Protokoll der Sitzung vom 13.12.2016

Ich habe am 7. Oktober 2015 über die behinderten Heimkinder in der DDR gesprochen. Da kam von Ihnen keinerlei Unterstützung, aber, wie gesagt, es ist ja auch keine Ideologie dabei gewesen.

Die UN-Konvention über Rechte von Menschen mit Behinderung von 2009 wurde von 167 Staaten ratifiziert. Sie definiert das ziemlich klar. Die Definition in § 2 des Bundesteilhabegesetzes ist quasi identisch und damit sehr gut formuliert.

Positiv ist, dass Leistungen jetzt aus einer Hand kommen sollen. Das ist ein großer Vorteil für die Behinderten. Das heißt, der zuerst Angesprochene übermittelt an die weiteren Leistungserbringer.

Neu ist – das wurde schon gesagt –, dass die Eingliederungshilfe als ein Leistungsrecht innerhalb des SGB IX definiert wird und damit heraus aus dem Fürsorgesystem ist.

Positiv ist weiterhin, dass keine Gliederung mehr nach ambulanter, teilstationärer oder vollstationärer Unterbringung, also keine unterschiedlichen Leistungen bei erwachsenen Behinderten mehr gewährt werden. Es gibt Forderungen der Fachverbände; zum Beispiel die Eingliederungshilfeträger werden verpflichtet, zur Statistik nach § 135 beizutragen.

Positiv ist auch der Gedanke zu dem Schonvermögen, wobei diese 2 600 Euro als Vermögen zu bezeichnen schon sehr kurios ist. Das war immer schon eine sehr abenteuerliche Definition. Dies soll ab 2017 auf 25 000 Euro angehoben werden. Für später sind bis zu 50 000 Euro im Gespräch, allerdings nur, wenn Eingliederungshilfe gewährt wird und wenn man dies aus selbstständiger oder nicht selbstständiger Tätigkeit erwirtschaftet. Das ist schon sehr merkwürdig. Warum werden nicht alle sieben Einkunftsarten herangezogen? Ich verstehe das nach dem Einkommensteuerrecht. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Behinderten nicht alle Einkommensarten zur Vermögensbildung heranziehen können.

Positiv ist, dass Ehegatten und Partner wohl in Zukunft nicht mehr mit Vermögen und Einkommen herangezogen werden sollen. Das können wir logischerweise begrüßen. Kritik wiederum in § 104, Gefährdung der Selbstbestimmung. Bisher galt vorrangig ambulant, jetzt stationär; zumindest befürchten das die Verbände, auch wenn es wieder abgeschwächt worden ist. Die Gefahr besteht nach wie vor bei denen, die das kritisch betrachten. Wir haben weiterhin den § 112 in der Kritik, das sogenannte Pooling. Da haben wir wieder einmal einen englischen Begriff, weil wir anscheinend kein deutsches Wort dafür haben. Mehrere Behinderte in einer Betreuung als Hilfsmaßnahme hineinzubringen wird kritisiert. Das ist auch so zu verstehen. Das Kinobeispiel kam eben schon von unserem stellvertretenden Präsidenten.

Den § 78 Nr. 5, Ausübung des Ehrenamtes, halten wir für problematisch. Man muss Freunde und Verwandte bitten, dass sie einen dort begleiten, bevor man eine Assistenz bekommt. Das ist kein guter Weg. Das Gleiche trifft auch für den § 82 zu, Leistung für Hör- und Sprachbehinderung nur aus besonderem Anlass. Das ist eine recht schwammige Formulierung, denn was ist ein besonderer Anlass? Hier sollte der Gesetzgeber deutlicher werden, sonst geht wieder eine Klagewelle los. § 99: Eingliederungshilfen in Bezug auf § 2. Da haben wir das Thema mit den fünf Kriterien von neun Punkten. Das ist aber mittlerweile aufgeweicht worden, es gelten jetzt nur noch drei und im Sonderfall nur ein Punkt, damit man in den Genuss der Eingliederungshilfe kommt. Insofern ist diese scharfe Kritik aus unserer Sicht nicht berechtigt. Weiterhin steht in § 99 Abs. 1 der Begriff der erheblichen Einschränkung. Auch das ist eine sehr schwammige Definition. Was ist denn eine erhebliche Einschränkung? Das sollte man klarer definieren.

