Protokoll der Sitzung vom 09.11.2016

In der Anhörung wurden zudem weitere Aspekte aufgeworfen, die weniger mit dem konkret vorliegenden Gesetzentwurf und seinen Zielen zu tun hatten. Das waren grundsätzlichere Erwägungen zum Thema Spielerschutz, Suchtprävention und Auswirkungen des Glücksspielrechts auf die Anbieter von Glücksspielen bzw. deren Unternehmen.

Vor allem zu den sozialen Aspekten – der Suchtprävention und dem Spielerschutz – hatten wir sehr interessante

Beiträge in der Anhörung. Es wurde allerdings leider kein Hinweis dafür gegeben, wie diese Aspekte in die Novelle aufgenommen werden könnten, ohne den Gesetzentwurf endlos zu verzögern. Auch wurde in Bezug auf die Spielhallen darauf hingewiesen, dass Sachsen im Ländervergleich bereits sehr großzügig gegenüber der Automatenwirtschaft sei, was die Abstandsregelungen und die Übergangsfristen für Altspielhallen angehe.

Dies ist ein weiterer Grund, weshalb sich besonders der Freistaat Sachsen zukünftig mit den sozialen Aspekten beim Glücksspiel intensiver auseinandersetzen muss.

Die SPD-Fraktion ist der Auffassung, dass wir in Sachsen die neuen Entwicklungen in der Suchtforschung und beim Spielerschutz aufmerksam verfolgen sollten und in geeignetem Maße in gesetzliche Regelungen und in das Sozialkonzept überführen sollten, wobei – das sage ich ausdrücklich – dies nicht allein Sache der Innenpolitiker sein kann, sondern es muss auch mit den Sozialpolitikern eine gemeinsame Debatte darüber geben.

Deshalb komme ich zu der Einschätzung, dass der aktuelle Gesetzentwurf nicht der Ort ist, um diese Debatte zu führen. Ich wage sogar den Ausblick, dass es nicht möglich sein wird, diese Aspekte umfassend zu berücksichtigen, ohne den Glücksspielstaatsvertrag anzufassen. Ich glaube, dass das der Grund ist, weshalb Kollege Stange darauf hingewiesen hat, dass DIE LINKE einen eigenen Gesetzentwurf zu diesen Themen im Geschäftsgang des Landtags hat. Sie selbst hat aber keinen Änderungsantrag zu diesem Gesetzentwurf gestellt. Deshalb relativiert sich die doch recht harsche Kritik am Gesetzentwurf und an Herrn Staatsminister, was dieses Vorhaben angeht.

(Enrico Stange, DIE LINKE: Da kann ich Sie beruhigen! Das ist nicht der Fall!)

Der Gesetzentwurf verfolgt ein anderes Ziel. Es geht um Klarstellungen und um Verfahrensoptimierungen. Dieses Ziel erreicht der Gesetzentwurf. Als SPD-Fraktion werden wir ihm deshalb zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und des Staatsministers Markus Ulbig)

Meine Damen und Herren! Die AfD-Fraktion ist an der Reihe. – Es bleibt dabei, keine Wortmeldungen? – Ich frage die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. – Herr Abg. Lippmann, bitte sehr, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin gleich zu Beginn einmal der Spielverderber und reduziere die Spannung. Wir werden uns bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf der Stimme enthalten, und zwar im Wesentlichen aus zwei Gründen:

In der Anhörung zum Gesetzentwurf wurde deutlich, dass uns die getroffenen Regelungen in Sachen Jugend- und Spielerschutz nicht viel weiterbringen. Zwei der drei

Sachverständigen haben in der Anhörung deutlich gemacht, dass der Glücksspielstaatsvertrag an sich das Problem ist, weil die Regulierung des Glücksspielrechts nicht so weit geht, wie dies zur Vorbeugung der Spielsucht erforderlich wäre.

Die Dichte und die Menge der Geldspielgeräte trägt erheblich zur Sucht bei. Das wurde auch noch einmal in der Anhörung deutlich. Dort hätten die Länder und die Gesetzgeber ansetzen müssen, um diese Dichte zu reduzieren. Allerdings liegt das Problem weniger am Gesetzentwurf der Staatsregierung als im zugrunde liegenden Staatsvertrag, sodass wir hier nur einen Folgefehler dieser völlig unzureichenden Regelungen im vorgelegten Gesetzentwurf sehen. Die Zielrichtung, die Altspielhallen nunmehr endgültig unter die strengen Regelungen für neu eröffnete Spielhallen zu nehmen, begrüßen wir ausdrücklich, ebenso wie die Klarstellung bei der Aufsicht.

