Herr Staatsminister, würden Sie mir zumindest insofern recht geben, dass Sie, gesetzt die Tatsache, dass die Mehrheit des Hohen Hauses Ihrem Ansinnen, wenn Sie damit ins Plenum kommen, nicht zustimmen würde, das Geld vorher umsonst verbraten hätten?
Die Finanzierung oder das, was Sie als „Geld verbraten“ bezeichnen, ist ja nicht die Summe, die im Haushaltsplan steht, sondern das sind die notwendigen Gutachten, die zur Begleitung eines solchen Gedankens notwendig sind.
Das ist richtig, aber vor diesem Hintergrund würde ich es nicht als „verbraten“ bezeichnen, sondern als das Untermauern eines Gedankens, weil ich den Anspruch habe, wenn ich zu Ihnen ins Hohe Haus komme, dass es auf Umsetzbarkeit geprüft ist und der Gedanke damit auch umgesetzt werden kann.
Also, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass der Sächsische Datenschutzbeauftragte informiert worden ist und die Datenschutzbeauftragten der Länder in der zentralen Informationsveranstaltung das Projekt vorgestellt bekamen, hat Herr Hartmann vorgetragen, deshalb kann ich Ihnen zum Abschluss versichern: Zumindest die Zusammenarbeit zwischen den Ländern, auch mit den Landesdatenschutzbeauftragten, gestaltet sich äußerst konstruktiv, und sobald die Basis vorhanden ist und die Abstimmungen entsprechend konsolidiert sind, werden wir uns hier im Landtag und in seinen Gremien mit diesem Thema beschäftigen. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Staatsregierung, den vorliegenden Antrag abzulehnen.
Meine Damen und Herren, wir kommen zum Schlusswort. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird es halten. Herr Abg. Lippmann, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zuvorderst zu Herrn Hartmann und zur Emotionalität in der Debatte: Ja, was denn sonst? Hier geht es um einen der sensibelsten Bereiche, in den die Polizei eingreifen kann: um die höchstpersönlichen Daten von Menschen. Wo, wenn nicht dort, wird man als Innenpolitiker emotional – außer vielleicht Sie, Herr Hartmann?
Ja, das merke ich. – Niemand hat hier infrage gestellt, dass die Polizei das Recht auf Telekommunikationsüberwachung hat. Das habe auch ich nicht getan. Wir haben überhaupt nicht infrage gestellt, ob die gegenwärtigen Gesetze eingehalten werden. Unser Problem ist, dass, wenn mehrere Länder miteinander in diesem höchst sensiblen Bereich kooperieren, die Gefahr besteht, dass
Daten ausgetauscht werden, darauf zugegriffen wird und nicht klar ist, wie das Ganze kontrolliert wird. Wenn Sie nicht glauben, dass das ein Problem ist, dann schauen Sie sich die entsprechenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an, beispielsweise zum „Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum“, in denen ein erheblicher Teil der Bedenken, die wir auch bei diesem Zentrum haben, artikuliert wird.
Außerdem haben wir die Bedenken, dass es durch die faktische Tätigkeit eben doch eine Ausweitung der rechtlichen Grundlagen gibt – der komplette Bereich Kryptoforschung und Ähnliches – und man unsere Bedenken mitnichten ausräumen kann.
Herr Hartmann, vielleicht sind wir bei der CDU nicht bei „Viel Lärm um nichts“, sondern eher bei dem Sinnbild der drei Affen – so kommt mir das langsam vor –: nichts sehen, nichts hören, nichts zu diesem Thema sagen, einfach weitermachen wie bisher, obwohl evident ist, dass es hier ein erhebliches Problem gibt.
Informationen kommen noch. – Ich muss auch deutlich sagen: Sie erwarten nach wie vor – ich gehe nicht davon aus, dass bis zum Abschluss der Haushaltsverhandlungen ein paraphierter Staatsvertrag vorliegt –, dass wir wieder die Gelder freigeben. Also soll der Landtag erneut die Katze im Sack kaufen. Vielleicht informieren Sie sich einmal bei der Verbraucherschutzministerin. Jeder privaten Person würde man sagen, dass sie so ein Rechtsgeschäft nicht eingehen solle. Vom Landtag erwarten Sie das aber. Das ist doch eine Frechheit!
Zum Schluss sei ganz klar gesagt: Uns geht es vorrangig darum, die Information zu bekommen. Aber wir haben die Information bisher nicht bekommen. Herr BaumannHasske, ich bin Ihnen sehr, sehr dankbar dafür, dass das offensichtlich auch ein Problem in der Koalition ist und Sie offensichtlich auch in der Koalition noch gewisse Unterschiede im Wissensstand aufweisen.