Die Redezeit.

So weit erst einmal. Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Das war Herr Kollege Spangenberg, AfD-Fraktion. Jetzt spricht Herr Kollege Zschocke für die Fraktion GRÜNE.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Spangenberg, Personengruppen, die Hilfe benötigen, gegeneinander auszuspielen ist unwürdig. Aber das ist ja die typische Masche der AfD.

(Beifall bei den GRÜNEN, den LINKEN und des Abg. Martin Modschiedler, CDU)

Meine Damen und Herren, die Reform der Eingliederungshilfe dauert nun schon viele, viele Jahre. Alle Beteiligten verbanden mit der Reform große Hoffnungen. Menschen mit Behinderung wollten endlich bessere Bedingungen für echte und selbstbestimmte Teilhabe haben, so wie es die UN-Behindertenrechtskonvention vorsieht. Die Kommunen als Träger der Eingliederungshilfe hofften auch auf finanzielle Entlastung durch den Bund. Bereits in der vergangenen Wahlperiode wurde ein Antrag meiner Fraktion, zum Beispiel zum Budget für Arbeit, mit Verweis auf die anstehende Reform abgelehnt. Jetzt endlich mündet die ganze Reform in den Beschluss des Bundesteilhabegesetzes.

Begleitet wurde die Reform durch den unglaublichen Einsatz von Menschen mit Behinderung. Viele gingen auf die Straße, schrieben Briefe an Politiker, gründeten Aktionsbündnisse, haben laut für ihre Interessen gekämpft. Das war sehr beeindruckend. Die große Koalition hat auch nichts weniger versprochen, als die Eingliederungshilfe grundlegend zu reformieren. Ziel war, dass Menschen mit Behinderung aus dem bisherigen Fürsorgesystem herausgeführt werden und die Eingliederungshilfe zu einem richtig modernen Teilhaberecht weiterentwickelt wird. Ich muss deutlich sagen, dieser Systemwechsel ist nicht konsequent erfolgt.

(Vereinzelt Beifall bei den GRÜNEN und den LINKEN)

Dabei sind leider viele Hoffnungen enttäuscht worden. Das nunmehr beschlossene Bundesteilhabegesetz ist noch ein ganzes Stück davon entfernt, die in der UN-Behindertenrechtskonvention formulierten Menschenrechte wirklich umzusetzen. Verbesserungen gegenüber der geltenden Rechtslage gibt es nur wenige. In letzter Minute konnten im Bundestag zumindest einige gravierende Verschlechterungen verhindert werden. Was zurück bleibt, ist Enttäuschung und Verunsicherung bei denen, die auf die Leistungen dieses Gesetzes angewiesen sind. Das war nicht das Ziel der Reform, meine Damen und Herren.

Ich will einmal die kritischsten Punkte nennen. Das Wunsch- und Wahlrecht von behinderten Menschen wurde gegenüber der jetzigen Rechtslage geschwächt. Der Grundsatz „ambulant vor stationär“ wurde schlicht

weg aus dem Gesetz entfernt; Frau Kliese hat es deutlich gemacht. Die Entscheidung, wo und mit wem jemand leben will, ist ein grundsätzliches Menschenrecht. Niemand möchte gegen seinen eigenen Willen in einem Heim leben.