Wir können uns aber auch aus einem zweiten Grund nur der Stimme enthalten. Dazu muss ich ein paar Worte zum Thema Aufsicht im Glücksspielrecht in der Landesdirektion verlieren. In dem entsprechenden Referat arbeiten lediglich neun Mitarbeiter. Auf meine Frage zum Doppelhaushalt im Einzelplan 03 wurde mir mitgeteilt, dass im letzten Doppelhaushalt eingestellte Mittel für aufsichtsrechtliche Maßnahmen im Kapitel 03 01 – Ministerium – zur Gewährleistung des Jugend- und Spielerschutzes nicht verwendet wurden, weil die geplanten Testkäufe bzw. Testspiele für Minderjährige nicht durchgeführt werden konnten.

Mir wurde zudem mitgeteilt, dass ein Aufsichtskonzept zur flächendeckenden Überprüfung von Glücksspielanbietern noch überarbeitet wurde. Herr Minister, vielleicht könnten Sie dieses Konzept dem Haus zur Verfügung stellen. Das würde zumindest zu einer gewissen Kenntnis führen, die uns vielleicht nützen würde, den Staatsvertrag und das heutige Gesetz besser bewerten zu können.

Aber es wird eines ganz offensichtlich: Es gibt ein Defizit, was die Aufsicht über die 400 sächsischen Glücksspielhallen angeht. Da möchte ich nicht nur die rechtlichen Defizite im Staatsvertrag, sondern auch die ganz praktischen aufsichtsrechtlichen Befugnisse und Mittel hervorheben, die offensichtlich durch einen Personalmangel hervorgerufen werden, den es schnellstmöglich zu beheben gilt: entweder durch die Einstellung von Personal in den Aufsichtsbehörden oder durch eine entsprechende Schwerpunktsetzung bei den Aufgaben in der Landesdirektion und dem zuständigen Referat. Sonst ist der verhältnismäßig schlechte Vertrag dann gar nicht mehr das Papier wert, auf dem er steht, weil die Aufsicht schlicht nicht mehr durchgesetzt werden kann.

Die zusätzlichen Mittel übrigens, die Sie für die Aufsicht oder die aufsichtsähnlichen Maßnahmen an Fremdfirmen derzeit vergeben, können Sie überdies gleich einsparen, Herr Minister. Von daher wäre es vielleicht eine Überlegung wert, hier andere Schwerpunkte zu setzen.

Wir enthalten uns daher und fordern die Koalition, vor allem Sie, Herr Minister, auf, das notwendige Personal für

die Aufsichtsmaßnahmen künftig zur Verfügung zu stellen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Lippmann. – Meine Damen und Herren! Das war die erste Runde. Gibt es aus den Reihen der Fraktionen Redebedarf für eine zweite Runde? – Das kann ich nicht feststellen. Jetzt frage ich die Staatsregierung, ob das Wort gewünscht wird. – Herr Staatsminister Ulbig, bitte sehr, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte erst einmal ein herzliches Dankeschön an alle sagen, die beim vorliegenden Gesetzentwurf mitgewirkt haben. Ich denke, wir haben damit vernünftige Regelungen für den Vollzug des Glücksspielrechts gefunden.

Es geht bei diesem Entwurf im Kern ausschließlich um klarstellende Regelungen zu den sogenannten Altspielhallen. Gemeint sind also die Spielhallen, die schon vor dem Jahr 2012 bestanden, also vor Inkrafttreten des geänderten Glücksspielstaatsvertrages. Auf dessen Grundlage – das sagen auch die Experten – kann die Glücksspielaufsicht wirkungsvoll arbeiten, und die Bekämpfung von Glücksspielsucht und der Jugend- und Spielerschutz stehen im Vordergrund. Bei den etwa 400 Altspielhallen im Freistaat müssen diese Prämissen noch in die Praxis umgesetzt werden. Das ist nichts Neues, denn die bisherigen Übergangsregelungen für die Altspielhallen gelten eben nur noch bis Mitte nächsten Jahres.

Genau deshalb wurde der Gesetzentwurf erarbeitet, und die Zuständigkeiten dafür sind klar formuliert worden. Das heißt konkret, dass im Juni 2017 der Glücksspielstaatsvertrag von 2012 ohne Wenn und Aber gilt. Jede Altspielhalle braucht dann eine glücksspielrechtliche Erlaubnis. Da geht es zum Schutz unserer Kinder und Jugendlichen und zum Schutz der Spieler ganz konkret darum, dass eine Spielhalle mindestens 250 Meter Luftlinie Abstand von einer Schule haben muss, dass Schaufenster von Spielhallen nicht mit blinkenden und leuchtenden Symbolen, wie zum Beispiel Spielkarten oder Bildern von Geldspielautomaten, ausgestattet sein dürfen, dass geschulte Betreiber und Mitarbeiter in den Spielhallen sind, die potenziell Spielsüchtige erkennen und diese dann auch gezielt ansprechen können.

