Da, wo es rechtsextremistische Bezüge gibt, da, wo der Staat infrage gestellt wird, da, wo die verfassungsmäßige Ordnung gefährdet ist, ist konsequentes Handeln der staatlichen Institutionen gefragt. Da bedarf es auch der Aufklärung und Information. Im Gegensatz zu Ihnen, Frau Köditz, habe ich Vertrauen in die staatlichen Institutionen, und ich stelle auch nicht die Kompetenz des Landesamtes für Verfassungsschutz infrage. Gleichwohl – das hat keiner anders behauptet – kann und muss man sich auch bei solchen Informationsveranstaltungen wissenschaftlichen und externen Sachverstandes bemühen. Wir müssen uns ja vor allem über Informationsveranstaltungen – das habe ich deutlich zu machen versucht – auch in
den gesellschaftlichen Diskussionsprozess hineinbegeben. Deswegen einen klaren Kurs dort, wo Rechtsverstöße da sind, einen klaren Kurs gegen Reichsbürger auch in staatlichen Institutionen und gegen Waffenbesitz,
Die AfD hätte noch Redezeit. – Das wird nicht gewünscht. Ansonsten gibt es keine Redezeiten mehr für die Fraktionen. Die Staatsregierung hat jetzt das Wort. – Herr Minister Ulbig, bitte.
(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Jetzt hat keiner mehr Redezeit, jetzt müssen Sie reden! – Sebastian Scheel, DIE LINKE: Sie können auch überziehen!)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Diskussion hat gezeigt, dass es richtig und wichtig ist, sich zum Thema „Reichsbürger“ auch hier in diesem Hohen Hause auszutauschen.
Zumindest den ersten Teil Ihres Debattentitels, Frau Köditz, halte ich durchaus für richtig und angezeigt. Denn ja, unter dem, was allgemein als Reichsbürger verstanden wird, sind sowohl harmlose Spinner als eben auch bewaffnete Staatsfeinde. Das hat gerade der furchtbare Mord in Bayern deutlich gemacht. Wir haben es mit einer außerordentlich heterogenen Truppe zu tun. Dieses Spektrum reicht von Querulanten über psychisch auffällige Personen bis hin zu Trittbrettfahrern, und – das soll deutlich gesagt werden – es gibt auch sehr gefährliche Extremisten dabei. Was sie in der Regel eint, wurde hier angeführt. Da geht es um das Thema „Deutsches Reich in den Grenzen von 1937“, die Bundesrepublik sei illegal usw. Das will ich nicht alles wiederholen.
Das Problem ist: Es gibt keine konkreten gefestigten Strukturen, sondern eine Vielzahl von unterschiedlich handelnden Einzelpersonen oder Gruppen. Das macht die Arbeit von Verfassungsschutz und Polizei im Bereich des Staatsschutzes nicht einfach. Trotz alledem – und das sage ich hier klar und deutlich vor Ihnen – sind die Sicherheitsbehörden ge- und aufgefordert, bei diesem Thema noch deutlicher und konsequenter zu agieren. Dass sie diese Szene schon über längere Zeit im Fokus haben,
macht das Beispiel vom Deutschen Polizeihilfswerk deutlich, das Sie, Frau Köditz, angesprochen haben. Dort hat die Arbeit gut funktioniert. Am Anfang ist wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelt worden, um Strukturen zu erkennen. Am Ende hat bis hin zur Justiz der Apparat funktioniert. Es hat eine konsequente Verurteilung wegen gemeinschaftlicher Freiheitsberaubung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Missbrauch von Amtszeichen gegeben. 10 bis 30 Monate ohne Bewährung sind ein deutliches Zeichen und ein klares Signal, dass das funktioniert.
Jetzt zum Verfassungsschutz, meine sehr verehrten Damen und Herren. Ganz aktuell tagen die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder. Das Thema „Reichsbürger“ steht ganz oben auf der Tagesordnung. Sie sind gefordert, bundesweit ein einheitliches Vorgehen abzustimmen, weil die Überschneidungen von Reichsbürgern mit Rechtsradikalen zunehmen. Auch in Sachsen gibt es Teilbereiche, die schon durch den Verfassungsschutz beobachtet werden. Es wurden hier die Überschneidungen beim „Dritten Weg“ und beim „Weißen Raben“ angesprochen. Herr Meyer-Plath hat zu diesem Thema deutlich gesagt, dass derzeit die Zahl der Beobachtungen durch das Landesamt für Verfassungsschutz im zweistelligen Bereich liegt. Dass das nach den Ereignissen in Bayern neu zu bewerten ist, ist klar. Da ist ein bundeseinheitliches Lagebild erforderlich. Ich bin überzeugt, dass man auf der Tagung der Verfassungsschutzbehörden ein entsprechendes Signal setzen wird.