Ein weiterer Punkt ist, dass Asylsuchende keinen Anspruch mehr auf Leistungen der Eingliederungshilfe haben sollen. Das ist auch eine deutliche Verschlechterung. Auch die Einführung des sogenannten Poolings führt zur Verschlechterung gegenüber der geltenden Rechtslage, auch wenn es nur den Freizeitbereich betrifft. Niemand darf aus Kostengründen gezwungen werden, bestimmte Leistungsangebote gemeinschaftlich wahrzunehmen, meine Damen und Herren. Nur durch die massive Kritik betroffener Menschen wurde verhindert, dass der Kreis der Leistunsberechtigten eingeschränkt wurde. Ich möchte ganz deutlich sagen: Wer Unterstützung braucht, muss diese bekommen, unabhängig davon, wie viele Lebensbereiche davon betroffen sind.

Eine Verbesserung ist, dass die Menschen, die auf Leistungen der Eingliederungshilfe angewiesen sind, nun ein bisschen Geld ansparen dürfen. Das ist von Vorrednern ausgeführt worden. Die bislang geltende Anrechnung des Einkommens und Vermögens war schlichtweg diskriminierend. So deutlich muss man das sagen. Diese Änderung ist ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Das möchte ich deutlich anerkennen. Aber die UN-BRK wird mit dem Bundesteilhabegesetz nicht umfassend umgesetzt. Diese Chance ist vertan worden.

Deshalb müssen wir weiter in harter Auseinandersetzung für die Durchsetzung der UN-BRK und der Menschenrechte streiten. Hier wird es vor allem auf die Ausgestaltung in Sachsen ankommen, um Menschen mit Behinderung wirklich gleiche Teilhabe zu ermöglichen, denn sie sind ja gleichberechtigte Teile unserer Gesellschaft. Wir alle wollen über unser Leben selbst bestimmen. Wir alle wollen selbst entscheiden, wo und wie wir leben möchten. Wir alle haben den Anspruch, selbst zu wissen, was gut für uns ist und was nicht. All das, meine Damen und Herren, gilt genauso für Menschen mit Behinderung. Deswegen möchte ich ganz deutlich sagen: Menschenrechte dürfen in letzter Konsequenz keine Frage des Geldes sein.

Vielen Dank.

(Beifall bei der GRÜNEN)

Wir kommen jetzt in die zweite Runde. Herr Abg. Wehner von der Linksfraktion, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Zschocke, vielen herzlichen Dank für den engagierten Beitrag. Es ist nur zu unterstreichen, dass Ausübung und Handhabung von Menschenrechten nicht vom Geldbeutel abhängig gemacht werden dürfen.

Herr Krasselt, wir bemühen uns nicht nur um Sachlichkeit, sondern wir bleiben sachlich. Darauf können Sie sich verlassen. Dafür ist das Thema viel zu wichtig. Nur wenn Sie davon sprechen, dass das Ziel ist, einen Paradigmenwechsel mit dem Bundesteilhabegesetz in Anlehnung an die UN-Behindertenrechtskonvention zu erreichen, dann müssen Sie zu der Erkenntnis gekommen sein, dass der Paradigmenwechsel darüber eben nicht erreicht ist.

Was Herr Zschocke gesagt hat, will ich nicht noch einmal wiederholen; denn der Paradigmenwechsel ist schon durch die UN-BRK eingeleitet worden, weg von der medizinischen Betrachtung einer Behinderung hin zum menschenrechtlichen Modell. Menschen mit körperlichen, geistigen, seelischen und/oder Sinnesbeeinträchtigungen sind Menschen wie die ohne diese Beeinträchtigungen eben auch. Das muss doch nun endlich in den Köpfen ankommen. Da brauche ich auf Herrn Spangenberg gar nicht mehr einzugehen.

Möglicherweise ist auch das Bundesteilhabegesetz nicht das Gesetz, das diese Fragen tatsächlich zu klären hat. Nur, sich hier weiszumachen, dass man sich grundsätzlich vom Fürsorgerecht verabschiedet habe, weil die Eingliederungshilfe aus dem SGB XII herausgenommen wurde und nun im SGB IX sei – das ist nicht der Fall. Es kommt nach wie vor auch noch auf die Prüfung der entsprechenden Sachverhalte an. Da sollten wir uns nichts vormachen, meine Damen und Herren.