Ich sage auch deutlich: Der Innenminister hat da gerade wenig geholfen, dieses Informationsbias zu schließen. Von daher habe ich wenig Hoffnung, dass uns allein die weiteren Informationen zu etwas bringen, sondern es ist einzig und allein Aufgabe des Gesetzgebers zu sagen: Herr Staatsminister, so nicht! Und deshalb stoppen wir das.
Ich bitte entsprechend um die Zustimmung. Da es hinsichtlich der Information und der generellen Bewertung des Projektes offensichtlich unterschiedliche Einschätzungen gibt, beantrage ich die getrennte Abstimmung über I und II.
Meine Damen und Herren! Aufgerufen ist die Abstimmung über die Drucksache 6/3649. Getrennte Abstimmung ist gewünscht.
Wer dem Punkt I seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Vielen Dank. Wer enthält sich der Stimme? – Vielen Dank. Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist dem Punkt I mehrheitlich nicht entsprochen worden.
Ich lasse abstimmen über Punkt II der genannten Drucksache. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich
um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Danke sehr. Wer enthält sich der Stimme? – Vielen Dank. Auch hier gibt es Enthaltungen, Stimmen dafür, aber nicht die erforderliche Mehrheit.
Da die einzelnen Punkte nicht die Mehrheit gefunden haben, erübrigt sich die Schlussabstimmung, es sei denn, sie wird ausdrücklich gewünscht. – Das ist nicht der Fall.
Meine Damen und Herren! Ihnen liegen die eingereichten Fragen der Mitglieder des Sächsischen Landtages unter Drucksache 6/6520 vor. Sie kennen das Prozedere. Die Fragen wurden der Staatsregierung übermittelt und ich
darf Ihnen mitteilen, dass diese Fragen schriftlich beantwortet werden. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt ebenfalls beendet.
Wiedereinrichtung der Stelle eines/r staatlichen Offizialberaters/in des Freistaates Sachsen (Frage Nr. 1)
1. Aus welchen Gründen soll auf die Wiedereinführung eines staatlichen Offizialberaters für die Kernbereiche „Weinbau und Landwirtschaft“ im Verantwortungsbereich des Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft in Anbetracht des akuten Beratungsbedarfes verzichtet werden („DNN“, 13.09.2016)?
2. Mit welchen Mitteln und durch welche Stellen sollen die Beratungs- und Vorsorgeaufgaben für die Kernbereiche „Weinbau und Landwirtschaft“ qualitativ hochwertig und auch in Anbetracht der Anzahl der Winzerinnen und Winzer bzw. Landwirtinnen und Landwirte auf verlässliche Weise realisiert werden?
Die staatliche Offizialberatung der Landwirtschaft wurde für Beratungsfelder, für die keine gesetzliche Verpflichtung bestand, 2009 beendet. Im Garten- und Weinbau endete aus dem gleichen Grund die Beratung im Jahr 2010. Gegenwärtig wird erwogen, die Winzer über bestehende staatliche Förderprogramme zu unterstützen, beispielsweise mit einer Imagekampagne. Die genaue Ausgestaltung wird noch mit dem Berufsstand erörtert.
Zu Frage 2: Eine staatliche Beratung in der Landwirtschaft und im Weinbau erfolgt durch das Landesamt für
Umwelt, Landwirtschaft und Geologie. Landwirte und Winzer werden in Bereichen beraten, bei denen eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Das betrifft die Förderung, zum Beispiel beraten wir zu den EU-Direktzahlen, und das betrifft die Umsetzung des Fachrechts, beispielsweise im Pflanzenschutz, wo wir einen Warndienst zum aktuellen Auftreten von Schädlingen vorhalten sowie zum Zulassungsstand von Pflanzenschutzmitteln und zum Erhalt der Sachkunde beraten.
(ProstSchG) – Verhalten der Staatsregierung in der 948. Sitzung des Bundesrates zur Abstimmung über die Einsetzung eines Vermittlungsausschusses (Frage Nr. 2)
1. Wie hat die Staatsregierung in der 948. Sitzung des Bundesrates am 23.09.2016 zum Tagesordnungspunkt „Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen“ (TOP 6) und dem Vorschlag des federführenden Bundesratsausschusses, einen Vermittlungsausschuss einzuberufen, abgestimmt?