Sie haben völlig recht, dass es nicht nur um die Sicherheitsbehörden geht. Es geht auch darum, dass unsere Mitarbeiter in den Verwaltungen handlungssicher werden. Ich möchte Sie ermuntern, die Handreichung aus dem Jahr 2013 zur Hand zu nehmen. Schon damals haben wir den kommunalen und staatlichen Behörden 14 Seiten an die Hand gegeben und uns mit diesem Thema auseinandergesetzt. Das sind praktische und rechtliche Hinweise, wie man in konkreten Fällen damit umgehen soll. Aktuell überarbeiten wir diese Handreichung. Da geht es unter anderem um den Umgang der Behörden mit Widersprüchen zu Staatsbürgerschaftsnachweisen, den Ausbau des Rechtsschutzes der kommunalen Bediensteten und eine Verbesserung des Informationsaustausches zwischen den Behörden bei Anzeichen von Reichsbürgerschaft. Das betrifft zum Beispiel die Waffenbehörden.
Ich will an dieser Stelle unseren Erlass ansprechen und deutlich machen, dass natürlich hier der Hebel angesetzt werden muss. Wer in irgendeiner Form als Reichsbürger in Erscheinung getreten ist, darf keine Waffe tragen.
Wir müssen dafür sorgen, dass solche Typen nicht in den Besitz von Waffen kommen. Falls sie diese schon haben und die Erkenntnis erst danach zutage tritt, müssen diese sofort abgenommen werden.
Deshalb habe ich die Waffenbehörden mit einem Erlass vom 1. November 2016 dazu angehalten, dass die Zugehörigkeit zur Reichsbürgerbewegung Anlass zur Überprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit geben muss. Wer sich nicht der staatlichen Ordnung verpflichtet fühlt, lehnt das staatliche Gewaltmonopol ab. Zudem wurden die Waffenbehörden aufgefordert, aktiv in einen geeigneten Informationsaustausch zu treten. Ziel ist es, betreffende Prüffälle unter den bestehenden Erlaubnissen zu identifizieren und entsprechende Waffenbesitzverbote zu verhängen. Das Nationale Waffenregister bietet hier im Übrigen eine ausreichende Grundlage dafür, dass solche Entscheidungen bundesweit nachvollzogen werden
Die Aus- und Fortbildungsveranstaltungen haben hier auch eine Rolle gespielt. Davon hat es in der Vergangenheit bereits eine ganze Menge gegeben, durch das Innenministerium, durch das Justizministerium, auch federführend verantwortet. Derzeit laufen gerade wieder die Vorbereitungen dazu, in Abstimmung mit den kommunalen Behörden, mit zivilgesellschaftlichen Organisationen, aber auch – Frau Köditz, ich sage es bewusst – mit dem Landesamt für Verfassungsschutz, um die Menschen, die an unterschiedlichen Stellen damit konfrontiert sind, noch rechts- und handlungssicherer zu machen.
Der letzte Punkt, den ich ansprechen möchte, ist das Thema „Reichsbürger in der sächsischen Polizei“. Auch dazu ein klares und deutliches Wort von mir: Wer Reichsbürger ist, hat in der sächsischen Polizei nichts zu suchen.
Deshalb gehen wir sehr klar und konsequent mit den Hinweisen um. In einem Fall scheint es sich zu verdichten. Bei zwei von den drei derzeit geprüften Fällen gibt es noch keine weiteren konkretisierenden Hinweise.