„Behindern verhindern“, Herr Krasselt. Das Bundesteilhabegesetz schafft auch nicht die inklusive Gesellschaft. Darüber müssen wir uns im Klaren sein. „Behindern verhindern“ ist dazu eine gute Initiative, weil sie über das soziale Leistungsrecht hinausgeht. Frau Kliese, klar kann diese Komplexität des Bundesteilhabegesetzes nicht in einer Aktuellen Debatte besprochen werden. Das liegt auf der Hand; das ist auch nicht die Absicht. Wie das Gesetz ausgelegt ist, bedeutet es noch eine Gefahr, wenn es darum geht, Menschenrechte tatsächlich zu verwirklichen. Dafür ist kein besserer Tag geeignet als der heutige 13. Dezember, diese Aktuelle Debatte in den Sächsischen Landtag zu nehmen, auch unter dem Aspekt, dass Menschen nicht behindert sind, sondern behindert werden. Sie werden durch die Barrieren behindert, die wir in der Umwelt vorfinden.

Ich erlaube mir, noch einmal zur ersten Aktuellen Debatte zu kommen, in der wir uns groß gelobt haben, was die Initiativen der Sportförderung betrifft. Sie kennen den Präsidenten, und die hier anwesenden Behindertenpolitischen Sprecher kennen auch den Präsidenten des Gehörlosenverbandes Sachsen, der in der Ausübung seines Ehrenamtes enorme Schwierigkeiten hat, weil er gehörlos ist und auf einen Gebärdensprachdolmetscher oder eine Gebärdensprachdolmetscherin angewiesen ist. Er kann keine konstruktiven Beiträge leisten, weil er nicht verstanden wird.

Warum lernen wir nicht alle die Gebärdensprache, damit dieser Mensch nicht in die Situation kommt, nicht verstanden zu werden? Das wäre vielleicht auch eine Lö

sung. Die andere wäre – das hat das Bundesteilhabegesetz nicht geschaffen –, für Menschen mit Hörbehinderung einen leichteren Zugang zur Übernahme der Kosten für den Gebärdensprachdolmetscher zu ermöglichen,

(Beifall des Abg. Heiko Kosel, DIE LINKE)

damit er wirklich selbstbestimmt am Leben teilhaben kann. Das ist unsere Vorstellung, die wir von einem solchen Gesetz haben. Übrigens gab es auch die Idee, generell ein Nachteilsausgleichsgeld auf den Weg zu bringen, das hier helfen könnte. All diese Vorstellungen, die es einmal für dieses Gesetz gab, haben sich so nicht realisiert.

Okay, es hat sich einiges verbessert. Das merken wir an der Resonanz der Behindertenverbände. Aber es bleibt viel zu tun, auch was die weitere Gewährung der Eingliederungshilfe betrifft. Dazu dann aber in einer dritten Runde, weil hier insbesondere der Freistaat Sachsen gefordert ist.

(Beifall bei den LINKEN)

Für die CDUFraktion spricht der Abg. Krasselt.

Werte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Weil das vielleicht vorhin nicht ganz deutlich geworden ist, will ich noch einmal in aller Deutlichkeit sagen: Wir reden hier über ein Bundesgesetz, kein sächsisches Gesetz. Es geht mir vor allem darum, dass Zuhörer außerhalb dieses Raumes das noch einmal hören. Dass wir es nicht umfassend besprechen können, ist selbstverständlich. Das würde auch die Aktuelle Debatte nicht hergeben, wenn wir sie diesbezüglich bis zum Nachmittag weiterführten. Aber wichtige Dinge zu sagen ist hier angebracht und auch richtig.

Dass Verbände massiv protestiert haben, dass die Länder interveniert haben, dass es spektakuläre Aktionen gab, damit das auch in den Medien widerhallt – Entschuldigung, meine Damen und Herren, das ist doch selbstverständlich. Wir leben in einer Demokratie – Gott sei Dank ist das möglich –, und das führt zu Veränderungen. Das zeichnet eine Demokratie aus. Vielleicht sollten wir uns an dieser Stelle wieder einmal bewusst machen, wie wichtig und wie richtig das ist.