Meine Damen und Herren und Herr Lippmann! Zum Thema Personal kann ich Ihnen sagen: Die Landesdirektion hat ein Konzept und einen Zeitplan erarbeitet, um den Abschluss der Erlaubnisverfahren bis Mitte 2017 zu gewährleisten, und die Anpassung wird dann zügig erfolgen.

Was die geforderten zusätzlichen Maßnahmen zum Thema Spielerschutz betrifft, so kann man in puncto Auswertung der Anhörung durchaus unterschiedlicher Meinung sein. Manche Dinge sind angesprochen worden. Wenn ich dann aber hinterfrage, was Herr Prof. Bühringer angesprochen hat, so sind damit keine konkreten Regelungen getroffen bzw. Vorschläge gemacht worden. Deshalb sage ich, dass derzeit sinnvolle Lösungen möglich sind – im Glücksspielstaatsvertrag und in den dazugehörigen Ausführungsgesetzen. Darüber hinaus gibt es zum Beispiel, wenn das Thema Spielerkarte angesprochen wird, bereits die Spielverordnung, in der dies geregelt ist. Deshalb bitte ich Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Meine Damen und Herren, damit kommen wir zur Abstimmung. Aufgerufen ist das Gesetz zur Änderung glücksspielrechtlicher Vorschriften, Drucksache 6/4785, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Abgestimmt wird auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Innenausschusses, Drucksache 6/6893. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Ich schlage Ihnen vor, die Abstimmung artikelweise vorzunehmen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das kann ich nicht feststellen.

Wer also der Überschrift seine Zustimmung geben möchte, zeige dies bitte an. – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei zahlreichen Stimmenthaltungen und keinen Gegenstimmen ist der Überschrift zugestimmt worden.

Ich rufe auf zur Abstimmung über Artikel 1, Änderung des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag. Wer stimmt zu? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei vielen Stimmenthaltungen und keinen Gegenstimmen ist Artikel 1 entsprochen worden.

Wir kommen zur Abstimmung über Artikel 2, Änderung des Sächsischen Spielbankengesetzes. Wer stimmt zu? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Auch hier wieder zahlreiche Stimmenthaltungen, keine Gegenstimmen. Die erforderliche Mehrheit wurde erreicht.

Artikel 3, Inkrafttreten. Wer stimmt zu? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Auch hier viele Stimmenthaltungen, keine Gegenstimmen. Dem Artikel 3 ist entsprochen worden.

Meine Damen und Herren, damit kommen wir zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer gibt seine Zustimmung? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei keinen Gegenstimmen und zahlreichen Stimmenthaltungen ist das Gesetz beschlossen. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet.

Fortsetzung Tagesordnungspunkt 2

Inzwischen liegt das Ergebnis des zweiten Wahlganges der geheimen Wahl der Sachverständigen des 5. Medienrates der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien vor. Abgegeben wurden 124 Stimmscheine. Ungültig war kein Stimmschein.

Das Ergebnis lautet wie folgt: Simone Baumann 0 Stimmen, Uwe-Eckart Böttger 0 Stimmen, Eva Brackelmann 87 Stimmen, René Falkner 3 Stimmen, Prof. Dr. Sandra Fleischer 25 Stimmen, Prof. Dr. Hubertus Gersdorf 14 Stimmen, Holger Hase 0 Stimmen, Michael Hiller 0 Stimmen, Johannes Jenichen 0 Stimmen, Susanne Köhler 0 Stimmen, Erwin Linnebach 0 Stimmen, Gerhard Pötzsch 0 Stimmen, Heike Richter 0 Stimmen, Katja

Röckel 21 Stimmen, Michael Sagurna 94 Stimmen, Prof. Dr. Bernd Schorb 1 Stimme und Christoph Waitz 0 Stimmen.

Meine Damen und Herren, damit sind Eva Brackelmann und Michael Sagurna gewählt.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Es sind nunmehr fünf Kandidaten gewählt worden. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt abgeschlossen.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 5

Zweite Beratung des Entwurfs

Gesetz zur Änderung des Sächsischen Justizgesetzes

und des Richtergesetzes des Freistaates Sachsen

Drucksache 6/5387, Gesetzentwurf der Staatsregierung