Dass wir bei diesem Thema bereits in der Vergangenheit sehr konsequent gewesen sind, macht der Fall von Anfang dieses Jahres deutlich, über den hier auch schon gesprochen wurde. Wenn jemand aufgrund seiner extremistischen Äußerungen aufgefallen ist, wenn er sogar verurteilt worden ist, dann ist er selbstverständlich aus dem Dienst der sächsischen Polizei ausgeschieden. Wir haben ihn suspendiert, weil wir solche Leute weder dulden noch haben wollen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Deshalb kann ich am Ende der Debatte eigentlich nur sagen: Sie sehen, sowohl das Handeln der Sicherheitsbehörden als auch das, was wir den staatlichen und kommunalen Behörden als Vorgabe gegeben haben, machen deutlich, dass wir dieses Thema ernst nehmen und auf aktuelle Entwicklungen reagieren. Vor diesem Hintergrund besteht die Aufgabe, dass wir ganz besonders den kommunalen und staatlichen Bediensteten den Rücken stärken, da diese in jeder Situation an der Front stehen. Deswegen haben wir zum Beispiel für die Gerichtsvollzieher die Möglichkeit eingeräumt, auf unser Informationssystem zuzugreifen und im Vollzug gegebenenfalls auf den Schutz durch die Polizei zu setzen. Wir werden diese befristete Regelung jetzt entfristen. Vor diesem Hintergrund müssen wir intensiv arbeiten. Aber Versäumnisse kann ich an der Stelle nicht erkennen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Redezeiten für die Aktuelle Debatte sind abgelaufen. Damit kann ich den Tagesordnungspunkt beenden.
Mir liegt das Ergebnis des ersten Wahlgangs der geheimen Wahl der Sachverständigen des 5. Medienrates der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien vor.
Abgegeben wurden 120 Stimmscheine. Es wurde wie folgt abgestimmt: Simone Baumann 3 Stimmen, UweEckart Böttger 1 Stimme, Eva Brackelmann 62 Stimmen, René Falkner 34 Stimmen, Prof. Dr. Sandra Fleischer 29 Stimmen, Prof. Dr. Hubertus Gersdorf 13 Stimmen, Holger Hase 0 Stimmen, Prof. Markus Heinker 88 Stimmen, Michael Hiller 1 Stimme, Johannes Jenichen 3 Stimmen, Susanne Köhler 2 Stimmen, Erwin Linnebach 0 Stimmen, Gerhard Pötzsch 1 Stimme, Heike Richter 0 Stimmen, Katja Röckel 27 Stimmen, Michael Sagurna 83 Stimmen, Prof. Dr. Bernd Schorb 3 Stimmen, Prof. Dr. Rüdiger Steinmetz 111 Stimmen, Christoph Waitz 1 Stimme und Grit Wißkirchen 114 Stimmen.
Es haben nur drei Kandidaten die notwendige Zweidrittelmehrheit erreicht, deshalb wird ein weiterer Wahlgang erforderlich.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Vielen Dank. Ich möchte den Antrag auf eine Überlegungspause nach § 107 Geschäftsordnung stellen.
Meine Damen und Herren! Es fehlt zwar fast noch eine ganze Fraktion, aber es ist jetzt 13:25 Uhr. Ich würde nun um das Ergebnis der Auszeit bitten. Wer übernimmt das? – Die SPD- oder die CDU-Fraktion?
Gut. Dann würde ich jetzt dieselbe Wahlkommission wie heute Morgen bitten, nach vorn zu kommen. Ich frage, ob irgendjemand aus der Wahlkommission fehlt, ob wir jemanden nachberufen müssen oder ob alle anwesend sind. – Da ich kein Zeichen bekomme, bitte ich jetzt die Wahlkommission von heute Morgen, die Arbeit aufzunehmen.
Wir kommen jetzt zur zweiten Wahl der Sachverständigen des 5. Medienrates der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien. Der Vorsitzende wird jetzt wieder die Namen verlesen.
Meine Damen und Herren! Die Abgeordneten werden wiederum in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen, erhalten einen Stimmschein für den zweiten Wahlgang, auf dem diejenigen vorgeschlagenen Kandidaten für die Wahl zu Sachverständigen des 5. Medienrates der Landesanstalt für privaten Rundfund und neue Medien in Sachsen aufgeführt sind, die nicht bereits im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit erlangt haben.
Es dürfen auf dem Wahlschein maximal zwei Namen angekreuzt werden. Gewählt ist, wer die Stimmen von mindestens zwei Dritteln der Mitglieder des Sächsischen Landtags, also 84 Stimmen, erhalten hat. Wir beginnen mit der Wahl.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Damit schließe ich den Wahlgang. Ich schlage vor, dass wir während der Auszählung der Stimmen mit dem nächsten Tagesordnungspunkt fortfahren.