Unabhängig davon: So berechtigt alle Forderungen sind, hinter denen ich auch stehe, es muss für ein Land immer beherrschbar bleiben. Ich will jetzt nicht ärmere Länder anführen, wo sie an diesem Punkt stehen. Ich denke, wir haben ein akzeptables Level erreicht und gehen wieder einen Schritt nach vorn. Das wird auch nicht der letzte bleiben – selbstverständlich.

Ich will noch einmal zu dem Problem „ein bisschen Geld“ kommen. Sie haben 5 Milliarden Euro mehr dafür ausgegeben. Ich halte das für sehr viel Geld. Das nehmen wir auch nicht aus der Druckerei, sondern dafür gehen Menschen jeden Tag auf Arbeit, und wir nehmen es in Form von Steuern vorher weg. Wir sollten das bitte nicht

vergessen. Ich halte es auch nicht für einen kleinen Schritt, Herr Zschocke. Aber das ist sicherlich die Unterschiedlichkeit, mit der wir an diese Sache herangehen. Mein Glas ist halb voll, wenn Ihres noch halb leer ist.

Paradigmenwechsel. Ich halte es für einen Paradigmenwechsel, weil viele Dinge grundlegend geändert werden. Ich will noch ein Beispiel nennen, das ich vorhin nicht zu Ende führen konnte, bei dem deutlich wird, was erreicht wird, was die Menschen mir immer wieder seit Jahren anheimgegeben haben. Dass wir die Sachverhalte prüfen werden, wie das Gesetz seine Wirkung entfalten wird, ist doch nicht mehr als natürlich. Gesetze sind nur so gut, wie sie von den Menschen, die sie umsetzen, umgesetzt werden. Wir erleben Pfusch am Bau. Wir erleben Pfusch bei Ärzten. Warum soll es nicht auch hier Probleme geben? Aber es ist unsere vornehmste Pflicht, aufmerksam zu sein und für Verbesserungen zu sorgen, wenn sie denn nötig sind.

Ich möchte noch einmal einen Punkt herausgreifen, um deutlich zu machen, welche Verbesserungen es hier gibt. Wir haben in den Werkstätten für behinderte Menschen in etwa 350 000 Beschäftigte. Ziel ist es immer, einen Übergang von diesen Werkstätten zum freien Arbeitsmarkt zu schaffen. Dieser Übergang liegt gegenwärtig bei weit unter einem Prozent. Dafür gibt es ein ganz entscheidendes Hemmnis. Wer heraus ist, ist heraus. Die Wiedereingliederung ist ein komplizierter Prozess. Das ist erkannt. Die Rückkehr in die Werkstatt für behinderte Menschen wird möglich.

Ich erhoffe mir, dass dadurch der Übergang aus den Werkstätten deutlich entschärft wird. Auch die unbefristeten Lohnkostenzuschüsse, die es zukünftig geben wird, um dem Arbeitgeber gegenüber einen Ausgleich für dauerhafte Minderleistungen zu finanzieren, damit er die Kraft und den Mut hat, solche Menschen zu beschäftigen, sind ein weiteres gutes Ergebnis.

Ich denke, wir sind uns relativ schnell einig: Selbstbestimmtes Leben verlangt auch, dass ich mein Geld dort, wo es möglich ist, selbst erarbeiten kann. Meine Damen und Herren, wir sollten bei der Wirkung dieses Gesetzes nicht zu ängstlich sein und es auch nicht mit zu vielen Forderungen überfrachten. Ich hoffe – das steht noch aus –, dass der Bundesrat zustimmt; denn es ist ein wirklich wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Ich wiederhole es, damit es ganz deutlich bleibt: Das ist ein Schritt und längst nicht der letzte.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

Wünscht die SPDFraktion noch einmal das Wort? – Die AfD-Fraktion? – Herr Abg. Spangenberg, bitte.