändert. Ich führe es nicht weiter aus.

Gut ist, dass die Förderungen europäischer Werke auch für Abrufdienste realisiert werden. Bisher ist es nur so, dass es für Fernsehanbieter realisiert wird. Damit ist auch ein fairer Wettbewerb realisiert. Es findet eine teilweise Ausweitung des Anwendungsbereiches der Richtlinie auf Videoplattformdienste statt, wo keine redaktionelle Verantwortung bei den Anbietern ist.

Zur Bewertung: Das eine ist, dass der Bund und die Länder im Herbst letzten Jahres ein Positionspapier vorgelegt haben, worin sie der europäischen Ebene anempfohlen haben, lineare und nicht lineare Dienste wirklich vollkommen miteinander zu verbinden und sie

an den Inhalten auszurichten und nicht an den Ausspielwegen. Das wurde leider nicht übernommen. Kritisch in dieser Richtlinie – das hatte ich schon gesagt – ist zum einen die Vorgabe zur Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden, zum anderen diese Stärkung der Versammlung der Regulierungsbehörden – ich will es jetzt einmal so nennen. Vor diesem Hintergrund stimmen wir diesem Antrag zu, eine Subsidiaritätsrüge zu realisieren. Die Staatsregierung wird das ja dann am morgigen Tag im Bundesrat realisieren können und trifft dort auf einen Antrag, der gemeinsam vom Bundesland Thüringen und vom Bundesland Bayern – man möge es fast nicht glauben – eingebracht wurde. Vor diesem Hintergrund bin ich auch froh, dass sich das Parlament klar zu so einer Subsidiaritätsrüge entschieden hat, weil es zu Beginn dieser Debatte auch eine Unentschlossenheit vonseiten der Sächsischen Staatskanzlei gegeben hat. Deswegen werden wir zustimmen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Für die Fraktion DIE LINKE sprach Herr Neubert. Jetzt spricht für die SPD Kollege Baumann-Hasske.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich schließe mich den Ausführungen meiner Vorredner an und gebe meine Rede im Übrigen zu Protokoll.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Vielen Dank, Herr Kollege Baumann-Hasske. Damit haben Sie sich große Sympathien erworben, wie der Beifall zeigt.

(Heiterkeit bei den Fraktionen)

Als Nächstes käme die AfD zum Zuge. Bitte, Herr Wippel.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen Abgeordnete! Ich kann meine Rede leider nicht zu Protokoll geben, weil ich keine ausformulierte Rede habe, die ich hier abgeben könnte.

Am gestrigen Tage kam es zu einer Sondersitzung des Europaausschusses aufgrund eines Antrages der Fraktion Alternative für Deutschland zu fast genau dieser Beschlussempfehlung, die wir jetzt behandeln. In dieser Sondersitzung wurde vonseiten der Regierungskoalitionen ein weitergehender Antrag eingereicht. Über diesen Antrag haben wir in sehr konstruktiver Art und Weise im Ausschuss diskutiert. Er hat die Anregungen der Fraktion DIE LINKE, aber auch die inhaltliche Ausrichtung des Antrages der Fraktion Alternative für Deutschland aufgenommen, sodass es, wenn es geschäftsordnungsmäßig möglich gewesen wäre, sicherlich schön gewesen wäre, wenn man als gesamter Ausschuss diesen Antrag auf Subsidiaritätsrüge hätte einbringen können.

Wir konnten unseren Antrag nach dieser Diskussion für erledigt erklären und uns dem hier besprochenen Antrag anschließen.

Den Ausführungen von Kollegen Neubert gerade eben kann ich mich inhaltlich leider überhaupt nicht anschließen. Denn die inhaltliche Diskussion über den detaillierten Inhalt der Audiovisuellen Medienrichtlinie ist nicht Gegenstand dieser Beschlussempfehlung. Es geht allein um die Frage, ob der Freistaat Sachsen eher in der Lage ist, diesen Regelungsgegenstand für sich selbst zu beantworten. Wir als Alternative für Deutschland sind der Meinung, dass wir in Deutschland und unseren Bundesländern unsere Entscheidungen am besten selber treffen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Das war Herr Wippel für die AfD-Fraktion. Für die GRÜNEN spricht jetzt Frau Dr. Maicher.

Sehr geehrter Herr Präsident! Ich gebe meine Rede ebenso wie mein Kollege Harald Baumann-Hasske zu Protokoll.

(Beifall bei den GRÜNEN, der CDU, den LINKEN und der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Das war die Rednerin der GRÜNEN, Frau Dr. Maicher.

Jetzt könnten wir eine zweite Rederunde eröffnen.

(Heiterkeit bei den Fraktionen)

Ich sehe, das Bedürfnis ist nicht sehr ausgeprägt, also kommt jetzt die Staatsregierung zu Wort. Bitte, Herr Staatsminister Jaeckel.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete dieses Hohen Hauses! Der Richtlinienvorschlag der Kommission bedarf der Korrektur und Überarbeitung. Das ist im Grunde der Konsens in der Europaausschusssitzung gestern Morgen gewesen.